Sehr geehrte Abgeordnete,
der folgende Antrag steht für exakt 72 Stunden zur Debatte:
Alles anzeigenDeutscher Bundestag
Zehnte Wahlperiode
Drucksache X/005
Gesetzentwurf
des Abgeordneten Harald Friedrich Rache MdB, Dr. Christian von Wildungen MdB und der Fraktion des FFDEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz – Bundesverfassungsschutzgesetz –
A. Problem
Nach Auffassung des Bundesamtes für Verfassungsschutz geht von dschihadistischen Familien in Deutschland ein „nicht unerhebliches Gefährdungspotenzial“ aus. Dies gilt auch für Familien, die nicht in Kampfgebiete in Syrien und Irak gereist sind. Das Bundesamt für Verfassungsschutz geht von einer „niedrigen dreistelligen Zahl“ solcher Familien aus – mit mehreren hundert Kindern. Aus der Analyse des Bundesamtes für Verfassungsschutz geht hervor, dass diese Kinder „von Geburt an mit einem extremistischen Weltbild erzogen werden, welches Gewalt an anderen legitimiert und alle nicht zur eigenen Gruppe Gehörigen herabsetzt“. Die Radikalisierung der Minderjährigen setzt demzufolge deutlich früher ein, also schon vor dem 14. Lebensjahr, (https://www.morgenpost.de/poli…amistischer-Familien.html). Zu dieser Einschätzung ist auch eine Gruppe von Experten um den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Wolfgang Bosbach gekommen. Sie hat der ehemaligen Landesregierung von Nordrhein-Westfalen einen entsprechenden Bericht vorgelegt (https://www.dpolg nrw.de/aktuelles/news/abschlussbericht-der-bosbach-kommission/).
Nach der derzeit geltenden Fassung des § 11 Absatz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) darf das Bundesamt für Verfassungsschutz Daten über Minderjährige in zu ihrer Person geführten Akten vor Vollendung des 14. Lebensjahres nur speichern, verändern und nutzen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Minderjährige eine der in § 3 Absatz 1 des Artikel 10-Gesetzes genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat. Das hat zur Folge, dass Erkenntnisse über dschihadistische Gefährder, die unter 14 Jahre alt sind, nur durch Zufall, wenn überhaupt, im Vorfeld der Begehung einer Straftat vom Bundesamt für Verfassungsschutz ermittelt werden. Diese gesetzliche Regelung könnte dazu führen, dass das durch diese dschihadistisch sozialisierten Minderjährigen bereits vorhandene Gefährdungspotenzial sich in entsprechenden schweren Gewalttaten gegen die Bevölkerung realisiert. Dies ist bereits Ende 2016 geschehen, als ein Zwölfjähriger einen Sprengstoffanschlag unternommen hat. Dem Problem der „Kindersoldaten des Dschihads“ muss mit entsprechenden gesetzlichen Änderungen begegnet werden.
B. Lösung
Zur Lösung des beschriebenen Problems soll durch eine Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes die Möglichkeit eingeführt werden, radikalisierte Kinder ohne Altersbegrenzung zu beobachten. Die Notwendigkeit dieser Maßnahme wurde auch von Wolfgang Bosbach im obigen Bericht, den er der ehemaligen Landesregierung Nordrhein-Westfalens vorgelegt hat, erkannt (https://www.dpolg-nrw.de/aktue…t-der-bosbach-kommission/, Seite 32 f.).
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Soweit durch den Wegfall der Mindestaltersgrenzen für die Speicherung, Verarbeitung und Nutzung von Daten über Minderjährige die Zahl der Personen, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden, steigt, kann dies im Rahmen der vorhandenen Ressourcen bewältigt werden. Eine Erhöhung der Personal- oder Sachmittel ist nicht zu erwarten.