Bayerische Staatskanzlei

  • PM III/01

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    13. September 2020

    München - Nachdem am Mittwoch bekannt wurde, dass linksextremistische Gruppierungen unter anderem auch den Baden-Württembergischen Ministerpräsident Kretschmann bedrohten äußerte sich Ministerpräsident Neuheimer wie folgt:



    „Mit großer Sorge beobachte ich die anwachsende Verachtung gegenüber Amtsträgern und demokratischen Institutionen. Dass nun auch mein geschätzter Kollege Winnfried Kretschmann oder das Bundesverfassungsgericht ins Visier genommen werden ist ein Alarmsignal. Die Hemmschwelle für Extremismus jeder Art sinkt, und dem müssen wir als politische Akteure und als Gesellschaft geschlossen entgegenwirken; Ja, wir müssen die Demokratie gegen ihre Feinde verteidigen. Meine Regierung wird sich der Sache annehmen und ich erwarte das auch von der Bundesregierung. Ich habe mit Winfried Kretschmann telefoniert: Bayern und Baden-Württemberg werden eng in der Extremismusbekämpfung zusammenarbeiten.“


  • PM III/02

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    21. September 2020

    München - Letzte Woche lies Ministerpräsident Neuheimer Baden-Württemberg und Niedersachsen zu einem Automobilgipfel einladen. Nachdem beide diesem Gipfel zustimmten, bei dem es vor allem um die Zukunft der Automobilbranche sowie des Verbrennungsmotors gehen soll, besuchte Felix Neuheimer die BMW AG und traf sich dort unter anderem mit dem Vorstandschef:



    „Es waren tolle und informationsreiche Tage. Ich habe viele nette Leute kennen gelernt. Bei meinem Besuch bei der BMW wollte ich aber vor allem die technischen Fortschritte und Lösungsansätze der Automobilindustrie für die Zukunft anschauen. Als liberaler Demokrat folge ich dem Grundsatz: Innovationen statt Verbote, weshalb ich mir auch ein Bild machen wollte, inwiefern politische Ziele von der Automobilindustrie umsetzbar sind. Ich freue mich nun auf den Automobilgipfel zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Niedersachsen und Bayern im nächsten Monat. Ziel wird es sein, zukunftsfähige Konzepte zu erarbeiten und diese in einem nächsten Schritt mit der Bundesregierung umzusetzen.“


  • PM III/03

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    23. September 2020

    München - Reichsbürger, rechte Verschwörungstheoretiker, Corona-Gegner und zuletzt auch Anhänger Rechter und Rechtskonservativer Vereinigungen tragen auf Demonstrationen Reichsflaggen vor sich her oder hängen sich die Reichsflaggen auf ihr Grundstück. Das meiste öffentliche Entsetzen erregten zuletzt Berliner Demonstranten, die versuchten mit Reichsflaggen in den Bundestag einzudringen. Vom Gesetzgeber verboten ist bisher nur die Reichsfahne von 1933-1945. Reichskriegsflaggen, die immer mehr als Symbol rechter Gruppierungen genutzt werden, sind davon bisher ausgeschlossen. Der Bayerische Ministerpräsident schließt diese Regelungslücke jetzt durch folgenden Erlass:


    Erlass zum Umgang mit dem öffentlichen Zeigen von Reichskriegsflaggen .pdf


    „Es ist Zeit zu handeln. Ich schließe mich dem Bremer Bürgermeister an, die optische Inbesitznahme des öffentlichen Raumes mit Symbolen nationalsozialistischer Anschauungen dürfen wir nicht zulassen. Auch wünsche ich mir, dass andere Bundesländer schon bald nachziehen werden, oder es sogar eine bundesweite Regelung gibt.“


  • Glücklicherweise bestimmt nicht Ihre Majestät von Neuheimer über die Auslegung der, im Übrigen höchst unbestimmten, Gesetze, sondern ein unabhängiges Gericht.

  • PM III/04

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    28. Okotober 2020

    Die Bayerische Staatsregierung hat die anderen Schulminister der Länder sowie die Bundesbildungsministerin zu einer Kultusministerkonferenz eingeladen. Alle Eingeladenen haben zugesagt, sodass die Konferenz gestern beginnen konnte. Themen sind die Vereinfachung des Verfahrens zur Abrufung von Geldern aus dem DigitalPakt sowie die bessere Vergleichbarkeit der Schulabschlüsse zwischen den Ländern als auch allgemeine Bildungsstandards, Qualitätssicherung, usw.


