[Debatte] XI/028 - Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung der Möglichkeit zur Einführung einer altersbezogenen Impfpflicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2

  • Verehrte Kolleginnen und Kollegen,


    wir diskutieren nun über folgenden Gesetzentwurf auf Drs XI/028.


    Die Debatte dauert 3 Tage.



    | Präsident des Deutschen Bundestages a.D. (11. + 15. LP) |

    | Stellvertreter der Bundeskanzlerin a.D. |

    | Bundesminister für Wirtschaft und Energie / Arbeit und Soziales / des Auswärtigen a.D. |

    | Minister für Wirtschaft und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen a.D.|

    | Landtagspräsident Nordrhein-Westfalen a.D. (12.LP)|

  • Sehr geehrter Herr Präsident,

    Geschätzte Damen und Herren,

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich darf den Auftakt zu einer Debatte machen, die mit Sicherheit sehr emotional geführt wird, die mit Sicherheit die Gemüter hier im Hause erregen wird und die mit Sicherheit dem Blutdruck des ein oder anderen hier nicht gut bekommen wird. Und gerade das zeigt, wie wichtig das es ist, dass wir diese Debatte hier im Deutschen Bundestag führen. Das Thema Impfpflicht bewegt die Menschen in Deutschland und es ist unsere Aufgabe als Volksvertretung, jene Themen, die unser Land und die Menschen in unserem Land bewegen, hier anzusprechen, zu diskutieren und zu debattieren. Viel zu lange haben wir das Thema Corona-Impfpflicht auf die lange Bank geschoben. Jetzt wird es zeit, dass wir darüber reden und darüber entscheiden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Und wenn ich an dieser Stelle vorneweg noch einen Wunsch äußern darf: Ich wünsche mir sehr, dass dies eine faire, konstruktive und von Respekt geprägte Debatte wird. Es gibt sehr gute Gründe für und gegen eine Impfpflicht und es mag jeder sein ganz eigenes, persönliches Verhältnis zu diesem Thema haben. Aber alle Positionen und alle Argumente sollen gehört und respektiert werden. Ich hoffe inständig, dass diese Debatte nicht zu einer politischen Schlammschlacht oder zu einer Instrumentalisierung verkommen wird, sondern, dass wir hier gemeinsam unsere Standpunkte erläutern können, in einem angemessenen, fairen Ton. Es spricht nichts gegen eine gewisse Emotionalität, wie könnte man diese auch verhindern. Aber wir sollten in dieser Debatte, die wahrscheinlich Millionen Bürgerinnen und Bürger zumindest zum Teil verfolgen werden, zeigen, dass wir im Deutschen Bundestag in Sachen Diskussionskultur und gegenseitigem Respekt als Beispiel dienen können.



    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    wir haben uns in den letzten Monaten schon viele Gedanken über das Thema Impfpflicht gemacht. Sind wir für eine Impfpflicht oder dagegen? Wie soll eine Impfpflicht ausgestaltet werden? Ist eine Impfpflicht überhaupt in Einklang mit unserem Grundgesetz zu bringen? All das sind schwierige Fragen, auf die es wohl nicht die eine einzige richtige Antwort geben kann. Die Entscheidung pro oder contra Impfpflicht ist eine Abwägungsentscheidung. Und diese Abwägung muss jede und jeder für sich treffen. Ich und mein Kollege Breitenberger haben Ihnen hier einen Entwurf vorgelegt, von dem wir glauben, dass er das Ziel und den Zweck, unser Gesundheitssystem vor einer weiteren möglichen Überlastung zu schützen, in einer Art und Weise erreichen kann, wo wir die Grundrechtseingriffe durch eine Impfpflicht, jedenfalls quantitativ, so gering wie möglich halten können.


    Ich möchte den Inhalt des hier vorgelegten Entwurfes hier noch einmal in Kurzfassung darstellen:
    Unser Entwurf sieht vor, dass der Deutsche Bundestag durch Beschluss mit der Zustimmung des Bundesrates eine altersbezogene Impfpflicht gegen COVID-19 für Personen ab 50 Jahren in Kraft setzen kann. Personen ab 50 Jahren müssen also - nach Ablauf einer gewissen "Schonfrist" ab dem Beschlussdatum - ein gültiges Impf- oder Genesenenzertifikat vorlegen können. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Schwangere sowie Personen, die sich aufgrund medizinischer Kontraindikationen nicht impfen lassen können. Verstöße gegen diese Pflicht werden nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz geahndet werden. Die Anordnung einer Erzwingungshaft nach der Zivilprozessordnung wurde bewusst ausgeschlossen. Der Verstoß gegen diese Impfpflicht wird also nicht zur Folge haben, dass jemand seiner Bewegungsfreiheit beraubt noch dass jemand "Zwangsgeimpft" wird - nur um das klarzustellen.


    nimmt einen Schluck Wasser


    So viel erstmal zum Inhalt des Entwurfes. Lassen Sie mich jetzt zu eigentlichen Punkt kommen: Warum glauben wir, dass dieses Gesetz notwendig ist?

