DEBATTE ÜBER DRUCKSACHE VIII/031
Entwurf eines Gesetzes zur Laufzeitverlängerung deutscher Kernkraftwerke
Die Debattendauer beträgt gemäß unserer Geschäftsordnung drei Tage.
Alles anzeigenDeutscher Bundestag
Achte Wahlperiode
Gesetzentwurf
des Abgeordneten Ryan Davis und der Allianz-Fraktion im Deutschen Bundestag
Entwurf eines Gesetzes zur Laufzeitverlängerung deutscher Kernkraftwerke
Entwurf eines Gesetzes zur Laufzeitverlängerung deutscher Kernkraftwerke
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Gesetz zur Laufzeitverlängerung deutscher Kernkraftwerke
Artikel 1
Änderung des Atomgesetzes
Das Atomgesetz wird wie folgt geändert:
(1) In § 7 Absatz 1a Nummer 5 wird das Wort '2021' durch das Wort '2031' ersetzt.
(2) In § 7 Absatz 1a Nummer 6 wird das Wort '2022' durch das Wort '2033' ersetzt.
(3) Die Tabelle in Anlage 3 des Atomgesetzes wird wie folgt geändert:
1. In Zeile 15, Spalte 2 wird die Angabe '200,90' durch die Angabe '320,90' ersetzt.
2. In Zeile 16, Spalte 2 wird die Angabe '168,35' durch die Angabe '288,35' ersetzt.
3. In Zeile 17, Spalte 2 wird die Angabe '217,88' durch die Angabe '337,88' ersetzt.
4. In Zeile 18, Spalte 2 wird die Angabe '231,21' durch die Angabe '411,21' ersetzt.
5. In Zeile 19, Spalte 2 wird die Angabe '230,07' durch die Angabe '410,07' ersetzt.
6. In Zeile 20, Spalte 2 wird die Angabe '236,04' durch die Angabe '380,04' ersetzt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Begründung
Erfolgt mündlich.