Bayerische Staatskanzlei
-
-
-
Auf Grund von
Art. 19 Abs. 2 und Art. 115 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1998 (GVBl S. 702, BayRS 2030-1-1-F), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 7. August 2003 (GVBl S. 503), die Bayerischen Staatsministerien der Justiz, des Innern, für Wissenschaft, Forschung und Kunst, der Finanzen und für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen im Einvernehmen mit dem Landespersonalausschuss
sowie
Art. 2 Abs. 3 des Gesetzes zur Sicherung des juristischen Vorbereitungsdienstes (SiGjurVD) vom 27. Dezember 1999 (GVBl S. 529, BayRS 302-1-J), geändert durch § 21 des Gesetzes vom 24. Dezember 2002 (GVBl S. 962), das Bayerische Staatsministerium der Justiz im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen
verordnet das Staatsministerium für Inneres und Justiz wie folgt:
1. § 5 Absatz 2 wird folgender Satz drei hinzugefügt: Erstmals in der ersten Kampagne des Kalenderjahres 2024 werden die schriftlichen Aufsichtsarbeiten auf Computern angefertigt, die vom Landesjustizprüfungsamt gestellt werden. Das Landesjustizprüfungsamt kann insoweit abweichend von Satz 2 bestimmen, dass nur die Aufsichtsarbeiten jeweils der ersten oder der zweiten juristischen Prüfung zur selben Zeit stattfinden. Prüflinge, die nachweisen, dass die Anfertigung der Arbeiten auf dem Computer eine besondere Härte für sie darstellt, können auf Antrag zur handschriftlichen Bearbeitung zugelassen werden.
2. § 32 Absatz 3 wird folgender Satz 3 hinzugefügt: Die Benotung der Aufsichtsarbeiten darf den Prüfern nicht vorab mitgeteilt werden.
3. § 65 Absatz 2 wird folgender Satz 4 hinzugefügt: Die Benotung der Aufsichtsarbeiten darf den Prüfern nicht vorab mitgeteilt werden.
München, 15.11.2022
Paul Fuhrmann als Staatsminister des Inneren & für Justiz
-
Pressemitteilung zu den ersten Resultaten der landesweiten Sicherheitsstrategie "Zugriff"
Seit dem Amtsantritt von Staatsminister für Inneres & Justiz Fuhrmann melden die Kreis- und Ortspolizeibehörden sowie die Dienststellen der Vollzugspolizei regelmäßig bekannte und wahrscheinliche Kriminalitätsschwerpunkte an das Staatsministerium für Inneres & Justiz. Dort werden systematische Einsätze zur Gefahrenabwehr zentral geplant und Weisungen an untergeordnete Behörden zur gleichzeitigen Ausführung großflächig angelegter Kontrollen erteilt. Aus taktischen Gründen erfolgen die Weisungen kurzfristig. Das Vorliegen eines Kriminalitätsschwerpunkts hängt maßgeblich von den Verhältnissen vor Ort ab und ist weitestgehend den örtlichen Behörden überantwortet. In großen Städten hat sich herausgestellt, dass es mehrere gleichartige Örtlichkeiten gibt, die als Kriminalitätsschwerpunkt eingestuft werden, hierunter vor allem Shisha-Bars und Spielhallen.