    Gleichzeitig lud der Bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus, Nils Neuheimer, vergangene Woche die Opposition im Bayerischen Landtag zu einer Gesprächsrunde betreffend die Anpassung der bayerischen Bildungspläne und Stundentafeln zur Stärkung der sozial- und naturwissenschaftlichen Fächer sowie der Berufsbildung. Bisher ging jedoch noch keine Antwort ein.

    Richter am Obersten Gericht

    Bundeskanzler a.D.

    Administrator

  • PM V/01


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    31.01.2021


    Die Staatsregierung bedankt sich für die aktuell sehr konstruktive Zusammenarbeit auf der Bund-Länderkonferenz. Die Bund-Länderkonferenz hat nach aktuellem Stand beschlossen, die aktuellen Maßnahmen trotz der sinkenden Zahlen beizubehalten. Die Gefahr, die von vor schnellen Lockerung ausgeht wollte Bund und Länder nicht eingehen. Diese Entscheidung trägt die Staatsregierung mit. Es werden allerdings alle ersten Klassen und alle Abschlussklassen, deren Schüler*innen den Quali, die mittlere Reife, das Abitur, die Fachhochschulreife oder den IHK-Berufsabschluss anstreben. Die genannten Klasse werden ab dem 08.02.2020 wieder die Schulen im Wechselunterricht besuchen. Mit dieser Maßnahme sollen die Schüler*innen bestmöglich auf den anstehenden Schulabschluss vorbereitet werden. Die ersten Klassen werden geöffnet, um sicherzustellen, dass keine Lücken beim Erlernen des Lesens und des Schreibens und des Rechnens entstehen. Diese Maßnahme wird auf Grund der sinkenden Infektionszahlen veranlasst. Es wöchentlich durch das bayerische Kabinett überprüft werden, ob die beschlossene Teilöffnung nach wie vor trag bar ist. Die Staatsregierung öffnet Schulen, da die Staatsregierung die Bildung als Fundament für das spätere Leben ansieht.



  • PM V/02


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    19.02.2021


    München. Der Bayerische Ministerpräsident hat heute in seiner Ansprache an die Bevölkerung des Freistaates Bayern den Opfern des Anschlages im hessischen Hanau gedacht, bei den zahlreiche Menschen aus rassistischen Hass ums Leben kamen. "Hass und Hetze gehören leider vermehrt wieder zu unserem alltäglichen Leben dazu, dabei sollten wir eigentlich aus der grausamen Schandtat der Vergangenheit gelernt haben, wohin ein solch abstruses Verhalten führen kann. In unserem Freistaat haben wir keinen Platz für Faschisten und rechte Wutbürger. Ich möchte heute insbesondere die "Mutbürger" loben, die einem solchen Verhalten entschieden gegenüberstehen": so der Ministerpräsident.

    Anschließend an die Ansprache des Ministerpräsidenten wurde eine kurze Schweigeminute im Ministerrat abgehalten.

  • PM V/03


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    19. 02. 2021


    Zum Beginn der neuen Woche wird der psychologische Beirat der Bayerischen Staatsregierung, bestehend aus den führenden Wissenschaftlern der Psychologie und der Verhaltenswissenschaften im Freistaat Bayern, mit seiner Arbeit beginnen. Er soll dem Sozialministerium, hilfsweise dem Innenministerium beigeordnet sein und die Regierung bei der Lagebeurteilung und Erarbeitung von Maßnahmen beraten. Damit sollen Themen wie mentale Gesundheit, Einsamkeit, sowie die Prävention und Bekämpfung psychischer Krankheiten stärker in den Fokus der Regierungsarbeit gerückt werden. Die Covid-19-Pandemie und die Beschränkung sozialer Kontakt haben es notwendiger denn je für die Staatsregierung gemacht, sich mit diesem Thema zu befassen. Viel zu lange wurde es von der Politik recht wenig beachtet, zu Unrecht. Mit der Einführung eines Ministers für Einsamkeit haben Länder wie Großbritannien und Japan bereits Schritte in ähnliche Richtung verfolgt.

