Bayerische Staatskanzlei

  • Pressemitteilung



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    München, den 14.11.2022


    Erlass zur Wahrung des Schulfriedens und Eindämmung von verfassungsfeindlicher Propaganda an Bayerischen Schulen


    Der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Bayern liegt die freiheitliche demokratische Grundordnung zu Grunde. Als wehrhafte Demokratie ist es notwendig, die freiheitliche demokratische Grundordnung vor ihren größten Feinden zu verteidigen. Bereits im Kindes- und Jugendalter sind viele antidemokratischen Einflüssen ausgesetzt. Gerade im jungen Alter sind viele besonders empfänglich für verfassungsfeindliches Gedankengut, was die Feinde der Demokratie perfide ausnutzen. Diese Feinde versammeln sich zumeist hinter Symbolen ihrer Ideologie, die sie öffentlich zur Schau stellen. Um das Verbreiten verfassungsfeindlicher Propagandamaterialien einzudämmen, ist politische Werbung nach Art. 84 II BayEUG untersagt, wohingegen es den Schülern nach Art. 84 III BayEUG erlaubt ist, Anstecker oder Symbole zu tragen, soweit der Schulfrieden gewahrt bleibt. Dieses Recht findet jedoch seine Schranken - spätestens, wenn einschlägige Symbole auf Sympathien für verfassungsfeindliches Gedankengut hindeuten oder verfassungsfeindliches Propagandamaterial darstellen, ist der Staat gezwungen, einzuschreiten - nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass die Schule einen Bildungsauftrag nach Art. 84 III BayEUG zu erfüllen hat.


    Nach Auffassung des Staatsministeriums für Volksbildung und Volkserziehung sind die in der Anlage aufgeführten Symbole Vereinigungen, Parteien, Strömungen oder Zusammenschlüssen zuzurechnen, deren Ausrichtung mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbaren ist. Allesamt sind linksextremer Natur und haben in der Vergangenheit ihre Ablehnung des staatlichen Gewaltmonopols und des Demokratie- wie Rechtsstaatsprinzips deutlich gemacht oder ihre Akzeptanz für diese - für die freiheitliche demokratische Grundordnung essentiellen - Prinzipien in Frage gestellt. Insbesondere die die "Antifa"-Gruppierungen haben sich hierbei hervorgetan und überschreiten überdies regelmäßig die Schwelle zur Gewalt. Auf Grund dessen kann es aus Sicht des Staatsministerium für Volksbildung und Volkserziehung nicht mehr hingenommen werden, die Zurschaustellung solcher Symbole an Bayerischen Schulen zu dulden. Die Schulen sollen im Sinne eines freiheitlich-demokratischen Werteverständnisses agieren und gegen extremistische Tendenzen anarbeiten. Die unverhohlene Zurschaustellung von Symbolen, die im Zusammenhang mit linksextremen bzw. antidemokratischen Vereinigungen stehen, ist damit nicht vereinbar. Aus diesem Grund weist das Staatsministerium für Volksbildung und Volkserziehung alle Schulen im Freistaat Bayern an, die Zurschaustellung solcher Symbole zu unterbinden. Ausdrücklich ausgenommen hiervon bleibt die sachlich-informative Auseinandersetzung mit solchen Symbolen und deren Hintergrund im Schulunterricht. Dieser Erlass ist mit der diesem Schreiben beigefügten Anlage allen Lehrkräften, Schülern und Eltern zur Kenntnisnahme zukommen zu lassen.


    München, den 14. November 2022


    Die Staatsministerin für Volksbildung und Volkserziehung

    Oxana Koslowska


    Anlage:


    AnlageErlass.pdf

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    XVIII. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

    Parteivorsitzende der Liberal-Konservativen Allianz


    XII. und XIV. Bundesministerin der Finanzen a. D.

    2 Mal editiert, zuletzt von Dr. Oxana Koslowska ()

  • Pressemitteilung


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    München, den 15.11.2022



    Erlass zur effektiven Fernhaltung illegaler Einwanderer aus dem Freistaat Bayern



    Der Freistaat Bayern befindet sich ob der regelrechten Überflutung durch Migranten unter Zugzwang, seine Bevölkerung vor durch diese entstehende Gefährdungslagen, sowie das Sozialsystem vor einer Überlastung zu schützen und sieht sich daher gezwungen, entsprechende Maßnahmen zur Remigration oder anderweitiger Fernhaltung der Migranten zur treffen. Das zu diesem Zweck auf den Weg gebrachte Gesetz zur Schaffung bayerischer Remigrationszentren, sowie zur Verbesserung der Remigrationseffizienz hätte sich zwar als effektives Mittel erwiesen, doch auf Anregung des thüringischen Ministerpräsidenten Leon Mus konnte die Staatsregierung ein noch geeigneteres Instrument finden, welches ab sofort Anwendung finden wird. Weiters zeigt sich die Staatsregierung erfreut über die Ankündigung aus Hamburg, man freue sich, in diesen Belangen mit Thüringen zusammenzuarbeiten.


    Ab dem morgigen Tag, den 16. November 2022, werden daher sämtliche an der bayerischen Grenze anlandenden Migranten von der Bayerischen Polizei in Zusammenarbeit mit dem Staatsministerium für Remigration, welches sich um die Abwicklung des Transportes zu kümmern hat, zum Flughafen München "Franz Josef Strauß" transportiert, wo täglich um 11 Uhr sowohl ein Flug nach Hamburg, als auch ein Flug nach Erfurt durch das Remigrationsministerium durchgeführt und dadurch die am Vortag eingetroffenen Migranten dorthin überstellt werden. Die Planung und Durchführung dieser Flüge obliegt dem Staatsministerium für Remigration.


