Ich zitiere gerne aus deiner Quelle "Genauer ausgestaltet ist das Fragerecht in der Geschäftsordnung des Bundestags."
Abgeleitet auf Bayern, ohne die Geschäftsordnung, obliegt es dem Präsidium Anfragen und Nachfragen so zuzulassen wie es sein Gewissen bestimmt. Das ihr wegen so einem Mist wieder diskutieren müsst... beschließt doch einfach zügiger eine Geschäftsordnung, bevor man überhaupt irgendwelche irrsinnigen Anfragen stellt.
Gewiss nicht.