Am Wochenende vom 18.11.2022 bis zum 20.11.2022 wurden daher landesweite Kontrollen in derartigen Örtlichkeiten durchgeführt. Insgesamt wurden über 3.500 Personen polizeilich kontrolliert. Im Ergebnis kam es zu 137 (vorläufigen) Festnahmen und über 500 (Straf-)Anzeigen. Ein großer Anteil der festgenommenen Personen waren entweder zur Fahndung ausgeschrieben oder hielten sich ohne Aufenthaltserlaubnis im Gebiet des Freistaats auf. Fünf Personen konnten noch am Tag der Festnahme aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen werden, nachdem fällige Bußgelder zum Ausgleich gebracht worden sind. 34 Personen wurden als vollziehbar ausreisepflichtig festgestellt und daher in Abschiebegewahrsam genommen. Gegen 41 Personen wurde wegen dem dringenden Verdacht schwerwiegender Straftaten, darunter illegalem Drogenhandel, Wohnungseinbruchsdiebstahl, tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gefährlicher Körperverletzung, in Untersuchungshaft genommen. Eine mutmaßlich versuchte räuberische Erpressung konnte erfolgreich verhindert werden. Gegen die beiden Tatverdächtigten, die hierbei eine Schusswaffe, für deren Führen sie keine Erlaubnis besaßen, mitführten wurden ebenfalls Haftbefehle erlassen. Eine zur Fahndung ausgeschriebene Person steht im dringenden Tatverdacht, Täter eines vorsätzlichen Tötungsdelikts gewesen zu sein; der insoweit erlassene Haftbefehl gelangte zur Vollstreckung. Eine erhebliche Anzahl der übrigen Anzeigen verteilt sich auf unerlaubtem BtM-Besitz, unerlaubtem Waffenbesitz sowie Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz. In diesem Zusammenhang wurden auch drei Steuerstrafverfahren eingeleitet wegen dem Verdacht der Steuerhinterziehung in Bezug auf Wasserpfeifentabak. Im Übrigen wurden, auch im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, diverse Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt.
Staatsminister Fuhrmann zeigte sich über die Ergebnisse der Untersuchung zwiegespalten: "Für die Strafverfolgung waren das zwei erfolgreiche Tage. Andererseits dürfte das angesichts der erschütternd hohen Anzahl an Verstößen auch gegen Strafgesetze nur die Spitze des Eisbergs gewesen sein. Es gilt jetzt, weiterzumachen und am Ball zu bleiben. Zu häufig müssen wir feststellen, dass wir Tatverdächtige nicht zu greifen kriegen. Insoweit war das ein gutes Wochenende. Gleichzeitig tragen derartige Aktionen zum Sicherheitsgefühl der Bevölkerung bei: In Bayern sorgen wir uns um Sie! Die Staatsanwaltschaften haben Weisung, die verdächtigen Personen nunmehr weiter ins Visier zu nehmen und zu prüfen, ob weitergehende Straftaten durch die Verdächtigen begangen worden sind oder begangen werden könnten. Mir wurde die Information zugetragen, dass infolge dieses Großeinsatzes bei etwa elf Personen Hausdurchsuchungen angeordnet worden sind. Nicht möglich wäre der groß angelegte Angriff auf das Verbrechen ohne die couragiert handelnden Polizeibeamten, denen mein ausdrücklicher Dank und meine Anerkennung gilt. Auch in der Zukunft ist angedacht, die verfügbaren Ressourcen auf bekannte Schwerpunkte zu konzentrieren. Hier in Bayern steht die Staatsregierung hinter der Polizei. Ich persönlich ermutige die handelnden Beamten ausdrücklich zu konsequentem und beherzigten Eingreifen und ich zeichne hierfür verantwortlich."
-
Rechtsverordnung
Auf Grund von
Art. 9 Abs. 4 Satz 2, Art. 25 Abs. 3 Satz 1, Art. 37 Abs. 3 Satz 3, Art. 44 Abs. 2 Satz 1, Art. 45 Abs. 2, Art. 46 Abs. 4, Art. 49 Abs. 1, Art. 50 Abs. 2, Art. 52, Art. 53 Abs. 4 und 6, Art. 54, Art. 55 Abs. 1 Nr. 6, Art. 56 Abs. 2 Nr. 2, Art. 58 Abs. 1 und 6, Art. 62 Abs. 8 und 9, Art. 65 Abs. 1 Satz 4, Art. 68, Art. 69 Abs. 7, Art. 84 Abs. 1, Art. 85, Art. 86 Abs. 15, Art. 89, Art. 100 Abs. 2, Art. 101 Abs. 2, Art. 106, Art. 114 Abs. 1 Nr. 1, Art. 116 Abs. 4 und Art. 128 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 414, ber. S. 632, BayRS 2230-1-1-UK), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2022 (GVBl S. 11), erlässt das Bayerische Staatsministerium für Volksbildung und Volkserziehung folgende Verordnung:
Artikel 1
1. Die Gymnasialschulordnung vom 23. Januar 2007 (GVBl. S. 68) wird wie folgt geändert:
In § 26 Absatz 1 wird ein Satz 3 angefügt, der wie folgt gefasst wird: "Als Verstoß gegen die Sprachrichtigkeit ist insbesondere Gendersprache zu werten; dies umfasst insbesondere jede angehängte Form von "*innen", "_innen", ":innen" oder vergleichbare Wortkonstruktionen."