    München, den 15. November 2022,


    Der Staatsminister für Remigration

    Nathan Lefèvre,

    Der Staatsminister des Innern, der Justiz und für Heimatschutz

    Paul Fuhrmann

    Ich identifiziere mich als Milliardär, Pronomen gimme/money

  • Auf Grund von


    Art. 19 Abs. 2 und Art. 115 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG)

    in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1998 (GVBl S. 702, BayRS 2030-1-1-F), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 7. August 2003 (GVBl S. 503), die Bayerischen Staatsministerien der Justiz, des Innern, für Wissenschaft, Forschung und Kunst, der Finanzen und für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen im Einvernehmen mit dem Landespersonalausschuss


    sowie


    Art. 2 Abs. 3 des Gesetzes zur Sicherung des juristischen Vorbereitungsdienstes (SiGjurVD) vom 27. Dezember 1999 (GVBl S. 529, BayRS 302-1-J), geändert durch § 21 des Gesetzes vom 24. Dezember 2002 (GVBl S. 962), das Bayerische Staatsministerium der Justiz im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen

    verordnet das Staatsministerium für Inneres und Justiz wie folgt:


    1. § 5 Absatz 2 wird folgender Satz drei hinzugefügt: Erstmals in der ersten Kampagne des Kalenderjahres 2024 werden die schriftlichen Aufsichtsarbeiten auf Computern angefertigt, die vom Landesjustizprüfungsamt gestellt werden. Das Landesjustizprüfungsamt kann insoweit abweichend von Satz 2 bestimmen, dass nur die Aufsichtsarbeiten jeweils der ersten oder der zweiten juristischen Prüfung zur selben Zeit stattfinden. Prüflinge, die nachweisen, dass die Anfertigung der Arbeiten auf dem Computer eine besondere Härte für sie darstellt, können auf Antrag zur handschriftlichen Bearbeitung zugelassen werden.


    2. § 32 Absatz 3 wird folgender Satz 3 hinzugefügt: Die Benotung der Aufsichtsarbeiten darf den Prüfern nicht vorab mitgeteilt werden.


    3. § 65 Absatz 2 wird folgender Satz 4 hinzugefügt: Die Benotung der Aufsichtsarbeiten darf den Prüfern nicht vorab mitgeteilt werden.



    München, 15.11.2022

    Paul Fuhrmann als Staatsminister des Inneren & für Justiz

  • Pressemitteilung zu den ersten Resultaten der landesweiten Sicherheitsstrategie "Zugriff"


    Seit dem Amtsantritt von Staatsminister für Inneres & Justiz Fuhrmann melden die Kreis- und Ortspolizeibehörden sowie die Dienststellen der Vollzugspolizei regelmäßig bekannte und wahrscheinliche Kriminalitätsschwerpunkte an das Staatsministerium für Inneres & Justiz. Dort werden systematische Einsätze zur Gefahrenabwehr zentral geplant und Weisungen an untergeordnete Behörden zur gleichzeitigen Ausführung großflächig angelegter Kontrollen erteilt. Aus taktischen Gründen erfolgen die Weisungen kurzfristig. Das Vorliegen eines Kriminalitätsschwerpunkts hängt maßgeblich von den Verhältnissen vor Ort ab und ist weitestgehend den örtlichen Behörden überantwortet. In großen Städten hat sich herausgestellt, dass es mehrere gleichartige Örtlichkeiten gibt, die als Kriminalitätsschwerpunkt eingestuft werden, hierunter vor allem Shisha-Bars und Spielhallen.


    Am Wochenende vom 18.11.2022 bis zum 20.11.2022 wurden daher landesweite Kontrollen in derartigen Örtlichkeiten durchgeführt. Insgesamt wurden über 3.500 Personen polizeilich kontrolliert. Im Ergebnis kam es zu 137 (vorläufigen) Festnahmen und über 500 (Straf-)Anzeigen. Ein großer Anteil der festgenommenen Personen waren entweder zur Fahndung ausgeschrieben oder hielten sich ohne Aufenthaltserlaubnis im Gebiet des Freistaats auf. Fünf Personen konnten noch am Tag der Festnahme aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen werden, nachdem fällige Bußgelder zum Ausgleich gebracht worden sind. 34 Personen wurden als vollziehbar ausreisepflichtig festgestellt und daher in Abschiebegewahrsam genommen. Gegen 41 Personen wurde wegen dem dringenden Verdacht schwerwiegender Straftaten, darunter illegalem Drogenhandel, Wohnungseinbruchsdiebstahl, tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gefährlicher Körperverletzung, in Untersuchungshaft genommen. Eine mutmaßlich versuchte räuberische Erpressung konnte erfolgreich verhindert werden. Gegen die beiden Tatverdächtigten, die hierbei eine Schusswaffe, für deren Führen sie keine Erlaubnis besaßen, mitführten wurden ebenfalls Haftbefehle erlassen. Eine zur Fahndung ausgeschriebene Person steht im dringenden Tatverdacht, Täter eines vorsätzlichen Tötungsdelikts gewesen zu sein; der insoweit erlassene Haftbefehl gelangte zur Vollstreckung. Eine erhebliche Anzahl der übrigen Anzeigen verteilt sich auf unerlaubtem BtM-Besitz, unerlaubtem Waffenbesitz sowie Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz. In diesem Zusammenhang wurden auch drei Steuerstrafverfahren eingeleitet wegen dem Verdacht der Steuerhinterziehung in Bezug auf Wasserpfeifentabak. Im Übrigen wurden, auch im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, diverse Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt.


