Der folgende Antrag der FFD-Fraktion
Abgasnorm Euro 7 stoppen – Verbot des Verbrennungsmotors durch die EU verhindern
steht gemäß unserer Geschäftsordnung für 72 Stunden zur Debatte:
Alles anzeigenDeutscher Bundestag
Achte Wahlperiode
Drs. VIII/XXX
Antrag
des Abgeordneten Dr. Christian Schenk von Wildungen für die FFD-Fraktion
[legend]
Abgasnorm Euro 7 stoppen – Verbot des Verbrennungsmotors durch die EU verhindern
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die EU-Kommission hat für das vierte Quartal 2021 die Vorlage eines ersten Verordnungsvorschlages zu einer geplanten Euro-7-Abgasnorm angekündigt. Die bislang präsentierten Szenarien sorgten für große Kritik, da unter anderem physikalische Randbedingungen vernachlässigt wurden und die Zielwerte durch die vorgeschlagenen Messbedingungen effektiv unerreichbar sein könnten. Die verschärfte Abgasnorm könnte bereits 2025 in Kraft treten. Die Abgasnormen haben bislang einen erheblichen Beitrag zu besseren Abgaswerten der Fahrzeuge auf den Straßen geleistet. Die bestehenden Vorgaben der neuesten Abgasnormen sind jedoch schon so strikt, dass bereits heute Fahrzeuge der höchsten Abgasnorm einen erheblich geringeren Anteil an der Luftbelastung leisten als viele andere Faktoren. Mit modernen Fahrzeugen, deren Motoren den aktuellen Abgasnormen entsprechen, lässt sich die gesetzlich gebotene, hohe Luftqualität problemlos einhalten.
Eine weitere überzogene Verschärfung der Abgasnormen würde dagegen die bisherigen positiven Entwicklungen unterbrechen und könnte Verbrennungsmotoren faktisch verbieten. Dadurch wären die umweltpolitischen Ziele im Verkehrssektor kaum zu erreichen. Elektrofahrzeuge würden, aufgrund des bestehenden Energie-Mixes und der energieintensiven Herstellung, weder zu einer kurzfristigen signifikanten Einsparung von CO2 führen noch zu einer massentauglichen Alternative zu verbrennergetriebenen Fahrzeugen taugen. Ein faktisches Verbot von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren wäre zudem mit dem Verlust von hunderttausenden Arbeitsplätzen in der Automobil- und Zulieferindustrie innerhalb der Europäischen Union verbunden. Deutschland als führender Automobilstandort in Europa wäre davon besonders schwer betroffen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken und sicherzustellen, dass ein Verbot der Nutzung, Produktion und Neuzulassung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren dauerhaft verhindert wird;
2. auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken und sicherzustellen, dass ein faktisches Verbot von Verbrennungsmotoren und die Einrichtung von Verbotszonen für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren infolge der Einrichtung einer neuen Abgasnorm Euro 7 verhindert wird, und dass bei der Einrichtung einer neuen Abgasnorm wirtschaftliche und soziale Aspekte eine angemessene Berücksichtigung finden;
3. sich auf europäischer Ebene für eine ideologiefreie und für eine technisch umsetzbare Reglementierung der Abgasnorm Euro 7 einzusetzen, dementsprechend darauf hinzuwirken und sicherzustellen, dass eine neue Abgasnorm Euro 7 auch weiterhin Technologieoffenheit bei der Antriebstechnik ermöglicht, und sich für die Aufrechterhaltung eines freien Wettbewerbs und damit gegen jegliche Tendenzen von wettbewerbsverzerrenden Maßnahmen einzusetzen;
4. auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken und sicherzustellen, dass Testbedingungen sich an der Lebenswirklichkeit orientieren und nicht mit der Absicht eingeführt werden, unter Extrembedingungen Messausnahmesituationen zu erzeugen;
5. die Einführung einer neuen Abgasnorm Euro 7 zu verhindern, wenn die Forderungen nicht berücksichtigt werden;
6. auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, zur Erreichung der CO2-Reduktionsziele der Fahrzeugflotten den Einsatz synthetischer, CO2-neutraler Kraftstoffe zum Antrieb von Verbrennungsmotoren anzurechnen, und auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken und sicherzustellen, das CO2-Reduktionsziel der flottenweiten Emissionen bei 37,5 Prozent bis 2030 zu belassen und nicht zu erhöhen;
7. Partnerschaften mit Auto- und Zulieferernationen wie Spanien, Italien, Frankreich, Schweden, Polen, Tschechien, Rumänien, Ungarn, Österreich und der Slowakei einzugehen, um die Forderungen auf europäischer Ebene durchzusetzen;
8. den Bundestag und Bundesrat umfassend und frühzeitig über weitere Beratungen auf europäischer Ebene zu informieren.
