FRAGESTUNDE VIII/021| Befragung der Bundesregierung auf Antrag der Allianz-Fraktion

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    BEFRAGUNG DER BUNDESREGIERUNG VIII/021

    auf Antrag der Allianz-Fraktion


    Werte Kolleginnen und Kollegen,


    die Allianz-Fraktion hat gemäß der Geschäftsordnung eine Befragung der Bundesregierung beantragt. Diesbezüglich zitiere ich § 17a:

    § 17a Befragung der Bundesregierung

    1. Auf Antrag einer Fraktion findet eine Befragung der Bundesregierung statt. Diese dauert in der Regel 48 Stunden. Zwischen dem Ablauf der alten und dem Beginn der neuen Fragestunde müssen mindestens 7 Tage liegen.
    2. Die Mitglieder des Bundestages können an die Bundesregierung Fragen von aktuellem Interesse im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit stellen. Die Fragen können durch Bemerkungen eingeleitet werden. Sie müssen kurz gefasst sein und kurze Antworten ermöglichen. Zu jeder Frage ist eine Nachfrage durch den Fragesteller möglich.
    3. Jedes Mitglied des Bundestages darf pro Fragestunde maximal zwei Mal gemäß Absatz 2 zum Fragesteller werden. Die Zulassung der Frage liegt im Ermessen des Präsidenten.
    4. An der Befragung nimmt mindestens ein Mitglied der Bundesregierung, welches von der Bundesregierung benannt wird, teil. Der Bundestag kann durch Beschluss ausdrücklich die Anwesenheit eines bestimmten Mitglieds der Bundesregierung verlangen.
    5. Zu Beginn der Befragung erhält ein Mitglied der Bundesregierung auf Verlangen das Wort zu einleitenden Ausführungen.

    Entsprechend bitte ich die Bundesregierung nun zügig mindestens ein Mitglied zu benennen, welches an dieser Fragestunde teilhaben wird.

  • Herr Bundeskanzler,


    ich würde dann mal den Anfang machen und mit meiner ersten Frage gerne den Blick auf den Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr lenken.


    Leider sind im Rahmen der Regierungserklärung vor drei Wochen doch Fragen offen geblieben. Ich würde gerne eingangs den zeitlichen Ablauf der Geschehnisse darstellen. Am 16. August 2021 beschloss der damalige Verteidigungsminister Heusinger die Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zu der Evakuierungsmaßnahmen nach Afghanistan. Drei Tage nach dem Entschluss reichte der ehemalige Bundesminister Heusinger zusammen mit der Allianz-Fraktion einen Antrag zur nachträglichen Zustimmung in den Bundestag ein. Der Bundestag hat diesen Antrag gemeinsam mit den Stimmen der sozialdemokratischen und der Allianz-Fraktion angenommen. Durch diesen Bundestagsbeschluss wurde die Ermächtigung zur Verlegung in das Einsatzgebiet, zur Sicherung, zum Schutz und der Evakuierung und Bergung militärischer, diplomatischer, konsularischer und ziviler Kräfte, zur Unterstützung bei der Gewährleistung der Sicherheit in Kabul und Umgebung, zur Sicherung des Hamid Karzai International Airports, zur Unterstützung verbliebener verbündeter Verbände der Afghanischen Nationalarmee, zur Sicherung oder Zerstörung von militärischem Gerät der Afghanischen Nationalarmee oder von NATO-Vertragspartnern, zum strategisch taktischen Lufttransport, zum Patientenlufttransport, zur Luftbetankung, zur militärischen Aufklärung und Überwachung und mehr erteilt. Bis zu 1500 Soldaten dürfen hierfür entsendet werden. Längstens bis zum 31. Dezember 2021. Der Bundestag forderte mit dem Beschluss zudem, im Zusammenspiel mit den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und den Vertragsstaaten der NATO eine gemeinsame Reaktion humanitärer und militärischer Art zu vereinbaren, um die Sicherheit in Afghanistan und den Kampf gegen den Terrorismus zu verfolgen, sämtliche Entwicklungshilfen für Afghanistan auszusetzen, und Sachgüter, Personal und finanzielle Soforthilfe für Flüchtlingslager in der Region bereitzustellen.