    Staatsminister Fuhrmann zeigte sich über die Ergebnisse der Untersuchung zwiegespalten: "Für die Strafverfolgung waren das zwei erfolgreiche Tage. Andererseits dürfte das angesichts der erschütternd hohen Anzahl an Verstößen auch gegen Strafgesetze nur die Spitze des Eisbergs gewesen sein. Es gilt jetzt, weiterzumachen und am Ball zu bleiben. Zu häufig müssen wir feststellen, dass wir Tatverdächtige nicht zu greifen kriegen. Insoweit war das ein gutes Wochenende. Gleichzeitig tragen derartige Aktionen zum Sicherheitsgefühl der Bevölkerung bei: In Bayern sorgen wir uns um Sie! Die Staatsanwaltschaften haben Weisung, die verdächtigen Personen nunmehr weiter ins Visier zu nehmen und zu prüfen, ob weitergehende Straftaten durch die Verdächtigen begangen worden sind oder begangen werden könnten. Mir wurde die Information zugetragen, dass infolge dieses Großeinsatzes bei etwa elf Personen Hausdurchsuchungen angeordnet worden sind. Nicht möglich wäre der groß angelegte Angriff auf das Verbrechen ohne die couragiert handelnden Polizeibeamten, denen mein ausdrücklicher Dank und meine Anerkennung gilt. Auch in der Zukunft ist angedacht, die verfügbaren Ressourcen auf bekannte Schwerpunkte zu konzentrieren. Hier in Bayern steht die Staatsregierung hinter der Polizei. Ich persönlich ermutige die handelnden Beamten ausdrücklich zu konsequentem und beherzigten Eingreifen und ich zeichne hierfür verantwortlich."

  • Rechtsverordnung


    Auf Grund von


    Art. 9 Abs. 4 Satz 2, Art. 25 Abs. 3 Satz 1, Art. 37 Abs. 3 Satz 3, Art. 44 Abs. 2 Satz 1, Art. 45 Abs. 2, Art. 46 Abs. 4, Art. 49 Abs. 1, Art. 50 Abs. 2, Art. 52, Art. 53 Abs. 4 und 6, Art. 54, Art. 55 Abs. 1 Nr. 6, Art. 56 Abs. 2 Nr. 2, Art. 58 Abs. 1 und 6, Art. 62 Abs. 8 und 9, Art. 65 Abs. 1 Satz 4, Art. 68, Art. 69 Abs. 7, Art. 84 Abs. 1, Art. 85, Art. 86 Abs. 15, Art. 89, Art. 100 Abs. 2, Art. 101 Abs. 2, Art. 106, Art. 114 Abs. 1 Nr. 1, Art. 116 Abs. 4 und Art. 128 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 414, ber. S. 632, BayRS 2230-1-1-UK), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2022 (GVBl S. 11), erlässt das Bayerische Staatsministerium für Volksbildung und Volkserziehung folgende Verordnung:


    Artikel 1


    1. Die Gymnasialschulordnung vom 23. Januar 2007 (GVBl. S. 68) wird wie folgt geändert:


    In § 26 Absatz 1 wird ein Satz 3 angefügt, der wie folgt gefasst wird: "Als Verstoß gegen die Sprachrichtigkeit ist insbesondere Gendersprache zu werten; dies umfasst insbesondere jede angehängte Form von "*innen", "_innen", ":innen" oder vergleichbare Wortkonstruktionen."


    2. Die Realschulordnung vom 18. Juli 2007 (GVBl. S. 458, ber. 585) wird wie folgt geändert:


    In § 17 Absatz 1 wird ein Satz 5 angefügt, der wie folgt gefasst wird: "Als Verstoß gegen die Sprachrichtigkeit ist insbesondere Gendersprache zu werten; dies umfasst insbesondere jede angehängte Form von "*innen", "_innen", ":innen" oder vergleichbare Wortkonstruktionen."


    3. Die Mittelschulordnung vom 04. März 2013 (GVBl. S. 116, KWMBl. S. 106) wird wie folgt geändert:


    a) In § 13 Absatz 1 wird ein Satz 3 angefügt, der wie folgt gefasst wird: "Als Verstoß gegen die Sprachrichtigkeit ist insbesondere Gendersprache zu werten; dies umfasst insbesondere jede angehängte Form von "*innen", "_innen", ":innen" oder vergleichbare Wortkonstruktionen."


    b) Satz 3 wird Satz 4.


    Artikel 2


    Die Verordnung tritt zum 05. Dezember 2022 in Kraft.


    München, den 04. Dezember 2022

    Die Staatsministerin für Volksbildung und Volkserziehung

    Oxana K o s l o w s k a

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    XVIII. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

    Parteivorsitzende der Liberal-Konservativen Allianz


    XII. und XIV. Bundesministerin der Finanzen a. D.

  • Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern


    Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 08. Dezember 2022


    Auf Grund des Art. 43 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1998 (GVBl. S. 991, 992, BayRS 100-1-I), die zuletzt durch Gesetze vom 11. November 2013 (GVBl. S. 638, 639, 640, 641, 642) geändert worden ist, macht die Bayerische Staatsregierung bekannt:


    § 1


    Die Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) vom 12. Dezember 2000 (GVBl. S. 873, 2001 S. 28; BayRS 200-21-I), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 24. April 2018 (GVBl. S. 281) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:


    1. Der Titel des § 28 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) wird wie folgt gefasst:

    a) "§ 28 Anbringen von Bildern in Dienstgebäuden"


    2. § 28 wird wie folgt geändert:

    a) In Satz 1 werden die Wörter "Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen" durch die Wörter "Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der Staatstreue gut sichtbar ein Bild des amtierenden Ministerpräsidenten anzubringen"


    § 2


    Die Bekanntmachung tritt zum 09. Dezember 2022 in Kraft


    München, den 08. Dezember 2022

    Der Bayerische Ministerpräsident

    Frédéric B o u r g e o i s

  • Pressemitteilung



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    München, den 10.12.2022


    Sitz des Staatsministeriums für Volksbildung und Volkserziehung wird in "Stroma-Kater-Haus" umbenannt