  • PM V/04

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    26.02.2021


    München. In Absprache mit der Konservativen Partei hat Ministerpräsident Müller heute eine notwendige Umbildung des Ministerrates beschlossen. Sebastian Fürst wurde heute von Ministerpräsident Müller zum Staatsminister für Finanzen und Wirtschaft berufen. Er soll neben seiner Aufgabe als Beauftragter für die Corona-Pandemie gleichzeitig das Finanz- und Wirtschaftsministerium führen und damit notwendige Schritte einleiten, damit die Bayerische Wirtschaft möglichst glimpflich aus der Krise hervorgeht. "Sebastian Fürst ist ein versierter Fachpolitiker, der mit seiner Arbeit in Zeiten der Corona-Krise eine sehr überparteiliche Rolle zum Wohle des Freistaates Bayern gemeistert hat. Er verdient die vollständige Anerkennung beider Koalitionäre": so Ministerpräsident Müller und Stellvertreterin Hirsch im Einklang.


  • PM V/03


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    02. 03. 2021


    Angesichts der sich seit Wochen zuspitzenden Infektionslage in den oberfränkischen Landkreisen Kulmbach, Hof (ebenso der Stadtkreis), Wunsiedel im Fichtegebirge, Tirschenreuth, sowie der oberpfälzischen Stadt Weiden in der Oberpfalz und dem Landkreis Neustadt an der Waldnaab, hat die Staatsministerin der Innern den Aufbau von temporären Grenzkontrollstationen und Corona-Testzentren an den Übergängen in die Tschechische Republik angeordnet. Man wolle damit bereits im Vorraus die Umsetzung einer Entscheidung der Bundesregierung für Grenzkontrollen erheblich beschleunigen und betroffene Pendler darauf vorbereiten. Die Lethargie der geschäftsführenden Bundesregierung ist der bayerischen Staatsregierung nach wie vor unverständlich, und fordert den Bund zu einem unverzüglichen Handeln auf. Prag scheint die Situation ähnlich zu bewerten.

  • PM V/06


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    08.03.2021


    München. Am heutigen Nachmittag lud Ministerpräsident Müller die Mitglieder der Staatsregierung unter einem strengen Hygienekonzept zu einer Feierstunde in die Bayerische Staatskanzlei ein. Nach einer langen Festrede und lobenden Worten für die Amtsführung des Ministerpräsidenten verlieh Ministerpräsident Carsten Müller seiner bisherigen Stellvertreterin Kathrin Hirsch den Bayerischen Verdienstorden für ihre außerordentlichen Leistungen. "Ich bin mir sicher, dass Staatsministerin Hirsch in vielerlei Hinsicht das Sicherheitsgefühl in der Bayerischen Bevölkerung und auch den Schutz vor Covid-19 deutlich gesteigert hat. Meine Stellvertreterin hat sich während meiner Amtszeit um den Freistaat verdient gemacht" so der Ministerpräsident. Im Anschluss an den Festakt legt Müller um 21Uhr die Geschäfte als Ministerpräsident nieder.

  • PM VI/01


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    01.04.2021






    Abschaffung der Kreuzpflicht in Bayerischen Behörden


    Am heutigen Donnerstag machte Ministerpräsident Holler eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) bekannt. Die Änderung sieht die Abschaffung der sog. "Kreuzpflicht" in Bayerischen Behörden vor. Diese wurde im Mai 2018 von Ministerpräsident Söder (CSU) eingeführt, stieß jedoch bereits damals auf massive Kritik. Auch zahlreiche Klagen gegen den "Söder-Kruzifix-Erlass" gingen bei den Bayerischen Gerichten ein. "Die Trennung von Staat und Kirche ist für die Staatsregierung von wesentlicher Bedeutung, das hat der Beschluss des Ministerrates gezeigt, welcher sich einstimmig für die Abschaffung der Kreuzpflicht ausgesprochen hat. Der Staat hat sich, abseits jeglicher kultureller Prägung durch das Christentum, allen Angehörigen der verschiedenen Religionsgemeinschaften gegenüber neutral zu verhalten und zu zeigen. Das Vorschreiben zum Aufhängen eines Kreuzes, welches unstrittig ein Symbol des Christentums darstellt, ist mit diesen Prinzipien nicht zu vereinbaren.", so Ministerpräsident Holler.


    Juristischen Personen des öffentlichen Rechts, welche unter Berücksichtigung des § 36 AGO aufgrund des nun aufgehobenen § 28 ein Kreuz angebracht haben, wird nun nahegelegt, dieses wieder zu entfernen.


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    Anfragen können hier eingereicht werden.