    Die Bundesregierung ließ die Öffentlichkeit über den Stand des Afghanistan-Einsatzes bisher leider im Dunkeln. Es gab kurz nach dem Amtsantritt lediglich ein paar verschiedene widersprüchliche Aussagen über die eigenen Pläne, jedoch keine einheitliche Linie und keine einheitliche Kommunikation in der Frage. Es machte den Eindruck, dass es keine Abstimmung zwischen Kanzleramt und Außen- beziehungsweise Verteidigungsministerium gab. Bundeskanzler Regenborn sprach im Rahmen seines Antrittsbesuchs in Frankreich noch davon, die 'Redemokratisierung' Afghanistans vorantreiben zu wollen. Kurze Zeit später erklärte Bundesminister Rütt in Brüssel, sich - trotz Rückeroberung durch die US-Streitkräfte und die afghanischen Freiheitskämpfer - auf das Ausfliegen von Ortskräften beschränken zu wollen. Doch schon einen Tag später hieß es seitens des Ministers, doch den kompletten Rahmen des Mandats nutzen zu wollen.


    Meine Frage wäre daher, wie der aktuelle Stand des Afghanistan-Einsatzes unserer deutschen Streitkräfte aussieht?


    Es würde mich freuen, wenn Sie im Rahmen dieser Befragung für Klarheit sorgen könnten.

  • erhebt sich von seinem Abgeordnetenplatz


    Herr Bundeskanzler,


    ausweislich dieser Feststellungen ( ABSTIMMUNG VIII/008 — Entwurf eines Gesetzes zur Senkung des Zinssatzes für Nachzahlungszinsen ) befanden sich zum Zeitpunkt der Kanzlerwahl ein halbes Dutzend unberechtigter Personen im Bundestag, die abstimmen konnten.


    Ihr Wahlergebnis ist äußerst knapp ausgefallen, in Anbetracht das sechs Personen die Wahl beeinflusst haben können, frage ich Sie, wieso Sie dem Bundestag noch nicht die Vertrauensfrage gestellt haben? Ihr Wahlergebnis ist offenbar unter dubiosen Bedingungen zustande gekommen, da sollte es vermutlich auch in Ihrem Interesse stehen, festzustellen, ob Sie das Vertrauen des hohen Hauses genießen, oder Ihre Wahl auf illegaler Wahlmanipulation beruht?

  • Herr Bundeskanzler,


    Können Sie erklären, weshalb Außenminister Rütt bei der Beantwortung einer Nachfrage des Kollegen Davis im Rahmen der kleinen Anfrage der Allianz-Fraktion bezüglich Nordstream 2 in Hinblick auf ein potentielles militärisches Vorgehen der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den USA nachweislich - zumindest laut Ihnen - gelogen hat und wie können Sie es den Bürgern Deutschlands erklären, dass sich solch ein Individuum noch immer in Ihrer Regierung befindet?

  • Sehr geehrter Herr Davis,

    die Rettung der Ortskräfte hat in dem Rahmen stattgefunden, in dem es nötig war. Durch die Rückeroberung Afghanistans durch die US-Armee blieb dieser Rahmen natürlich kleiner als zuerst gedacht, da durch die Präsenz der US-Armee Sicherheit garantiert ist.



    Sehr geehrter Herr Gröhn,

    es steht jedem Abgeordneten, der Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Ergebnisses hat, frei, ein konsruktives Misstrauenvotum zu starten, sofern er die formalen Bedingungen dafür erfüllt. Ich sehe deshalb keinen Handlungsbedarf.



    Sehr geehrter Herr Kater,

    mir ist nicht bekannt, dass der Außenminister bei einer Beantwortung einer Anfrage bzw. Nachfrage gelogen hätte. Dementsprechend ist keine Erklärung vonnöten.

