Folgender Antrag wurde eingereicht. Die Debatte dauert 3 Tage und endet am 24.12.2021 um 20:50 Uhr.
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Gesetzesentwurf
9. Wahlperiode Drucksache TH-009/10
der Staatsregierung, vertreten durch den Minister für Sport und Bildung und Kultur Jonas Knull
Gesetzentwurf zur Förderung der Teststrategie an Schulen
A)Problem
Die Corona Pandemie ist weiterhin sehr ernst und Schadet immer mehr den Schulen. Die Pandemielage an den Schulen wird immer schlimmer.
B) Lösung
Deshalb möchte die Staatsregierung im Freistaat Thüringen die Teststrategie an den Schulen Landesweit verbessern
C )Alternartive Keine
Kosten. Die Staatsregierung stellt dafür 3 Millionen Euro zur Verfügung.
Gesetzesentwurf
Gesetzentwurf zur Förderung der Teststrategie an Schulen
I.
Allgemeine Regelungen
§1 Testpflicht
( 1 Ab einem Pandemie Wert von unter 50 wird es Testangebote für alle Schulen geben.
Ab einen Pandemie Wert von über 50 können es die Schulen selbst bestimmen
(2 Ab einem Pandemie Wert von 100 wird es eine Testpflicht geben. Ausnahmen sind Grundschulen Förderschulen und Schulen für Menschen mit Geistiger und Körperlicher Behinderung Dort bleibt es ein Angebot
(3 Ab einem Pandemie Wert von 150 gibt es für alle Eine Testpflicht. Es gilt auch eine Testung 3-mal pro Woche.
§ 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- (1 Dieses Gesetz tritt nach seiner Verkündung in Kraft.
(2 Dieses Gesetz tritt am 01. April 2022 außer Kraft