DEBATTE VIII/020 | Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte​

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    DEBATTE ÜBER DRUCKSACHE VIII/020

    Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte


    Die Debattendauer beträgt gemäß unserer Geschäftsordnung drei Tage.


  • Herr Präsident,


    der vorliegende Antrag der Allianz-Fraktion sieht eine Anhebung der Entgeltobergrenze für Minijobs vor. Die geringfügige Beschäftigung bietet eine relativ unbürokratische Hinzuverdienstmöglichkeit, die kompatibel zu den jeweiligen persönlichen Lebensumständen ist. Doch die geringfügig Beschäftigten profitieren seit 2013 nur eingeschränkt von Lohnerhöhungen oder einem Inflationsausgleich, denn die Verdienstgrenze ist seit 2013 nicht angepasst worden. Während der Mindestlohn seit 2015 mehrfach angehoben wurde, und auch die Bedingungen für Midijobber verbessert wurden, blieb die Verdienstgrenze für die geringfügig Beschäftigten konstant bei 450 Euro. Weil die Verdienstgrenze seit 2013 unverändert ist, ist inflationsbereinigt bei Minijobbern am Ende des Monats immer weniger Geld vorhanden. Die geringfügig Beschäftigten die bereits 450 Euro verdienen, können ihre Stundenzahl reduzieren, nicht aber den tatsächlichen Verdienst erhöhen. Die konstante Deckelung bei 450 Euro hat auch negative Folgen für die Unternehmen. Sie führt zu Inflexibilität. Nach jeder Lohnerhöhung müssen Unternehmen die Arbeitszeit reduzieren und Verträge anpassen und Arbeit neu organisieren. Es steigt der Bürokratieaufwand.


    Durch eine stufenweise Anhebung des Mindestlohns bei der Beibehaltung der Entgeltobergrenze bei den Minijobs entsteht ein Dilemma: Entweder verkürzt sich die Arbeitszeit, was vor allem für kleine Unternehmen problematisch wäre, oder Minijobber, darunter viele Schüler sowie Studenten, müssen durch die Abgabenlast weniger Verdienst hinnehmen. Während die maximale Arbeitszeit pro Monat bei einem Mindestlohn von 8,50 Euro bei 53 Stunden lag, würde sich diese bei einem Mindestlohn von 12 Euro auf 37,5 Stunden verkürzen. Bei einem höheren Lohn - viele Unternehmer zahlen mehr als Mindestlohn - verschärft sich dieses Problem noch mehr. Denn Unternehmen sind auf flexible Arbeitskräfte angewiesen - infolge der Corona-Pandemie mehr denn je. Wenn Minijobber allerdings immer weniger Stunden arbeiten können, um so unterhalb der Verdienstgrenze zu bleiben, drohen personelle Engpässe. Unternehmen können fehlende Stunden aufgrund der ohnehin bestehenden Personalknappheit auch nicht problemlos ersetzen. Die Entgeltobergrenze muss im Interesse aller Beteiligten angehoben werden!


    Es wäre ein positives Signal für Minijobber und die deutsche Wirtschaft, insbesondere für den Mittelstand. Davon profitieren besonders Gastronomie, Einzelhandel und Handwerk, Alleinerziehende, Rentner, Grundsicherungsbezieher, Studenten sowie alle, die neben ihrem sozialversicherungspflichtigen Job etwas dazuverdienen wollen. Denn Minijobs sind für viele Bürger eine Möglichkeit, im geringen Umfang zu arbeiten und trotzdem ein gutes Einkommen zu erzielen. Sie sind ein flexibles Instrument auf dem deutschen Arbeitsmarkt, helfen gerade kleinen Unternehmen, Beschäftigung passgenau zu organisieren und Nachfragespitzen abzudecken und entsprechen zudem zumeist den Wünschen der Beschäftigten. Ich hoffe sehr auf Zustimmung aus den Reihen des Parlaments für den Entwurf, und diese moderate Anpassung der Verdienstgrenze. Vielen Dank!