PREUß — Das Lokal aus Berlin-Mitte

  • Zitat

    P.Sievers

    Gründe doch am besten gleich dein FFD wieder wenn du Bismarck so liebst. :ugly --- ich kann mir kaum vorstellen das die CDSU sowas mag.

    Kann der links Dreck, nicht einmal einen harmlosen , völlig unpolitischen Thread mit seinem Müll verschonen?

    Was SIE sich vorstellen können ist eh nur LINKSGRÜNER Müll, für denn ausser IHRESGLEICHEN sich niemand interessiert!

    Die CDSU ist gottseidank eine anständige konservative Partei und kein linkslastiger SCH...-haufen!

    Fürst Bismarck war ein anständiger konservativer Politiker, weshalb sollte die Partei etwas gegen ihn haben?

    No etwas auf den Weg , Herr, DUZEN SIE IHRESGLEICHEN, mich aber SIEZEN SIE gefälligst!!!

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

    7398-verdienstkreuz-ii-jpg0930e48da0.jpg

  • [legend='Verbandsmitglieder']

    Toni Kamm (MdHB)

    Dr. Benedikt Grauweiler (MdHB)

    [/legend

    Ich weise mal freundlich darauf hin, dass weder Grauweiler, noch Kamm über den Status des MdHB verfügen

    Ich weise darauf hin, dass "berufene Bürger" Landtagsabgeordneten außer hinsichtlich der wenigen im vDGB genannten Rechten gleichgestellt sind.

  • Zeig mir bitte mal die Stelle, wo steht dass Berufene Bürger Landtagsabgeordnete sind.

    Berufene Bürger sind sie keine stimmberechtigten Mitglieder der Bürgerschaft und daher nicht vollwertige MdHB.


    Wie kann man MdHB sein, wo doch die eigene Partei nicht mal zur Wahl angetreten ist?
    Das ist nicht nur unlogisch sondern auch komplett realitätsfern

  • Um Realitätsnähe geht es nicht. Nichtgewählte Mitglieder eines Bundeslandes haben - anders als im RL - auch ein Frage-, Antrags- und Rederecht, obgleich sie nicht demokratisch legitimiert wurden. Den Begriff des berufenen Bürgers kennt das vDGB nicht. Aus § 14 Abs. 6 vDGB folgt aber, dass neue Mitglieder eines Bundeslands dem jeweiligen Landesparlament angehören. Das darf man durch die jeweils gängige Abkürzung (MdL oder MdHB) dann auch ausweisen.

  • Bisher war es üblich dass sich Berufene Bürger in Hamburg den Titel BBdHB gegeben haben, um Verwirrungen zu vermeiden.

  • Wenn man sich mal inhaltlich so engagieren würde wie bei der Kritik an anderen und dem Pflegen des eigenen Egos würden bestimmt interessante Diskussionen in der Bürgerschaft entstehen.

    Seit Deinem Wechsel nach Hamburg hast Du Dich an keiner Diskussion in der Bürgerschaft beteiligt. Es irritiert deshalb, wenn Du anderen fehlende Debattenbeteiligung vorwirfst. Abgesehen davon soll in der Bürgerschaft ja gerade eine Debatte zum aktuellen Antrag verhindert werden. Vielleicht ist Dir das ja entgangen.

  • Wenn man sich mal inhaltlich so engagieren würde wie bei der Kritik an anderen und dem Pflegen des eigenen Egos würden bestimmt interessante Diskussionen in der Bürgerschaft entstehen.

    Seit Deinem Wechsel nach Hamburg hast Du Dich an keiner Diskussion in der Bürgerschaft beteiligt. Es irritiert deshalb, wenn Du anderen fehlende Debattenbeteiligung vorwirfst. Abgesehen davon soll in der Bürgerschaft ja gerade eine Debatte zum aktuellen Antrag verhindert werden. Vielleicht ist Dir das ja entgangen.

    Ich hau hier aber auch nicht auf die Kacke und beschwere mich ständig. Und zu der Debatte hätte man schon längst was sagen können, aber man meckert lieber zwei Tage über den Geschäftsordnungsantrag. Übrigens ist die Regeldebattenzeit jetzt schon längst erreicht, also versteh ich die Aufregung nicht.