    Der Sitz des Bayerischen Staatsministeriums für Volksbildung und Volkserziehung in der Salvatorstraße 2, 80333 München, wurde in "Stroma-Kater-Haus" umbenannt. Grundlage hierfür ist eine Anordnung von Oxana Koslowska, der amtierenden Staatsministerin für Volksbildung und Volkserziehung. "Damit ehren wir den ehemaligen Bayerischen Ministerpräsidenten Stroma Kater. Ministerpräsident Kater trat zu seiner Amtszeit in besonderer Weise für qualitative Schulbildung und Sicherstellung der Verhinderung von Indoktrinierung unserer Kinder ein. Insbesondere mit dem sogenannten 'Neutralitätserlass' hat er dafür gesorgt, dass viele nach links tendierende Schulen und überhaupt Schulen im Freistaate Bayern wieder einen neutralen Umgang mit politischen Anschauungen und Weltanschauungen pflegen und die LGBTQIAPK+-Ideologie keine Sonderbehandlung mehr erhält. Dies sind große Verdienste, für die es Herrn Kater zu ehren gilt - nicht zuletzt, damit richtige und wichtige Werte wie politische Neutralität auch in der Zukunft in der Bildungspolitik hochgehalten werden.", so Koslowska.

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    XVIII. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

    Parteivorsitzende der Liberal-Konservativen Allianz


    XII. und XIV. Bundesministerin der Finanzen a. D.



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    München, den 11.12.2022


    Staatsministerium für Volksbildung und Volkserziehung greift gegen "Critical Race Theory" (CRT) durch


    Die Staatsministerin für Volksbildung und Volkserziehung, Oxana Koslowska, hat am Wochenende angekündigt, gegen die sogenannte "Critical Race Theory" (CRT) im Unterricht durchzugreifen. Dabei handelt es sich um gedankliche Konstruktionen linksradikaler Ideologen, es gäbe strukturellen Rassismus in unserer Gesellschaft. Insbesondere, nicht nur, aber insbesondere, in Unterrichtsinhalten für das Fach Englisch lassen sich derartige Ansätze finden.


    "Immer wieder impliziert Unterrichtsmaterial, es gäbe strukturellen Rassismus in unserer Gesellschaft, 'kulturelle Aneignung', 'blackfacing' und 'blackfishing' seien verwerflich. Das entbehrt natürlich jedwedem Wahrheitsgehalt - genauso wie die Annahme, "Race" sei sozial konstruiert, die der Biologie offenkundig widerspricht. Mohren, Muselmanen, Schlitzaugen und viele andere Personengruppen sind in unserer Gesellschaft akzeptiert und müssen, wenn überhaupt, nur in Einzelfällen Nachteile erdulden. Strukturell ist da natürlich nichts. Es ist notwendig, gegen die Critical Race Theory vorzugehen; es kann nicht sein, dass versucht wird, unsere Schüler, unseren Nachwuchs, von linken Ideologen, die über Unterrichtsinhalte versuchen, zu indoktrinieren, mit Verweis auf angeblichen 'Rassismus' eingeredet wird, dazu gebracht werden, ihre Freiheit nicht mehr ausleben zu können. Es ist notwendig, mit dem Zwang zur Linientreue, zu brechen.", so Staatsministerin Koslowska.


    Das Staatsministerium für Volksbildung und Volkserziehung hat den ihm unterstellten Schulen aufgegeben, das Unterrichten der "Critical Race Theory" ab sofort zu unterlassen. Koslowska ergänzte: "Zusätzlich habe ich das Institut für Schulqualität und Bildungsforschung angewiesen, eine entsprechende Überarbeitung des Lehrplanes vorzunehmen. Im Zuge dessen werden die Lehrmaterialien auch überarbeitet werden müssen. Das betrifft unter anderem das Schulfach Englisch, das sich bei der Verbreitung der Critical Race Theory besonders hervorgetan hat. Ab sofort ist damit jedoch Schluss, jetzt gehen wir gegen die linke Indoktrination konsequent vor und stärken die politische Neutralität unserer Schulen - ein guter Tag für das Bayerische Bildungssystem."

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    XVIII. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

    Parteivorsitzende der Liberal-Konservativen Allianz


    XII. und XIV. Bundesministerin der Finanzen a. D.

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    Pressemitteilung des


    Staatsministeriums des Inneren & für Justiz

    In den frühen Morgenstunden des 13.12.2022 vollstreckten Beamte der bayerischen Vollzugspolizei als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft insgesamt 13 Durchsuchungsbeschlüsse, die zuvor vor dem Ermittlungsrichter erwirkt werden konnten und sich gegen 16 Beschuldigte richtet. Die betroffenen Personen sind der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Sinne von § 129 StGB dringend tatverdächtig. Bei den Beschuldigten handelt es sich um Mitglieder des Klimaaktivismuskollektives "Letzte Generation", das in den letzten Wochen und Monate immer wieder durch rechtswidrige Blockadeaktionen auf sich aufmerksam gemacht hat. Zuletzt eskalierte die Situation dahingehend, dass das Gelände eines Flughafens illegal betreten und mitunter auch blockiert wurde. Aus Anlass der Wohnungsdurchsuchungen gelangte auch ein zuvor aus Präventivgründen erlassener Haftbefehl zur Vollstreckung. Die in Gewahrsam genommene Person war an ebenjener Blockadeaktion beteiligt.