    Wir haben im letzten Herbst und Winter erlebt, wie unser Gesundheitssystem massive Kapazitätsprobleme hatte. Wir hatten in einigen Regionen Deutschlands akute Mängel an freien Intensivbetten. Wir mussten teilweise Menschen hunderte Kilometer weit in andere Krankenhäuser transportieren, um die Situation irgendwie meisten zu können. Die erforderliche Intensivbettenkapazitäten aufgrund der schwer an COVID-19 erkrankten Personen konnten in Teilen Deutschlands schlicht nicht mehr aufgebracht werden. Eine solche Überlastung der Intensivstationen kann zweifelsohne verheerende Folgen haben: Menschen, die eine intensivmedizinische Behandlung benötigen, können nicht mehr bestmöglich versorgt werden. Und es geht hier nicht nur um ungeimpfte an COVID-19 erkrankte Personen. In den Intensivstationen müssen ja auch andere Menschen behandelt werden: Personen, die einen Unfall hatten, Krebskranke, Patientinnen und Patienten mit Herzinfarkten, Schlaganfällen usw.. Der Gedanke, dass für all diese Menschen im Zweifelsfall keine bestmögliche medizinische Versorgung mehr gewährleistet werden kann, ist erschreckend und verheerend. Und diese Situation war im vergangenen Herbst und Winter so, daran gibt es keinen Zweifel. Viele Kliniken mussten Operationen verschieben, weil keine Intensivkapazitäten mehr frei waren. Menschen die z.B. an Krebs erkrankt sind, konnten z. T. nicht schnellstmöglich operiert werden. Das alles sind Zustände, die es so nie wieder geben soll und darf, ich denke darin sind wir uns alle einig. Und ich denke wir sind uns auch einig, wenn wir sagen, dass eine deutlich höhere Impfquote, eine impfwilligere Bevölkerung, uns vor diesen Kapazitätsengpässen bewahrt hätte. Denn es ist Fakt, dass vor allem Ungeimpfte im Herbst und Winter so schwer an COVID-19 erkrankt sind, dass sie intensivmedizinisch behandelt werden mussten.


    macht eine kurze Pause


    Gerade da, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind wir meines Erachtens an einem Punkt angelangt, wo wir eine Grenze ziehen müssen. Es kann nicht sein, dass wir in Deutschland Patientinnen und Patientin nicht die bestmögliche Behandlung bieten können, weil hunderttausende Menschen in einer weltweiten Pandemielage eine Impfung ablehnen, deren Sicherheit in vielen Studien bestätigt worden ist und deren Häufigkeit schwerer Nebenwirkungen im Vergleich zu den Risiken einer COVID-19-Erkrankung in überhaupt keinem Verhältnis steht. Ich kann jeden verstehen, der vorbehalte gegen Impfungen, oder gerade die COVID-19-Impfung im Allgemeinen hat. Warum wir Deutschen bei Impfungen immer besonders skeptisch sind, darauf habe ich leider auch keine Antwort. Aber immer wieder habe ich das Gefühl, einige Menschen nutzen ihre Freiheit, sich nicht impfen lassen zu können, nur um der Freiheit willen aus. Einige Menschen lassen sich nicht impfen, schlicht weil sie es können. Andere Menschen lassen sich nicht impfen, weil sie sich unter Einfluss haarsträubender Verschwörungstheorien auf Abwegen befinden. Und schließlich lassen sich Menschen nicht impfen, die schlicht unsicher sind. Am Ende spielt es aber keine Rolle, warum genau sich die Menschen nicht impfen lassen wollen. Im Ergebnis führte die Gesamtheit dieser Unwilligen zu einer Situation, unter der sehr viele Menschen gelitten haben. Wie würden Sie sich als krebskranke Personen fühlen, wenn man Ihnen sagt, dass man die Operation zur Entfernung des Tumors nun doch nicht morgen durchführen kann, weil keine Intensivkapazitäten zur Verfügung stehen? Ich jedenfalls halte das für einen großen Missstand und eine große Ungerechtigkeit und halte die Entscheidung, sich nicht impfen lassen zu wollen - insbesondere von Personen die ohnehin einer Risikogruppe angehören - nicht nur für eine aus persönlicher Sicht falsche, sondern auch für eine aus solidarischer Sicht untragbare Entscheidung.


