Baerbock in Eisenach

  • Liebe Wählerinnen und Wähler,


    Die Landtagswahl in Thüringen steht vor der Tür. Die letzte Regierung war recht still und inaktiv, aber auch die Opposition hat sich doch sehr zurückgehalten. Die Internationale Linke möchte dies ändern und für einen aktiven Landtag kämpfen, einen Landtag in dem Ihre Probleme debattiert werden.


    Die Internationale Linke möchte für alle Arbeiterinnen und Arbeiter in Thüringen einen Mindestlohn von dem man gut leben kann. 14 Euro die Stunde wäre angemessen und im Bund müsste man über einen eigenständigen Mindestlohn für Pflegepersonal nachdenken, denn diese Menschen leisten tagtäglich überdurchschnittliches um für uns und unsere Gesundheit da zu sein.


    Genauso wichtig ist es, dass sich alle Demokratischen Kräfte in diesen Land zusammentun und gegen Ausgrenzung, Hetze und falschen Behauptungen entgegenstellen und zwar konsequent. Die Internationale Linke möchte Ihre Stimme sein, dies kann sie aber nur, wenn die Linke Ihre Stimme erhält.


    Ich werde für eine starke Internationale Linke bis zur letzten Sekunde kämpfen.


    Vielen Dank

  • Ihnen ist schon klar, dass die Einführung eines allgemeinen Mindestlohns für alle Arbeiterinnen und Arbeiter auf Landesebene nicht möglich ist?

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    Anfragen können hier eingereicht werden.

  • Ihnen ist schon klar, dass die Einführung eines allgemeinen Mindestlohns für alle Arbeiterinnen und Arbeiter auf Landesebene nicht möglich ist?

    Aus gleichem Grund wurde der Berliner Mietendeckel gekippt; konkurrierende Gesetzgebung.

  • Aus gleichem Grund wurde der Berliner Mietendeckel gekippt; konkurrierende Gesetzgebung.

    Naja, die konkurrierende Gesetzgebund für sich ist noch kein Ausschlusskriterium in dieser Hinsicht. Maßgeblich ist hier konkret, dass der Bund mit Erlass des Mindestlohngesetzes die Gesetzgebungskompetenz für diese Materie an sich gezogen hat und somit Länderregelungen in dieser Hinsicht sperrt. Offen bleibt dennoch die Möglichkeit zur Einführung eines Landesmindestlohns für Arbeitnehmer*innen etwa bei der Vergabe öffentlicher Aufträge oder für juristische Personen des öffentlichen oder des Privatrechts, welche überwiegend durch das Land, Gemeinden oder Gemeindeverbände finanziert werden.

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  • Aus gleichem Grund wurde der Berliner Mietendeckel gekippt; konkurrierende Gesetzgebung.

    Naja, die konkurrierende Gesetzgebund für sich ist noch kein Ausschlusskriterium in dieser Hinsicht. Maßgeblich ist hier konkret, dass der Bund mit Erlass des Mindestlohngesetzes die Gesetzgebungskompetenz für diese Materie an sich gezogen hat und somit Länderregelungen in dieser Hinsicht sperrt. Offen bleibt dennoch die Möglichkeit zur Einführung eines Landesmindestlohns für Arbeitnehmer*innen etwa bei der Vergabe öffentlicher Aufträge oder für juristische Personen des öffentlichen oder des Privatrechts, welche überwiegend durch das Land, Gemeinden oder Gemeindeverbände finanziert werden.

    Meinte ich ja^^ - beim Mietendeckel hat der Bund das ja durch Mietpreisbremse geregelt.

    Dieser Mindestlohn für öffentl. Aufträge gibt es schon seit 2019 in TH, wenn ich mich nicht irre.

    Theoretisch könnte Frau Baerbock damit aber schon werben - aber als bundesweite Erhöhung durch BR-Initiative, wenn sie in die Regierung kommt.

  • Dieser Mindestlohn für öffentl. Aufträge gibt es schon seit 2019 in TH, wenn ich mich nicht irre.

    Kann durchaus sein.

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  • Ihnen ist schon klar, dass die Einführung eines allgemeinen Mindestlohns für alle Arbeiterinnen und Arbeiter auf Landesebene nicht möglich ist?

    Ja, deswegen sagte ich das man im Bund drüber nachdenken müsste

  • Ihnen ist schon klar, dass die Einführung eines allgemeinen Mindestlohns für alle Arbeiterinnen und Arbeiter auf Landesebene nicht möglich ist?

    Aus gleichem Grund wurde der Berliner Mietendeckel gekippt; konkurrierende Gesetzgebung.

    Die konkurrierende Gesetzgebung ist das leidige Trojanische Pferd des Unitarismus und hat wenig gebracht, außer einige vorausdenkende Projekte auszubremsen und die Vielfältigkeit des Landes einzudämmen. Man muss sich sowieso fragen, warum die Länder in vielen Bereichen nicht noch weiter verschärfende Regelungen erlassen können, sofern der Bund eine Mindestregelung beschlossen hat. In letzter Zeit hat sich immer wieder gezeigt: Eine Neuregelung des Kompetenzverhältnisses zwischen Bund und Ländern ist dringend überfällig.