  • Wenn man sich mal inhaltlich so engagieren würde wie bei der Kritik an anderen und dem Pflegen des eigenen Egos würden bestimmt interessante Diskussionen in der Bürgerschaft entstehen.

    Seit Deinem Wechsel nach Hamburg hast Du Dich an keiner Diskussion in der Bürgerschaft beteiligt. Es irritiert deshalb, wenn Du anderen fehlende Debattenbeteiligung vorwirfst. Abgesehen davon soll in der Bürgerschaft ja gerade eine Debatte zum aktuellen Antrag verhindert werden. Vielleicht ist Dir das ja entgangen.

    Hör doch mal auf mit deinen Schwurbeleien Du hattest nun fast 48 Stunden Zeit dich inhaltlich zu äußern und die Debatte läuft zum aktuellen Zeitpunkt noch immer.
    Stattdessen schreibst du Demos, provozierst das Präsidium durch vehemente Ignoranz und baust Internetauftritte.

  • Wenn man sich mal inhaltlich so engagieren würde wie bei der Kritik an anderen und dem Pflegen des eigenen Egos würden bestimmt interessante Diskussionen in der Bürgerschaft entstehen.

    Seit Deinem Wechsel nach Hamburg hast Du Dich an keiner Diskussion in der Bürgerschaft beteiligt. Es irritiert deshalb, wenn Du anderen fehlende Debattenbeteiligung vorwirfst. Abgesehen davon soll in der Bürgerschaft ja gerade eine Debatte zum aktuellen Antrag verhindert werden. Vielleicht ist Dir das ja entgangen.

    Ich hau hier aber auch nicht auf die Kacke und beschwere mich ständig. Und zu der Debatte hätte man schon längst was sagen können, aber man meckert lieber zwei Tage über den Geschäftsordnungsantrag. Übrigens ist die Regeldebattenzeit jetzt schon längst erreicht, also versteh ich die Aufregung nicht.

    Ich beschwere mich auch nicht über fehlende Diskussionen. Verstehe Deinen Einwand daher nicht. Rechtskonform muss die Debatte um zwei Tage verlängert werden, da ich das beantragt habe. Den Antrag habe ich nicht ohne Grund gestellt. Keine Ahnung, warum jeder meint es besser zu wissen, wie ich mir meine Zeit einzuteilen habe. Wenn für Dich rechtskonformes Handeln nur lästig ist, mag das so sein; ich teile diese Auffassung ausdrücklich nicht. Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen. Wenn ich geschäftsordnungskonform vier Tage Zeit habe, um mich mit einem Antrag zu beschäftigen, bin ich nicht gezwungen, schon nach einem Tag zu reden. Diese Täter-Opfer-Umkehr ist wirklich absurd.

    Wenn man sich mal inhaltlich so engagieren würde wie bei der Kritik an anderen und dem Pflegen des eigenen Egos würden bestimmt interessante Diskussionen in der Bürgerschaft entstehen.

    Seit Deinem Wechsel nach Hamburg hast Du Dich an keiner Diskussion in der Bürgerschaft beteiligt. Es irritiert deshalb, wenn Du anderen fehlende Debattenbeteiligung vorwirfst. Abgesehen davon soll in der Bürgerschaft ja gerade eine Debatte zum aktuellen Antrag verhindert werden. Vielleicht ist Dir das ja entgangen.

    Hör doch mal auf mit deinen Schwurbeleien Du hattest nun fast 48 Stunden Zeit dich zu inhaltlich zu äußern und die Debatte läuft zum aktuellen Zeitpunkt noch immer.
    Stattdessen schreibst du Demos, provozierst das Präsidium durch vehemente Ignoranz und baust Internetauftritte.

    Die freie Zeiteinteilung eines Abgeordneten legitimiert keinen Rechtsbruch. Deine ganze Argumentation ist für mich nicht nachvollziehbar. Natürlich beschwere ich mich, wenn rechtswidrig Abgeordnetenrechte eingeschränkt werden. Dein antidemokratisches Vorgehen ist Schuld daran, dass ich bislang noch keine Rede halten konnte, weil ich völlig zurecht dagegen vorgehe. Wer eine Debatte wünscht, sollte aufhören, grundlos Debatten zu verhindern.


    Ob eine Debatte überhaupt noch weiterläuft, wenn über einen Antrag auf sofortiges Debattenende abgestimmt wird, ist zudem zweifelhaft.

