XII/009 | Beschlussantrag "Ghana und der Senegal sind keine sicheren Herkunftsländer!"

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    Präsident des Deutschen Bundestages

    _________________________________________________________________________________________



    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    wir kommen nun zur Debatte über den Beschlussantrag der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei auf Drs. XII/009 mit dem Titel "Ghana und der Senegal sind keine sicheren Herkunftsländer!". Für die Aussprache sind nach unserer Geschäftsordnung drei Tage vorgesehen. Das Wort zur Begründung des Antrages hat nun die antragstellende Fraktion.



    60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Zwölfte Wahlperiode



    Drucksache XII/009


    Antrag

    der Abgeordneten Sylvie Stefan Herzinger, Jachère-Wessler, Cornelius Sommer und der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei


    Ghana und der Senegal sind keine sicheren Herkunftsländer!


    Anlage 1


    Ghana und der Senegal sind keine sicheren Herkunftsländer!


    Der Deutsche Bundestag möge beschließen:


    1. Laut dem deutschen Asylrecht sind sichere Herkunftsländer solche, in denen keine politische Verfolgung oder unmenschliche Behandlung erfolgen. Neben den europäischen Mitgliedsstaaten sind einige Balkanstaaten sowie Ghana und der Senegal so eingestuft.
    2. Die beiden Staaten Ghana und der Senegal erfüllen entgegen ihrer Einstufung jedoch nicht die Voraussetzungen, um als sicheres Herkunftsland zu gelten. Zwar sind beide Staaten im afrikanischen Vergleich deutlich demokratisierter als andere, nichtsdestotrotz diskriminieren sie homosexuelle, bisexuelle und trans- und intergeschlechtliche Menschen. Diese werden bisweilen verhaftet und misshandelt.
      1. In Ghana drohen queeren Menschen bei Auslebung ihrer Identität nach ghanaischen Strafrecht bis zu drei Jahren Gefängnis. Dieser Passus wird aktiv angewendet. Eine offene Auslebung der Identität ist nicht möglich, da sonst Folter und unmenschliche Behandlung durch die Gesellschaft oder staatliche Stellen drohen. Es droht eine Ausweitung der Verfolgung; queeren Menschen drohen fünfjährige Haftstrafen, Aktivist*innen drohen bis zu 10 Jahre Haft.
      2. Im Senegal drohen queeren Menschen bis zu 5 Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Doch gleichzeitig ist auch im Senegal die tiefe Verwurzlung von Queerfeindlichkeit relevant, Angriffe und Repressionen von nicht-staatlichen Stellen sind Realität. Ausreichenden Schutz der Betroffenen gibt es nicht.
    3. Der Bundestag fordert die Bundesregierung dazu auf, durch diplomatische Gespräche eine Verbesserung der Lage queerer Menschen zu erwirken. Sollte dies nicht möglich sein, fordert der Bundestag die Bundesregierung dazu auf, die beiden Staaten von der Liste sicherer Herkunftsstaaten zu streichen.



    Sylvie Jachère-Wessler und Fraktion






  • Herr Präsident,

    liebe Kolleginnen und Kollegen,


    es ist ein ewiges Streitthema: sichere Herkunftsstaaten. Den einen sind es bereits zu viele, andere würden am liebsten die ganze Welt als sicher deklarieren, um Schutzsuchende egoistisch abzuschieben. Wir Sozialdemokraten möchten differenziert an die Sache herangehen. Einerseits greift das Grundrecht auf Asyl natürlich nur, wenn ein Mensch wirklich schutzbedürftig ist. Andererseits müssen wir mit 100-prozentiger Sicherheit garantieren, dass einer abgeschobenen Person im Herkunftsland kein Leid in irgendeiner Form droht. Genau das wollen wir mit dem vorliegenden Antrag erreichen. Ghana und der Senegal gelten hierzulande als sichere Herkunftsstaaten, obwohl queere Menschen dort massive Repressalien fürchten müssen. Gefängnisstrafen, öffentliche Pranger, Erpressung durch Polizeibeamte und und und. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie können wir Menschen ruhigen Gewissens in solche Staaten zurückführen? Menschen mit bestimmter sexueller Identität und Orientierung lassen wir auf diese Weise sehenden Auges ins Messer laufen.


    Ghana und der Senegal sind weitestgehend stabile Staaten, das ist unbestritten. Solange Menschen dort jedoch um ihre Freiheit fürchten müssen, können wir dorthin niemanden abschieben. Wir fordern daher, dass sich die Bundesregierung in den Dialog mit der senegalesischen und der ghanaischen Regierung begibt, um eine Verbesserung der Rechte queerer Menschen zu erwirken. Sollten diese Bemühungen nicht erfolgreich sein, fordern wir, dass die beiden Staaten künftig nicht mehr als sichere Herkunftsländer klassifiziert werden. Ein Staat, der sich die Wahrung der Rechte aller Menschen auf die Fahne geschrieben hat, darf hier nicht tatenlos zusehen.