    Die Ermittlungsbehörden erhoffen sich von der Durchsuchungsaktion, bei der mitunter Telemediengeräte sichergestellt und beschlagnahmt wurden, nähere Erkenntnisse zur Organisation, Verfassung und Ressourcen des Kollektives "Letzte Generation". "Die Durchsuchungen zielen natürlich auch darauf ab, auch weitere Unterstützer und Mitglieder zu identifizieren. Ebenfalls ist es notwendig, die Zwecke und Tätigkeiten genau unter die Lupe zu nehmen, um den nicht unerheblichen Vorwurf zu substantiieren", meinte Staatsminister Paul Fuhrmann. Seiner Ansicht nach sei diese Angelegenheit ein Fall für das Evokationsrecht des Generalbundesanwalts: "Bundesweite Bedrohungen für die innere Sicherheit und den Bestand des Rechtsstaats müssen eine bundesweite Antwort erfahren. Es handelt sich bei den Blockadeaktionen nicht um angeblichen "zivilen Ungehorsam", sondern um einen systematischen Angriff auf den Rechtsstaat, seine Institutionen, den demokratischen Willensbildungsprozess und das staatliche Gewaltmonopol. Auch die Verfassungsschutzbehörden sehen hier eine hohe Eskalationsgefahr, die mit jener sog. Reichsbürger durchaus vergleichbar ist. Die Erpressungsmentalität und -logik der sogenannten Aktivisten führt zwangsläufig zu weiteren Gewalttätigkeiten, wenn man dem nicht konsequent einen Riegel vorschiebt."


    Im Hinblick auf die Unterstützer der Bewegung weist das Staatsministerium für Inneres & Justiz darauf hin, dass die Staatsanwaltschaften des Freistaats derzeit davon ausgehen, dass personelle, finanzielle und sachliche Unterstützung den Tatbestand des § 129 I 3 StGB erfüllt und als solches auf verfolgt wird.


    München, 13.12.2022

  • Pressemitteilung des Staatsministeriums


    für Inneres & Justiz




    München, 20.12.2022



    Staatsminister Fuhrmann besucht Wirecard-Prozess


    Am Montag, den 19.12.2022, war Staatsminister Fuhrmann am Landgericht München I zu Gast und verfolgte das gegen Markus Braun u. A. geführte Strafverfahren wegen des Verdachts des Betruges, Marktmanipulation und weiteren schwerwiegenden Delikten des Wirtschaftsstrafrechts. Anlass des Besuchs war die erfolgte Einvernahme des Mitangeklagten Bellenhaus, der die übrigen Mitangeklagten schwer belastete. Bellenhaus war als Manager für das betrügerische Drittpartnergeschäft in Asien zuständig, mit welchem der Aschheimer Konzern über mehrere Jahre Bilanzen fälschte und dadurch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unrichtig darstellte, um weitere Investoren für das Geschäft zu gewinnen.


    Auf den Zweck des Besuchs angesprochen stellte Staatsminister Fuhrmann klar: "Es schickt sich für einen Staatsminister, auch nach der Einlassung des Mitangeklagten Bellenhaus, nicht an, Aussagen zur Tat- und Schuldfrage der Angeklagten zu treffen. Diese Bewertung bleibt den unabhängigen Gerichten vorbehalten. Indes habe ich volles Vertrauen in die zuständigen Richter. Für mich besteht kein Zweifel, dass die Tat- und Schuldfrage umfassend geklärt werden wird. Nach dem katastrophalen Versagen der zuständigen Aufsichtsbehörden, für das sich der Bundesminister der Finanzen bis heute weder entschuldigen, noch verantworten musste, ist dies auch das Mindeste, was der Staat für die geprellten Anleger tun kann. Bis heute ist es auch für mich unverständlich, dass die BaFin trotz ausreichendem Regelwerk nicht in der Lage war, den Betrug frühzeitig aufzuklären und so einen größeren Schaden zu vermeiden. Wenn Bundesbehörden bzw. -anstalten nicht in der Lage sind, geltendes Recht zu vollziehen, müssen wir langfristig darüber nachdenken, wieder mehr Kompetenzen auf die Bundesländer zu übertragen. Die Aufarbeitung dieses Skandals ist längst nicht beendet. Ich lasse mich in den kommenden Wochen von der zuständigen Staatsanwaltschaft München I persönlich über das weitere Vorgehen wegen möglicher Beihilfehandlungen von weiteren Verdächtigen unterrichten. Dabei ist klar: Regierungsmitglieder genießen keine Immunität."

  • Rechtsverordnung


    Auf Grund von


    Auf Grund des Art. 1 des Ausführungsgesetzes-Aufenthaltsgesetz (AGAufenthG) vom 24. August 1990 (GVBl. S. 338, BayRS 26-1-I) in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 AGAufenthG


    e r l ä s s t


    das Staatsministerium des Innern und für Migration nachfolgende


    R e c h t s v e r o r d n u n g :


    Artikel 1

    Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten im Ausländerrecht


    In § 6 der Verordnung über Zuständigkeiten im Ausländerrecht vom 27. August 2018 (GVBl. S. 714, 738) wird nachfolgender Satz 2 angefügt: "Abweichend von § 3 Abs. 1 Nr. 3 kann die oberste Landesbehörde die Zuständigkeit für Ausweisungen übernehmen, die auf ein Ausweisungsinteresse nach § 54 AufenthG beruhen."


    Artikel 2

    Inkrafttreten


    Die Verordnung tritt mit Ausfertigung in Kraft.


    Die voranstehende Rechtsverordnung wird hiermit ausgefertigt.