2. Die Realschulordnung vom 18. Juli 2007 (GVBl. S. 458, ber. 585) wird wie folgt geändert:
In § 17 Absatz 1 wird ein Satz 5 angefügt, der wie folgt gefasst wird: "Als Verstoß gegen die Sprachrichtigkeit ist insbesondere Gendersprache zu werten; dies umfasst insbesondere jede angehängte Form von "*innen", "_innen", ":innen" oder vergleichbare Wortkonstruktionen."
3. Die Mittelschulordnung vom 04. März 2013 (GVBl. S. 116, KWMBl. S. 106) wird wie folgt geändert:
a) In § 13 Absatz 1 wird ein Satz 3 angefügt, der wie folgt gefasst wird: "Als Verstoß gegen die Sprachrichtigkeit ist insbesondere Gendersprache zu werten; dies umfasst insbesondere jede angehängte Form von "*innen", "_innen", ":innen" oder vergleichbare Wortkonstruktionen."
b) Satz 3 wird Satz 4.
Artikel 2
Die Verordnung tritt zum 05. Dezember 2022 in Kraft.
München, den 04. Dezember 2022
Die Staatsministerin für Volksbildung und Volkserziehung
Oxana K o s l o w s k a
-
Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern
Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 08. Dezember 2022
Auf Grund des Art. 43 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1998 (GVBl. S. 991, 992, BayRS 100-1-I), die zuletzt durch Gesetze vom 11. November 2013 (GVBl. S. 638, 639, 640, 641, 642) geändert worden ist, macht die Bayerische Staatsregierung bekannt:
§ 1
Die Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) vom 12. Dezember 2000 (GVBl. S. 873, 2001 S. 28; BayRS 200-21-I), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 24. April 2018 (GVBl. S. 281) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Der Titel des § 28 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) wird wie folgt gefasst:
a) "§ 28 Anbringen von Bildern in Dienstgebäuden"
2. § 28 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 werden die Wörter "Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen" durch die Wörter "Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der Staatstreue gut sichtbar ein Bild des amtierenden Ministerpräsidenten anzubringen"
§ 2
Die Bekanntmachung tritt zum 09. Dezember 2022 in Kraft
München, den 08. Dezember 2022
Der Bayerische Ministerpräsident
Frédéric B o u r g e o i s
-
-
München, den 11.12.2022
Staatsministerium für Volksbildung und Volkserziehung greift gegen "Critical Race Theory" (CRT) durch
Die Staatsministerin für Volksbildung und Volkserziehung, Oxana Koslowska, hat am Wochenende angekündigt, gegen die sogenannte "Critical Race Theory" (CRT) im Unterricht durchzugreifen. Dabei handelt es sich um gedankliche Konstruktionen linksradikaler Ideologen, es gäbe strukturellen Rassismus in unserer Gesellschaft. Insbesondere, nicht nur, aber insbesondere, in Unterrichtsinhalten für das Fach Englisch lassen sich derartige Ansätze finden.
