• Ich eröffne den Thread mal, um die Diskussion über das Oberste Gericht zu verlagern.


    Frage ist, wie man das Oberste Gericht insgesamt attraktiver gestalten kann.


    Problem war in den letzten Wochen/Monaten, dass das Gericht kaum Aktivität gezeigt hat, da Müller wenig Zeit hatte und die restlichen Richter*innen auch nichts beigesteuert haben. Dazu kam die Befangenheit meiner Person. Entsprechend ist von meinen Klagen sehr viel liegen geblieben.


    Ich möchte nur mal klarstellen: Momentan ist das Gericht auf jeden Fall aktiv und arbeitsfähig, der Kollege Gierke und ich sind aktiv und neu eingereichte Klagen werden von uns zeitnah bearbeitet.



    Das Problem ist also in der Hinsicht kein kurzfristiges. Jedoch wäre es schön, wenn wir vielleicht mal ein paar Ansätze sammeln würden, wie man das OG attraktiver, effektiver und spannender gestalten kann. Ich wäre sehr froh über die ein oder andere Idee!

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  • Ich sammle hier mal:

    - Schöffengericht

    Weil im Forum mal der Begriff des Schöffengerichts gefallen ist. Man könnte zB darüber nachdenken, dass jede Partei - zusätzlich zu den gewählten und juristisch hoffentlich einigermaßen gebildeten Richtern - einen solchen "Schöffen" berufen kann, der dann bei der Entscheidungsfindung unterstützen kann. Vielleicht würde man das OG so auch attraktiver machen, weil die (ich nenne Sie mal "echten") Juristen so diese Schöffen überzeugen müssen und sich die Schöffen gleichzeitig mit der Materie befassen müssen. Sicherstellen muss man da aber auf jeden Fall auch, dass wir da ein Gleichgewicht zwischen Rechtem und Linkem "Lager" haben.


    - Mehr Richter wählen
    Mehr Richter bedeuten tendenziell mehr Aktivität. Es bring aber natürlich nichts, wenn neue Richter auch nur wenig aktiv sind.


    - Ersatzrichter einführen
    Man könnte auch überlegen, für Verfahren wo wir einen Befangenen haben oder bei längerer Abwesenheit eines Richters auf zu wählende Ersatzrichter zurückzugreifen, wie es in vD schon mal der Fall war.


    - Abwahl inaktiver Richter

    Man kann darüber nachdenken, inaktive Richter aus ihrem Amt zu entheben. Ich würde dies jedoch die anderen amtierenden Richter (durch Mehrheitsbeschluss) entscheiden lassen, da nur diese wirklich wissen, ob ein Richter nun wirklich inaktiv ist oder nicht.

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  • Nun denn, du brachtest eben die Schöffen ins Spiel. Ein Verfahren wird immer von zwei gewählten Richtern geführt. (Also nicht mal 3 oder 4 nach Zeit, sondern immer 2, vielleicht sogar so festgelegt das die Klagen aufgeteilt werden und die gewählten Richter innerhalb der Amtszeit insgesamt nach Möglichkeit gleich viele Verfahren hatten und in gemischten Kombinationen)

    Dazu kann/muss jeder der beiden jeweils einen Schöffen bestimmen. Frage wäre ob es sinnvoll ist zu sagen, weder aus der Partei des Klägers, noch aus der Partei des Beklagten darf ein Schöffe stammen und es müssen 2 Schöffen aus unterschiedlichen Parteien sein. Oder halt auch parteilose.


    Edit: Du meinst also jede Partei nominiert einen Schöffen, zum jetzigen Zeitpunkt also 8 Schöffen und alle 8 urteilen dann mit 2 gewählten Richtern gemeinsam?

  • Nun denn, du brachtest eben die Schöffen ins Spiel. Ein Verfahren wird immer von zwei gewählten Richtern geführt. (Also nicht mal 3 oder 4 nach Zeit, sondern immer 2, vielleicht sogar so festgelegt das die Klagen aufgeteilt werden und die gewählten Richter innerhalb der Amtszeit insgesamt nach Möglichkeit gleich viele Verfahren hatten und in gemischten Kombinationen)

    Dazu kann/muss jeder der beiden jeweils einen Schöffen bestimmen. Frage wäre ob es sinnvoll ist zu sagen, weder aus der Partei des Klägers, noch aus der Partei des Beklagten darf ein Schöffe stammen und es müssen 2 Schöffen aus unterschiedlichen Parteien sein. Oder halt auch parteilose.