    Nun können wir Vergangenes nicht mehr rückgängig machen und Sie werden sagen, die Pandemie scheint doch soweit erstmal gut im Griff zu sein. Und da mögen Sie auch Recht haben. Aber wir haben uns schon viel zu oft in dieser Pandemie auf der scheinbar stabilen Situation ausgeruht. Viel zu oft haben wir nur reagiert, statt präventiv zu agieren. Und deshalb sollten wir das diesmal anders und besser machen. Die Möglichkeit, dass sich die Infektionslage im Herbst wieder deutlich verschlechtert oder, dass das Coronavirus mutiert und wieder eine ähnlich gefährliche Variante wie die Delta-Variante Einzug hält, besteht - daran gibt es keinen Zweifel. Ich will nicht Schwarzmalerei betreiben. Ich hoffe ebenso wenig wie Sie, dass es dazu kommt. Was ich aber sagen will ist: Wir müssen uns vorbereiten. Wir müssen dem Virus diesmal einen Schritt voraus sein. Dazu gehört natürlich, dass wir die Intensivbettkapazitäten ausbauen, dass wir dort mehr Personal ausbilden und anwerben und dass wir dieses Personal besser bezahlen und vor allem halten - ganz klar. All das sind Dinge, woran das Gesundheitsministerium arbeitet - aber das geht nicht von heute auf morgen und die Versäumnisse vieler Jahre lassen sich nicht in wenigen Wochen beheben. Eine Impfpflicht kann und sollte in meinen Augen jedoch eine weitere Säule der Vorbereitung sein, die wir treffen und im Zweifelsfall aktivieren sollten. Wir haben uns in vorliegendem Entwurf, gerade vor dem Hintergrund des Zieles, eine Überlastung des Gesundheitswesens vorzubeugen, bewusst für eine altersbezogene Impfpflicht entschieden, da alle Daten zeigen, dass gerade ab 50 Jahren das Risiko für Ungeimpfte doch erheblich steigt, schwer an COVID-19 zu erkranken. Und wir haben in dieser Altersgruppe noch immer deutlich über 10 % der Menschen, die noch überhaupt keine Impfung erhalten haben und sogar rund 25 %, die keine Auffrischungsimpfung erhalten haben. Gerade diese Menschen sind es aber, die im Zweifelsfall zum größten Teil zur Überlastung des Gesundheitssystems beitragen. Und gerade deshalb haben wir uns für diese altersbezogene Impfpflicht entschieden. Wenn es soweit kommen und eine Impfpflicht zum Schutz vor der Überlastung unseres Gesundheitssystems in Kraft gesetzt werden sollte, dann wäre die Erforderlichkeit dieser Impfpflicht vor allem und auf jeden Fall bei zumindest dieser Altersgruppe gegeben - davon sind wir überzeugt.


    Ich möchte an dieser Stelle gar nicht weiter auf die verfassungsrechtlichen Fragen bezüglich dieses Entwurfes eingehen, da das den Rahmen dieser Rede jedenfalls sprengen würde. Klar ist, die Grundrechtsabwägung ist an dieser Stelle sicherlich eine höchst sensible Angelegenheit und wird situationsbedingt im Ergebnis variieren. Gerade deshalb muss man sich die Frage nach der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Impfpflicht vor allem dann stellen, wenn eine Inkraftsetzung derselben nach § 2 Abs. 1 des vorliegenden Entwurfes im Raum steht. Denn erst durch diesen Beschluss erfolgte der abschließende und unmittelbare Eingriff in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit. Sollte die Frage der Verfassungsmäßigkeit im laufe der Debatte jedoch aufkommen, kann ich dazu natürlich auch gerne etwas weiter ausholen.


    Lassen Sie mich am Ende noch eines sagen: Auch ich halte eine Impfpflicht in der momentanen Situation für nicht notwendig und ich glaube man kann objektiv auch zu gar keinem anderen Schluss kommen. Aber die Möglichkeit, dass die Notwendigkeit zur Inkraftsetzung in den kommenden Monaten bestehen wird, ist real. Wir sollten uns deshalb darauf vorbereiten, wir sollten jetzt die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür schaffen, um endlich nicht mehr immer einen Schritt zu spät dran zu sein, so wie es in den letzten Monaten und Jahren der Pandemie immer der Fall war.


    Herzlichen Dank!

  • tritt mit ihrem roten Blazer an das Pult und trinkt einen Schluck Wasser, danach legt sie kurz ihre Notizen zurecht


    Herr Präsident,

    liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich denke, alle demokratischen Fraktionen können sich darauf einigen, dass wir den Coronavirus auch weiterhin bekämpfen müssen mit den Mitteln, die sich bewährt haben und uns in keine verfassungsrechtlich bedenkliche oder nicht haltbare Situation manövrieren. Ich hoffe, dieser Konsens gelingt uns allen.


    Ich bin immer eine große Verfechterin der härteren Corona-Regeln gewesen, während ich im letzten Jahr Bundesgesundheitsministerin war, aber auch fernab von diesem Amt habe ich immer möglichst darauf geachtet, Maßnahmen zu beschließen und zu unterstützen, die die Bevölkerung im besten Maße schützen aber auch nicht so sehr in ihrem Leben einschränken, als dass diese Maßnahmen eventuell durch Gerichte kassiert werden könnten. Gesetzliche Fundamentalität und Stabilität waren und sind essenziell, wenn wir über Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie sprechen. Einfach irgendwelche strengen Maßnahmen zu beschließen, die von Gerichten wieder verworfen werden, das wäre gesetzgeberisches Harakiri und absolut unverantwortlich den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber, liebe Kolleginnen und Kollegen.


