Sehr geehrte Abgeordnete,
der folgende Antrag steht für exakt 72 Stunden zur Debatte:
Alles anzeigenDeutscher Bundestag
Neunte Wahlperiode
Drucksache IX/XXX
Gesetzentwurf
der Abgeordneten Leonhard Breitenberger, Sebastian Fürst und der Fraktion der Grünen
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Bundes-Radverkehrsinfrastruktur-Fonds" (Bundes-Radverkehrsinfrastruktur-Fonds-Gesetz – BRadFG)
A. Problem und Ziel
Aufgrund des Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020) vom 21. Dezember 2019 sollte der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm "Stadt und Land" zur Verfügung stellen. Dieses Finanzhilfeprogramm war Bestandteil des Klimaschutzprogrammes 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen Bund und Ländern wurde allerdings nie getroffen. Ziel ist es, diesem Umstand Abhilfe zu schaffen.
B. Lösung
I. Es wird auf Grundlage des Art. 104b des Grundgesetzes ein "Fonds zum Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur" als Sondervermögen des Bundes errichtet, der mit 500 Millionen Euro vom Bund finanziert wird.
II. Der Fonds soll zur konsequenten Gestaltung einer modernen und menschengerechten Mobilität beitragen. Der Bund unterstützt die Länder mit ihren Gemeinden und Gemeindeverbände insbesondere zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums bei dem Aufbau einer sicheren, in lückenlosen Netzen geplanter und mit geringen Verlustzeiten nutzbarer Radverkehrsinfrastruktur. Eine solche trägt zu einer nachhaltigen und umweltschonenden Mobilität bei, aggregiert Quelle-Ziel-Verkehre, vermeidet Staus und verflüssigt den Verkehr insgesamt. Ziel ist es weiter, dabei sowohl in urbanen als auch in ländlichen Räumen das Fahrradfahren sicherer und attraktiver für die Radfahrenden zu gestalten und einen Umstieg vom Kfz auf das Fahrrad zu erreichen. Die ländlichen Räume, die bislang durch ein Pkw-orientiertes Mobilitätsverhalten geprägt sind, bieten dabei besondere Chancen, aber auch spezifische Herausforderungen. Eine deutliche Verlagerung, insbesondere der Verkehre bis zu einer Länge von rund 15 Kilometern vom Kfz auf das Fahrrad, fördert die Luftreinhaltung und den Lärmschutz, trägt signifikant zum Klimaschutz bei und schützt die Umwelt.
III. Durch den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur kann insbesondere in urbanen Räumen und Metropolregionen angesichts der erwarteten Stauvermeidung ein volkswirtschaftlicher Nutzen generiert werden. Dadurch zu erzielende Kosteneinsparungen sind ein direkter Beitrag zur Wirtschaftsförderung. Volkswirtschaftlich ist darüber hinaus die mit dem Radfahren in der Regelverbundene Verbesserung der Gesundheit relevant. Die aktive Mobilität soll außerdem die Lebensqualität erhöhen, gesellschaftliche Teilhabe und Freiheit ermöglichen. Vor dem Hintergrund der zu erreichenden Klimaschutzziele ist ein Handeln jetzt und in den nächsten Jahren dringend geboten. Die Radverkehrsinfrastruktur muss hohe Anforderungen für einen sicheren und attraktiven Radverkehr aller Nutzergruppen hinsichtlich einer gut erkennbaren Linienführung, der Querschnitt- und Knotenpunktgestaltung erfüllen. Sie ist in der Regel getrennt von Flächen anderer Verkehrsarten zu führen.
IV. Die Radverkehrsinfrastruktur ist zunehmend ein wichtiger Teil eines vernetzten und leistungsstarken Mobilitätsangebotes, welches wiederum eine zentrale Voraussetzung bei der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse ist. Zur Attraktivitätssteigerung des Radverkehrs und der Förderung multimodaler Verkehre müssen auch geeignete und sichere Fahrradabstellmöglichkeiten geschaffen werden. Die bestehende und die zu schaffende Radverkehrsinfrastruktur müssen den Stand der Technik und auch die zunehmende Nutzung von Lastenrädern berücksichtigen. Die Unterstützung der Länder und Gemeinden mit Finanzhilfen durch den Bund erfolgt dabei nach folgenden Grundsätzen:
a) Der Fonds unterstützt die Planung und den Bau von hochwertigen, sicheren und leistungsfähigen Radverkehrsinfrastrukturen. Er ersetzt nicht die grundsätzliche Aufgabe der Länder und Gemeinden zur Planung und Finanzierung sowie zum Bau und Betrieb von Radverkehrsinfrastruktur in ihrem Zuständigkeitsbereich.
b) Die langfristige und nachhaltige Benutzbarkeit der Radverkehrsinfrastruktur bedarf einer bedarfsgerechten bauliche und betriebliche Unterhaltung, Instandsetzung, Anpassung und Erneuerung durch den jeweiligen Baulastträger der Länder und Gemeinden.
c) Zur Gewährleistung eines für alle Nutzergruppen attraktiven Radverkehrs mit hoher objektiver und subjektiver Verkehrssicherheit muss die Radverkehrsinfrastruktur einen hoch- und gleichwertigen Standard aufweisen; dazu gehört auch die Durchführung entsprechender Sicherheitsaudits. Hochwertiger Standard bedeutet, dass mindestens nach den bundesweitanerkannten technischen Regelwerken, die durch länderspezifische Regelwerke ergänzt werden können, geplant und gebaut wird. Abweichungen von dem hochwertigen Standard sind möglichst zu vermeiden, in Ausnahmefällen auf kurze Streckenabschnitte zu beschränken und zu begründen. Weder der Nutzen noch die Verkehrssicherheit dürfen durch die Abweichungen beeinträchtigt werden.
d) Die Länder gewährleisten einen möglichst effizienten und sparsamen Mitteleinsatz durch Priorisierung von förderfähigen Maßnahmen mit einer hohen Maßnahmenwirkung zur Erreichung einer Verkehrsverlagerung insbesondere hin zum Klimaschutz und Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Maßnahmen.
C. Alternativen
Keine. Das Klimaschutzprogramm 2030 ist umzusetzen.
D. Kosten
Der Bundeshaushalt wird mit zusätzlichen Kosten von bis zu 500 Millionen Euro belastet.
Anlage 1
Leonhard Breitenberger und Fraktion
Begründung
siehe Vorblatt
Edit:
Ich bitte im Antragstext folgende Änderung vorzunehmen, bei den Namen der Ministerien
Es muss heißen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie Bundesministerium für Klimaschutz und Umwelt
Begründung erfolgt morgen
Die Änderungen wurden wunschgemäß eingefügt.