Bundesrepublik Deutschland
Die Bundeskanzler
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Leon Mus
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes.
Dieser Gesetzentwurf besitzt eine besondere Eilbedürftigkeit, um die rechtzeitige Beschlussfassung vor Ablauf der Legislaturperiode sicherzustellen
Federführend ist das Bundeskanzleramt.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Friedländer
Bundeskanzler
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Bundesrat
Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes.
A. Problem und Ziel
Die gesetzlichen Feiertage dienen neben dem Gedenken und der kulturellen Besinnung heutzutage vor allem auch der Erholung. Sie tragen damit als geschützte arbeitsfreie Ruhezeit zusätzlich zu den arbeitsfreien Tagen an Wochenenden in erheblichem Maß zur Stressreduzierung, zum Wohlbefinden und zur Reproduktion der Arbeitskraft bei. Sie stärken dabei sowohl das kulturelle Leben als auch den sozialen Zusammenhalt im Land. Von den neun bundeseinheitlichen gesetzlichen Feiertagen sind fünf datumsfest und vier beweglich. Während bewegliche Feiertage immer auf denselben Wochentag gesetzt sind, fallen datumsfeste Feiertage je nach Kalenderlauf auf unterschiedliche Wochentage. Fallen datumsfeste Feiertage auf ein Wochenende, gibt es in Deutschland, anders als in anderen Mitgliedsländern der EU und vielen Drittstaaten, bislang keine Regelung, die grundgesetzlich geschützte Arbeitsruhe zusätzlich zu den freien Tagen des Wochenendes nachzuholen. In vielen Ländern werden Feiertage, die auf die freien Tage eines Wochenendes fallen, an darauffolgenden Werktagen nachgeholt, so beispielsweise in Spanien, Großbritannien, Polen oder den USA. In mehr als 85 Ländern, wie zum Beispiel Japan, Montenegro oder Singapur, gibt es Kompensationsregelungen für Feiertage, die auf einen Sonntag fallen. In Belgien und Luxemburg können zumindest die Unternehmen einen Werktag als Ersatz bestimmen. In Schweden werden Arbeitstage vor dem Wochenende, auf das ein Feiertag fällt, verkürzt.
B. Lösung
Das Arbeitszeitgesetzt wird dahingehend geändert, dass für einen Feiertag, der auf ein Wochenende fällt ein Ersatzruhetag gewährt werden muss. Weiterhin wird die Anzahl der Sonntage, an denen Beschäftigungsfreiheit gilt, auf 18 erhöht.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten:
Keine
Begründung
siehe Vorblatt