    Eine Corona-Impfpflicht ist grundsätzlich sicher ein Instrument, über welches man diskutieren muss und auch schon längst hätte müssen. Wir haben mittlerweile mehrere Virusvarianten, die eine gefährlicher und aggressiver als die andere. Gerade Omikron hat uns bewiesen, dass wir mindestens 3 mRNA-Impfungen für den Einzelnen brauchen, um die Immunisierung auf über 80 Prozent halten zu können. Wenn es dann noch die Omikron-Impfstoffe gibt, müsste man auch diese verpflichten für jeden einführen, um auch gegen Omikron eine gute Immunisierungsquote zu erreichen. Wir müssten den Bürgerinnen und Bürgern also 4 Pflichtimpfungen auferlegen, wonach diese sich aber immer noch weiterhin anstecken können und sie auch nicht unbedingt vor schweren Verläufen geschützt sind. Ich möchte es trotzdem noch mal sagen: die Corona-Impfung ist klar das beste Mittel zur Bekämpfung der Pandemie. Würden wir alle durchimpfen mit einer Impfpflicht, könnte das Problem schnell gelöst sein, denkt man. Aber so simpel ist die Infektionslage nicht mehr und mittlerweile herrschen dafür auch die falschen Virusvarianten, Omikron als Beispiel, vor.


    Wir können wir mit der Impfung viel vorbeugen, aber gesichert ist auch das nicht. Der Aufwand, den wir betreiben müssten, um eine wirklich effektive Impfpolitik zu etablieren, der ist immens. Wir müssten Kontrollketten organisieren und einführen, die immer wiederkehrend Abfragen durchführen und nachsehen, wer, ob, wie oft und seit wann geimpft ist. Das ist ein riesen Bürokratie-Stapel, der uns erwarten würde. Und ob sich diese Mühen dann wirklich in einer Entspannung der Lage kennzeichnen würde, das ist sehr schwer vorherzusehen. Möglicherweise betreiben wir diesen Aufwand, um am Ende festzustellen, dass es nur minimale Erfolge zu verzeichnen gab.


    Es ist auch sicher, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger weiterhin gegen eine Impfung sträuben werden, Pflicht hin oder her. Dafür sind die Fronten mittlerweile einfach zu verhärtet, das müssen wir uns auch hier eingestehen. Und bis wir diesen riesen Impfapparat richtig in Bewegung gebracht haben, hat Omikron uns den Job vielleicht schon vorweggenommen und es haben sich wieder viele, viele Menschen angesteckt. Eine Impfpflicht birgt viele Risiken, Unwägbarkeiten und Unverträglichkeiten, als dass sie aus meiner Sicher wirklich sinnvoll oder unbedingt nötig sei. Wir haben Corona bisher ohne eine Impfpflicht auch stellenweise gut bekämpfen können, denken wir an Bremen zum Beispiel. Dort gibt es eine hohe Impfquote weit über 80 Prozent und wenige Infektionen. Bremen hat vorgemacht, dass Aufklärung und großflächige Angebot attraktiv sind und sein können, um sich impfen zu lassen und daran sollten wir weiterhin fest halten.


    Herzlichen Dank.

  • Herr Präsident,

    liebe Kolleginnen und Kollegen,


    an diese niveauvolle Debattengrundlage schließe ich sehr gern an. Ich möchte zu Beginn sagen, dass ich den Antragstellern für die Einbringung des Antrags danke. Wie der Bundeskanzler bereits richtig festgestellt hat, gibt uns dieser Entwurf die Möglichkeit, dieses Thema in den richtigen Räumen zu debattieren, nämlich hier im Deutschen Bundestag. Der bisher ausgesprochen ruhige und sachliche Debattenverlauf könnte daher rühren, dass gewisse Kollegen noch nicht ihren Senf dazu gegeben haben. Aber nun zum Inhaltlichen:


