[Debatte] XI/030 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

  • Verehrte Kolleginnen und Kollegen,


    der Präsident des Bundesrates hat mir folgenden Antrag mit Schreiben vom Freitag mitgeteilt.

    Ich eröffnet die Debatte, welche 3 Tage dauert.



    | Präsident des Deutschen Bundestages a.D. (11. + 15. LP) |

    | Stellvertreter der Bundeskanzlerin a.D. |

    | Bundesminister für Wirtschaft und Energie / Arbeit und Soziales / des Auswärtigen a.D. |

    | Minister für Wirtschaft und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen a.D.|

    | Landtagspräsident Nordrhein-Westfalen a.D. (12.LP)|

  • Herr Präsident,

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei, auch wenn wir derzeit berechtigte Hoffnung haben dürfen, dass die zurzeit stabile Situation über den Sommer und insbesondere den Herbst und Winter Bestand haben wird. Lange genug haben wir unter dieser Pandemie gelitten, lange genug mussten wir uns in unserer Freiheit einschränken, um das Virus in Schach zu halten und noch größeren Schaden zu verhindern. Diese Freiheiten konnten wir nun endlich zurück erlangen - und wir sollten gemeinsam daran arbeiten, dass das auch so bleibt.


    Dennoch braucht es eben nicht viel, um diese scheinbar stabile Situation zu kippen. Es genügte eine neue Mutation und das Virus könnte erneut eine ernsthafte Bedrohung darstellen. Davon gehen wir zwar momentan nicht aus und es deutet auch recht wenig darauf hin. Dennoch will diese Regierung ihrem Prinzip, dem Virus immer einen Schritt voraus sein zu wollen, treu bleiben. Deshalb haben wir uns einem Thema angenommen, dass die bisherigen Regierungen in all den letzten Monaten und Jahren der Pandemie verschlafen haben. Wir wollen die wichtigsten, die erwiesenermaßen effektivsten Maßnahmen zur Eindämmung des Virus in das Infektionsschutzgesetz übernehmen und so im Zweifelsfalle zumindest diese grundlegenden Regelungen bundesweit einheitlich gestalten. Zu diesen Regelungen zählen, wie Sie dem hier vorliegenden Antrag des Bundesgesundheitsministers entnehmen können, insbesondere die Maskenplicht sowie die Pflicht zur Vorlage eines Test- oder Genesenennachweises. Diese Regelungen haben sich - nebst Kontaktbeschränkungen, die aber aufgrund ihrer größeren Eingriffsintensität in die Freiheitsgrundrechte bewusst nicht Teil des Entwurfes sind - als effektiv und zweckmäßig erwiesen. Auch deshalb will die Bundesregierung - gerade um die aktuell stabile Situation auch stabil zu halten - an der Maskenpflicht vor allem in Einrichtungen wo gehäufter Kontakt mit vulnerablen Gruppen besteht, vorerst festhalten. Wir sehen weiterhin die Pflicht, mit diesen Menschen, die sich aufgrund diverser Vorerkrankungen selbst nur unzureichend vor einer möglicherweise für sie schwerwiegenden Infektion schützen können, besonders vorsichtig und umsichtig umzugehen.


    Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte daher um Ihre Zustimmung zu diesem Antrag, mit dem wir endlich den Grundstein zur bundeseinheitlichen Regelung der wichtigsten COVID-Schutzmaßnahmen legen können, damit wir die aktuelle Corona-Situation stabil halten können und im Zweifelsfalle für eine erneute Welle bestens gerüstet sind und entsprechend schnell und effektiv handeln können.


    Vielen Dank!