    München, den 21. März 2023

    Die Staatsministerin des Innern und für Migration

    Oxana K o s l o w s k a

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    XVIII. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

    Parteivorsitzende der Liberal-Konservativen Allianz


    XII. und XIV. Bundesministerin der Finanzen a. D.

  • Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums


    des Innern & für Migration


    München, den 21. März 2023


    Staatsministerin Koslowska kündigt härteres Vorgehen gegen illegale Migranten an


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    Die neue Staatsministerin des Innern und für Migration, Oxana Koslowska, hat ein härteres Vorgehen gegen illegale Migranten angekündigt. So sei insbesondere ein intensiverer Einsatz der Bayerischen Grenzpolizei zur verstärkten Kontrolle der bayerischen Grenzen angedacht, doch sei aber auch die Umsetzung der von der bayerischen Staatsregierung angedachten Abschiebeoffensive angedacht. Koslowska äußerte sich zu dem Sachverhalt wie folgt: "Die Zahlen illegaler Migranten sind jüngst - insbesondere im letzten Jahr - extrem angestiegen, gleichzeitig sind unsere Kapazitäten nur begrenzt und es sind erhebliche gesellschaftliche Spannungen zu sehen. Um es klar zu sagen: wer trotz gegebener offizieller Wege illegal einreist, zeigt seine Verachtung für den deutschen und den bayerischen Rechtstaat bereits zu Beginn seines Aufenthaltes. Illegale Migration ist kein Gewinn für unsere Gesellschaft, im Gegenteil. Sie führt auch zu mehr gesellschaftlichen Spannungen. Eine autoritär-patriarchale und islamistische Sozialisation verträgt sich oftmals nicht mit der deutschen Kultur, mit unseren Werten; vielmehr ist Inkompatibilität festzustellen. Dies führt auch dazu, dass wir bei den entsprechenden Gruppen erhöhte Kriminalitätsraten beobachten können. Es ist klar: Einwanderung, vor allem illegale Einwanderung, ist immer und überall ein Sicherheitsproblem."


    Es bestehe ein erheblicher Bedarf an geeigneten Gegenmaßnahmen, die eingeleitet werden müssten, um die mit illegaler Migration auftretenden Probleme zu beheben. Staatsministerin Koslowska: "Wir müssen den Einfall illegaler Dahergelaufener auf jeden Fall in den Griff kriegen, das nationale Interesse muss wieder im Vordergrund stehen. Geeignet scheinen hierzu einerseits ein intensivierter Einsatz der bayerischen Grenzpolizei und andererseits verstärkte Remigrationsoffensiven, die ausreisepflichtige Ausländer betreffen. Deutschland hat bislang für erhebliche Pullfaktoren gesorgt, durch Anreize für Einwanderung in die Sozialsysteme, offene Grenzen und zu großer Toleranz für illegale Migranten. Viele Migranten in Europa, auf der Balkanroute, haben eben auch angegeben, nach Deutschland zu wollen. Es gilt nun, wieder zu Rechtstaatlichkeit zurückzukehren, illegale Migration zu bekämpfen und legale Migration zu kontrollieren und nur in einem angemessenem Rahmen zuzulassen. Gleichzeitig wird das Staatsministerium die Abschiebung ausländischer Gefährder, natürlich auch Salafisten, nach § 58a Aufenthaltsgesetz vorbereiten. Hierzu wird es zu einem späteren Zeitpunkt eine entsprechende Mitteilung geben."

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    XVIII. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

    Parteivorsitzende der Liberal-Konservativen Allianz


    XII. und XIV. Bundesministerin der Finanzen a. D.

  • Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums


    des Innern & für Migration


    München, den 21. März 2023


    Koslowska ordnet erste Ausweisungen an


    Die Staatsministerin des Innern und für Migration, Oxana Koslowska, hat bereits erste Ausweisungen angeordnet. Hierunter falle unter anderem Abdelrahman A. (sog. "ICE-Messerstecher"), der im Dezember letzten Jahres zu vierzehn Jahren Haft verurteilt wurde, nachdem er im November 2021 aus religiöser Motivation auf vier Fahrgäste in einem ICE eingestochen hatte. Zudem werde die Ausweisung und Abschiebung von neun Gefährdern aus dem Bereich "politisch motivierte Kriminalität - religiöse Ideologie" geprüft. Koslowska: "Es ist notwendig, reinen Tisch zu machen. Es kann nicht sein, dass dahergelaufene fremdländische Extremisten die übrigen Einwohner in Bayern und Deutschland bedrohen. Es ist entsprechend notwendig, dafür zu sorgen, dass die notwendigen Handlungen ergriffen werden, um die übrigen Bewohner Bayerns und Deutschlands angemessen zu beschützen. Wir werden entsprechend handeln, um Sicherheit, Recht und Ordnung sicherzustellen - unsere Remigrationsoffensive stellt einen Baustein unserer Sicherheitsstrategie dar, mit der wir diesen Ziel erreichen wollen."


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    XVIII. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

    Parteivorsitzende der Liberal-Konservativen Allianz


    XII. und XIV. Bundesministerin der Finanzen a. D.

  • Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums


    des Innern & für Migration


    München, den 28. März 2023


    Staatsministerin Koslowska untersagt Verbreitung von LGBT-Regenbogenflaggen im Innenministerium und dem ihm unterstellten Behörden


    Oxana Koslowska, die Staatsministerin des Innern und für Migration, hat am Dienstagnachmittag angeordnet, dass keine LGBT-Regenbogenflaggen im Staatsministerium des Innern und für Migration und dem ihn unterstellten Behörden angebracht oder verbreitet werden dürfen. Das teilte sie am Dienstagabend mit. Hierzu hat sie sich wie folgt geäußert: "Wir sehen uns in der Pflicht, gegenüber jedweden Lebensentwürfen neutral zu sein. Dazu gehört aber auch, dass das Maß an LGBT-Indoktrination minimiert wird. Jeder wie er will, doch wir sehen es schädlich und als die Gesellschaft spaltend an, den Leuten die Transgender-Ideologie und die sonstige Werbung der woken Regenbogen-Ersatzreligion aufzuzwingen. Entsprechend werden diese Zeichen ab sofort nicht mehr in unserem Haus und den uns unterstellten Behörden zu sehen sein."