    Wir befinden uns in Zeiten, in denen viele unserer Gewohnheiten zurückkehren, die in den letzten zwei Jahren eingeschränkt werden mussten. Wir können unsere Freunde besuchen, ohne ein mulmiges Gefühl zur Schule, zur Uni oder zur Arbeit gehen und sogar wieder ohne Maske einkaufen gehen. Darauf könnte man sich natürlich ausruhen, aber wir wissen aus der Erfahrung der letzten beiden Jahre, dass es fatal ist, es sich im Frühling und Sommer gemütlich zu machen. Ich begrüße es daher ausdrücklich, dass die Bundesregierung hier Maßnahmen ergreift und vorausschauend handelt. Die Maßnahme besteht darin, dass alle Menschen ab 50 Jahren, die seit mindestens sechs Monaten in Deutschland leben, eine Impfung gegen das Coronavirus vorweisen müssen. Dieser Entwurf ist bereits abgeschwächt im Vergleich zu der ebenfalls vieldiskutierten Möglichkeit, eine allgemeine Impfpflicht für alle volljährigen Personen zu verordnen. Zudem handelt es sich nicht um die Inkraftsetzung einer solchen Impflicht, es soll vielmehr die Möglichkeit geschaffen werden, sie bei Bedarf als zusätzliche Maßnahme zu nutzen. Hier gibt es, auch das hat der Bundeskanzler bereits ausgeführt, kein Richtig oder Falsch. Jeder von uns muss in sich gehen und eine persönliche Entscheidung treffen. Ich für meinen Teil habe beschlossen, dem Vorhaben nicht zuzustimmen. Die derzeitige Lage rechtfertigt in keinster Weise einen so gravierenden Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Die Omikron-Variante ist zwar hochinfektiös, ruft aber meist milde Verläufe hervor. Eine Impfung kann die auftretenden Symptome schwächen, eine Infektion jedoch meist nicht komplett verhindern. Und hier sind die Bürgerinnen und Bürger selbst gefragt: Schütze ich mich, indem ich mich impfen lasse? Oder überwiegen die Bedenken? Hier gilt es, die Menschen zu überzeugen. Nicht die Pflicht ist das Mittel, sondern Aufklärung, Empathie und Verstand.


    Letztlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist dieser Akt auch eine Frage der Glaubwürdigkeit. Wie lange haben Politikerinnen und Politiker gebetsmühlenartig beschworen, eine Impfpflicht würde es nicht geben. Es darf nicht zur Regel werden, dass wir Dinge versprechen und anschließend das Gegenteil umsetzen. Selbstverständlich sehe ich es ein, dass wir uns veränderten Bedingungen anpassen müssen, und ich kann den Schritt der Antragsteller gut nachvollziehen. Nichtsdestotrotz habe ich für mich persönlich entschieden, dass eine Zustimmung nicht mit meinem Gewissen vereinbar ist. Ich spreche dabei ausdrücklich als einzelne Abgeordnete und nicht für meine Fraktion. Herzlichen Dank!

  • Erhebt sich zu einer Zwischenfrage bei der Rede der Kollegin Jachere-Wessler:


    Frau Kollegin, vielen Dank für Ihre Rede. Ich persönlich habe noch keine abschließende Meinung in der Sache finden können und danke auch den anderen beiden Rednerinnen und Rednern für Ihre Ausführungen.

    Unabhängig, wie man sich zu dieser Frage positioniert, machte mich jedoch ein Teil Ihrer Rede stutzig. Sie erklärten gerade, eine Impfpflicht dürfe es auch im Sinne der Glaubwürdigkeit nicht geben. Da stelle ich mir zwei Fragen. Die erste: Wurde dann nicht schon viel zu schnell im Vorfeld eine Impfpflicht ausgeschlossen? Und die zweite Frage: selbst wenn man die Impfpflicht bereits im Vorfeld ausgeschlossen hat, halten Sie es entsprechend für falsch, situationsbedingt zu sagen: wir haben uns geirrt, die Entwicklungen waren in der Vergangenheit teilweise so dramatisch, dass dieser Schritt präventiv notwendig ist?


    Wie bereits angesprochen, bin ich mir in meinem Abstimmungsverhalten ziemlich unsicher. Dennoch ist für mich klar, dass das - wie sie es ausdrückten - „in der Vergangenheit gebetsmühlenartige beschwören der Ablehnung der Impfpflicht“ kein Grund ist, diese nun pauschal abzulehnen. Ich denke auch nicht, dass die Glaubwürdigkeit dadurch angegriffen werden würde, weil wir die Situation entsprechend (neu) bewerten. Vielleicht sollten wir demnächst auch einfach im Vorfeld genau überlegen, wie wir solche schwerwiegenden oder relevanten fragen vorschnell kommentieren, denn dann hätten wir das von Ihnen angesprochene „Problem“ jetzt nicht.

  • Vielen Dank für die Frage, Frau Kollegin. Natürlich war es voreilig, damals kategorisch eine Impfpflicht auszuschließen. Dieses Argument ist auch kein Ausschlusskriterium, sondern bestärkt mich lediglich in meiner ohnehin gebildeten Meinung. Es ging mir in meiner Entscheidung hauptsächlich um das Argument der körperlichen Unversehrtheit. Und ich bin ganz bei Ihnen, dass man mit Aussagen wie "Eine Impfpflicht wird es nicht geben" vorsichtig sein sollte.

  • Erbebt sich ebenfalls zu einer Zwischenfrage an Frau Sylvie Jachère-Wessler :


    Frau Kollegin,


    Sie haben in Ihrer Rede erwähnt, dass "die Bundesregierung" hier Maßnahmen ergreifen und vorausschauend handeln möchte. Ich möchte hier nur noch einmal klarstellen, dass die hier behandelte Vorlage keine Vorlage der Bundesregierung, sondern ein Entwurf des Kollegen Breitenberger und meiner Wenigkeit ist. Nicht, dass es hier zu Verwirrungen kommt.