  • PM VI/02


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    11.04.2021


    2. Wochenbericht der Bayerischen Staatsregierung


    Am heutigen Sonntag, den 11. April 2021 wurde durch die Staatskanzlei der 2. Wochenbericht der Bayerischen Staatsregierung veröffentlicht. Die Wochenberichte sind teil der Öffentlichkeitsarbeit der Staatsregierung und sollen die notwendige Transparenz über die Arbeit der Regierung schaffen. Alle zwei Wochen findet die Vorstellung des Wochenberichtes im Zuge einer Pressekonferenz statt, in welcher Staatsministerin Wiedmann, welche für die Erstellung dieser verantwortlich ist gemeinsam mit einem*einer Kabinettskolleg*in Interessierten Rede und Antwort steht. Einmal im Monat nimmt Ministerpräsident Holler an den Pressekonferenzen teil.

    Der 2. Wochenbericht ist hier abrufbar: 2._Wochenbericht.pdf.



  • PM VII/01


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    20.06.2021






    Verleihung des Bayerischen Verdienstordens


    Am heutigen Sonntag, 20. Juni hat der Bayerische Ministerpräsident hat der Bayerische Ministerpräsident Herrn SEBASTIAN FÜRST den Bayerischen Verdienstorden verliehen.


    Der 46 Jahre alte Fürst hat sich in besonderer Weise um den Freistaat Bayern verdient gemacht. Er ist seit der 1. Legislaturperiode ununterbrochen Mitglied des Bayerischen Landtages, war im Kabinett Müller Corona-Sonderbeauftragter und zuletzt auch Staatsminister der Finanzen. Dazu war und ist Sebastian Fürst sowohl im Kabinett Holler I als auch im Kabinett Holler II als Staatsminister ebenso Mitglied der Staatsregierung.


    Besonders hervorzuheben sind die Sebastian Fürsts Leistungen für den Bayerischen Landtag und dem Freistaat Bayern, dem Fürst in der 3. Legislaturperiode als Landtagsvizepräsident und nunmehr die vierte Legislaturperiode als Präsident des Bayerischen Landtages gedient hat. Fürst führt die Geschäfte des Landtages fortwährend in der gebotenen Neutralität und Professionalität und erweist dem Freistaat Bayern und der parlamentarischen Demokratie durch diesen Einsatz besondere Dienste. in keinem anderen Landtag ist der Landtagspräsident schon so lange ununterbrochen im Amt. Dieses besondere Engagement für den Freistaat gilt es in angemessener Weise anzuerkennen, was nun durch die Verleihung des Bayerischen Verdienstordens geschehen ist.


    Die Verleihung erfolgt im Rahmen einer kleinen Feierlichkeit mit begrenzter Teilnehmerzahl und unter Berücksichtigung der aktuellen Corona-Auflagen.


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    Anfragen können hier eingereicht werden.

  • PM VII/02


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    24.07.2021






    Information der Staatsregierung über das bayerische Soforthilfeprogramm für Hochwassergeschädigte


    München – Das Staatsministerium der Finanzen und für Wirtschaft legt ein Soforthilfeprogramm für die Flut- bzw. Hochwasseropfer des vergangen Wochenendes auf. Die Staatsregierung wird rund 50 Millionen Euro bereitstellen, damit die Geschädigten aus den betroffenen Regionen sofort unterstützt werden können. Auch für Unternehmen und Angehörige Freier Berufe sowie für die Land- und Forstwirtschaft werden Soforthilfen gewährt. Falls die 50 Millionen Euro nicht ausreichen sollten, wird die bayerische Staatsregierung diese Summe selbstverständlich vergrößern. Für jeden Haushalt in den betroffenen Regionen werden bis zu 5.000 Euro an Soforthilfen zur Verfügung stehen. Resultiert aus dem Hochwasserschaden eine Bedrohung der Existenz, wird die Staatsregierung betreffende Haushalte mit Mitteln aus dem Härtefond unterstützen. Die Staatsregierung will durch diese Sofortmaßnahmen die Existenzen absichern und schnellst möglich eine Unterstützung gewähren.


  • PM VIII/01


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    06.09.2021






    Ankündigungen zum Wochenplan


    Die Bayerische Staatskanzlei veröffentlichte im Namen des Ministerpräsidenten am Morgen des 06.09. einen Wochenplan für die Woche von dem 06.09 bis zum 12.09. Damit möchte die Staatsregierung ihre Aktivitäten transparent vorzeigen.


