XII/002 | Pressefreiheit stärken - Julian Assange nicht ausliefern

  • 2022-06-13_19_07_55-Dokument1_-_Word-removebg-preview.png

    Präsident des Deutschen Bundestages

    _________________________________________________________________________________________



    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    wir kommen nun zur Debatte über den Antrag der Fraktion der Grünen auf Drs. XII/002. Für die Aussprache sind 72 Stunden vorgesehen. Das Wort zur Begründung des Antrages hat die antragstellende Fraktion.




    60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Zwölfte Wahlperiode



    Drucksache XII/002


    Antrag

    der Abgeordneten Dr. Irina Christ, Dr. Kerstin Siegmann und Dr. Mattias Linner sowie der Fraktion der Grünen


    Pressefreiheit stärken - Julian Assange nicht ausliefern


    Anlage 1


    Pressefreiheit stärken - Julian Assange nicht ausliefern


    Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:



    I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:


    1. Im Juni 2019 haben die Vereinigten Staaten von Amerika ein offizielles Auslieferungsgesuch für den australischen Investigativjournalisten Julien Assange an Großbritannien gestellt. Dieser hat im Jahre 2010 interne Dokumente von US-Streitkräften und -Behörden sowie darin enthaltene Kriegstagebücher des Krieges in Afghanistan und des Irakkrieges veröffentlicht, welche mutmaßlich Kriegsverbrechen und Korruption aufdecken sollten. Julien Assange drohen gemäß der Anklage der USA - unter anderem einer Anklage nach dem "Espionage Act" - eine theoretische Maximalstrafe von 175 Jahren. Schlimmstenfalls droht Assange die Todesstrafe, die nach dem "Espionage Act" erlaubt wird.


    2. Am 17. Juni 2022 hat die britische Innenministerin Patel den Auslieferungsbefehl gegen Julien Assange an die Vereinigten Staaten von Amerika unterzeichnet hat.



    II. Der Bundestag vertritt zu diesem Sachverhalt folgende Auffassung:


    1. Die Pressefreiheit ist ein konstituierendes und wesentliches Merkmal eines demokratischen Rechtsstaates. Die Presse hat als "vierte Staatsgewalt" die Aufgabe, Legislative, Exekutive und Judikative zu beobachten, zu kommentieren, zu kritisieren und gegebenenfalls vorliegende Missstände aufzudecken. Das "Leaken" von als geheim bezeichneten Daten gehört dabei mittlerweile zum Kern investigativer journalistischer Recherchen. Das Aufdecken von staatlichem Fehlverhalten durch Journalistinnen und Journalisten dient der Information der Bevölkerung, die ein berechtigtes Interesse an rechtswidrigen oder sonstigen zweifelhaften Vorgängen staatlicher Organe innerhalb bzw. durch Staatsorgane und -Organisationen hat. Die Aufdeckung von Kriegsverbrechen ist zweifelsohne als staatliches Fehlverhalten zu werten.


    2. Die Zustimmung zur Auslieferung Assanges an die Vereinigten Staaten von Amerika sendet ein hochgradig abschreckendes Signal an Investigativjournalistinnen und -Journalisten, die sich in besonderem Maße auf die Achtung der Garantie der Presse- und Meinungsfreiheit verlassen können müssen. Nur eine Journalistin oder ein Journalist, die oder der ihrer oder seiner legitimen Tätigkeit - auch bei staatskritischer Berichterstattung durch die Veröffentlichung von ihr oder ihm zugespielten Informationen oder Material - ohne Angst vor rechtlichen Konsequenzen nachkommen kann, kann ihren oder seinen journalistischen Auftrag in vollem, im Lichte der Demokratie betrachtet erforderlichen und von Verfassung wegen garantierten Umfang wahrnehmen.


    3. Die Zusicherung der Vereinigten Staaten, dass Julian Assange ein "faires Verfahren" erwarten könne, ist unzureichend. Die beantragte Auslieferung ist offensichtlich und zweifelsohne in hohem Maße politisch motiviert. Dass Assange tatsächlich ein faires Verfahren bekäme, ist anzuzweifeln. Ebenso ist anzuzweifeln, dass Assange keine Verstöße gegen seine Menschenrechte bei einer Auslieferung zu befürchten habe. Schließlich ist die Auslieferung auch vor dem Hintergrund von Assanges aktuellem Gesundheitszustand - der auch psychisch, aufgrund der jahrelangen Verfolgung und psychischen Folter bedingt sein kann - unverhältnismäßig und aus menschlicher wie medizinischer Sicht nicht zumutbar.