    Sie behaupten auch, die derzeitige Lage rechtfertige keinen so gravierenden Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Ich weiß nicht, ob Sie bei meiner Rede zugehört haben, aber gerade das habe ich auch betont. Deshalb sieht dieser Entwurf ja auch nur die Schaffung der Möglichkeit einer Impfpflicht vor. Zur Inkraftsetzung derselben bedürfte es gem. des Entwurfes eines separaten Beschlusses des Bundestages und der Zustimmung des Bundesrates. Wir wollen mit diesem Entwurf den rechtlichen Rahmen stecken, um dann, wenn es notwendig ist, schnell reagieren zu können und eine Grundlage zu haben, auf der wir diese Impfpflicht aufsetzen können. Wie gesagt: Wie wollen diesmal einen Schritt voraus sein.



    Nun zu meinen Fragen:


    1. Sie sprechen die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger an und die Entscheidung, ob sie SICH SELBST schützen wollen. Sehen Sie aber nicht, dass diese Impfpflicht gerade nicht dem Eigenschutz dienen soll, sondern dem Schutz unserer Gesellschaft vor einer Kollabierung des Gesundheitssystems? Es geht hier nicht darum, ob Einzelpersonen sich selbst schützen wollen oder nicht, sondern darum, dass wir als Gesellschaft unseren solidarischen Beitrag leisten und die Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitssystems aufrecht erhalten, auf welche wir im Zweifelsfall selbst angewiesen sein könnten.


    2. Glauben Sie wirklich, Sie erreichen Menschen, die sich bis jetzt noch nicht haben impfen lassen, trotz millionenfacher Verimpfung der mRNA-Impfstoffe, trotz Vorhandensein des herkömmlichen Totimpfstoffes von Novavax, noch mit Argumenten, Aufklärung und Verstand? Was soll denn in ihren Augen noch getan werden, um die Menschen vor der Sicherheit des Impfstoffes und der Notwendigkeit einer Impfung zu überzeugen?


    3. Glauben Sie nicht, dass man sich im Zweifelsfall - wenn es wieder hart auf hart kommen sollte - eben nicht darauf verlassen kann, dass sich diese bisher noch ungeimpften Menschen noch impfen lassen? Glauben Sie nicht, dass es dann ggf. wieder zu einer Situation kommen kann, wo geimpfte, kranke Menschen nicht bestmöglich behandelt werden können, weil die ungeimpfte COVID-19--Patient*innen die Krankenhauskapazitäten überproportional belasten? Halten Sie das im Ergebnis nicht auch für eine Ungerechtigkeit, dass für die große Mehrheit der Bevölkerung ggf. ein großer gesundheitlicher Nachteil dadurch entstehen kann, dass sich einige wenige Menschen aus welchen Gründen auch immer nicht impfen lassen wollen?


    4. Sie sprechen schließlich von einem "Akt der Glaubwürdigkeit". Sie sagen, man hätte den Menschen versprochen, es werde keinen Impfpflicht geben. Ich frage Sie, wer hat das den Menschen versprochen? Ich war es nicht. Meine Partei war es nicht. Ihre Partei war es meines Wissens auch nicht. Wer hat versprochen, es werde keine Impfpflicht geben? Und ist es Ihnen hier nun wichtiger, diesen Entwurf zum Erhalt ihrer "Glaubwürdigkeit" abzulehnen, anstatt eine wirksame Grundlage für eine Impfpflicht zu beschließen, die im Zweifelsfall, wenn sich die Situation wieder dramatisch verschlechtern sollte, ohnehin kommen wird - nur dann wieder zu langsam und zu spät?


    Ich bedanke mich schon einmal für die Antworten!

  • Vielen Dank für Ihre Fragen, Herr Bundeskanzler. Ich werden versuchen, diese bestmöglich zu beantworten.


    1. Selbstverständlich sehe ich das ähnlich. Man muss jedoch bedenken, dass zum derzeitigen Zeitpunkt keine Veranlassung dazu besteht, eine Impfpflicht umzusetzen. Hier muss ganz klar zwischen der körperlichen Unversehrtheit und einer eventuellen Belastung des Gesundheitssystems abgewogen werden. Sollten die Zahlen wieder in eine entsprechende Richtung gehen, können wir uns gern wieder darüber unterhalten.


    2. Wir müssen uns hier leider eingestehen, dass Teile der Bevölkerung nie geimpft sein werden. Diese Menschen haben ihre Gründe und sind leider in Teilen faktenresistent. Und wer sich auch von den besten Argumenten nicht überzeugen lässt, wird auch einer Impfpflicht vermutlich nicht nachkommen. Manchmal muss man sich in der Politik leider eingestehen: Man hat alles gegeben und es reicht dennoch nicht.


