PREUß — Das Lokal aus Berlin-Mitte

  • Der Fairnesshalber, "Bulle" ist eine Berufsbezeichnung die sehr weit verbreitet ist, damit ist weniger das Tier als solches gemeint. Und mit einem Bullen verglichen zu werden ist ja noch fast schmeichelhaft im Gegensatz zu einem Frosch!


    Aber ich weiß was Sie meinen. Trotzdem ist die Art und Weise wie betroffene hier, scheißegal ob Sim On oder Off, betitelt wurden geht nun mal gar nicht.


    Ubd ich bin ganz ehrlich, bei dieser Diskussionskultur und der Art wie man hier teilweise angegangen wird weil man sich und andere vor Hass schützen will, hat die Sim mich fast verloren. Ich bekomme so schon genug Hass ab, das brauche ich hier nicht auch noch!

    Und weil es weit verbreitet ist, ist das in Ordnung? Das ist das gleiche Prinzip, wenn ich sagen würde, es fahren welche über die rote Ampel, also mache ich das auch - ist ja nicht so schlimm.


    Genau solche Ansichten machen Fehlverhalten gesellschaftsfähig. Als Betroffener dieser "Berufsbezeichnung" kann ich Ihnen sagen, dass ich das höchst anmaßend und unverschämt finde. Ich möchte nämlich nicht als ein Tier abgestempelt werden und ich empfinde es beleidigend.

  • Ich wollte Sie damit nicht beleidigen. Ich persönlich, nur auf mich bezogen, würde lieber mit einem starken Tier verglichen werden als mit einem Frosch. Das ist allerdings nur meine ganz ganz persönliche Einstellung.


    Zumal ich auch finde das man niemanden als "BUllen" bezeichnen sollte der als Polizist arbeitet. Klar wenn ich in meiner Bubble unterwegs bin sage ich auch mal "Die Bullen" aber ich spreche entsprechende Personen nicht so an.

    Mitglied des 14. Thüringer Landtags


    Ministerpräsident des Freistaates Thüringen a.D.

    Präsident des Bundesrates a.D.

    Minister für Finanzen und Gesundheit Thüringen a.D.

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  • Bestellt sich ein Känchen Kaffee und blättert in der Tageszeitung.

    genehmigt sich auch einen Kaffee und fragt den Bundeskanzler nach seiner Meinung bezüglich eines Antrages der Bundesregierung im BR

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  • Sie mögen das so sehen, ich würde die Wertung umdrehen. Was an der Bezeichnung als Bulle schmeichelhaft sein soll, erschließt sich mir nicht. Anders als beim Froschvergleich ist mit der Betitelung Bulle ja eine Herabwürdigung intendiert. Der Froschvergleich wurde nur gemacht, um die Absurdität der "Transideologie" aufzuzeigen, die nicht zwischen dem biologischen und dem sozialen Geschlecht zu unterscheiden vermag. Wenn aber das soziale Geschlecht das biologische verdrängen soll, stellt sich die konsequente Frage, warum man den Menschen nicht völlig freie Handhabe bei der Wahl ihrer "Identität" lassen sollte. So eine Kritik - mag sich auch bewusst überziehen - muss erlaubt sein, auch wenn sich ein einzelner Mitspieler durch sie beleidigt fühlt. Das gilt ebenso für die Meinungsäußerung, Transsexualität sei eine Krankheit. Das wird wissenschaftlich nach wie vor vertreten (vgl. Jugendpsychiater über Transidentität: „Es ist hip, trans zu sein“ - taz.de).



    Das macht deine Argumentation nun wirklich vollends absurd. Im Forum wurde auch kein Mitspieler als Frosch beleidigt, sondern ein von jeder Person losgelöster Vergleich angestellt. Warum soll das eine okay sein, das andere aber nicht?

  • Bestellt sich ein Känchen Kaffee und blättert in der Tageszeitung.

    genehmigt sich auch einen Kaffee und fragt den Bundeskanzler nach seiner Meinung bezüglich eines Antrages der Bundesregierung im BR

    Hallo Leon, um welchen Antrag geht es?

    Den Bundeswehrbeschaffungs Antrag. Die Frage kam im BR auf ob und in wieweit dieses Gesetz nicht doch ein Zustimmungsgesetz ist. An den BR wurde es aber als Einspuchsgesetz übersandt.

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  • Also erstmal zu dem letzten. Für mich macht es durchaus einen Unterschied ob ich in einer Gruppe unterwegs bin und über eine Berufsgruppe mal abwertend einen Begriff nutze. Jeder hat schonmal Klemptner oder Müllmann gesagt wobei die Berufsbezeichnung eine deutlich freundlicherer ist. So zum Beispiel Entsorgungsfachangestellter (glaube ich).


    Zu dem ersten Teil. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit ist vom GG geschützt. Dazu gehört auch die Geschlechtswahl. Deshalb MUSS es betroffenen gestattet sein Ihr Geschlecht frei zu wählen. Es geht auch nicht (nur) um OP´s sondern nur um einen Eintrag im Personalausweis.