Begründung:
Sowohl die verschärften CO2-Grenzwerte als auch die jetzt angedachten Verschärfungen der Stickoxid-Grenzwerte bei der Abgasnorm Euro 7 gefährden eine Zulassung von Verbrennungsmotoren bereits ab 2025. Der Verbrennungsmotor wird dabei aus zwei Richtungen bekämpft: Einerseits durch eine unnötige Verschärfung der CO2-Grenzwerte, die bis 2030 sukzessiv angehoben werden, andererseits mit schärferen Stickoxidemissionsgrenzen. Hierbei stehen weder gesundheitspolitische noch umweltpolitische Aspekte im Vordergrund. Die gezielte Bekämpfung von Verbrennungsmotoren und zukünftig auch Hybrid-Antrieben trifft in erster Linie die deutsche Industrie. Denn weiterhin blockiert die EU auch die Anrechnung von synthetischen Kraftstoffen auf die CO2-Flottendurchschnittsgrenzwerte. Die Bundesregierung hat trotz ihrer Ratspräsidentschaft auf Europäischer Ebene nichts bewegt, damit die autofeindliche Politik der EU gestoppt wird, obwohl der Gestaltungsspielraum der Kanzlerin hier entscheidend sein könnte. Die verschärften Grenzwerte gefährden nicht nur Millionen von Arbeitsplätzen in Deutschland, sondern auch in anderen Mitgliedstaaten, die auf den Automobilsektor angewiesen sind. Speziell vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden europäischen Wirtschaftskrise muss die Einführung einer Abgasnorm Euro 7 gestoppt werden. Darüber hinaus ist eine Verringerung der Schadstoffbelastung im Vergleich zur Abgasnorm 6d für die innerstädtischen Bereiche weitgehend irrelevant. Die insbesondere dort auftretenden Luftschadstoffkonzentrationen können durch heutige, nach Euro-6d-ISC-FCM-Abgasnorm (kurz Euro-6d) zertifizierte Fahrzeuge, bereits effektiv gemindert werden. Eine Erhöhung der Luftschadstoffkonzentration in relevanten innerstädtischen Bereichen und damit eine effektive Belastung der Umgebungsluft ist durch Euro-6d-Fahrzeuge nicht nachgewiesen und unwahrscheinlich. Damit ist eine weitergehende Abgasnorm nicht mit gesundheits- oder umweltpolitischen Zielen begründbar. Die Bundesregierung bleibt aufgefordert, die massiven Bedenken der wesentlichen deutschen Industrieverbände ernst zu nehmen. Die Präsidentin des Verbands der Deutschen Automobilindustrie (VDA) bezeichnet die geplanten Vorgaben für Euro 7 als „technisch praktisch nicht zu schaffen“ und schlussfolgert: „mit der Einführung der geplanten EU-7-Norm wird die EU-Kommission Autos mit Verbrennungsmotor ab 2025 de facto verbieten“.
Geg. zu Berlin am 12.Tage des Herrn , im Monat September, Anno 2021
Dr.Schenk von Wildungen
Mit freundlichen Grüßen
Der Bundestagsvizepräsident