Kommen wir zu den vorerst letzten Fragen:
- Welche Auswirkungen auf die Wirtschaft hätte eine flächenmäßige Umstellung auf ein gesamtbayerisches Rechtsinformationssystem?
- Wie verhält sich ein bayerisches Rechtsinformationssystem zur Datenbank des bayerischen Landesrechts und zur Verkündungsplattform Bayern?
Bezüglich ersterer gibt es grundsätzlich zwei Bereiche, die wir denke ich im Blick behalten müssen, einerseits der landesweite und andererseits der kommunale.
Landesweit ist natürlich die Bayerische Staatszeitung GmbH als private Gesellschaft finanziell stark betroffen. Ergehen ihr doch viele Einnahmen dadurch, dass ein digitales Gesetzblatt (außer Ausdrücken für das Archiv) praktisch keinen Druck mehr benötigt. Diese Auswirkungen sollten aber grundsätzlich von geringer Natur sein. Auch wenn ich dazu keine Zahlen finden konnte, so sind die Hauptbezieher des GVBl. wohl die Notare, die dazu nach § 32 Bundesnotarordnung verpflichtet sind (was ich sehr befürworte, da die Bürger dadurch einen Zugang zu digitalem Recht haben und bei dezentralen Modellen ein gewisses System schnell entstehen kann), sowie die Bibliotheken (oftmals staatlich oder mit öffentlichen Geldern gefördert), Archive und Interessenten aus rechtspflegenden Berufen. Außerdem wird auch das BayMBl. nicht mehr gedruckt, sondern schon lang im Internet veröffentlicht. Auch dort sind die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Bayerische Staatszeitung GmbH wohl gering ausgefallen; selbiges sollte für das GVBl. gelten.
Auf Ebene der Gemeinden sind neben den Kosten (und Einnahmen) des Drucks, die sich wegen Exemplaren in Höhe von Hundertmillionen wohl im höheren Bereich bewegen, auch die der Verteilung: Diese Minijobs sind eine (kleine) Einkommensmöglichkeit für Menschen, die z.B. ihre Familie unterstützen und deswegen keiner vollzeitlichen Erwerbstätigkeit nachkommen können oder die auf die Schule gehen oder studieren. Außerdem helfen sie, die Beziehung zwischen Gemeindebürgern und Gemeinde zu stärken und damit auch die Demokratie. Wie oben ausgeführt werden Gemeinden aber vermutlich nicht damit aufhören, ihre "Blätter" herauszugeben, sondern möglicherweise nur deren Umfang teilweise einschränken oder die Authentizität der Veröffentlichungen ändern. Dies ist aber selbstverständlich Entscheidung der Gemeinde.
Zusammenfassend ist nicht damit zu rechnen, dass eine flächenmäßige Umstellung auf ein Rechtsinformationssystem für die Wirtschaft große Einnahmensverluste bedeutet.
Außerdem möchte ich noch sagen: grundsätzlich ist es ja gut, wenn der Staat weniger Geld ausgibt und damit auch den Staatshaushalt entlastet. Auch wenn es natürlich neue Kosten durch die Entwicklung des Rechtsinformationssystems gibt, die insbesondere am Anfang diese des Drucks übersteigen könnten, das möchte ich gar nicht ausschlagen, aber die Vorteile eines RIS im Gegensatz zum konventionellen Druck sollten diese Kosten Wert sein.
Zur zweiten Frage möchte ich auf meine Äußerungen am Anfang verweisen. Das Anbieten von drei Lösungen (Rechtsinformationssystem, Datenbank des Landesrechts, Verkündungsplattform) ist nicht sinnvoll. Es ist damit zu rechnen, dass die Staatsregierung diese entsprechend einstellen wird, da deren Funktionalität durch das Rechtsinformationssystem genauso gut erfüllt werden kann.
(SO: Der Bericht wurde lange Zeit nicht mehr aktualisiert, werde das in den nächsten Tagen versuchen, bevor wir dann zur Ausformulierung von Gesetzesvorschlägen kommen)