    Edit: Du meinst also jede Partei nominiert einen Schöffen, zum jetzigen Zeitpunkt also 8 Schöffen und alle 8 urteilen dann mit 2 gewählten Richtern gemeinsam?

    Also Bestimmen der Schöffen durch die Richter würde ich auf keinen Fall machen. Dann weiß man ja schon, dass der bestimmte Schöffe auch der Meinung des Richters sein wird, das Ergibt wenig Sinn.^^


    Ich halte 4 Richter eigentlich weiter für eine gute Zahl, 2 aus jedem Lager sollten sich schon finden lassen und dann kann auch mal einer ausfallen. Bei zweien ist das dann schon kritisch.


    Z.B. 8 (evtl. auch 4 oder 6) Schöffen fände ich eigentlich ganz gut, dann müssten die Richter auch wirklich um Ihre Ansicht kämpfen, sprich Ihre Ansichten gut und auch verständlich begründen, damit die juristisch weniger gebildeten Schöffen auch folgen können. So würde man eben auch einigen Mitspielern einen niederschwelligen Einstieg in die Welt des OGs ermöglichen. Das Verfassen der Urteile und so würde ich dann die gewählten Richter machen lassen. Aber der Prozess der Entscheidungsfindung würde sicherlich interessanter und spannender werden - egal ob nun 2, 3 oder 4 Richter gerade am OG aktiv sind.

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  • Ich meinte ja auch nicht das wir nur 2 Richter wählen, weiterhin 4 Richter wählen lassen wie bisher, nur festlegen dass 2 gewählte Richter das Verfahren führen. Bisher können das ja 2,3 oder alle 4 sein. Jeder Richter sollte wenn möglich im Laufe seiner Amtszeit gleich viele Verfahren gehabt haben, nicht einer 5 und ein Richter dabei gar keins. Zum Beispiel haben Geissler und Gierke ein Verfahren geführt, dann wird die nächste Klage von den anderen beiden oder Geissler und 3. oder Gierke und 4. Und ihr führt eine Art Liste wo ihr dann seht wer schon wie viele Verfahren gehabt hat. Kommt ja am Ende darauf an wie viele Klagen reinkommen, aber bestmöglich aufteilen und maximal 1-2 von der Anzahl unterschiedlich.


    Dazu dann deine besagten Schöffen. Wenn jede Partei einen bestimmt, müssten wir das FORUM auf die rechte Seite einordnen um ausgeglichen 4:4 rechts-links zu haben.


    LINKSRECHTS
    Internationale LinkeFreiheitliches Forum Deutschland
    vPiratenChristlich Demokratisch Soziale Union
    Sozialdemokratische ParteiLiberal-Konservative Allianz
    Die GrünenLiberales Forum


    Wenn wir nur 4 oder 6 nehmen muss man eine Lösung finden welche Partei berechtigt sein sollen einen Schöffen zu stellen, bei 8 Parteien.


    Edit: 10 beteiligte Personen für ein Verfahren klingt aber dann echt viel. Selbst wenn nur 1 Richter und 8 Schöffen...hm... wenn man die beteiligten Parteien ausschließt die Klagen und beklagt werden reduzierts nochmal bisschen aber ich weiß ja nicht...

  • Also wenn wir schon 4 Richter finden, würde ich auch alle Richter an jedem Verfahren beteiligen wollen, weil das ja die Leute sind, die sich mit Jura mehr oder minder auskennen und mehr fachkundiges Personal schadet nie. Eher würde ich die Anzahl der Schöffen dann reduzieren wollen, sodass nicht jede Partei einen Schöffen stellt sondern vielleicht jedes Lager nur zwei, wobei sich die entsprechenden Parteien dann untereinander einig werden müssen. Aber prinzipiell sind auch 8 oder 10 beteiligte Personen an einem Verfahren kein großes Problem, nachdem die Richter weiterhin das Verfahren führen und entsprechend auch Fristen zum Stellen von Fragen/Abstimmungen etc. vorgeben werden. Im RL sind an so einem Verfahren vor dem BVerfG ja auch recht viele Personen beteiligt, wenn man nur mal an einen Senat, die Parteien, ihre Prozessbevollmächtigten und externe Experten denkt.


    Ich halte die Menge an Personen hier tatsächlich für nicht so problematisch sondern glaube eher, dass mehr beteiligte Personen insgesamt auch das OG attraktiver machen und vor allem die Urteile dann auch mehr Beachtung finden und besser verstanden werden. Aber das ist nur ein Vorschlag, sicherlich bringen mehr Beteiligte auch immer einen gewissen Nachteil mit sich. Ich fände es aus Sicht eines Richters ganz spannend, verstehe aber auch, wenn das jemand anders sieht.

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  • Also wenn wir schon 4 Richter finden, würde ich auch alle Richter an jedem Verfahren beteiligen wollen, weil das ja die Leute sind, die sich mit Jura mehr oder minder auskennen und mehr fachkundiges Personal schadet nie. Eher würde ich die Anzahl der Schöffen dann reduzieren wollen, sodass nicht jede Partei einen Schöffen stellt sondern vielleicht jedes Lager nur zwei, wobei sich die entsprechenden Parteien dann untereinander einig werden müssen. Aber prinzipiell sind auch 8 oder 10 beteiligte Personen an einem Verfahren kein großes Problem, nachdem die Richter weiterhin das Verfahren führen und entsprechend auch Fristen zum Stellen von Fragen/Abstimmungen etc. vorgeben werden. Im RL sind an so einem Verfahren vor dem BVerfG ja auch recht viele Personen beteiligt, wenn man nur mal an einen Senat, die Parteien, ihre Prozessbevollmächtigten und externe Experten denkt.


    Ich halte die Menge an Personen hier tatsächlich für nicht so problematisch sondern glaube eher, dass mehr beteiligte Personen insgesamt auch das OG attraktiver machen und vor allem die Urteile dann auch mehr Beachtung finden und besser verstanden werden. Aber das ist nur ein Vorschlag, sicherlich bringen mehr Beteiligte auch immer einen gewissen Nachteil mit sich. Ich fände es aus Sicht eines Richters ganz spannend, verstehe aber auch, wenn das jemand anders sieht.

    Ich muss vorab sagen, dass ich die Diskussion hier absolut nicht verfolgt habe, jedoch glaube ich, dass 8 - 10 beteiligte Personen pro Verfahren nicht wirklich realistisch sind. Sind wir mal ehrlich, hier sind maximal 40 - 50 Leute aktiv, da wäre es unrealistisch, wenn sich davon 20% regelmäßig am OG beteiligen.

  • Ich muss vorab sagen, dass ich die Diskussion hier absolut nicht verfolgt habe, jedoch glaube ich, dass 8 - 10 beteiligte Personen pro Verfahren nicht wirklich realistisch sind. Sind wir mal ehrlich, hier sind maximal 40 - 50 Leute aktiv, da wäre es unrealistisch, wenn sich davon 20% regelmäßig am OG beteiligen.

    Hab ich tatsächlich auch gedacht. Aber ein Schöffe musss sich ja nicht regelmäßig am OG beteiligen, sondern hat dort praktisch nur die Funktion, das Verfahren zu begleiten, Fragen zu stellen, oder abzustimmen. Der gesamte bürokratische Aufwand würde natürlich durch die gewählten Richter erfolgen. Abseits davon sind Verfahren vor dem OG jetzt auch nicht alltäglich, sondern kommen im Normalfall alle paar Wochen oder gar Monate mal vor. Ich kann die Zweifel aber dennoch verstehen, über die Anzahl der Schöffen könnte man sich auf jeden Fall unterhalten, wenn man das denn so machen wollen würde.

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  • Wenn man die Schöffen reduziert und pro Lager nur zwei Schöffen gestellt werden, muss man aber ein faires Verfahren entwickeln. Denn so wäre die Allianz im rechten Lager allein durch ihre Mitgliedszahl in der Lage darüber zu bestimmen wer Schöffe wird, egal wie die anderen Parteien abstimmen. In meinen Augen nicht besonders fair.