"Immer wieder impliziert Unterrichtsmaterial, es gäbe strukturellen Rassismus in unserer Gesellschaft, 'kulturelle Aneignung', 'blackfacing' und 'blackfishing' seien verwerflich. Das entbehrt natürlich jedwedem Wahrheitsgehalt - genauso wie die Annahme, "Race" sei sozial konstruiert, die der Biologie offenkundig widerspricht. Mohren, Muselmanen, Schlitzaugen und viele andere Personengruppen sind in unserer Gesellschaft akzeptiert und müssen, wenn überhaupt, nur in Einzelfällen Nachteile erdulden. Strukturell ist da natürlich nichts. Es ist notwendig, gegen die Critical Race Theory vorzugehen; es kann nicht sein, dass versucht wird, unsere Schüler, unseren Nachwuchs, von linken Ideologen, die über Unterrichtsinhalte versuchen, zu indoktrinieren, mit Verweis auf angeblichen 'Rassismus' eingeredet wird, dazu gebracht werden, ihre Freiheit nicht mehr ausleben zu können. Es ist notwendig, mit dem Zwang zur Linientreue, zu brechen.", so Staatsministerin Koslowska.
Das Staatsministerium für Volksbildung und Volkserziehung hat den ihm unterstellten Schulen aufgegeben, das Unterrichten der "Critical Race Theory" ab sofort zu unterlassen. Koslowska ergänzte: "Zusätzlich habe ich das Institut für Schulqualität und Bildungsforschung angewiesen, eine entsprechende Überarbeitung des Lehrplanes vorzunehmen. Im Zuge dessen werden die Lehrmaterialien auch überarbeitet werden müssen. Das betrifft unter anderem das Schulfach Englisch, das sich bei der Verbreitung der Critical Race Theory besonders hervorgetan hat. Ab sofort ist damit jedoch Schluss, jetzt gehen wir gegen die linke Indoktrination konsequent vor und stärken die politische Neutralität unserer Schulen - ein guter Tag für das Bayerische Bildungssystem."
-
Pressemitteilung des
Staatsministeriums des Inneren & für Justiz
In den frühen Morgenstunden des 13.12.2022 vollstreckten Beamte der bayerischen Vollzugspolizei als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft insgesamt 13 Durchsuchungsbeschlüsse, die zuvor vor dem Ermittlungsrichter erwirkt werden konnten und sich gegen 16 Beschuldigte richtet. Die betroffenen Personen sind der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Sinne von § 129 StGB dringend tatverdächtig. Bei den Beschuldigten handelt es sich um Mitglieder des Klimaaktivismuskollektives "Letzte Generation", das in den letzten Wochen und Monate immer wieder durch rechtswidrige Blockadeaktionen auf sich aufmerksam gemacht hat. Zuletzt eskalierte die Situation dahingehend, dass das Gelände eines Flughafens illegal betreten und mitunter auch blockiert wurde. Aus Anlass der Wohnungsdurchsuchungen gelangte auch ein zuvor aus Präventivgründen erlassener Haftbefehl zur Vollstreckung. Die in Gewahrsam genommene Person war an ebenjener Blockadeaktion beteiligt.
Die Ermittlungsbehörden erhoffen sich von der Durchsuchungsaktion, bei der mitunter Telemediengeräte sichergestellt und beschlagnahmt wurden, nähere Erkenntnisse zur Organisation, Verfassung und Ressourcen des Kollektives "Letzte Generation". "Die Durchsuchungen zielen natürlich auch darauf ab, auch weitere Unterstützer und Mitglieder zu identifizieren. Ebenfalls ist es notwendig, die Zwecke und Tätigkeiten genau unter die Lupe zu nehmen, um den nicht unerheblichen Vorwurf zu substantiieren", meinte Staatsminister Paul Fuhrmann. Seiner Ansicht nach sei diese Angelegenheit ein Fall für das Evokationsrecht des Generalbundesanwalts: "Bundesweite Bedrohungen für die innere Sicherheit und den Bestand des Rechtsstaats müssen eine bundesweite Antwort erfahren. Es handelt sich bei den Blockadeaktionen nicht um angeblichen "zivilen Ungehorsam", sondern um einen systematischen Angriff auf den Rechtsstaat, seine Institutionen, den demokratischen Willensbildungsprozess und das staatliche Gewaltmonopol. Auch die Verfassungsschutzbehörden sehen hier eine hohe Eskalationsgefahr, die mit jener sog. Reichsbürger durchaus vergleichbar ist. Die Erpressungsmentalität und -logik der sogenannten Aktivisten führt zwangsläufig zu weiteren Gewalttätigkeiten, wenn man dem nicht konsequent einen Riegel vorschiebt."
