Herr Präsident,
ich finde es bedauerlich, dass die Kollegen, die bereits nach wenigen Stunden das Ende der Debatte gefordert hatten, sich bisher gar nicht zum Inhalt des Entwurfs und zu den hier diskutierten Punkten geäußert haben. Ich würde mich sehr freuen, deren Meinungen zu hören. Neben der bereits angeregten Änderung von § 15 Absatz 4, die dringend notwendig ist, wäre es nach meinen Erfahrungen aus der letzten Legislaturperiode auch sinnvoll, in § 33 & § 34 zu regeln, wie oft Nachfragen möglich sind, ob sie unbegrenzt möglich sind und in welchem Zeitraum sie beantwortet werden müssen. Bundestagspräsident Plötz und Vizepräsident von Gröhn haben zwar dankenswerterweise in der letzten Legislaturperiode auch weitere Nachfragen zugelassen, jedoch ist dies nicht klar geregelt und somit war es seitens des Präsidiums eine Auslegungssache. In § 13 würden wir zudem für die Streichung der Abstimmung plädieren. Eine Regierungsmehrheit könnte sonst stets die Herbeizitierung von Bundesministern verhindern, was nicht im Sinne der Rechte der Opposition wäre. In § 17 a wäre es wohl zudem sinnvoll zu regeln, innerhalb welcher Frist die Regierung einen Vertreter ernennen muss und ab wann die 48 Stunden beginnen. Eventuell wäre es sinnvoll, die 48 Stunden zu starten, sobald einer der ersten antragstellenden Abgeordneten die erste Frage gestellt hat. Die weiteren Änderungsvorschläge waren zwar auch im Antrag des Kollegen der Allianz nicht enthalten, aber wir haben uns natürlich auch im Anschluss weiter beraten und dabei sind unter anderem noch diese Punkte zur Sprache gekommen.
// SO:
ZitatEs kann eben auch sein, dass die Regierungsbildung länger dauert. Wenn dann noch größere Projekte hinzukommen, so bedarf dies entsprechender Zeit, damit die Entwürfe qualitativ auf einer angemessenen Höhe sind. Dementsprechend kann es sein, dass manche Gesetzesentwürfe relativ spät eingereicht werden. (SO: außerdem können rL-Ereignisse entsprechendes Hindernis darstellen)
Wenn 'rL-Ereignisse' ein Hindernis bei der Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen in einer zehnwöchigen Legislaturperiode und bei deren Einbringung darstellen, und somit eine späte Einbringung zur Folge haben können, was ich absolut akzeptiere, dann gilt das doch bei dreitägigen Debatten erst recht und noch viel eher? Diesen SO-Einwurf finde ich absolut unlogisch. Zudem ist es bei Gesetzesentwürfen möglich, diese jederzeit auszufertigen. Ich könnte jetzt bereits mit der Ausarbeitung eines Antrags beginnen, der vielleicht erst in der nächsten Legislaturperiode oder auch erst in ein paar Monaten im Parlament landet. In einer gemeinsamen Regierung ist es dann vielleicht zwar erforderlich, ein paar Änderungen vorzunehmen, aber bei parlamentarischen Debatten ist es nicht möglich, diese beliebig hin und her zu schieben.