Bundesrat
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzesentwurf auf der Drucksache BR/081, es handelt sich um ein Einspruchsgesetz. Nach § 18 II GO BR setze ich die Abstimmungszeit auf 72 Stunden fest, die Abstimmung endet daher am 3. Oktober 2021 um 19:45 Uhr.
Ich möchte außerdem darauf hinweisen, dass zur Wahrung der Rechte des Bundesrates eine Abgabe der Stimmen aller Länder bis zum 2. Oktober 2021 notwendig ist. Andernfalls wird die Frist aus Art. 77 III GG überschritten und die Rechte zur Einspruchserhebung verfristen.
Alles anzeigenDeutscher Bundestag
Achte Wahlperiode
Drucksache VIII/XXX
Gesetzentwurf
des Abgeordneten Dr. Christian Schenk von Wildungen und der FFD-Gruppe
Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes – Ausweitung und Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung
A. Problem
Nach geltendem Recht sind Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern nur strafbar, wenn der Mandatsträger „im Auftrag oder auf Weisung“ des Vorteilsgebers gehandelt hat. Diese Qualifizierung der Unrechtsvereinbarung bei § 108e StGB schafft Anwendungs-und Auslegungsprobleme, die insbesondere völker- und verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen.
Außerdem werden durch den Tatbestand nachträgliche Zuwendungen für bereits vorgenommene Handlungen (bzw. Unterlassungen) bislang nicht erfasst.
B. Lösung
Ausweitung der ersten beiden Absätze des Straftatbestands auf bereits vorgenommene Handlungen (bzw. Unterlassungen) unter Streichung des Merkmals „im Auftrag oder auf Weisung“ bei Erhöhung des Strafrahmens und Einführung eines minder schweren Falls.
C. Alternativen
Beibehaltung des bisherigen Zustands.
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Durch das Gesetz ergeben sich keine zusätzlichen Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand.