Bundesrat
Liebe Kolleginnen und Kollegen ( @Kai Baum @Marius Wexler @Dr. Dominick Gwinner Ricarda Fährmann ),
wir kommen nun zur Debatte über eine Stellungnahme zu folgendem, von der Bundesregierung beschlossenen, Gesetzesentwurf. Die Debatte über eine Stellungnahme geht drei Tage und endet damit am Mittwoch, den 27. Oktober 2021 um 17:28 Uhr.
Alles anzeigenBundesrepublik Deutschland
Der Bundeskanzler
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Felix Schwalbenbach MdBR
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich Ihnen - gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes - den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Erstes Gesetzes zur Ergreifung preissenkender Maßnahmen mit Vorblatt. Federführend im Rahmen dieser Gesetzgebungsinitiative ist das Bundesministerium der Finanzen und für Wirtschaft (BMWF).
Mit freundlichem Gruße
Regenborn
Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland
Bundesrat
Drucksache BR/086
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Ergreifung preissenkender Maßnahmen
A. Problem / Begründung
Die Inflationsrate für den September 2021 wird mit 4,1 Prozent ausgewiesen. Mit einer Inflationsrate von sage und schreibe 5,0 Prozent rechnet die Bundesbank zum Jahresende. Dies belastet die Wirtschaft schwer, zumal kein nennenswertes Wirtschaftswachstum stattgefunden hat. Dies belastet allerdings auch die Verbraucher - insbesondere die tieferer Einkommens- und Vermögensschichten - schwer. Es droht eine sogenannte Stagflation, die einen Wirtschaftsabschwung zur Folge hätte. Dies gilt es zu verhindern - mit diesem Gesetz soll ein Teil der durch das Bundesministerium der Finanzen und für Wirtschaft angekündigten Maßnahmen umgesetzt werden.
B. Erforderliche Maßnahmen
Temporäre Senkung der Umsatzsteuersätze auf 14 Prozent für den Regelsteuersatz und auf 4 Prozent für den ermäßigten Steuersatz.
C. Alternativen
Keine.
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Es ist mit Mindereinnahmen von etwa 9 Milliarden Euro zu rechnen.
Die Bundesregierung