Das hatten wir im letzten Forum als Vereinbarung, ich wollte nun nochmal sichergehen das da Einigkeit drüber herrscht.
Zum einen hatten wir gesagt, die Geschäftsordnung zählt nicht in die Menge der Anträge rein, da dies verpflichtend ist und es sonst nur ein "Rennen" gäbe wer denn als erstes eine einreicht.
Und das zweite war, Änderungs und Gegenanträge erhalten keine eigene Drucksache-Nummer, sondern einen Buchstaben zur Hauptnummer.
Beispiel anhand der GO. Die hat Drucksache 4. Wenn Änderungs oder Gegenanträge zur GO eingereicht werden würden, werden die 4a, 4b, 4c usw. So ist eine eindeutige Zuordnung möglich. Zwischen dem Hauptantrag und einem Änderungsantrag kann ja schonmal ein Tag vergehen und wenn dann in der Zwischenzeit andere Anträge gestellt werden, wäre es ein durcheinander, wenn die Drucksachen auseinander liegen. Wir müssen es uns ja nicht so schwer machen.
Handhabe ich das mal wie eine Regeländerung, 5 Tage Debatte hierüber.