BEFRAGUNG DER BUNDESREGIERUNG VIII/021
auf Antrag der Allianz-Fraktion
Alles anzeigenDeutscher Bundestag
Achte Wahlperiode
Antrag
des Abgeordneten Ryan Davis und der Allianz-Fraktion
auf eine Befragung der Bundesregierung
Werte Kolleginnen und Kollegen,
die Allianz-Fraktion hat gemäß der Geschäftsordnung eine Befragung der Bundesregierung beantragt. Diesbezüglich zitiere ich § 17a:
§ 17a Befragung der Bundesregierung
- Auf Antrag einer Fraktion findet eine Befragung der Bundesregierung statt. Diese dauert in der Regel 48 Stunden. Zwischen dem Ablauf der alten und dem Beginn der neuen Fragestunde müssen mindestens 7 Tage liegen.
- Die Mitglieder des Bundestages können an die Bundesregierung Fragen von aktuellem Interesse im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit stellen. Die Fragen können durch Bemerkungen eingeleitet werden. Sie müssen kurz gefasst sein und kurze Antworten ermöglichen. Zu jeder Frage ist eine Nachfrage durch den Fragesteller möglich.
- Jedes Mitglied des Bundestages darf pro Fragestunde maximal zwei Mal gemäß Absatz 2 zum Fragesteller werden. Die Zulassung der Frage liegt im Ermessen des Präsidenten.
- An der Befragung nimmt mindestens ein Mitglied der Bundesregierung, welches von der Bundesregierung benannt wird, teil. Der Bundestag kann durch Beschluss ausdrücklich die Anwesenheit eines bestimmten Mitglieds der Bundesregierung verlangen.
- Zu Beginn der Befragung erhält ein Mitglied der Bundesregierung auf Verlangen das Wort zu einleitenden Ausführungen.
Entsprechend bitte ich die Bundesregierung nun zügig mindestens ein Mitglied zu benennen, welches an dieser Fragestunde teilhaben wird.