    4. Das z. T. als Grundlage für die Anklage der USA dienende "Espionage Act" steht im Widerspruch zur Garantie der Presse- und Redefreiheit. Dazu bestehen nachvollziehbare Zweifel an einem fairen Verfahren nach Anklagen gemäß dieses Gesetzes, da die Jury aufgrund der Geheimhaltung der Informationen davon abgehalten werden könnte, die Motivation des Angeklagten zu berücksichtigen. Schließlich ist die im Gesetz gewählte Formulierung und die damit einhergehende Definition der "Spionage" aus dem Jahr 1917 auch nicht mehr zweitgemäß, sodass es in den vergangenen Jahren oftmals auch zu Anklagen von Whistleblowern statt von tatsächlichen Spionen kam.


    5. Die andauernde Inhaftierung von Assange aufgrund einer in hohem Maße politisch motivierte Anklage durch die Vereinigten Staaten von Amerika ist sowohl aus menschenrechtlicher Sicht als auch aus Sicht der Meinungs- und Pressefreiheit zu verurteilen. Die miserablen humanitären Bedingungen, die Assange in den Jahren seiner Inhaftierung über sich ergehen hat lassen müssen, sowie die unzureichenden Möglichkeiten, seine rechtliche Verteidigung vorzubereiten und zu verwirklichen, sind in hohem Maße zu kritisieren.




    Dr. Irina Christ und Fraktion



  • Sehr geehrter Herr Präsident,

    verehrte Damen und Herren,

    liebe Kolleginnen und Kollegen,


    Menschenwürde, Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – das sind wesentliche Grundprinzipien unserer Gesellschaftsordnung. Nicht nur unserer – sondern die aller Staaten, die den Anspruch an sich selbst haben, demokratischer Rechtsstaat zu sein. Sie sind für ein friedfertiges Zusammenleben in Frieden und Freiheit unabdingbar – und genauso sollten wir sie auch behandeln. Wir haben eine Reihe an Grundrechten und anderen grundrechtsgleichen Rechten, die den Staat an genau diese Prinzipien binden sollen. Sei es die Menschenwürde, das Recht auf körperliche Unversehrtheit oder seien es die grundlegenden Prinzipien für die Justiz. Doch: nur, weil ein Staat demokratisch ist, heißt das noch lange nicht, dass alle Entscheidungen blind hinzunehmen sind. Im Gegenteil: Nicht umsonst haben wir eine selbstbewusste Verfassungsgerichtsbarkeit, die dafür sorgt, dass genau diese Grundsätze Bestand haben.


    Meine Damen und Herren,


    die Pressefreiheit ist in einer rechtsstaatlichen Demokratie von allerhöchster Bedeutung: die Medienberichterstattung ist wie so oft wesentliches Glied zwischen den Menschen und dem Staat und hat den Zweck, kritisch zu beleuchten, zu hinterfragen. Nichts anderes hat Julian Assange gemacht, als er interne Dokumente von US-Behörden und der US-Armee veröffentlicht hat, mit denen er Kriegsverbrechen aufgedeckt hat. Dass Julian Assange nun deswegen strafrechtliche Verfolgung auf Grundlage des „Espionage Act“ von 1917 zu fürchten hat, ist ein verheerendes Signal an alle Journalistinnen und Journalisten. Denn in einer Demokratie muss es doch möglich sein, auch regierungskritische Berichterstattung zu betreiben, ohne staatliche Verfolgung fürchten zu müssen, nicht zuletzt, weil eben Journalistinnen und Journalisten ein Bindeglied zwischen Menschen und Staat darstellen. Wie sollen sich die Bürgerinnen und Bürger eines Landes eine eigene Meinung zu politischen Vorgängen bilden können, wenn dieses Bindeglied von staatlicher Seite ausgehend geschwächt wird? Um es kurz zu sagen: diese Anklage passt nicht zu einem Staat, der den Anspruch an sich stellt, Meinungs- und Pressefreiheit als Grundprinzipien einer Demokratie hochzuachten.


    Werte Kolleginnen und Kollegen,


    abgesehen davon, dass die Anklage nicht mit dem demokratischen Grundsatz der Pressefreiheit zu vereinbaren ist, welche Gründe sprechen noch gegen die Position der USA? Nun, es ist doch zunächst offenkundig, dass das Verfahren in hohem Maße politisch motiviert ist. Zweitens: Kann man von einem unvoreingenommenem Gericht ausgehen? Nein. Denn der Prozess soll in einer Stadt stattfinden, in der die überwiegende Mehrheit Nähe zu staatlichen Institutionen aufweist, mal abgesehen von der geografischen Nähe, etwa zur Hauptstadt. Es kann doch niemand ernsthaft unter jedem erdenklichen Gesichtspunkt von einer unvoreingenommenen Jury ausgehen? Darüber hinaus kann doch angesichts der offenkundigen politischen Motivation hinter diesem Verfahren und zahlreichen Vorwürfen gegen die USA, Angeklagte und Straftäter*innen nicht angemessen behandelt zu haben, nicht blind davon ausgegangen werden, dass Assange angemessen behandelt werden wird. Nein, es gibt berechtigte Zweifel. Ferner ist Assange auch gesundheitlich dermaßen angeschlagen – mögliche Folge der jahrelangen Verfolgung seinerseits -, dass man nicht ernsthaft davon ausgehen kann, dass eine Auslieferung zumutbar wäre.