  • Herr Bundeskanzler,


    Gemäß dem Passus in der Geschäftsordnung welcher eine Nachfrage pro Frage gestattet, möchte ich eine solche stellen:


    Am 29. September 2021 antwortete Minister Rütt auf eine Nachfrage des Kollegen Davis bezüglich einem, durch Minister Rütt durch die Beantwortung der Anfrage in den Raum gestellten, möglichen militärischen Vorgehen wie folgt: "Weniger heißt in diesem Fall, dass wir diese [militärische und ökonomische Mittel] in Betracht ziehen, falls die Differenzen mit den vUSA nicht beigelegt werden können. [...]"

    Da von Ihnen wiederholt öffentlich die Aussage getätigt wurde, ein militärisches Vorgehen sei keineswegs geplant, auch nicht als ultima ratio, ist festzuhalten, dass entweder Sie oder Herr Minister Rütt gelogen haben. Ich frage Sie angesichts dessen noch einmal: Weshalb hat der Minister im Rahmen der Beantwortung der Anfrage ganz klar und deutlich gesagt, ein militärisches Vorgehen würde, wenn auch nur als ultima ratio, in Betracht gezogen, obwohl dies durch Ihre Person wiederholt öffentlich dementiert wurde und bei was von Beidem handelt es sich jetzt um eine Lüge, Bei Ihren Äußerungen, oder bei denen von Herrn Minister Rütt?

  • Herr Kater,

    ich habe verneint, dass kriegerische Handlungen geplant seien. Das geht auch nicht aus der Antwort des Kollegen Rütts hervor. Über die Definition von Maßnahmen, die als militärisch angesehen werden können, habe ich bereits aufgeklärt. Dementsprechend sehe ich weiterhin auch keine von Ihnen vorgeworfene Lüge - weder bei Herrn Rütt noch bei mir.

  • Sehr geehrter Herr Davis,

    die Rettung der Ortskräfte hat in dem Rahmen stattgefunden, in dem es nötig war. Durch die Rückeroberung Afghanistans durch die US-Armee blieb dieser Rahmen natürlich kleiner als zuerst gedacht, da durch die Präsenz der US-Armee Sicherheit garantiert ist.

    Herr Bundeskanzler, Sie erklären zwar, dass eine Rettung von Ortskräften im kleineren Rahmen stattgefunden hat, aber Sie antworten damit ja nicht wirklich auf meine Frage. Ich möchte diese daher nochmal wiederholen:


    Wie ist der aktuelle Stand des Afghanistan-Einsatzes?


    Ich möchte damit in Erfahrung bringen, in welchem Rahmen die Bundeswehr aktuell in Afghanistan tätig ist, inwieweit das Mandat genutzt wird, beziehungsweise was seit Amtsantritt - neben der Rettung von Ortskräften - im Rahmen des Einsatzes durchgeführt wurde, wie die weiteren Planungen der Regierung aussehen, inwiefern die Handlungsaufforderungen des Bundestags beachtet und umgesetzt wurden. Mit der Evakuierung von Ortskräften lässt sich ja schlecht die 'Redemokratisierung' Afghanistans umsetzen und diese stellt alleinig ja auch keineswegs eine volle Ausschöpfung des Mandats dar.

  • Herr Davis,

    die Bundeswehr hat seit der Rettung der bereits genannten Personen keine weiteren Projekte in Afghanistan verfolgt. Sollte es einen neuen konkreten und veröffebtlichungswürdigen Plan geben, informiert die Bundesregierung die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes darüber natürlich.

  • Herr Bundeskanzler,


    Meine zweite Frage an Sie lautet wie folgt:

    Wie stehen Sie zu einer Einkommensteuer in Form einer Flat tax und falls Sie trotz der vielen Vorteile einer solchen dagegen sind, warum?

  • Herr Bundeskanzler,


    Meine zweite Frage an Sie lautet wie folgt:

    Wie stehen Sie zu einer Einkommensteuer in Form einer Flat tax und falls Sie trotz der vielen Vorteile einer solchen dagegen sind, warum?