    3. Selbstverständlich ist der große Anteil Nichtgeimpfter ein gesundheitliches Risiko für die Bevölkerung. Auch hier kann ich Ihnen sagen: Zu gegebener Zeit, unter veränderten Bedingungen werden wir uns die Sachlage anschauen und situativ entscheiden, was die beste Lösung ist. Wir haben ja in den letzten zwei Jahren eine entsprechende Expertise entwickelt und werden nun hoffentlich frühzeitig reagieren. Dann stehe ich Ihnen auch wieder für eine sachliche und ergebnisoffene Debatte zur Verfügung.


    4. Sie haben das nach meiner Kenntnis nicht gesagt, das ist korrekt. Ich kann mich erinnern, dass meine Parteikollegin Frau Schumann eine Impflicht seinerzeit ausgeschlossen hat, dazu kamen diverse andere Politikerinnen und Politiker. Und das ist wie gesagt auch nicht das K. O.-Argument, sondern lediglich eine Ergänzung.

  • Herr Präsident,


    einen gesetzlichen Impfzwang - die Verwendung des Wortes "Impfpflicht" ist kein terminus technicus, sondern ein Euphemismus! - lehne ich strikt ab! Diese Debatte ist eine originär deutsche Debatte, die es in anderen Ländern schlicht und ergreifend nicht gibt, obwohl die Impfquote auch in zahlreichen anderen europäischen Ländern deutlich niedriger ist. Corona ist ein allgemeines Lebensrisiko, vor dem kein staatlicher Schutz beansprucht werden kann, mithin auch keine drastischen Freiheitsverkürzungen rechtfertigen kann. Es steht niemanden zu, über den Körper Dritter zu verfügen, die nach gesicherter sicherheitsrechtlicher Dogmatik nicht Störer, sondern - wenn überhaupt - ein Risiko darstellen. Die etwaige Weitergabe von Viren ist den Virenträgern nicht im Rechtssinne zurechenbar; das ist auch der Unterschied zum grundsätzlichen Verbot des Schwangerschaftsabbruch: Gesetzt den Fall des einvernehmlichen Verkehrs wird die Frau schwanger, so ist die Zeugung eben des Kindes ebenjener Frau zurechenbar, so dass eine entsprechende Ingerenzverantwortung entsteht, welche die Einschränkung ihres Verfügungsrechts über den Körper zu legitimieren vermag. Auch ist der Schwangerschaftsabbruch schlicht eine unmittelbare Tötung, während das Risiko, sich mit Corona zu infizieren in nur höchst mittelbarer Art und Weise und fragwürdigen Kausalitätsannahmen auf einen konkret Impfpflichtigen rückgeführt werden kann. Entscheidend ist schließlich auch, dass es sich für die Betroffenen nicht um ein unbeherrschbares Risiko handelt, denn es gibt diverse hinreichend wirksame Möglichkeiten des Eigenschutzes. Die Entscheidung, sich - egal aus welchen Gründen - nicht schützen zu wollen, ist zu respektieren und genießt grundrechtlichen Schutz.


    Ohne die einseitigen Annahmen in tatsächlicher Hinsicht infrage stellen zu müssen, ergibt sich die Unzulässigkeit eines Impfzwanges bereits aus Art. 1 Abs. 1 GG. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Diese freilich schwer greifbare Formel wurde in der Rechtsprechung dahin konkretisiert, dass die Tötung auch nur einer Person zum (vermeintlichen) Schutz einer Vielzahl von Menschen prinzipiell unzulässig ist. Ich verweise auf das Urteil zum Luftsicherheitsgesetz. Meine Damen und Herren, es muss nur ein Mensch kausal an dieser Impfung sterben, um einen Menschenwürdeverstoß zu begründen: Der Einzelne wird zur Aufopferung seiner gesamten Rechtsgüter verpflichtet, um einem vermeintlich höheren Zweck zu dienen, ohne dass dieser selbst Anlassgeber der staatlichen Beschränkung war. Wer etwas anderes behauptet, müsste Impfunwillige mit Terroristen gleichsetzen. An diesem Ergebnis ändert sich nichts durch die fehlende Unmittelbarkeit; es gilt der moderne Eingriffsbegriff. Die Impfung der Pflichtigen ist dem Gesetzgeber zurechenbar, weil er hierauf gerade abzielt. Daraus ergibt sich, dass sich auch jegliche Nutzen-Risiken-Abwägung erübrigt; es reicht, dass der impfkausale Tod auch nur eines einzigen Menschen billigend in Kauf genommen wird. Dass es hierzu kommen wird und kommen kann, das dürfte keiner ernsthaft bestreiten können. Dann wird aber der Einzelne zur vertretbaren Größe degradiert.


