PREUß — Das Lokal aus Berlin-Mitte

  • Kommt herein und ist schockiert über das Ergebnis in Bayern. Denkt sich auf anderen Teilen der Erde wie z.B. Afrika hungern Menschen und hier werfen die mit Essen.

    Typisch linksgrüne Dekadenz halt:)

    Weshalb sind sie bei der CDSU? Sie passen doch inhaltlich eher zur Allianz oder dem FFD (was zurzeit sogar alleine ist).

  • Was bei manchen der Pfannkuchen ist, ist bei uns der/das/die Eierkuchen. Dafür ist bei uns Pfannkuchen der altbekannte Berliner.

  • Was ist mit § 33 Bundesbeamtengesetz (BBG)?


    § 33 Entlassung auf Verlangen


    (1) Beamtinnen und Beamte sind zu entlassen, wenn sie gegenüber der zuständigen Behörde schriftlich ihre Entlassung verlangen. Die Erklärung kann, solange die Entlassungsverfügung noch nicht zugegangen ist, innerhalb von zwei Wochen nach Zugang bei der zuständigen Behörde zurückgenommen werden, mit Zustimmung der zuständigen Behörde auch nach Ablauf dieser Frist.


    (2) Die Entlassung kann jederzeit verlangt werden. Sie ist für den beantragten Zeitpunkt auszusprechen. Sie kann jedoch so lange hinausgeschoben werden, bis die Beamtin oder der Beamte die ihr oder ihm übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß erledigt hat, längstens drei Monate

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    Bundespräsidentin der Bundesrepublik Deutschland


    Stellvertretende Bundeswahlleiterin

  • Es steht doch schon in der Überschrift.... können sie das alle nicht verstehen oder wollen sie das nicht?


    "Beschäftigte, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen wie Beamte, Soldaten und Berufsrichter unterliegen nicht dem Arbeitsrecht. Sie können nicht kündigen; stattdessen haben sie die Möglichkeit, ihre Entlassung zu verlangen (vgl. § 33 BBG, § 23 Abs. 1 Nr. 4 BeamtStG, § 46 Abs. 3 SG, § 21 Abs. 2 Nr. 4 DRiG)."


    Eine Entlassung auf Verlangen kann keine Kündigung sein. Erstens ist eine Kündigung ein arbeitsrechtlicher Vorgang und kann jederzeit durch den Arbeitnehmer ohne Angabe von Gründen erfolgen und zweitens wenn ich es beantragen muss entlassen zu werden und auf die Mitwirkung des Dienstherrn angewiesen bin, ist es keine Kündigung, weil die kann man in der Regel selbst schreiben und ist eben nicht auf die Mitwirkung des Arbeitgebers angewiesen.

  • Und ich sagte: Es ist im Endeffekt das gleiche, nur sind die Begriffe anders


    Ist auch das letzte was ich dazu schreibe wenn Ihr alle zu faul zum richtig lesen seid, geht mir nämlich langsam echt auf den Sack. Damit ist niemand im speziellen gemeint

    Mitglied des 14. Thüringer Landtags


    Ministerpräsident des Freistaates Thüringen a.D.

    Präsident des Bundesrates a.D.

    Minister für Finanzen und Gesundheit Thüringen a.D.

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  • Und es ist eben nicht das Gleiche. Das hat mit dem Lesen nichts zu tun, sondern mit dem Unwissen über das Thema.


    Sie können doch nicht Arbeits- und Beamtenrecht in einen Topf hauen und sagen es ist das gleiche, wir nennen es nur anders. Das sind völlig andere Voraussetzungen und Vorgänge, die auch schon in den Anfängen anders sind.

    Mir ist zum Beispiel nicht bekannt, dass Aldi-Kassierer einen Eid leisten und eine Ernennungsurkunde erhalten. Genauso wenig kenne ich Beamte, die einen Arbeitsvertrag mit einseitigem Kündigungsrecht haben.

