DEBATTE III/011 |Flaggenverbot

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    DEBATTE ANTRAG AUF DRUCKSACHE III/011

    Wir kommen zur Debatte. Sie dauert gemäß Geschäftsordnung drei Tage.

  • Herr Präsident,

    hohes Haus


    nicht genug das jeder Dahergelaufene , sich bemüßigt fühlt mit der Flagge seines ursprüngliches Herkunftslandes durch unsere deutschen Straßen zu latschen, nein auch die deutsche Linke marschiert mit Flaggen unterschiedlichster Art durch die Straßen unserer Städte.

    Zurecht wurde bereit 1945 die die rote Fahne mit weißen Kreis und umkehrter Swastika, landläufig Hakenkreuzflagge verboten. Nun ist es an der Zeit das die Symbole der Verächtlichmachung bürgerlichen Daseins, wie Anarchisten,-Maoisten,-Kommunistenflaggen, Flaggen mit Hammer und Sichel, Flaggen der ANTIFA und anderer linker Verbände und Vereine wie FDJ ect. zu verbieten.

    Was dem hohen Haus , bei der ebenfalls zurecht verbotenen IS-Flagge gelang, soll uns bei den genannten Flaggen ebenso gelingen.

    Ich bitte Sie geben Sie diesem Antrag Ihre Zustimmung!

    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Herr Präsident,


    was wir hier erleben ist ein Ablenkungsversuch sondergleichen. Der Kollege von Wildungen sträubt sich gegen ein Verbot der von Rechtsextremisten genutzten Symboliken und Flaggen und zündet eine Nebelkerze nach der anderen, um von der realen Gefahr dieser Demokratiefeinde, seinen Freunden, abzulenken. Was wir brauchen ist ein entschlossener Kampf gegen rechten Terror, gegen Fremdenfeindlichkeit, gegen die Feinde der Demokratie. Was wir nicht brauchen, ist eine Politik, die diesen Menschen auch noch hier im Parlament Schützenhilfe gibt. Nicht nur, dass er die schrecklichste Eppoche deutscher Geschichte, die für die Ausrottung von Millionen Menschenleben verantwortlich ist, damit auf eine Stufe mit der Geschichte der Deutschen Teilung stellen will. Nein, vermutlich will er noch weiter gehen, wenn er denn könnte. Vermutlich strebt er ungarische Verhältnisse an. Wo das öffentliche Zeigen von Symbolen der kommunistischen Bewegung mit Geldstrafen belegt wird – Aufzüge in Uniformen der Waffen-SS dagegen durchaus möglich sind. Für Herrn Wildungen steht der Feind links und der Freund ganz Rechts.


    Herr Kollege,


    könnten Sie ein mal die rechtliche Grundlage für ihren juristischen Vorstoß erläutern? Ihr Antrag ist recht, noch nett formuliert, unklar und rechtlich unscharf. Das aktuell diskutierte Verbot der Reichskriegsflaggen findet in den Ländern statt. Wo sehen Sie hier die Gesetzgebungskompetenz des Bundes in dieser Frage zu handeln?

  • tritt mit Stickern der algerianischen, der burundianischen, der dschibutischen, der französisch-guyanischen, der neuseeländischen, der panamaischen und der tunesischen Flagge am Blazer an das Pult


    Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,


    bei manchen Anträgen fragt man sich wirklich, ob sie ein Politiker sorgsam und mit juristischer Expertise verfasst hat oder ein Grundschüler beim Frühstück. Der vorliegende Antrag zählt in diese Gruppe hinein. Wie der Kollege Friedländer bereits angemerkt hat, strotzt dieser Zweizeiler nur so vor inhaltlichen Lücken, einmal ganz abgesehen von der Form. Ich werde jetzt gar nicht so sehr auf das Pendant, das Verbot von Flaggen, die von Rechtsextremen genutzt werden, eingehen, weil ich dieses selbst für nicht zielführend halte. Jedoch ist es absolut nicht notwendig, kommunistische Flaggen zu verbieten. Kommunismus bzw. Sozialismus und antidemokratisches Verhalten sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Ein Sozialist ist noch lange kein Autokrat, sondern kann sich völlig auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewegen. Jedoch möchte ich mich nicht in Grundsatzdiskussionen verlieren, sondern ganz konkret diesen Antrag betrachten. Punkt A: Wie Sie an meinem subtilen Hinweis bereits gemerkt haben, gibt es viele verschiedene Flaggen mit roten Sternen. Sicherlich kennen Sie nicht einmal die Hälfte dieser Flaggen, weil sie alle außerhalb des Deutschen Reiches zu finden sind, jedoch wären die Neuseeländer sicherlich enttäuscht, wenn sie ihre Flagge hier nicht mehr zeigen dürften. Denn diese unverschämten neuseeländischen Sozialisten benutzen doch tatsächlich rote Sterne auf ihrer Nationalfahne. Unglaublich! Zweitens: Was ist eine rote Flagge? Muss sie komplett rot eingefärbt sein? Müssen sich Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmer künftig ein neues System für die Kennzeichnung von Badeverboten einfallen lassen? Darf im kommunistisch geprägten Rennsport kein Rennen mehr abgebrochen werden? Und auch in der Schifffahrt und beim Militär werden häufig rote Flaggen eingesetzt. Oder meinen Sie, Herr Kollege, leidglich teilweise rote Flaggen? Wo beginnt das? Ist Marokkos Flagge, übrigens auch noch mit einem Stern darauf, gefährdet? Bahrain? Die Schweiz? Dänemark? Oder muss sogar unsere deutsche Nationalflagge ihren roten Teil herausschneiden? Fragen über Fragen, die Ihr Antrag leider offenlässt und nicht im Ansatz klärt. Ganz fernab von meiner persönlichen Meinung, dass Flaggen und Symbole, die nicht eindeutig verfassungsfeindlich sind (ich nenne hier nur einmal als Gegenbeispiel das Hakenkreuz), nicht verboten gehören, ist dieser Antrag hier handwerklich nicht ausgereift und voller Lücken.


    Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Regierung wird diesen Antrag ablehnen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

  • Herr Präsident,

    Herr Kollege Friedländer,


    ich ziehe hier das StGB §90 a "Verunglimpfung des Staates" zur Rate.

    Jene Flagge welche jetzt verboten werden sollen verunglimpfen den Staat auf das Gröbste.

    Ja ich strebe das was Sie "ungarische Verhältnisse" nennen an, abgesehen vom Tragen der SS-Uniformen, aber

    das öffentliche Zeigen von Symbolen der kommunistischen Bewegung mit Gefängnis- und/oder Geldstrafen zu belegen jawoll.

    Kommunisten und Nationalsozialisten sind Zwillinge, beide beginnen schrecklichste Verbrechen!

    Herr Friedländer jammert hier herum, dabei hätten seine Roten Horden, hätten sie 1925 die Wahl gewonnen nichts anderes getan, als die Nazis. Das sieht man nach der Machergreifung der Roten 1946 im Osten Deutschlands.

    Ja, der Feind steht Links, er stand immer Links und heißt Kommunist und Nationalsozialist!

    Was wir brauchen, ist eine Politik, die Menschen welche jene bekämpfen hier im Parlament Schützenhilfe gibt.

    Deshalb benötigen wir ein Verbot der Symbole der Verächtlichmachung bürgerlichen Daseins.





    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Herr Präsident,

    ich beantrage eine Parlamentsrüge für die Abgeordnete Frau Dr. Klinkert , wegen Zeigen ausländischer Staatssymbole , in einen öffentlichen deutschen Staatsgebäude. Auch hier greift der §90 a so glaube ich.


    Was Sie da faseln Frau Kollegin Klinkert, ist Quatsch und Sie wissen, es geht hier nicht um Flaggen welche in der christlichen Seefahrt ect. eingesetzt werden , sondern um jene Lappen, welche sich Linksorientierte aller Art bedienen.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Herr Präsident,

    ich beantrage eine Parlamentsrüge für die Abgeordnete Frau Dr. Klinkert , wegen Zeigen ausländischer Staatssymbole , in einen öffentlichen deutschen Staatsgebäude. Auch hier greift der §90 a so glaube ich.

    ruft dazwischen:


    Ihre Interpretation des § 90a StGB ist bemerkenswert, aber nicht im positiven Sinne! Völlig Abwegig.

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    Träger des Großkreuzes des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland

    Träger des Willy-Brandt-Preises

  • Herr Präsident,

    ich beantrage eine Parlamentsrüge für die Abgeordnete Frau Dr. Klinkert , wegen Zeigen ausländischer Staatssymbole , in einen öffentlichen deutschen Staatsgebäude. Auch hier greift der §90 a so glaube ich.


    Was Sie da faseln Frau Kollegin Klinkert, ist Quatsch und Sie wissen, es geht hier nicht um Flaggen welche in der christlichen Seefahrt ect. eingesetzt werden , sondern um jene Lappen, welche sich Linksorientierte aller Art bedienen.

    Herr Kollege Wildungen,


    Ihr Antrag wird abgelehnt. Und ich rufe Sie in Ihrer Wortwahl zur Mäßigung auf.