    Sehr geehrter Herr Kater,

    ich habe mich bisher nicht intensiv genug mit einem solchen Modell beschäftigt und kann Ihnen deshalb keine klare, mit Argumenten begründbare Meinung geben. Da ich kein Finanzpolitiker bin, spielte ein solches Modell bisher auch nicht eine große Rolle in meiner politischen Einstellung. Ich werde mich künftig jedoch selbstverständlich mit dieser Idee beschäftigen.

  • Herr Bundeskanzler,


    wieso lehnen Sie als Bundeskanzler, und vermutlich auch die Bundesregierung als Ganzes, den Entwurf zur Erhöhung der Verdienstgrenze ([ABSTIMMUNG] VIII/020 | Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte) ab?

    Herr Gröhn,

    die Gründe zur Ablehnung bzw. Zustimmung zu Gesetzen durch die Sozialdemokratische Bundestagsfraktion können der Fraktionsvorsitzenden der Fraktion entnommen werden, die dafür zuständig ist. EIne genaue Begründung kann ich Ihnen deshalb nicht liefern.

  • Herr Bundeskanzler,


    das Robert-Koch-Institut hat kürzlich den 7. Report des COVID-19 Impfquoten Monitorings veröffentlicht. Dieser legt nahe, dass, mit einem aktuellen Blick auf alle Impfungen, die bis zum 05.10.2021 durchgeführt wurden, in der Erwachsenenbevölkerung von einem Anteil mindestens einmal Geimpfter von bis zu 84 % und einem Anteil vollständig Geimpfter von bis zu 80 % auszugehen ist. Eine jeweils fünf Prozentpunkte höhere Impfquote als aus den Daten des Digitalen Impfquoten-Monitorings hervorgeht. Mehrere Überlegungen legen nahe, dass offizielle Meldungen die Impfquoten unterschätzen, heißt es laut RKI. So melden nur die Hälfte der Betriebsärzte Impfungen. Ebenso könne davon ausgegangen werden, dass im Praxisalltag nicht alle durchgeführten Impfungen über die Meldeportale übermittelt werden. Ein weiterer Punkt sei die Erfassung der Impfungen mit Johnson & Johnson. Es verdichten sich die Hinweise, dass erheblich mehr Menschen gegen das Coronavirus geimpft sind als offiziell gemeldet. Auch eine repräsentative Befragung von Infratest dimap zeigte bereits vor mehreren Wochen deutliche Differenzen zu den offiziellen Zahlen. Mutmaßlich sind mindestens zwei Millionen und bis zu fünf Millionen Bürger mehr geimpft als das Digitale Impfquoten-Monitoring ausweist.


    Wie bewerten Sie diese Unsicherheit über die tatsächliche Impfquote, die wahrscheinlich deutlich höher ausfällt, und den 7. Report des COVID-19 Impfquoten-Monitorings in Deutschland und wird dieser einen Einfluss auf die Corona-Politik der Bundesregierung haben, und falls ja, in welcher Form?

  • Herr Davis,

    die Bundesregierung nimmt bereits jetzt verschiedene Faktoren zur Entschiedungsfindung auf. Die Impfquote ist somit nicht alleine ausschlaggebend. Jedoch stützt sich die Bundesregierung lediglich auf faktenbasierte und ganz sicher erfolgte Impfungen. Möglicherweise höhere Zahlen spielen weniger eine Rolle, weil es sich dabei um Spekulationen handelt.

  • Herr Präsident,


    ich verzichte. Ich bin allerdings überrascht, dass der Bundeskanzler dem Robert-Koch-Institut und deren COVID-19 Impfquoten-Monitoring nicht vertraut. Dann sollte die Bundesregierung vielleicht auch Sorge dafür tragen, dass eine verlässliche Meldung aller impfenden Stellen im Rahmen des Digitalen Impfquoten-Monitorings erfolgt.