  • Es ist im Endeffekt das gleiche, nur sind die Begriffe anders

    Huh? Montgomery hat doch anschaulich dargelegt, warum diese Begriffe ganz und gar nicht das Gleiche sind.

    Wenn sie "die Begriff anders" und "die Begriffe gleich" nicht auseinanderhalten können, sollten Sie dazu nichts schreiben

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  • Wenn sie "die Begriff anders" und "die Begriffe gleich" nicht auseinanderhalten können, sollten Sie dazu nichts schreiben

    Die Begriffe sind nicht gleichbedeutend, nicht annähernd gleichbedeutend, sondern grundverschieden. Das hat man Ihnen tausend Mal erklärt und Sie sind noch immer nicht in der Lage, dies zu erkennen. Passt es jetzt, Herr Professor?


    Im Übrigen haben Sie gesagt, es handle sich zwar um anderslautende Wörter, doch die Bedeutung sei dieselbe. Intellektueller Bankrott.

    Ich identifiziere mich als Milliardär, Pronomen gimme/money

  • Wenn sie "die Begriff anders" und "die Begriffe gleich" nicht auseinanderhalten können, sollten Sie dazu nichts schreiben

    Die Begriffe sind nicht gleichbedeutend, nicht annähernd gleichbedeutend, sondern grundverschieden. Das hat man Ihnen tausend Mal erklärt und Sie sind noch immer nicht in der Lage, dies zu erkennen. Passt es jetzt, Herr Professor?


    Im Übrigen haben Sie gesagt, es handle sich zwar um anderslautende Wörter, doch die Bedeutung sei dieselbe. Intellektueller Bankrott.

    Weil ich kurz vorm Ausrasten bin hier noch ein letztes mal:


    Wenn ich Beamter bin schreibe ich meiner Dienststelle "Ich bitte um Entlassung" und werde entlassen.

    Ich habe einen Arbeitsvertrag bei Mc Doff, schreibe meine Kündigung und bin nach 3 Monaten oder wann auch immer frei zu gehen und zu machen was ich will.


    Das Endergebnis ist das gleiche, ich bin arbeitslos und kann den Job annehmen der mir besser gefällt. Das die Abläufe anders sind habe ich nie bestritten, aber es stimmt nun mal grundsätzlich nicht das der Dienstherr eines Beamten diesen sein ganzes Lebenslang in Schuldknecktschafft halten kann wenn dieser das nicht mehr will. Das Recht jemanden zu zwingen gegen den Willen für den Staat zu arbeiten hat der Staat und auch kein anderer eben NICHT. Des wegen können Beamte sehr wohl kündigen (für euch Klugscheißer: Um Entlassung bitten)

    Mitglied des 14. Thüringer Landtags


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  • Weil ich kurz vorm Ausrasten bin hier noch ein letztes mal:

    Sicher, dass Sie fit für den Job als Ministerpräsident sind? Und nicht fit im John-Fetterman-Sinn, sondern wirklich.

    Das Endergebnis ist das gleiche

    Mit der Logik ist Dauerarbeitslosigkeit also auch das Gleiche.

    Des wegen können Beamte sehr wohl kündigen

    Nö.


    Es dunning-krugert schon wieder gewaltig...

    Ich identifiziere mich als Milliardär, Pronomen gimme/money

  • Sicher, dass Sie fit für den Job als Ministerpräsident sind? Und nicht fit im John-Fetterman-Sinn, sondern wirklich.

    Ich kenne den Typen nicht, weiß daher nicht was Sie meinen.



    Mit der Logik ist Dauerarbeitslosigkeit also auch das Gleiche.

    Dauerarbeitslosigkeit im vergleich zu was?



    Nö.

    Ich habe Ihnen oben grade erklärt warum

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  • Lassen Sie es lieber, Herr Mus weiß einfach alles besser.

    24. Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland

    Bundeskanzler a.D.