ANFRAGE | XII/009: Wohnungspolitik im Freistaat Bayern

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    ANFRAGE

    Wohnungspolitik im Freistaat Bayern


    Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Sebastian Fürst ,


    nachfolgende Anfrage (siehe Anlage) der Kollegin Strauß, CDSU-Gruppe, zum Thema Wohnungspolitik im Freistaat Bayern ist eingegangen. § 32 II BayLTGeschO entsprechend haben Sie zweiundsiebzig Stunden, also bis zum 08. Juli 2022, 00:52 Uhr, Zeit, die Anfrage zu beantworten. Eine Verlängerung der Frist um 72 Stunden im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten ist nach § 32 III BayLTGeschO möglich.



    ***


    gez. Dr. Christ

    - Präsidentin des Bayerischen Landtages -


    Anlage:


  • 320px-Bayerischer_Landtag_Logo.svg_1.pngBayerischer Landtag

    Zwölfte Wahlperiode




    Drucksache XII/09


    Beantwortung der Anfrage auf Drs. XII/09

    durch die bayerische Staatskanzlei



    Wohnungspolitik im Freistaat


    Die Staatsregierung beantwortet ihre Frage wie folgt:


    1. Wie viele Einwohner Bayerns sind derzeit auf Wohnungssuche?

    Nach der letzten Wohnungslosenerhebung aus dem Jahr 2017 sind rund 15.517 Bayerinnen und Bayern wohnungslos. Die bayerische Staatsregierung merkt allerdings an, dass mit der aktuell laufenden Gebäude und Wohnungszählung neue Zahlen ermittelt werden.


    2. Wie viele Wohnungen werden für sie benötigt?

    Die bayerische Staatsregierung schätzt, dass auf der Basis der Zahlen aus dem 2017, dass mindestens rund 7700 Wohnungen alleine für die Wohnungslosen benötigt werden.


    3. In welchen Regionen/Städten/Landkreisen ist die Situation derzeit besonders angespannt? Das heißt, wo werden mind. 20% mehr Wohnungen benötigt, als derzeit vorhanden?

    Die bayerische Staatsregierung weißt auf den Vortrag "Wie hoch ist bis 2030 der Bedarf an neunen Wohnungen?" hin1, welche folgende Grafik enthält, die die Bedarfsprognose bis 2030 wiedergibt.


    forum.politik-sim.de/index.php?attachment/4689/



    4. Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um dem Wohnungsmangel in Bayern entgegenzuwirken?

    Die bayerische Staatsregierung reagiert mit einem breiten Fächer an Maßnahmen, denn das Problem des Wohnungsmangels genießt höchste Priorität in der Staatsregierung. Die Maßnahmen bestehen aus zwei verschieden Arten. Die einen Maßnahmen sollen eine effektive Nutzung des vorhanden Raum gewährleisten (z.B. durch Aufstockung von bestehenden Gebäuden oder durch Unterbindung von Spekulationen mit Wohnraum), die anderen Maßnahmen dienen zur Errichtung von neunen Wohnungen. Bei der aktuellen Strategie der Wohnraumförderung geht es vor allem um die Versorgung mit Wohnungen der bedürftigsten Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes. Die bayerische Staatsregierung fördert also vor allem den sozialen Wohnungsbau.


    5. Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um die Kosten für Baugründe und Mietkosten zu senken?

    Die Grundkosten vor allem um die großen Ballungszentren herum sind besonders hoch und dass treibt natürlich auch die Mieten oder Kaufpreise der Immobilien in die Höhe. Die Entwicklung der Kosten für die Baugründe können allerdings nicht einfach so durch entsprechende Subventionen gesenkt werden, denn die Grundstückspreise steigen durch den entstandene Mangel an Grundstücken. Um diese Situation zu entspannen müssen wir den vorhanden Wohnraum effektiv nutzen. Aber auch müssen wir die Anbindungen der Umlandgemeinden in den Ballungszentren verbessern, sodass sich in den Ballungszentren die Lage entspannt.


    6. Wie denken Sie über die Einführung einer flächendeckenden Zweitwohnungssteuer?

    Die bayerische Staatsregierung sieht keinen Sinn in einer flächendeckenden Zweitwohnungssteuer. Die Zweitwohnungssteuer ist eine kommunale Steuer, die dementsprechend von den einzelnen kommunen nach Bedarf festgelegt wird. Die Kommunen müssen selbst entscheiden, wie gewichtig das Problem der Zweitwohnsitze in ihrer Gemeinde ist. Dadurch kann jede Kommune für sich selbst eine angemessene Zweitwohnungssteuer erlassen. Bei einer zentralen Festlegung ist diese Möglichkeit nicht gegeben und es gäbe immer irgendwo Kommunen in Bayern, in denen der angesetzte Steuersatz nicht angemessen ist, weil er entweder in irgendeiner Kommune viel zu hoch oder viel zu niedrig wäre.


    7. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um Obdachlose wieder eine Dauerhafte Wohnung zu verschaffen?

    Um die Obdachlosigkeit zu reduzieren braucht es die oben genannten Maßnahmen und vor allem eine Erweiterung des sozialen Wohnungsbaus.


    Anmerkungen

    1 Wie hoch ist bis 2030 der Bedarf an neunen Wohnungen?, hrsg. von Matthias Waltersbacher, Bamberg 2017.

    Zur Abbildung

    2 Matthias Waltersbach, Wie hoch ist bis 2030 der Bedarf an neuen Wohnungen?, Erkenntnisse der BBSR-Wohnungsmarktprognose, Vortrag, 28. Juli .2017, Folie 15.