  • Was mir in der nacht eingefallen ist wäre, das rechte Lager müsste 2 Schöffen aus dem linken Lager wählen und das linke Lager müsste 2 Schöffen aus dem rechten Lager wählen. Dafür darf jede Partei 1 bis 3 Kandidaten auf die Nominierungsliste setzen von der das andere Lager auswählen darf. Jede Partei muss mind. 1 stellen, darf bis zu 3. Parteilose werden dabei ebenfalls auf eines der beiden Lager eingeordnet und dürften von den Parteien mit aufgestellt werden.


    Mit dem wählen müsste man dann wohl 2 Unterforen erstellen wo jeweils nur die 4 Parteien des Lagers wählen dürften, oder aber man macht 2 neue Benutzergruppen mit "rechtes" und "linkes" Lager und ordnet die Parteien da rein.

  • Was mir in der nacht eingefallen ist wäre, das rechte Lager müsste 2 Schöffen aus dem linken Lager wählen und das linke Lager müsste 2 Schöffen aus dem rechten Lager wählen. Dafür darf jede Partei 1 bis 3 Kandidaten auf die Nominierungsliste setzen von der das andere Lager auswählen darf. Jede Partei muss mind. 1 stellen, darf bis zu 3. Parteilose werden dabei ebenfalls auf eines der beiden Lager eingeordnet und dürften von den Parteien mit aufgestellt werden.


    Mit dem wählen müsste man dann wohl 2 Unterforen erstellen wo jeweils nur die 4 Parteien des Lagers wählen dürften, oder aber man macht 2 neue Benutzergruppen mit "rechtes" und "linkes" Lager und ordnet die Parteien da rein.

    Kann man so machen.



    Alternativ könnte man auch das Ergebnis der BT-Wahl heranziehen und das Vorschlagsrecht für die Schöffen jeweils nach mathematischem Verfahren auf die Parteien aufteilen. Man könnte dann z.B. sagen, dass ein Schöffe für eine bestimmte Anzahl an Verfahren im Amt bleibt (z.B. 2 oder 3) und dann wieder ein Vorschlag aus einer Partei erfolgt.


    Hier mal als Beispiel bei insgesamt 4 Schöffen:



    - Mathematisch errechnete Vorschlagsreihenfolge:

    RECHTSLINKS
    AllianzSDP
    AllianzGrüne
    ForumvPiraten
    CDSULinke



    - Schöffenvorschlag durch:
    - Allianz
    - Allianz
    - SDP

    - Grüne


    - z.B. 2 Verfahren am OG mit den benannten Schöffen


    - Schöffenvorschlag durch:
    - Forum
    - CDSU

    - vPiraten
    - Linke


    - 2 Verfahren am OG


    - Schöffenvorschlag

    ...

    ...

    ...


    Die Vorschläge der Parteien wären dann verbindlich, es wäre also keine Wahl nötig. Möglich wäre es, dass die Parteien den gleichen Schöffen wieder vorschlagen. Der Vorschlag muss auch nicht aus der eigenen Partei stammen, man kann auch Personen aus anderen Parteien mit deren Einverständnis vorschlagen.

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  • Man könnte ja auch die Schöffen so bestimmen, ähnlich wie es an US-Gerichten mit den Geschworenen passiert. Kommt es zu einem Verfahren dürfen Kläger und Beklagter jeweils zwei Schöffen benennen. Dabei muss gelten, dass die Schöffen nicht der gleichen Partei oder Institution des Ernennenden angehören dürfen. Schöffen dürfen dann auch nur ablehnen, wenn sie sich selbst begründet für befangen erklären.

  • Ich denke, dass es sinnvoller wäre, Schöffen für einen gewissen Zeitraum zu wählen. Sonst sehe ich schon kommen, dass sich ein Verfahren ewig lang in die Länge zieht, weil Parteien keine Schöffen ernennen. Den Vorschlag selbst finde ich aber sehr interessant.

    Vizepräsident des Obersten Gerichts

  • Was ist bitte mit dem FFD?