    Ich habe mittlerweile echt das Gefühl Sie haben Angst davor wenn Menschen ihren freien Willen haben der sich von dem Ihren unterscheidet und entsprechend auch handeln.

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  • Kann man dieses Thema ,welches nur eine unbedeutende Minderheit betrifft , endlich beenden, es interessiert mich nicht die Bohne und ich möchte davon auch nichts wissen.

    Sollen diejenigen , welche es betrifft, sich gefällig in einschlägigen Foren austauschen, hier ist nicht der Ort dafür !!!

    Um es kurz zu sagen, ich fühle mich durch dieses Thema belästigt und beleidigt!

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Kann man dieses Thema ,welches nur eine unbedeutende Minderheit betrifft , endlich beenden, es interessiert mich nicht die Bohne und ich möchte davon auch nichts wissen.

    Sollen diejenigen , welche es betrifft, sich gefällig in einschlägigen Foren austauschen, hier ist nicht der Ort dafür !!!

    Um es kurz zu sagen, ich fühle mich durch dieses Thema belästigt und beleidigt!

    Sie interessiert auch nie wenn Sie andere beleidigen und belästigen!


    Warum sollten wir also auf Sie Rücksicht nehmen?


    Zumal dieses Thema wie hier mit anderen Mitspielern und MENSCHEN umgegangen wird durchaus auch hierher gehört!


    Wenn es Sie nicht interessiert lesen Sie es doch einfach nicht!

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  • Kann man dieses Thema ,welches nur eine unbedeutende Minderheit betrifft , endlich beenden, es interessiert mich nicht die Bohne und ich möchte davon auch nichts wissen.

    Sollen diejenigen , welche es betrifft, sich gefällig in einschlägigen Foren austauschen, hier ist nicht der Ort dafür !!!

    Um es kurz zu sagen, ich fühle mich durch dieses Thema belästigt und beleidigt!

    Zeigt freundlich in Richtung Tür


    Sie können jederzeit gehen. Die Gesellschaft wird sich niemals den einzelnen Nörglern und Ewiggestrigen anpassen.

  • Also erstmal zu dem letzten. Für mich macht es durchaus einen Unterschied ob ich in einer Gruppe unterwegs bin und über eine Berufsgruppe mal abwertend einen Begriff nutze. Jeder hat schonmal Klemptner oder Müllmann gesagt wobei die Berufsbezeichnung eine deutlich freundlicherer ist. So zum Beispiel Entsorgungsfachangestellter (glaube ich).


    Zu dem ersten Teil. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit ist vom GG geschützt. Dazu gehört auch die Geschlechtswahl. Deshalb MUSS es betroffenen gestattet sein Ihr Geschlecht frei zu wählen. Es geht auch nicht (nur) um OP´s sondern nur um einen Eintrag im Personalausweis.

    Ich habe mittlerweile echt das Gefühl Sie haben Angst davor wenn Menschen ihren freien Willen haben der sich von dem Ihren unterscheidet und entsprechend auch handeln.

    Nein, "MUSS" es nicht. Es gibt keinen Anspruch darauf, dem Staat um der Entfaltung der Persönlichkeit willen, bestimmte Formen der Verwaltung vorzuschreiben, wenn diese einen ganz anderen Zweck dienen, namentlich der Identifikation. Das "soziale" Geschlecht ist indes jederzeit wandelbar und mangels Dauerhaftigkeit folglich kein zur Identifizierung geeignetes Merkmal. Im Übrigen wird verkannt, dass es sicherlich nicht im Sinne des historischen Verfassungsgebers war, das "soziale" Geschlecht zu schützen, das eben eine Erfindung der Neuzeit ist.

  • Also erstmal zu dem letzten. Für mich macht es durchaus einen Unterschied ob ich in einer Gruppe unterwegs bin und über eine Berufsgruppe mal abwertend einen Begriff nutze. Jeder hat schonmal Klemptner oder Müllmann gesagt wobei die Berufsbezeichnung eine deutlich freundlicherer ist. So zum Beispiel Entsorgungsfachangestellter (glaube ich).


    Zu dem ersten Teil. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit ist vom GG geschützt. Dazu gehört auch die Geschlechtswahl. Deshalb MUSS es betroffenen gestattet sein Ihr Geschlecht frei zu wählen. Es geht auch nicht (nur) um OP´s sondern nur um einen Eintrag im Personalausweis.

    Ich habe mittlerweile echt das Gefühl Sie haben Angst davor wenn Menschen ihren freien Willen haben der sich von dem Ihren unterscheidet und entsprechend auch handeln.

    Nein, "MUSS" es nicht. Es gibt keinen Anspruch darauf, dem Staat um der Entfaltung der Persönlichkeit willen, bestimmte Formen der Verwaltung vorzuschreiben, wenn diese einen ganz anderen Zweck dienen, namentlich der Identifikation. Das "soziale" Geschlecht ist indes jederzeit wandelbar und mangels Dauerhaftigkeit folglich kein zur Identifizierung geeignetes Merkmal. Im Übrigen wird verkannt, dass es sicherlich nicht im Sinne des historischen Verfassungsgebers war, das "soziale" Geschlecht zu schützen, das eben eine Erfindung der Neuzeit ist.