  • meldet sich zu einer Zwischenfrage


    Herr Kollege Wildungen, da Sie offenbar nicht präzise auf meine Kritik eingehen können, frage ich etwas gezielter: Was ist eine "rote Flagge", wie sie in Ihrem "Gesetzesentwurf" vorkommt, wenn nicht eine komplett rote? Und wieso beinhaltet das Papier auch das Verbot der von mir gezeigten Nationalflaggen?

  • Typischer linker Klüngel, die Frau Dr. Klinkert zeigt öffentliche fremdländische Flaggen, weder ist sie eine Botschaft(erlaubt) noch ein Staatsgast (erlaubt) aber ich werde zur Ordnung gerufen.

    Was meint denn der Herr Präsident mit Wortwahl, weder habe ich von unsere deutschen noch von ausländischen Flaggen gesprochen , sondern von den Lappen der Linksorientiertem mehr sind das für mich nicht!

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Gnädige Frau , wie ich bereits geruhte auszuführen, betrifft das keine Staatsflaggen . Es betrifft auch nicht die roten Stander der christlichen Seefahrt.

    Es betriff die jene Fetzen, die Sozialisten, Maoisten, Kommunisten, mit sich führen, ebenso alle wie auch immer gearteten Fetzen der Anarchisten.

    Auch rosa, rose' oder rosarote , solange es keine Staatsflaggen sind, sollten unter das Verbot fallen um obengenannten keine Handhab zugeben.

    Nun habe ich Ihre frage hoffentlich zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet ,gnädige Frau?

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

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    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Gnädige Frau , wie ich bereits geruhte auszuführen, betrifft das keine Staatsflaggen . Es betrifft auch nicht die roten Stander der christlichen Seefahrt.

    Es betriff die jene Fetzen, die Sozialisten, Maoisten, Kommunisten, mit sich führen, ebenso alle wie auch immer gearteten Fetzen der Anarchisten.

    Auch rosa, rose' oder rosarote , solange es keine Staatsflaggen sind, sollten unter das Verbot fallen um obengenannten keine Handhab zugeben.

    Nun habe ich Ihre frage hoffentlich zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet ,gnädige Frau?

    Herr Kollege,


    dann ist Ihr Antrag inhaltlich unpräzise oder besser gesagt, widersprüchlich. Denn darin steht: "Verbot aller Flaggen mit Hammer und Sichel, Flaggen mit roten Stern, Flaggen mit Anarchistensymbol, roten Flaggen, Flaggen der ANTIFA ."

  • Sehr geehrter Herr Kollege von Wildungen,


    herzlichen Dank für Ihre Antwort. Wie Sie allerdings sicher wissen, werden unsere Gesetze nur durch sich selbst beeinflusst. Einschränkungen, Erklärungen und Präzisierungen, die Sie mir hier mündlich geben, haben auf das später verabschiedete Gesetz keinen Einfluss. Gleiches gilt für rote Sterne auf Flaggen. Tun wir mal kurz so, als würden wir das Gesetz verabschieden, auch wenn es wehtut. Dann würden ebenjene Fälle eintreten, die ich bereits dargestellt habe. Zweitens finde ich es etwas radikal, gleichfarbige Flaggen mehrerer Farbtöne zu verbieten, aber das zeigt vielmehr, mit welcher Verbissenheit Sie es links eingestellten Bürgerinnen und Bürgern erschweren wollen, ihre persönliche politische Einstellung zu entfalten.

  • Herr Wildungen,


    in ihrem Antrag steht, ich zitiere: "Verbot aller Flaggen mit Hammer und Sichel, Flaggen mit roten Stern, Flaggen mit Anarchistensymbol,

    roten Flaggen, Flaggen der ANTIFA ." Also sollen wohl Flaggen mit Hammer und Sichel, roten Sternen, Anarchistensymbol, der Antifa und rot gefärbete Flaggen verboten werden. Da spielt es keine Rolle, worauf ihr Antrag abzielt, unabhängig davon was sie hier darlegen wollen. Aber mit der Rechtauslegung scheinen sie ja ihre Probleme zu haben, ansonsten würden wir diesen handwerklich grausamen Antrag in den Landesparlamenten sehen oder sie würden ihr Interpretationsbedürfnis nicht an einem Paragraphen des Strafgesetzbuches stillen.

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    Träger des Großkreuzes des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland

    Träger des Willy-Brandt-Preises

  • Ja und jener normaldenkende Mensch weiß, das damit keine Staatsflaggen gemeint sind.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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