Im Hinblick auf die Unterstützer der Bewegung weist das Staatsministerium für Inneres & Justiz darauf hin, dass die Staatsanwaltschaften des Freistaats derzeit davon ausgehen, dass personelle, finanzielle und sachliche Unterstützung den Tatbestand des § 129 I 3 StGB erfüllt und als solches auf verfolgt wird.
München, 13.12.2022
-
Pressemitteilung des Staatsministeriums
für Inneres & Justiz
München, 20.12.2022
Staatsminister Fuhrmann besucht Wirecard-Prozess
Am Montag, den 19.12.2022, war Staatsminister Fuhrmann am Landgericht München I zu Gast und verfolgte das gegen Markus Braun u. A. geführte Strafverfahren wegen des Verdachts des Betruges, Marktmanipulation und weiteren schwerwiegenden Delikten des Wirtschaftsstrafrechts. Anlass des Besuchs war die erfolgte Einvernahme des Mitangeklagten Bellenhaus, der die übrigen Mitangeklagten schwer belastete. Bellenhaus war als Manager für das betrügerische Drittpartnergeschäft in Asien zuständig, mit welchem der Aschheimer Konzern über mehrere Jahre Bilanzen fälschte und dadurch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unrichtig darstellte, um weitere Investoren für das Geschäft zu gewinnen.
Auf den Zweck des Besuchs angesprochen stellte Staatsminister Fuhrmann klar: "Es schickt sich für einen Staatsminister, auch nach der Einlassung des Mitangeklagten Bellenhaus, nicht an, Aussagen zur Tat- und Schuldfrage der Angeklagten zu treffen. Diese Bewertung bleibt den unabhängigen Gerichten vorbehalten. Indes habe ich volles Vertrauen in die zuständigen Richter. Für mich besteht kein Zweifel, dass die Tat- und Schuldfrage umfassend geklärt werden wird. Nach dem katastrophalen Versagen der zuständigen Aufsichtsbehörden, für das sich der Bundesminister der Finanzen bis heute weder entschuldigen, noch verantworten musste, ist dies auch das Mindeste, was der Staat für die geprellten Anleger tun kann. Bis heute ist es auch für mich unverständlich, dass die BaFin trotz ausreichendem Regelwerk nicht in der Lage war, den Betrug frühzeitig aufzuklären und so einen größeren Schaden zu vermeiden. Wenn Bundesbehörden bzw. -anstalten nicht in der Lage sind, geltendes Recht zu vollziehen, müssen wir langfristig darüber nachdenken, wieder mehr Kompetenzen auf die Bundesländer zu übertragen. Die Aufarbeitung dieses Skandals ist längst nicht beendet. Ich lasse mich in den kommenden Wochen von der zuständigen Staatsanwaltschaft München I persönlich über das weitere Vorgehen wegen möglicher Beihilfehandlungen von weiteren Verdächtigen unterrichten. Dabei ist klar: Regierungsmitglieder genießen keine Immunität."
-
Rechtsverordnung
Auf Grund von
Auf Grund des Art. 1 des Ausführungsgesetzes-Aufenthaltsgesetz (AGAufenthG) vom 24. August 1990 (GVBl. S. 338, BayRS 26-1-I) in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 AGAufenthG
e r l ä s s t
das Staatsministerium des Innern und für Migration nachfolgende
R e c h t s v e r o r d n u n g :
Artikel 1
Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten im Ausländerrecht
In § 6 der Verordnung über Zuständigkeiten im Ausländerrecht vom 27. August 2018 (GVBl. S. 714, 738) wird nachfolgender Satz 2 angefügt: "Abweichend von § 3 Abs. 1 Nr. 3 kann die oberste Landesbehörde die Zuständigkeit für Ausweisungen übernehmen, die auf ein Ausweisungsinteresse nach § 54 AufenthG beruhen."
