Sehr geehrter Herr Bundespräsident a. D. Müller,
sehr geehrter Herr Bundespräsident a.D. Hov,
sehr geehrter Herr Bundespräsident Breitenberger
sehr geehrte Mitglieder der Verfassungsorgane,
meine sehr verehrten Damen und Herren,
Ich begrüße Sie im Namen des Präsidiums und der Bundestagsverwaltung, ja des ganzen deutschen Bundestags zu dieser Vereidigung.
Erneut hat die Bundesversammlung, getragen vom demokratischen System unserer Bundesrepublik, ein neues Staatsoberhaupt bestimmt.
Die Fackel der Freiheit und Demokratie, soll heute nun durch die Amtsübergabe in neue Hände gelegt werden. Aus diesem Grunde sind wir heute hier und wohnen der Vereidigung des neuen Bundespräsidenten bei.
Zuallererst möchte ich jedoch Bundespräsident Hov danken. In der vergangenen Legislaturperiode hat er große Dienste am deutschen Volke geleistet. Er hat die Prinzipien der Demokratie und Freiheit verteidigt und über Grundgesetz und dessen Einhaltung gewacht. Dafür gebührt ihm Dank und Anerkennung. Ich bin mir sicher, dass Sie diesen Dank auch weiterhin spüren werden.
Herr Bundespräsident Breitenberger,
die im Grundgesetz festgeschriebenen Aufgaben, Rechte und Pflichten gehen heute nun an Sie über.
Ich wünsche Ihnen von dieser Stelle aus viel Erfolg, Kraft und Ausdauer bei der Erfüllung dieser Aufgaben und bei der Wahrnehmung der Stellung, welche das Grundgesetz vorsieht.
Das politische Parkett ist ihnen ja bekannt, sind sie doch erst in dieser Legislatur als Minister Teil der Regierung gewesen.
Dennoch, das Amt des Bundespräsidenten ist kein einfaches. Man ist wohl Staatsoberhaupt, hat jedoch wenig mit der Tagespolitik zu tun und sollte dennoch korrigierend eingreifen, wenn es notwendig ist.
Sie können sich dabei auf das Präsidium des Deutschen Bundestages und das des Bundesrates verlassen, dessen bin ich mir sicher.
Ich wünsche Ihnen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen ihnen, dem Bundestag und dem Bundesrat und dass sie darüber niemals das wichtigste vergessen...das Volk dessen Oberhaupt Sie sind.
Repräsentieren Sie es mit Würde.
Genug der Worte.
Ggemäß § 56 unseres Grundgesetzes leistet der Bundespräsident bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates seinen Amtseid.
Diesen werde ich ihnen nun vorlesen und ich bitte Sie, diesen nach zusprechen.
Zitat"Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.