  • Die Sitzungsleitung hat doch bekanntgegeben, dass die Debatte noch weiterläuft.
    Außerdem wurde nicht das Ende der Debatte, sondern die sofortige Abstimmung nach deinem Antrag auf Verlängerung beantragt.


    Ich weiß auch nicht, was du mit deinem ganzen Stunk bewirken möchtest. Wahrscheinlich war das eh deine einzige Intention im Wechsel nach Hamburg.

  • Ich beschwere mich auch nicht über fehlende Diskussionen.

    Wenn man nur das versteht was man verstehen will....Du beschwerst dich anstatt zu diskutieren, das ist das Problem. Wie gesagt es steht dir frei dich politisch einzubringen wie du möchtest, aber mir steht es dann ebenso frei dies kritisieren zu dürfen. Und ich sehe auch nichts rechtswidriges, beide Anträge sind laut Geschäftsordnung erlaubt. Ob das die feine englische Art ist, steht auf einem anderen Blatt, gerade von einer absolut regierenden Partei.

  • Die Sitzungsleitung lässt auch über einen unzulässigen GO-Antrag abstimmen. Dass man ihr kein großes Vertrauen schenkt, sollte nicht verwundern. Eine sofortige Abstimmung hätte auch ein sofortiges Ende der Debatte zur Folge. Jedenfalls wäre ein Fortgang der Debatte völlig sinnbefreit, wenn die Abgeordneten bereits über den Debattengegenstand abstimmen. Was soll eine Debatte dann noch bringen?


    Ich bin nach Hamburg gewechselt, um endlich einmal kontroverse, inhaltliche Debatten führen zu können. Ginge es mir um Macht, wäre ich nach Bayern oder Thüringen gezogen. Dass Du in Hamburg nun aber versuchst, jedwede Oppositionstätigkeit einzuschränken und hierfür jeden noch so ungeeigneten Anlass nutzt (man denke an das Verbot, das Präsidium als "Landtagspräsidium" anzusprechen - eine völlig unnötige Anweisung ohne rechtliche Grundlage), hätte ich ehrlicherweise nicht gedacht. Angesichts der üppigen linken Mehrheit in Hamburg kann ich auch keinen Grund dafür erkennen. Wenn das der zukünftige Umgang mit der Opposition sein soll, passen wir natürlich unsere Arbeitsmethoden an und keilen grob zurück. Mich stört das nicht; ich könnte mit beidem leben: Sowohl mit sachlichen Debatten als auch mit rechtlichen Streitereien.

  • Ich beschwere mich auch nicht über fehlende Diskussionen.

    Wenn man nur das versteht was man verstehen will....Du beschwerst dich anstatt zu diskutieren, das ist das Problem. Wie gesagt es steht dir frei dich politisch einzubringen wie du möchtest, aber mir steht es dann ebenso frei dies kritisieren zu dürfen. Und ich sehe auch nichts rechtswidriges, beide Anträge sind laut Geschäftsordnung erlaubt. Ob das die feine englische Art ist, steht auf einem anderen Blatt, gerade von einer absolut regierenden Partei.

    Nein, ich mache beides. Es hat aber natürlich Priorität, auf die Achtung der eigenen Rechte zu pochen. Inhaltlich kann und werde ich mich zu dem Gesetz noch äußern; ob nun im Parlament oder - weil mir das verwehrt wird - andernorts, ist nebensächlich.

    Deiner Logik folgend könnte die Parlamentsmehrheit die Debattendauer auch einfach auf eine Minute nach Antragseingang beschränken. Das ist aber richtigerweise unzulässig, weil jeder Abgeordnete das Recht auf eine angemessene Antragsberatung hat. Das musste die Ampel im RL auch feststellen: Bundesverfassungsgericht - Presse - Erfolgreicher Eilantrag gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum Gebäudeenergiegesetz .

  • Die Sitzungsleitung lässt auch über einen unzulässigen GO-Antrag abstimmen. Dass man ihr kein großes Vertrauen schenkt, sollte nicht verwundern. Eine sofortige Abstimmung hätte auch ein sofortiges Ende der Debatte zur Folge. Jedenfalls wäre ein Fortgang der Debatte völlig sinnbefreit, wenn die Abgeordneten bereits über den Debattengegenstand abstimmen. Was soll eine Debatte dann noch bringen?


