[DEBATTE] XI/014 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mindestlohngesetzes

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich eröffne die dreitägige Aussprache über den von der Bundesregierung eingebrachten "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mindestlohngesetzes". Der Bundesrat hat auf eine Stellungnahme verzichtet. Der Bundeskanzler hat zur Begründung das Wort.

  • Sehr geehrte Frau Präsidentin,

    liebe Kolleginnen und Kollegen,


    morgen ist Tag der Arbeit. Ein Tag, an dem es immer um Arbeitsverhältnisse und gerechte Entlohnung geht. Bisweilen sieht die Gesetzeslage einen Mindestlohn in Höhe von 10 Euro vor, der schrittweise bis 2025 steigen soll, bis dann wieder die Mindestlohnkommission Empfehlungen über die Veränderung des Mindestlohnes abgibt. Nun ist es jedoch so, dass die Inflation recht hoch ist, sie schlägt sich mittlerweile deutlich auf wesentliche Teile der Grundversorgung, sprich auch Nahrungsmittel, nieder. Gerade diejenigen, die nicht so viel von ihrer Arbeit an Bruttolohn erhalten, spüren die Folgen der Inflation deutlich. Kaufkraft, Kaufkraft, Kaufkraft - hier müssen wir ansetzen: deswegen ist es Teil der Vereinbarung der Koalitionsfraktionen, die ohnehin schon geplanten Mindestlohnerhöhungen vorzuziehen: 12 Euro sollen es ab Beginn der zweiten Jahreshälfte und 13 Euro ab Beginn des Jahres 2023 sein. Das ist ein Mittel, um die Geringverdienenden zu entlasten - dementsprechende bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, um Zustimmung, besten Dank!

  • Die Debatte ist beendet. Eine Abstimmung wird eingeleitet.

    | Präsident des Deutschen Bundestages a.D. (11. + 15. LP) |

    | Stellvertreter der Bundeskanzlerin a.D. |

    | Bundesminister für Wirtschaft und Energie / Arbeit und Soziales / des Auswärtigen a.D. |

    | Minister für Wirtschaft und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen a.D.|

    | Landtagspräsident Nordrhein-Westfalen a.D. (12.LP)|