Artikel 2
Inkrafttreten
Die Verordnung tritt mit Ausfertigung in Kraft.
Die voranstehende Rechtsverordnung wird hiermit ausgefertigt.
München, den 21. März 2023
Die Staatsministerin des Innern und für Migration
Oxana K o s l o w s k a
-
Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern & für Migration
München, den 21. März 2023
Staatsministerin Koslowska kündigt härteres Vorgehen gegen illegale Migranten an
Die neue Staatsministerin des Innern und für Migration, Oxana Koslowska, hat ein härteres Vorgehen gegen illegale Migranten angekündigt. So sei insbesondere ein intensiverer Einsatz der Bayerischen Grenzpolizei zur verstärkten Kontrolle der bayerischen Grenzen angedacht, doch sei aber auch die Umsetzung der von der bayerischen Staatsregierung angedachten Abschiebeoffensive angedacht. Koslowska äußerte sich zu dem Sachverhalt wie folgt: "Die Zahlen illegaler Migranten sind jüngst - insbesondere im letzten Jahr - extrem angestiegen, gleichzeitig sind unsere Kapazitäten nur begrenzt und es sind erhebliche gesellschaftliche Spannungen zu sehen. Um es klar zu sagen: wer trotz gegebener offizieller Wege illegal einreist, zeigt seine Verachtung für den deutschen und den bayerischen Rechtstaat bereits zu Beginn seines Aufenthaltes. Illegale Migration ist kein Gewinn für unsere Gesellschaft, im Gegenteil. Sie führt auch zu mehr gesellschaftlichen Spannungen. Eine autoritär-patriarchale und islamistische Sozialisation verträgt sich oftmals nicht mit der deutschen Kultur, mit unseren Werten; vielmehr ist Inkompatibilität festzustellen. Dies führt auch dazu, dass wir bei den entsprechenden Gruppen erhöhte Kriminalitätsraten beobachten können. Es ist klar: Einwanderung, vor allem illegale Einwanderung, ist immer und überall ein Sicherheitsproblem."
Es bestehe ein erheblicher Bedarf an geeigneten Gegenmaßnahmen, die eingeleitet werden müssten, um die mit illegaler Migration auftretenden Probleme zu beheben. Staatsministerin Koslowska: "Wir müssen den Einfall illegaler Dahergelaufener auf jeden Fall in den Griff kriegen, das nationale Interesse muss wieder im Vordergrund stehen. Geeignet scheinen hierzu einerseits ein intensivierter Einsatz der bayerischen Grenzpolizei und andererseits verstärkte Remigrationsoffensiven, die ausreisepflichtige Ausländer betreffen. Deutschland hat bislang für erhebliche Pullfaktoren gesorgt, durch Anreize für Einwanderung in die Sozialsysteme, offene Grenzen und zu großer Toleranz für illegale Migranten. Viele Migranten in Europa, auf der Balkanroute, haben eben auch angegeben, nach Deutschland zu wollen. Es gilt nun, wieder zu Rechtstaatlichkeit zurückzukehren, illegale Migration zu bekämpfen und legale Migration zu kontrollieren und nur in einem angemessenem Rahmen zuzulassen. Gleichzeitig wird das Staatsministerium die Abschiebung ausländischer Gefährder, natürlich auch Salafisten, nach § 58a Aufenthaltsgesetz vorbereiten. Hierzu wird es zu einem späteren Zeitpunkt eine entsprechende Mitteilung geben."