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    XVIII. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

    Parteivorsitzende der Liberal-Konservativen Allianz


    XII. und XIV. Bundesministerin der Finanzen a. D.

  • Pressemitteilung



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    München, den 04.05.2023


    Wirtschaftsminister Lando Miller zu Gast in Stuttgart




    Bayern und Baden-Württemberg gehören zu den wichtigsten Wirtschaftsstandorten Deutschlands. Um diese Position zu stärken und auszubauen, haben der bayrische Wirtschaftsminister Lando Miller (SDP) und seine baden-württembergische Amtskollegin Nicole Hoffmeister-Kraut bei einem Treffen in Stuttgart die Zusammenarbeit zwischen den beiden Bundesländern vereinbart.



    Das zentrale Thema des Treffens war die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Bayern und Baden-Württemberg, insbesondere bei grenzüberschreitenden Kooperationen wie der Region Donau-Iller. Die beiden Wirtschaftsminister betonten dabei die historischen Verbindungen zwischen den beiden Ländern und das gemeinsame Ziel, eine starke Positionierung für die Themen des Südens im bundespolitischen Umfeld zu erreichen.



    Doch nicht nur politische Themen standen im Fokus des Treffens, sondern auch die Förderung der wirtschaftlichen Kontakte zwischen den Metropolregionen Stuttgart und München. Die beiden Wirtschaftsminister betonten dabei die Bedeutung einer intensiven Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen, um Innovationen voranzutreiben und die Wettbewerbsfähigkeit der beiden Länder zu stärken.



    Bayerns Wirtschaftsminister Lando Miller zeigte sich nach dem Treffen sehr zufrieden mit dem Ergebnis: "Die Zusammenarbeit zwischen Bayern und Baden-Württemberg ist von zentraler Bedeutung für den Wohlstand Deutschlands. Wir haben heute wichtige Schritte unternommen, um diese Zusammenarbeit zu stärken und auszubauen. Ich bin zuversichtlich, dass wir in Zukunft noch enger zusammenarbeiten werden, um die Herausforderungen der Zukunft zu meistern. Dieser Besuch war ein wichtiger Schritt für die Zusammenarbeit zwischen Bayern und Baden-Württemberg. Wir haben gemeinsam Ideen und Visionen für die Zukunft unserer Regionen entwickelt und ich bin zuversichtlich, dass wir gemeinsam viel erreichen werden"



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    Lando Miller auf der Pressekonferenz


    Auch Baden-Württembergs Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut zeigte sich optimistisch: "Wir haben heute einen wichtigen Meilenstein für die Zusammenarbeit zwischen Bayern und Baden-Württemberg gesetzt. Ich bin überzeugt, dass wir durch eine enge Zusammenarbeit die Wettbewerbsfähigkeit unserer Länder stärken und innovative Lösungen für die Herausforderungen der Zukunft finden können."



    Insgesamt war der Besuch des bayrischen Wirtschaftsministers Lando Miller bei seiner baden-württembergischen Amtskollegin ein voller Erfolg. Die beiden Bundesländer haben ihre historischen Verbindungen und ihre gemeinsame wirtschaftliche Bedeutung betont und konkrete Schritte zur Stärkung der Zusammenarbeit vereinbart. Die Zusammenarbeit zwischen Bayern und Baden-Württemberg wird somit auch in Zukunft noch intensiver und enger als zuvor und stärkt damit die südliche Wirtschaftsregion von Deutschland.

  • Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern







    Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 05. Mai 2023





    Auf Grund des Art. 43 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1998 (GVBl. S. 991, 992, BayRS 100-1-I), die zuletzt durch Gesetze vom 08. Dezember 2022 (GVBl. S. 638, 639, 640, 641, 642) geändert worden ist, macht die Bayerische Staatsregierung bekannt:





    § 1





    Die Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) vom 12. Dezember 2000 (GVBl. S. 873, 2001 S. 28; BayRS 200-21-I), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 08. Dezember 2022 (GVBl. S. 281) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:





    1. Der Titel des § 28 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) wird wie folgt gefasst:

    a) "§ 28 Anbringen von Bildern in Dienstgebäuden"





    2. § 28 wird wie folgt geändert:

    a) In Satz 1 werden die Wörter "Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der Staatstreue gut sichtbar ein Bild des amtierenden Ministerpräsidenten anzubringen" durch die Wörter "Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen"





    § 2





    Die Bekanntmachung tritt zum 06. Mai 2023 in Kraft





    München, den 05. Mai 2023

    Der Bayerische Ministerpräsident

    Heinzel Knoller

  • Außerkraftsetzung des Erlass zur effektiven Fernhaltung illegaler Einwanderer aus dem Freistaat Bayern



    Unter der Regierung "Bourgois" wurde der Erlass zur Abschiebung von Migranten vom Freistaat Bayern nach Thüringen erlassen.

    Nach aktueller Rechtseinschätzung hat dieser Erlass keine rechtliche Gültigkeit und verstößt gegen gleich mehrere Gesetze und Regelungen der Bundesrepublik, darum wird der Erlass mit sofortiger Wirkung aufgehoben.


    Ab dem morgigen Tag, den 10. Mai 2023, werden daher sämtliche an der bayerischen Grenze anlandenden Migranten nicht mehr Länger unter Zwang und ohne Absprachen in Richtung Thüringen und Hamburg abgeschoben.

    Desweiteren haben Migranten die nachweisen können aufgrund dieses Erlasses abgeschoben worden zu sein die Möglichkeit auf Wiedereinreise in den bayrischen Freistaat aus den Gebieten Hamburg und Thüringen und einen Asylprozess unter Beachtung des geltenden Rechts.