    Kurzum: Diese Auslieferung ist politisch motiviert und mit Blick auf rechtsstaatliche Standards, auf die Pressefreiheit und Menschenrechten nicht tragbar. Dementsprechend bitte ich die Kolleginnen und Kollegen: schließen sie sich uns an, stimmen Sie für diesen Antrag und beziehen Sie klar Stellung für rechtsstaatliche Prinzipien, ich danke Ihnen!

  • Sehr geehrter Herr Präsident,

    hohes Haus,


    das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland ist ein souveräner Staat, ebenso wie die Vereinigten Staaten von Amerika.

    Der australische Staatsbürger Julien Assange hat Hoch-und Landesverrat begangen.

    Der Mann ist kein anständiger Journalist, dass jener Mitgründer einer Enthüllungsplattform ist , mach ihn nicht dazu! Er bleibt was er war, ein Computerprogramierer und ein Hacker.

    Der Mann ist ein im Königreich Schweden als Sextualtäter gesuchter , welcher sich seiner Auslieferung, wohlgermerk von GB bach Schweden, durch Flucht in eine südamerikanische Botschaft entzog.

    Dutch desen Veröffentlichung von interne Dokumente der US_Behörden und der US Streitkrägte begann der Mann Hoch-unf Landesverrat. es starben immerhin Menschen durch diesen Verrat.

    Was droht jenen nun, 175 Jahre Knast, ja und , normalerweise hätte er wie jeder Verräter die Todesstrafe verdient.

    Wie schon der schwarze Schwerkrimminelle George Floyd, wird von Seiten der Linksorientieren, nun der weiße Verräter Julien Assange, zum Heiligen erklärt. Es scheint als mögen diese Typen Kriminelle aller Art mehr , als gesetzestreue Bürger?

    Was also interessiert uns diese Auslieferung eines Krimunellen, von einem souveränen Staat , zu einen anderen souveränen Staat? Weshalb mischen wir uns in interne Angelegeheiten, welche uns nicht zu interessieren haben?

    Der Mann hat genau das bekommen, was er verdient!

    Ich danke für Ihr Gehör.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

    7398-verdienstkreuz-ii-jpg0930e48da0.jpg

  • 2022-06-13_19_07_55-Dokument1_-_Word-removebg-preview.png

    Präsident des Deutschen Bundestages

    _________________________________________________________________________________________



    Geschätzter Kollege Wildungen,


    Sie haben in Ihrer Rede davon gesprochen, dass Herr Assange und generell "Verräter" die Todesstrafe verdient hätten.


    Die Todesstrafe ist als eine der wohl grausamsten und am meisten erniedrigenden Strafen in Deutschland sowie vielen anderen Staaten abgeschafft. Die Hinrichtung eines Menschen ist in keiner Weise mit seinen Menschenrechten und seiner Menschenwürde zu vereinen. Es gebührt auch der Würde des Deutschen Bundestages nicht, die Hinrichtung eines Menschen zu fordern oder zu unterstützen.


    Ich rüge Ihre Aussage daher an dieser Stelle in aller Deutlichkeit.

  • Herr Bundeskanzler,

    was Sie rügen oder nicht rügen ist mir völlig Wurscht.

    Auch wenn es das in unseren Land nicht mehr gibt, so ist die Hinrichtung von Mördern und Verräter durchaus gerechtfertigt.


    Sie scheint nur dieser Punkt meiner Rede zu interessieren, da er in ihr politisches Kalkül passt.

    aber ehrlich gesagt habe von jemanden wie ihnen nichts anderes erwartet.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

    7398-verdienstkreuz-ii-jpg0930e48da0.jpg

  • 2022-06-13_19_07_55-Dokument1_-_Word-removebg-preview.png

    Präsident des Deutschen Bundestages

    _________________________________________________________________________________________



    Herr Kollege Wildungen,


    es scheint Ihnen bisher wohl - trotz eigentlich unmissverständlicher Hinweise - bedauerlicherweise entgangen zu sein, aber ich bin der sitzungsleitende Präsident. Entsprechend erteile ich Ihnen für die Missachtung des Präsidiums sowie Ihren - gelinde formuliert - nicht gerade respektvollen Kommentar einen Ordnungsruf.

  • 2022-06-13_19_07_55-Dokument1_-_Word-removebg-preview.png

    Präsident des Deutschen Bundestages

    _________________________________________________________________________________________



    Die - hinsichtlich der Beteiligung der Fraktionen durchaus ausbaufähige - Debatte ist hiermit beendet. Die Abstimmung wird eingeleitet.