Kurze Frage:
Lese ich das Gesetz zum Obersten Gericht richtig, dass jedermann jede Form von Klage vor dem Obersten Gericht einreichen kann? Jedermann kann also auch eine Abstrakte Normenkontrolle beantragen?
Oder muss ich den Weg über die Verfassungsbeschwerde gehen?
Klage vor dem Obersten Gericht
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Das OGG ist ein Bundesgesetz, folglich gelten die normalen Antragsvoraussetzungen aus dem Grundgesetz. Eine mögliche Alternative ist die Popularklage nach § 6 Abs. 1 Nr. 17 OGG, da diese Verfahrensart im Grundgesetz nicht vorgesehen ist; folglich gilt hier keine Antragshürde, da im Gesetz über das Oberste Gericht in dem dafür zuständigen Passus keine entgegenstehende Vorschrift vorhanden ist.