    Ich möchte es ganz klar sagen, meine Damen und Herren: Wer diesem Gesetz zustimmt, macht sich wegen versuchten Totschlags in mittelbarer Täterschaft strafbar gemäß den §§ 212, 22, 25 I StGB, jedenfalls wegen einer diesbezüglichen Verbrechensverabredung gem. § 30 StGB. Eine Rechtfertigung scheidet, wie dargelegt, aus.


    Aus diesem Grunde beantrage ich bereits jetzt die namentliche Abstimmung. Entsprechende Personen werde ich wegen dieses Delikts anzeigen. Ich weiße zudem darauf hin, dass in diesem Fall jeder Mensch berechtigt ist, Notwehr zu üben. Eine gesetzliche Impfpflicht ist per se unzulässig, wenn Todesfälle nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden können und der Gesetzgeber die Impfung der Personen in Kenntnis dieses Risikos geradezu bezweckt.


    Schließen möchte ich mit einer persönlichen Bemerkung. Mit Verlaub, Herr Bundeskanzler, Sie sind ein Arschloch!


    Besten Dank

  • Vielen Dank Herr Fuhrmann für diese Sternstunde des Parlamentarismus.



    Ich möchte gerne noch zu einem sachlichen Debattenbeitrag, nämlich jenem von Frau Jachère-Wessler zwei Worte verlieren:


    Es geht doch gerade darum, Frau Jachère-Wessler, dass wir jetzt nur einen rechtlichen Rahmen schaffen und die Impfpflicht durch einen späteren Beschluss - dann wenn er zum Schutze vor einer Überlastung des Gesundheitssystems erforderlich und angemessen ist - in Kraft setzen. Das Vorgehen, dass Sie anstreben, ist doch genau der Grund warum wir in dieser Pandemie bisher so oft versagt haben. Sie wollen warten und warten und die Situation auf sich zukommen lassen. Und dann, wenn die Gefahr akut wird, wollen Sie über eine Impfpflicht diskutieren. Aber diese Diskussion wird dann wieder lange dauern. Es wird dauern, bis die Diskussion überhaupt wieder angestoßen wird, es wird dauern, bis man einen Gesetzentwurf erarbeitet hat. Wir werden uns wieder über die Rahmenbedingungen streiten und dann, wenn wir vielleicht endlich zu einem Kompromiss gekommen sind und der Beschluss vielleicht sogar den Bundestag und den Bundesrat passiert hat, hat uns die nächste Welle der Pandemie schon längst im Griff.


    Ich glaube, wir sind mit dieser abwartenden Haltung in dieser Pandemie schon viel zu oft auf die Schnauze geflogen.

  • Herr Abgeordneter Paul Fuhrmann, das Präsidium hat ihren Antrag auf namentliche Abstimmung aufgenommen, auch wenn die Abstimmungen im Bundestag immer namentlich sind, sofern nichts anderes beschlossen wurde.


    Des weiteren erteile ich Ihnen wegen ihrer Beleidigung gegenüber des Bundeskanzlers und ihres weiteren verbalen Aussetzers einen Ordnungsruf.
    Bei erneutem kleinsten Fehlverhalten wird das Präsidium sie von der Sitzung ausschließen.

    Eine solche Beleidigung und solch verbale Ausrutscher werden nicht geduldet. Mäßigen Sie sich zukünftig.

    | Präsident des Deutschen Bundestages a.D. (11. + 15. LP) |

    | Stellvertreter der Bundeskanzlerin a.D. |

    | Bundesminister für Wirtschaft und Energie / Arbeit und Soziales / des Auswärtigen a.D. |

    | Minister für Wirtschaft und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen a.D.|

    | Landtagspräsident Nordrhein-Westfalen a.D. (12.LP)|

  • Sehr geehrter Herr Präsident,


    nach § 16 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung beantrage ich in meinem sowie im Namen der Abgeordneten Dr. Linner, Dutschke, Kotting-Uhl und Jachére-Wessler die Abweichung von der namentlichen Abstimmung zur Drucksache XI/028 und bitte um Beachtung.


    Herzlichen Dank.

  • Sehr geehrter Herr Präsident,


    nach § 16 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung beantrage ich in meinem sowie im Namen der Abgeordneten Dr. Linner, Dutschke, Kotting-Uhl und Jachére-Wessler die Abweichung von der namentlichen Abstimmung zur Drucksache XI/028 und bitte um Beachtung.


    Herzlichen Dank.

    Verehrte Frau Dr, Siegmann,


    da fristgerecht und formwahrend, sowie alle Voraussetzungen erfüllend ihr Antrag eingegangen ist, wir diesem entsprochen.

    | Präsident des Deutschen Bundestages a.D. (11. + 15. LP) |

    | Stellvertreter der Bundeskanzlerin a.D. |

    | Bundesminister für Wirtschaft und Energie / Arbeit und Soziales / des Auswärtigen a.D. |

    | Minister für Wirtschaft und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen a.D.|

    | Landtagspräsident Nordrhein-Westfalen a.D. (12.LP)|