    Ich bin nach Hamburg gewechselt, um endlich einmal kontroverse, inhaltliche Debatten führen zu können. Ginge es mir um Macht, wäre ich nach Bayern oder Thüringen gezogen. Dass Du in Hamburg nun aber versuchst, jedwede Oppositionstätigkeit einzuschränken und hierfür jeden noch so ungeeigneten Anlass nutzt (man denke an das Verbot, das Präsidium als "Landtagspräsidium" anzusprechen - eine völlig unnötige Anweisung ohne rechtliche Grundlage), hätte ich ehrlicherweise nicht gedacht. Angesichts der üppigen linken Mehrheit in Hamburg kann ich auch keinen Grund dafür erkennen. Wenn das der zukünftige Umgang mit der Opposition sein soll, passen wir natürlich unsere Arbeitsmethoden an und keilen grob zurück. Mich stört das nicht; ich könnte mit beidem leben: Sowohl mit sachlichen Debatten als auch mit rechtlichen Streitereien.

    Fang doch einfach mal an inhaltlich in der Bürgerschaft mitzuwirken, statt ewig nur die selbe Laier bzgl. Verfassungsfeindlichkeit und antidemokratischem Verhalten abzuspielen.

    Genau das war es was wir von dir erwartet haben und genau das ist es was wir nun bekommen.


    Ob du als Nicht-Hamburger die Betitelung als Landtagspräsidium als legitim erachtest, kann doch auch nicht das Maß aller Dinge sein.
    Für viele Hamburger*innen wäre eine derartige Bezeichnung eine grobe Beleidigung der hanseatischen Tradition.
    Ich habe dich auch mehrmals in unterschiedlichen "Tonlagen" daraufhin gewiesen. Dass du diese Hinweise vollkommen ignorierst, zeigt doch ausdrücklich, dass es dir nicht um eine kollegiale Debatte geht, sondern lediglich um Provokation.

  • Ich beschwere mich auch nicht über fehlende Diskussionen.

    Wenn man nur das versteht was man verstehen will....Du beschwerst dich anstatt zu diskutieren, das ist das Problem. Wie gesagt es steht dir frei dich politisch einzubringen wie du möchtest, aber mir steht es dann ebenso frei dies kritisieren zu dürfen. Und ich sehe auch nichts rechtswidriges, beide Anträge sind laut Geschäftsordnung erlaubt. Ob das die feine englische Art ist, steht auf einem anderen Blatt, gerade von einer absolut regierenden Partei.

    Nein, ich mache beides. Es hat aber natürlich Priorität, auf die Achtung der eigenen Rechte zu pochen. Inhaltlich kann und werde ich mich zu dem Gesetz noch äußern; ob nun im Parlament oder - weil mir das verwehrt wird - andernorts, ist nebensächlich.

    Deiner Logik folgend könnte die Parlamentsmehrheit die Debattendauer auch einfach auf eine Minute nach Antragseingang beschränken. Das ist aber richtigerweise unzulässig, weil jeder Abgeordnete das Recht auf eine angemessene Antragsberatung hat. Das musste die Ampel im RL auch feststellen: Bundesverfassungsgericht - Presse - Erfolgreicher Eilantrag gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum Gebäudeenergiegesetz .

    So beschränken kann sie das nicht, da Abstimmung darüber alleine schon 24 Stunden dauert in der die Debatte weiterhin geöffnet bleibt. Man kann auch überdramatisieren. Aber jeder hat halt andere Prioritäten. Ich freue mich schon auf den Diskussionsbeitrag.

  • Ich werde antidemokratisches Verhalten auch in Zukunft als solches benennen; mit der Parlamentsmehrheit der -minderheit sachgrundlos eine angemessene Beratungszeit zu verwehren, bleibt nun einmal antidemokratisch. Jede Opposition würde das anprangern; man denke an den CDU-Abgeordneten Heilmann in der Causa Heizungsgesetz. Ich werde auch in Zukunft zweigleisig fahren und inhaltliche Kritik üben, aber auch Missstände anprangern.