    Herzlichen Dank!

  • Herr Präsident,

    hohes Haus,

    die Antragstellerin betont es ja höchselbst, ich darf zitieren "Ghana und der Senegal sind weitestgehend stabile Staaten, das ist unbestrittenititen"!

    Nur weil dort jemand auf Grund unerlaubter Handlungen in Gefängnis muss, ist das kein Grund jemanden nicht abzuschieben!

    Will dieses Land jeden dahergelaufenen x-beliebigen Kriminellen schützen, nur weil jenem in seiner Heimat Verhaftung und Verurteilung drohen?

    Daraufhin ,l äuft es nämlich hinaus, wenn wir die unsinnigen Antrag annehmen! Wir schaffen damit einen gefährlichen Präzidenzfall.

    Es ist dabei völlig egal ob es sich um reine Kriminelle oder eben um Abartige handelt.

    Wehren wir also den Anfängen von etwas, was später nie wieder zu reparieren ist.

    Erkären wir weiter öffentlich ,das die Republiken Ghana und Senegal auch weiterhin sichere Staaten sind!

    Ich danke für ihre Aufmerksamkeit, es lebe Deutschland!

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Schlägt mit beiden Fäusten auf das Fraktionspult und schreit - sichtlich in Rage - während Wildungens Rede:


    "Abartige"!? Sagen Sie, schämen Sie sich nicht, Wildungen!? Das ist wirklich widerlich! Herr Präsident, wo ist der Ordnungsruf???

  • Schlägt mit beiden Fäusten auf das Fraktionspult und schreit - sichtlich in Rage - während Wildungens Rede:


    "Abartige"!? Sagen Sie, schämen Sie sich nicht, Wildungen!? Das ist wirklich widerlich! Herr Präsident, wo ist der Ordnungsruf???

    Widerlich Frau Doktor Christ, wie Sie hören, lasse ich mich nicht auf ihr nicht vorhandenes Niveau herab und rede Sie mit ihrem Titel an, ist das was jene tun, nichts anderes! Aber falls Sie Schreihals es nicht mitbekommen haben sollten ob ihres Gegrölles ,es geht einzig nur darum das Ghana und Senegal, sichere Staaten bleiben, was sie ja sind, was die Antragstellerin ja selbst betonte!

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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    Präsident des Deutschen Bundestages

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    Läutet energisch mit der Glocke des Bundestagspräsidenten.


    Ich bitte um Ruhe im Sitzungssaal! Ich glaube es täte allen hier gut, sich etwas zu beruhigen, damit diese Sitzung einen geordneten Fortgang finden kann.


    Ich erteile dem Abgeordneten Christian von Wildungen hiermit einen Ordnungsruf für die Tatsache, dass er queere Menschen im Kontext dieser Debatte als "Abartige" bezeichnet hat. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass das Präsidium weitere diskriminierende Äußerungen in keiner Weise tolerieren wird. Sollten Sie sich erneut eine solche Entgleisung erlauben, wird das Präsidium Sie von der Sitzung ausschließen.


    Ich weise zudem die Abgeordnete Christ darauf hin, dass das Präsidium über sitzungsleitende Maßnahmen zu entscheiden hat und solche Entscheidungen nicht zu kommentieren oder zu fordern sind. Sollte dies erneut vorkommen, werde ich auch dies mit einem Ordnungsruf ahnden.


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    Präsident des Deutschen Bundestages

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    Frau Kollegin Christ,


    ich erteile ich Ihnen hiermit - wie versprochen - einen Ordnungsruf.


    Die Sitzungsleitung ist Aufgabe des amtierenden Präsidenten oder der amtierenden Präsidentin. Die Abgeordneten haben jederzeit das Recht, sich zum Debattengegenstand und den Reden der Abgeordneten zu äußern. Diskussionen über sitzungsleitende Maßnahmen stören jedoch die Ordnung des Hauses und die laufende Debatte und werden entsprechend, auch nach gängiger Praxis, durch den sitzungsleitenden Präsidenten oder die sitzungsleitende Präsidentin geahndet, insbesondere wenn bereits auf diese Tatsache hingewiesen worden ist.


    Ich mache hiermit auch darauf aufmerksam, dass dieser und vorangegangene Ordnungsrufe nach § 9 Abs. 1 Satz 3 unserer Geschäftsordnung im Folgenden nicht thematisiert werden dürfen.


  • Nickt zufrieden als die Christ einen Ordnungsruf erhält.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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