[Regeländerung] Nicht gewertete Anträge im Bundestag

  • Es ist ja mal SimOff wie eine Art Gentlemens-Agreement beschlossen worden, dass unter anderem Anträge zur Geschäftsordnung nicht zählen. Gröhn und ich sind nun der Meinung diese Dinge offiziell aufzunehmen. Das Bundestagspräsidium wechselt und Elke wird die Bundeswahlleitung vermutlich auch nicht ewig inne haben. So könnten dann solche Beschlüsse mit der Zeit in Vergessenheit geraten.


    vDGB

    §13 Absatz 3a wird neu eingefügt


    Zur Berechnung der Aktivitätsstimmen werden nicht gewertet:

    a. Anträge zur Geschäftsordnung, unabhängig ob zu Beginn oder mitten in der Legislatur

    b. Anträge zu Ausschüsse, Untersuchungsausschüsse, Sonderausschüsse

    c. Aktuelle Stunden und Befragungen



    Alternativ als Absatz 4 und dann die nachfolgende Nummerierung ändern. Oder wenn ihr andere Nummerierungsvorschläge habt...

    Wenn ich was vergessen habe auch melden.


    Und abseits von diesem Antrag müssten wir klären wie Anträge gewertet werden bei gemeinsamen Fraktionen mehrerer Parteien. Also welcher Partei das zugerechnet wird. Wenn ein einzelnes Mitglied aus der Fraktion was einbringt oder wenn als gemeinsame Fraktion was eingebracht wird.


    Es wäre schon kompliziert für die Aktivitätswertung, wenn man die als eine Fraktion zusammenfassen würde, wem würde die Aktivität zugerechnet wenn bei der nächsten Wahl einzeln angetreten wird? In meinen Augen wäre es das einfachste das auch bei gemeinsamen Fraktionen, die Anträge einzeln betrachtet werden, also je nachdem aus welcher Ursprungsliste der Antragsteller kommt, oder aber alle Anträge aufgeteilt werden, egal wer aus der Fraktion die stellt. Die weitere Möglichkeit ist, dass die Fraktion gemeinsame Anträge stellen kann die geteilt werden und einzelne Personen Anträge stellen können die dann nur dessen Partei zugerechnet werden.

  • Und abseits von diesem Antrag müssten wir klären wie Anträge gewertet werden bei gemeinsamen Fraktionen mehrerer Parteien. Also welcher Partei das zugerechnet wird. Wenn ein einzelnes Mitglied aus der Fraktion was einbringt oder wenn als gemeinsame Fraktion was eingebracht wird.


    Es wäre schon kompliziert für die Aktivitätswertung, wenn man die als eine Fraktion zusammenfassen würde, wem würde die Aktivität zugerechnet wenn bei der nächsten Wahl einzeln angetreten wird? In meinen Augen wäre es das einfachste das auch bei gemeinsamen Fraktionen, die Anträge einzeln betrachtet werden, also je nachdem aus welcher Ursprungsliste der Antragsteller kommt, oder aber alle Anträge aufgeteilt werden, egal wer aus der Fraktion die stellt. Die weitere Möglichkeit ist, dass die Fraktion gemeinsame Anträge stellen kann die geteilt werden und einzelne Personen Anträge stellen können die dann nur dessen Partei zugerechnet werden.

    Ich würde bei Anträgen

    a) einer einzelnen Person, die Punkte nur jener Partei anrechnen, der der Antragsteller angehört und

    b) einer gemeinsamen Fraktion, die Aktivitätspunkte je zur Hälfte den beiden Parteien zurechnen.

  • Und abseits von diesem Antrag müssten wir klären wie Anträge gewertet werden bei gemeinsamen Fraktionen mehrerer Parteien. Also welcher Partei das zugerechnet wird. Wenn ein einzelnes Mitglied aus der Fraktion was einbringt oder wenn als gemeinsame Fraktion was eingebracht wird.


    Es wäre schon kompliziert für die Aktivitätswertung, wenn man die als eine Fraktion zusammenfassen würde, wem würde die Aktivität zugerechnet wenn bei der nächsten Wahl einzeln angetreten wird? In meinen Augen wäre es das einfachste das auch bei gemeinsamen Fraktionen, die Anträge einzeln betrachtet werden, also je nachdem aus welcher Ursprungsliste der Antragsteller kommt, oder aber alle Anträge aufgeteilt werden, egal wer aus der Fraktion die stellt. Die weitere Möglichkeit ist, dass die Fraktion gemeinsame Anträge stellen kann die geteilt werden und einzelne Personen Anträge stellen können die dann nur dessen Partei zugerechnet werden.

    Ich würde bei Anträgen

    a) einer einzelnen Person, die Punkte nur jener Partei anrechnen, der der Antragsteller angehört und

    b) einer gemeinsamen Fraktion, die Aktivitätspunkte je zur Hälfte den beiden Parteien zurechnen.

    Wäre es nicht sinnvoller, gemeinsame Anträge anteilig zu verrechnen? Meist setzen sich gemeinsame Fraktionen ja nicht aus zwei gleich großen Parteien zusammen oder können auch aus mehr als 2 Parteien bestehen.

  • Ja die Möglichkeit besteht auch, zu gleichen Bruchteilen wie bisher bei anderen Anträgen mehrerer Fraktionen. Die werden dann auch aufgeteilt, jeder 0,33 wenn 3 Fraktionen. Aber hier ist ja die Frage innerhalb einer Fraktion wenn die aus 2 Parteien besteht. Ob dann einheitlich alles was aus der Fraktion kommt geteilt werden soll oder ob auch einzelne Mitglieder aus der Fraktion eigene Anträge einbringen können für ihre Partei und nicht die gesamte Fraktion.

  • Zitat von vDGB § 13

    Gemeinsame Anträge und Verordnungen mehrerer Listen oder mehrerer Ministerien werden zu gleichen Bruchteilen den entsprechenden Listen zugerechnet.

    Ist die Wertung von Aktivitätsstimmmen auf gemischte Fraktionen damit nicht schon vorgenommen?

    Wenn eine Fraktion aus zwei Listen besteht und einen Antrag einreicht, sollte das ja den gleichen Effekt haben, wie wenn zwei Fraktionen aus je einer Liste einen gemeinsamen Antrag einreichen, so zumindest meine Interpretation.

  • Ja aber es ist ja jetzt in der vergangenen Legislatur am Beispiel der Allianz und CDSU so, es gab Anträge die ausdrücklich im Namen der Allianz-CDSU Fraktion abgegeben wurden, aber auch Anträge die von einzelnen Abgeordneten eingebracht wurden. Frage ist halt ob man das so mischen dürfen soll, oder ob bei einer gebildeten gemeinsamen Fraktion alles geteilt/alles getrennt wird.