    1. Zusammenstellung eines Expertenrates für das Thema Klimaschutz und Reduktion von Treibhausgasausstoß

    Der Freistaat muss als Vorbild in die Zukunft blicken und gehen. Der Klimaschutz ist einer der wichtigsten Aufgaben unserer Zeit, daher wird die Staatsregierung einen Expertenrat zusammenstellen, der die Staatsregierung fortan in diesem Thema mit seiner Expertise unterstützen soll. Im Zuge dessen hat die Bayerische Staatsregierung Kontakt zu anerkannten Klimaforschern aufgenommen und wird wichtige Gespräche noch in dieser Woche führen. Nur mit einem guten Plan kann der Wohlstand durch den Schutz des Klimas erhalten bleiben


    2. Fertigstellung und Besprechung eines 4. Gesetz zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie (4. COVID-19-Eindämmungsgesetz)

    Der Ministerpräsident kündigte vor wenigen Wochen an, das Gesetz zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie zu verändern, um den Genesenenstatus mit dem Impfstatus gleichzusetzen, die Maßnahmen zu lockern und ein 3G-System einzuführen. Dieses Gesetz soll diese Woche noch in der Staatsregierung besprochen und schließlich dem Landtag präsentiert werden. Es ist essenziell, dass die Maßnahmen aktueller Erkenntnisse und vor allem der aktuellen Impfquote angepasst werden, um die Maßnahmen auch weiter vor den Gerichten begründen zu können.


    3. Gespräche mit Künstlerinnen und Künstlern bezüglich möglicher Unterstützungen bezüglich der COVID-19 Pandemie und des Impffortschrittes

    Die Staatsregierung hat die Künstlerinnen und Künstler nicht vergessen, die unter den Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie leiden mussten. Der Ministerpräsident persönlich trifft sich mit verschiedenen Künstlern und bespricht mögliche Maßnahmen. Eine dieser Maßnahmen könnte die Unterstützung der Impfkampagne in Form von Auftritten für neu Geimpfte sein, wie der Ministerpräsident in der Regierungserklärung bereits ankündigte. Damit möchte man sowohl die Künstler unterstützen, als auch einen weiteren Grund für eine Impfung erschaffen.


    4. Fertigstellung und Inkraftsetzung eines Haushaltes für den Freistaat Bayern

    Der künftige Bayerische Haushalt steht in den Startlöchern. Zur Wohlstandssicherung des Freistaates und seiner Bürger sind solide Finanzen erforderlich. Diese bringt die Staatsregierung mit dem kommenden Haushalt ein und nimmt sich zum Auftrag das Verfügbare Geld effizient zu nutzen. Der Ministerpräsident erhofft sich eine konstruktive und fachliche Debatte über diesen Haushalt im Landtag und zeigt sich auch offen, Änderungsvorschläge zu übernehmen.


    5. Gespräche mit Bayerischen Bürgerinnen und Bürgern

    Die Staatsregierung plant mehrere Gespräche mit den Bürgerinnen und Bürgern des Freistaates Bayern. So möchte der Ministerpräsident einige Altenheime und Krankenhäuser besuchen, um mit den Einwohnern aber auch den Mitarbeitern in ein Gespräch zu kommen. Zeitgleich möchte der Bayerische Ministerpräsident sich mit dem Volk in Verbindung setzen und eine Möglichkeit geben, fragen zu stellen. Wenngleich nicht alle Fragen aufgrund der schieren Menge beantwortet werden könnten, ist die Staatsregierung zuversichtlich, einen Transparenten Einblick in ihre Arbeit zu ermöglichen.



    Über weitere Maßnahmen werden die einzelnen Staatsministerien informieren.

    Anwalt ihres Vertrauens


    Verrückter Vogel

  • PM VIII/02


    02. 03. 2021

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    Razzia in bayerischen Moscheen

    München. Seit dem heutigen Morgen wurden im gesamten Gebiet des Freistaats Moscheen von den zuständigen Polizeibehörden durchsucht. Vereinzelt kam es zu Gegenwehr von Gemeindemitgliedern gegen die Beamten, hier seien Einrichtungen in den Großstädten München und Nürnberg genannt. Insbesondere Zentren der islamistischen Milli-Görüsch-Bewegung sowie Moscheen, deren Vorbeter oder Mitglieder bereits in der Vergangenheit mit verfassungsfeindlichen Tendenzen aufgefallen waren, standen im Mittelpunkt der Aktion. Innen- und Justizministerin Kathrin Hirsch begründete das Vorgehen mit der 'drohende Gefahr' für den Freistaat Bayern, die von diesen Einrichtungen ausgehe. Zudem vermute sie Verbindungen zu dem geplanten islamistischen Anschlag auf eine Synagoge in Hagen (Nord-Rhein-Westfalen) zwei Tage zuvor. Die bayerischen Behörden seien diesbezüglich schon in Kontakt mit der Hagener Polizei sowie dem Innenministerium des Landes Nord-Rhein-Westfalen getreten. Entgegen des Verdachts der Ministerin haben die Durchsuchungen der islamischen Einrichtungen bislang jedoch noch keine Ergebnisse geliefert.

