Verehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir diskutieren nun über folgenden Gesetzentwurf auf Drs XI/028.
Die Debatte dauert 3 Tage.
Alles anzeigenDeutscher Bundestag
Elfte Wahlperiode
Drucksache XI/028
Gesetzentwurf
der Abgeordneten Dr. Matthias Linner und Leonhard Breitenberger
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung der Möglichkeit zur Einführung einer altersbezogenen Impfpflicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2
A. Problem und Ziel
Anlässlich der anhaltenden Corona-Pandemie und den teils überlasteten Intensivstationen der Krankenhäuser im letzten Jahr aufgrund der Delta-Variante des Coronavirus ist in Deutschland eine Grundsatzdiskussion über die Verfassungsmäßigkeit, Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit einer Impfpflicht gegen das Coronavirus entbrannt. Andere Staaten haben eine solche Impfpflicht ganz oder teilweise schon eingeführt. Auch wenn die Pandemiesituation derzeit beherrscht wirkt, ist eine schlagartige Verschlechterung der Situation möglich und nicht unwahrscheinlich. Die derzeit vorherrschende Omikron-Variante ist zwar hochansteckend, führt aber statistisch gesehen zu weniger notwendigen Krankenhausaufenthalten. Dennoch ist - gemäß der Erfahrungen der letzten zwei Jahre - mit einer wesentlichen Verschlechterung der Lage im Herbst und Winter zu rechnen. Mithin ist die Möglichkeit weiterer Mutationen des Virus gegeben, welche möglicherweise wieder vermehrt zu schweren Verläufen führen könnten. Insbesondere Personen in fortgeschrittenem Alter haben ein höheres Risiko, aufgrund einer Corona-Infektion intensivmedizinisch behandelt werden zu müssen. Insbesondere Personen ab 50 Jahren ohne Impfschutz haben ein erheblich höhere Risiko für schwere Krankheitsverläufe und eine notwendige Hospitalisierung. In dieser Altersgruppe sind jedoch noch immer über 10 % der Menschen nicht geimpft, obwohl schon seit deutlich über einem Jahr mehrere gut verträgliche, sichere und erwiesenermaßen wirksame Impfstoffe zur Verfügung stehen, die das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes signifikant zu senken vermögen. Rund 25 % haben noch keine Auffrischungsimpfung erhalten. Entsprechend wird im Herbst und Winter dieses Jahres - möglicherweise durch Auftreten einer neuen Virusvariante - das Risiko einer Überlastung des Gesundheitssystems wieder steigen.
B. Lösung
Um im Zweifelsfall, wenn es zu einem Auftreten einer neuen und gefährlicheren Virusvariante und infolgedessen möglicherweise zu einer Überlastung des Gesundheitssystems kommen könnte, schnell und effektiv gegensteuern zu können, soll durch den vorliegenden Gesetzentwurf die Möglichkeit zur Einführung einer Impfpflicht für Personen ab 50 Jahren vorgesehen werden. Die effektive Inkraftsetzung der Impfpflicht soll durch Beschluss des Bundestages und des Bundesrates erfolgen. Die Altersgrenze von 50 Jahren ist mit der besonderen Anfälligkeit für schwere COVID-19-Verläufe der Personen in fortgeschrittenem Alter begründet.
C. Alternativen
Alternativen zur Schaffung der Möglichkeit einer altersbezogenen Impfpflicht ist die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht für alle volljährigen Personen.
D. Kosten
Dem Bund entstünden, soweit die Impfpflicht in Kraft gesetzt würde, Ausgaben in derzeit nicht quantifizierbarer höhe durch die Erstattung der Aufwendungen der Kostenträger der Krankenversorgungen für die Information der betroffenen Versicherten sowie die Prüfung der Impf- oder Genesenennachweise.
Anlage 1
Dr. Matthias Linner
Leonhard Breitenberger
Begründung
Erfolgt mündlich.