    Das ist 'ne Geschichte aus'm Paulanergarten. Niemand würde das ernsthaft als Missachtung oder Beleidigung empfinden. Man wird schon froh sein können, wenn mehr als 65 % der Hamburger überhaupt wissen, dass das Landesparlament Bürgerschaft heißt. Deine Hinweise habe ich ignoriert, weil ich sie - ob freundlich oder unfreundlich formuliert - als unnötige Provokation Deinerseits empfinde. Den starken Mann markieren zu wollen, rechtfertigt es nicht, mir Sprechregelungen aufzuzwingen.

  • Ich werde antidemokratisches Verhalten auch in Zukunft als solches benennen; mit der Parlamentsmehrheit der -minderheit sachgrundlos eine angemessene Beratungszeit zu verwehren, bleibt nun einmal antidemokratisch. Jede Opposition würde das anprangern; man denke an den CDU-Abgeordneten Heilmann in der Causa Heizungsgesetz. Ich werde auch in Zukunft zweigleisig fahren und inhaltliche Kritik üben, aber auch Missstände anprangern.

    Die Debatte läuft immer noch und ich glaube kaum, dass man hier Parallelen ziehen kann.
    Man bedenke einfach mal, dass das dein erster Beitrag in der Bürgerschaft war und du ohne der Anführung von Gründen einfach mal eine Debattenverlängerung beantragt hast.
    Hättest du vielleicht dazu erwähnt, dass du Redebedarf hast und nicht einfach nur als erste Amtshandlung als BB die Regierungsarbeit ausbremsen möchtest, hätten wir vielleicht auch anders reagiert.


    Das ist 'ne Geschichte aus'm Paulanergarten. Niemand würde das ernsthaft als Missachtung oder Beleidigung empfinden. Man wird schon froh sein können, wenn mehr als 65 % der Hamburger überhaupt wissen, dass das Landesparlament Bürgerschaft heißt. Deine Hinweise habe ich ignoriert, weil ich sie - ob freundlich oder unfreundlich formuliert - als unnötige Provokation Deinerseits empfinde. Den starken Mann markieren zu wollen, rechtfertigt es nicht, mir Sprechregelungen aufzuzwingen.

    Wie arrogant kann man eigentlich sein, um einem Hamburger vorzuwerfen, man wisse besser was für einen Hamburger beleidigend ggü. der hanseatischen Tradition wäre, als dieser selber?

  • Ich werde antidemokratisches Verhalten auch in Zukunft als solches benennen; mit der Parlamentsmehrheit der -minderheit sachgrundlos eine angemessene Beratungszeit zu verwehren, bleibt nun einmal antidemokratisch. Jede Opposition würde das anprangern; man denke an den CDU-Abgeordneten Heilmann in der Causa Heizungsgesetz. Ich werde auch in Zukunft zweigleisig fahren und inhaltliche Kritik üben, aber auch Missstände anprangern.

    Die Debatte läuft immer noch und ich glaube kaum, dass man hier Parallelen ziehen kann.
    Man bedenke einfach mal, dass das dein erster Beitrag in der Bürgerschaft war und du ohne der Anführung von Gründen einfach mal eine Debattenverlängerung beantragt hast.
    Hättest du vielleicht dazu erwähnt, dass du Redebedarf hast und nicht einfach nur als erste Amtshandlung als BB die Regierungsarbeit ausbremsen möchtest, hätten wir vielleicht auch anders reagiert.


    Das ist 'ne Geschichte aus'm Paulanergarten. Niemand würde das ernsthaft als Missachtung oder Beleidigung empfinden. Man wird schon froh sein können, wenn mehr als 65 % der Hamburger überhaupt wissen, dass das Landesparlament Bürgerschaft heißt. Deine Hinweise habe ich ignoriert, weil ich sie - ob freundlich oder unfreundlich formuliert - als unnötige Provokation Deinerseits empfinde. Den starken Mann markieren zu wollen, rechtfertigt es nicht, mir Sprechregelungen aufzuzwingen.

    Wie arrogant kann man eigentlich sein, um einem Hamburger vorzuwerfen, man wisse besser was für einen Hamburger beleidigend ggü. der hanseatischen Tradition wäre, als dieser selber?

    Der Grund eines Verlängerungsantrags ist offensichtlich und bedarf keiner Begründung. Eine Verschleppungsabsicht ist hier angesichts der erst in zwei Wochen stattfindenden Wahl völlig fernliegend.


    Das ist ja völliger Quatsch. Auf so einem Niveau will ich mit Dir nicht diskutieren.