    München, den 09. Mai 2023,


    Der Ministerpräsident Heinzel Knoller

  • Sitz des Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Digitales, Wissenschaft und Forschung wird in "Franz-Matt-Haus" umbenannt



    Der Sitz des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Digitales, Wissenschaft und Forschung in der Salvatorstraße 2, 80333 München, wurde in "Franz-Matt-Haus" umbenannt. Grundlage hierfür ist ein Vorschlag von Heinzel Knoller, dem amtierenden Ministerpräsident. "Als weiterer Schritt zur Auflösung des von der Vorgängerregierung begründeten Personenkults noch lebender Menschen und zur Ehrung unserer Vorfahren ist dieser Schritt notwendig.Die Umbennenung soll an den ehemaligen Kultusminister und stellvertretenden Ministerpräsident zwischen den Jahren 1920-1926 erinnern.

    Franz Matt war für unseren Freistaat eine wichtige Person und unter seiner Führung wurde mit dem heiligen Stuhl das Konkordat von 1924 ausgearbeitet woran wir mit dieser Umbennenung erinnern wollen" so der Ministerpräsident.



    München den 10.05.2023

    Einmal editiert, zuletzt von Heinzel Knoller ()

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    Bayerische Staatskanzlei

    München, den 20.09.2023


    Ministerpräsidentin Dr. Natalia Lewandowska besucht das 188. Oktoberfest in München


    München, 20. September 2023 - Die Ministerpräsidentin des Freistaats Bayern, Dr. Natalia Lewandowska, hat heute die Ehre gehabt, das 188. Oktoberfest auf der Theresienwiese in München zu besuchen. In Begleitung mit ihrem Ehemann genoss sie die festliche Atmosphäre und die traditionsreiche bayerische Gastfreundschaft auf dem weltweit bekannten Volksfest.


    Das Oktoberfest, das in diesem Jahr sein 188-jähriges Bestehen feiert, ist ein bedeutender Bestandteil der bayerischen Kultur und ein internationales Symbol für Tradition, Geselligkeit und Lebensfreude. Die Ministerpräsidentin würdigte in ihrer Ansprache die Werte, die das Oktoberfest verkörpert, und betonte die Bedeutung dieses Festes für Bayern und die ganze Welt.


    Dr. Lewandowska unterstrich die Bedeutung des Oktoberfests als Plattform für den kulturellen Austausch und die Förderung bayerischer Traditionen. Sie lobte die harte Arbeit der Organisatoren und der vielen Menschen, die das Oktoberfest jedes Jahr zu einem einzigartigen Erlebnis machen.


    Die Ministerpräsidentin nahm sich auch die Zeit, die verschiedenen Bierzelte und Attraktionen auf dem Festgelände zu besuchen, wo sie mit Besucherinnen und Besuchern ins Gespräch kam und die bayerische Gastfreundschaft hautnah erlebte.


    Das Oktoberfest in München zieht jährlich Millionen von Gästen aus aller Welt an und ist ein herausragendes Beispiel für die Vielfalt und das kulturelle Erbe Bayerns. Die Ministerpräsidentin betonte, dass Bayern stolz ist, Gastgeber dieses außergewöhnlichen Festes zu sein und die Gelegenheit zu nutzen, die bayerische Lebensfreude und Tradition mit der Welt zu teilen.


    Die Bayerische Staatsregierung freut sich über den erfolgreichen Start des 188. Oktoberfests und wünscht allen Besucherinnen und Besuchern eine unvergessliche Zeit auf der Theresienwiese in München


    Pressekontakt:
    Bayerische Staatskanzlei
    Pressestelle
    Telefon: (089) 122 220
    E-Mail: presse@bayern.de
    Website: www.bayern.de/presse

    Dr. Natalia Lewandowska

    Geschf. Ministerpräsidentin des Freistaates Bayern

    Erste Vizepräsidentin des Bundesrates

    In Einigkeit und Treue, Heimatliebe im Herzen

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    30. Dezember 2023

    München - Nachdem es zu Ängsten hinsichtlich von Aufständen und Gewaltexzessen zu Neujahr gekommen ist äußerte sich der Ministerpräsident Heinzel Knoller:



    „Mit großer Sorge beobachte ich die aktuelle Gewaltbereitschaft verschiedenster politischer Gruppen aber auch von einzelnen Akteuren und unpolitischen Gruppen.

    Um der bayrischen Bevölkerung ein erfolgreichen Jahresübergang zu ermöglichen wird in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium an einer erhöhten Polizeibereitschaft an belebteren Orten gearbeitet.

    Ich richte mich an jeden der meint mit Gewalt anderen das Jahresende zu ruinieren und kriminelle Handlungen zu betreiben, ihr seid sobald ihr eure Fantasien ins Reale umwandelt Kriminelle und werdet als solche dann auch behandelt.

    Glaubt nicht das die Polizei und der Staat euren Trieben machtlos zusehen werden, die Polizei wird vom Land mit allen nötigen Materialien und Geldern unterstützt um Randalierer ausfindig zu machen und vors Gericht zu bringen, ich persönlich werde mich dafür einsetzen die Strafen für Randale und Verletzungen anderer so wie auch die Beschädigung fremden Eigentums noch stärker zu bestrafen als wie es bis jetzt der Fall war.

    An alle anderen, Bürger des Freistaats, Flüchtlinge und Einwanderer die wahrlich arbeiten wollen und sich an unserer Kultur und unserem Staatswesen beteiligen wollen, Urlauber und Touristen die die Feiertage in Bayern verbringen wollen und jeder weiteren Person die aus welchen sonstigen Gründen auch immer zum Neujahr in unserem wunderbaren Freistaat verbringen will ich hier ein fröhliches Neues Jahr wünschen und mich insbesondere beim bayrischen Volk für das Vertrauen bedanken welches es den bayrischen und Bundespolitischen Institutionen entgegengebracht hat, den das ich heute hier stehen kann und für ein geordneten Jahresübergang sorgen kann, dass haben wir nur euch zu verdanken und das ist etwas auf was ein jeder Bayer stolz sein kann, unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, politischer Einstellung oder sonstiger Unterschiede .“