    Ist es eben nicht, da es belege dafür gibt das Männer und Frauen durchaus auch im Mittelalter Kleidung des anderen Geschlechts trugen und sich wie das andere Geschlecht benahmen.


    Und selbstverständlich MUSS der Staat dann handeln wenn die Gesetze die freie Entfaltung des Menschen einschränken. So auch das Urteil des BVG aus dem Jahr 2021 welches auch Suizid und medizinisch begleiteten Suzid erlaubt. Der Gesetzgeber hat also zu handeln um auch dies möglich zu machen. Warum also auch nicht in diesem Fall? Mir würde keine logische Erklärung einfallen warum nur bei diesem einen Thema der Gesetzgeber nicht in der Pflicht wäre zu handeln

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  • Bestellt sich ein Känchen Kaffee und blättert in der Tageszeitung.

    genehmigt sich auch einen Kaffee und fragt den Bundeskanzler nach seiner Meinung bezüglich eines Antrages der Bundesregierung im BR

    Hallo Leon, um welchen Antrag geht es?

    Den Bundeswehrbeschaffungs Antrag. Die Frage kam im BR auf ob und in wieweit dieses Gesetz nicht doch ein Zustimmungsgesetz ist. An den BR wurde es aber als Einspuchsgesetz übersandt.


    Bestellt sich ein Känchen Kaffee und blättert in der Tageszeitung.

    genehmigt sich auch einen Kaffee und fragt den Bundeskanzler nach seiner Meinung bezüglich eines Antrages der Bundesregierung im BR

    Hallo Leon, um welchen Antrag geht es?

    Den Bundeswehrbeschaffungs Antrag. Die Frage kam im BR auf ob und in wieweit dieses Gesetz nicht doch ein Zustimmungsgesetz ist. An den BR wurde es aber als Einspuchsgesetz übersandt.

    Es ist ein Einspruchsgesetz, hier kannst du dir die fachliche Einschätzung aus dem RL-Bundesrat dazu anschauen. https://www.bundesrat.de/Share…22/0301-0400/0319-22.html

  • Ist es eben nicht, da es belege dafür gibt das Männer und Frauen durchaus auch im Mittelalter Kleidung des anderen Geschlechts trugen und sich wie das andere Geschlecht benahmen.


    Und selbstverständlich MUSS der Staat dann handeln wenn die Gesetze die freie Entfaltung des Menschen einschränken. So auch das Urteil des BVG aus dem Jahr 2021 welches auch Suizid und medizinisch begleiteten Suzid erlaubt. Der Gesetzgeber hat also zu handeln um auch dies möglich zu machen. Warum also auch nicht in diesem Fall? Mir würde keine logische Erklärung einfallen warum nur bei diesem einen Thema der Gesetzgeber nicht in der Pflicht wäre zu handeln

    Es liegt nach diesseitiger Rechtsauffassung aber schon keine "Einschränkung" bzw. ein Eingriff vor. Niemand wird gehindert, sein "soziales" Geschlecht auszuleben.

  • vielen Dank ^^

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  • Ist es eben nicht, da es belege dafür gibt das Männer und Frauen durchaus auch im Mittelalter Kleidung des anderen Geschlechts trugen und sich wie das andere Geschlecht benahmen.


    Und selbstverständlich MUSS der Staat dann handeln wenn die Gesetze die freie Entfaltung des Menschen einschränken. So auch das Urteil des BVG aus dem Jahr 2021 welches auch Suizid und medizinisch begleiteten Suzid erlaubt. Der Gesetzgeber hat also zu handeln um auch dies möglich zu machen. Warum also auch nicht in diesem Fall? Mir würde keine logische Erklärung einfallen warum nur bei diesem einen Thema der Gesetzgeber nicht in der Pflicht wäre zu handeln

    Es liegt nach diesseitiger Rechtsauffassung aber schon keine "Einschränkung" bzw. ein Eingriff vor. Niemand wird gehindert, sein "soziales" Geschlecht auszuleben.

    Und erneut die Frage, warum sollte es nicht erlaubt sein dies auszuleben in dem im Scheiß Ausweis ein Männlich oder Weiblich oder ein Divers oder einfach nichts steht? Was spricht dagegen? Richtig, nichts!

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  • Ich wusste doch das Ding kam mir sooo vertraut vor. Da muss man aber auch erst mal die Begleitzettel des BT und BR zu dem Gesetzentwurf lesen um zu verstehen wieso das ein Einspruchsgesetz ist. Denn die Erstellung eines Konzeptes was auf dem Gesetz aufbaut macht nicht die BW-Verwaltung, dass obliegt der Bundesregierung, die ggf. diese Aufgabe nur delegiert und zack ist der 87b vom Tisch. raffiniert 8o

  • Aber ob es nun ein Einspruchsgesetz oder ein Zustimmungsgesetz ist ist ja mehr oder weniger ja nur Verwaltungstechnisch. Der BR kann ja trotzdem Einspruch erheben^^

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