Bayerische Staatskanzlei
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Glücklicherweise bestimmt nicht Ihre Majestät von Neuheimer über die Auslegung der, im Übrigen höchst unbestimmten, Gesetze, sondern ein unabhängiges Gericht.
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Glücklicherweise bestimmt nicht Ihre Majestät von Neuheimer über die Auslegung der, im Übrigen höchst unbestimmten, Gesetze, sondern ein unabhängiges Gericht.
Das "andere Beiträge sind zu unterlassen" gilt auch für Sie!
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