  • PM IX/01


    29. 10. 2021

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    Erlass zur Zurschaustellung demokratiefeindlicher Symbole


    Die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern sind nicht nur freiheitlich-demokratische Staaten, sondern mit Blick auf ihre Geschichte, bewusst als wehrhafte Demokratien verfasst. Der Staat und die Zivilgesellschaft sind dazu angehalten die Demokratie und ihre Institutionen gegen die Übernahme durch ihre Feinde - darunter Terroristen und Extremisten - zu schützen. Diese Feinde versammeln sich zumeist hinter Symbolen ihrer Ideologie, die sie öffentlich zur Schau stellen. Das Strafgesetzbuch untersagt daher in §86a die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Darüber hinausgehend hat der Ministerpräsident des Freistaates Bayern Felix Neuheimer am 23. September 2020 bereits einen landeseigenenen Erlass zum Umgang mit dem öffentlichen Zeigen von Reichskriegsflaggen erlassen, der das Zeigen dieser Flaggen zur Ordnungswidrigkeit nach §118 OWiG erklärt hatte. Nach Ansicht der damaligen Regierung dienen die bezeichneten Flaggen als Ersatzsymbol für die demokratiefeindliche Neurechte Bewegung, sowie für das Reichsbürger Milieu, die am "Sturm auf den Reichstag" am 30. August 2020 beteiligt gewesen sein sollen. Zunächst sollte dieser Erlass nur vorübergehend bis zu einer bundesweiten Indizierung der Symbole gelten, doch bis zuletzt handelt es sich um Landesspezifika des Freistaates Bayern und der Freien Hansestadt Bremen.


    Nach Auffassung der Staatsregierung des Freistaates Bayern und dem Ministerpräsidenten hat sich die getroffene Regelung bewährt, sie sehen jedoch noch Nachbesserungsbedarf. Nach wie vor wird die öffentliche Ordnung und das Straßenbild nicht nur mit rechtsextremer, sondern auch linksextremer Propaganda bedroht. Szenen wie in Hamburg, Berlin oder Leipzig beweisen, dass auch der linke Rand nicht vor Gewaltanwendung zurückschreckt und auf die Zersetzung der Demokratie hinarbeitet. Entsprechend sieht die Staatsregierung die Einschränkung öffentlichkeitswirksamer Propaganda demokratiefeindlicher Gruppierungen als einen Schritt an, den Zulauf zu diesen einzudämmen. Als zentrales Sammlungssymbol neben Hammer und Sichel (Anlage 1) gilt im links-autonomen Bereich die rote und schwarze Fahne, genannt "Antifa-Symbol" (Anlage 2).


    Diese Symbole stellen nachweislich eine Gefahr für die öffentliche Ordnung dar, wodurch der Ordnungswidrigkeitentatbestand des § 118 Abs. 1 OWiG erfüllt wird. Dies gilt auch für das Zeigen oder Verwenden auf privatem Grund, wenn dadurch eine Wirkung für die Öffentlichkeit erkennbar entfaltet werden soll und wird. Das Zeigen oder Verwenden der Symbole in den Anlagen 1 und 2 in der Öffentlichkeit ist daher auf der Grundlage der Artikel 2 und 11 des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) im Rahmen der Ausübung pflichtgemäßen Ermessens zu unterbinden. Sollten die Symbole nicht nach Aufforderung durch Beamte zu entfernen sein, sind die Gegenstände, die die Symbole enthalten gemäß Artikel 25 Absatz 1 PAG sicherzustellen.


    In diesen Fällen ist zudem stets ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten; der Sachverhalt ist mittels Fotos und/oder Videoaufzeichnung zu dokumentieren.


    Für den Ministerpräsidenten,


    Staatsministerin des Innern und der Justiz

    Kathrin Hirsch