-
Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern & für Migration
München, den 21. März 2023
Koslowska ordnet erste Ausweisungen an
Die Staatsministerin des Innern und für Migration, Oxana Koslowska, hat bereits erste Ausweisungen angeordnet. Hierunter falle unter anderem Abdelrahman A. (sog. "ICE-Messerstecher"), der im Dezember letzten Jahres zu vierzehn Jahren Haft verurteilt wurde, nachdem er im November 2021 aus religiöser Motivation auf vier Fahrgäste in einem ICE eingestochen hatte. Zudem werde die Ausweisung und Abschiebung von neun Gefährdern aus dem Bereich "politisch motivierte Kriminalität - religiöse Ideologie" geprüft. Koslowska: "Es ist notwendig, reinen Tisch zu machen. Es kann nicht sein, dass dahergelaufene fremdländische Extremisten die übrigen Einwohner in Bayern und Deutschland bedrohen. Es ist entsprechend notwendig, dafür zu sorgen, dass die notwendigen Handlungen ergriffen werden, um die übrigen Bewohner Bayerns und Deutschlands angemessen zu beschützen. Wir werden entsprechend handeln, um Sicherheit, Recht und Ordnung sicherzustellen - unsere Remigrationsoffensive stellt einen Baustein unserer Sicherheitsstrategie dar, mit der wir diesen Ziel erreichen wollen."
-
Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern & für Migration
München, den 28. März 2023
Staatsministerin Koslowska untersagt Verbreitung von LGBT-Regenbogenflaggen im Innenministerium und dem ihm unterstellten Behörden
Oxana Koslowska, die Staatsministerin des Innern und für Migration, hat am Dienstagnachmittag angeordnet, dass keine LGBT-Regenbogenflaggen im Staatsministerium des Innern und für Migration und dem ihn unterstellten Behörden angebracht oder verbreitet werden dürfen. Das teilte sie am Dienstagabend mit. Hierzu hat sie sich wie folgt geäußert: "Wir sehen uns in der Pflicht, gegenüber jedweden Lebensentwürfen neutral zu sein. Dazu gehört aber auch, dass das Maß an LGBT-Indoktrination minimiert wird. Jeder wie er will, doch wir sehen es schädlich und als die Gesellschaft spaltend an, den Leuten die Transgender-Ideologie und die sonstige Werbung der woken Regenbogen-Ersatzreligion aufzuzwingen. Entsprechend werden diese Zeichen ab sofort nicht mehr in unserem Haus und den uns unterstellten Behörden zu sehen sein."
-
-
Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern
Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 05. Mai 2023
Auf Grund des Art. 43 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1998 (GVBl. S. 991, 992, BayRS 100-1-I), die zuletzt durch Gesetze vom 08. Dezember 2022 (GVBl. S. 638, 639, 640, 641, 642) geändert worden ist, macht die Bayerische Staatsregierung bekannt:
§ 1
Die Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) vom 12. Dezember 2000 (GVBl. S. 873, 2001 S. 28; BayRS 200-21-I), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 08. Dezember 2022 (GVBl. S. 281) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Der Titel des § 28 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) wird wie folgt gefasst:
a) "§ 28 Anbringen von Bildern in Dienstgebäuden"
2. § 28 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 werden die Wörter "Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der Staatstreue gut sichtbar ein Bild des amtierenden Ministerpräsidenten anzubringen" durch die Wörter "Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen"
§ 2
Die Bekanntmachung tritt zum 06. Mai 2023 in Kraft
München, den 05. Mai 2023
Der Bayerische Ministerpräsident
Heinzel Knoller
-
Außerkraftsetzung des Erlass zur effektiven Fernhaltung illegaler Einwanderer aus dem Freistaat Bayern
Unter der Regierung "Bourgois" wurde der Erlass zur Abschiebung von Migranten vom Freistaat Bayern nach Thüringen erlassen.Nach aktueller Rechtseinschätzung hat dieser Erlass keine rechtliche Gültigkeit und verstößt gegen gleich mehrere Gesetze und Regelungen der Bundesrepublik, darum wird der Erlass mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Ab dem morgigen Tag, den 10. Mai 2023, werden daher sämtliche an der bayerischen Grenze anlandenden Migranten nicht mehr Länger unter Zwang und ohne Absprachen in Richtung Thüringen und Hamburg abgeschoben.
Desweiteren haben Migranten die nachweisen können aufgrund dieses Erlasses abgeschoben worden zu sein die Möglichkeit auf Wiedereinreise in den bayrischen Freistaat aus den Gebieten Hamburg und Thüringen und einen Asylprozess unter Beachtung des geltenden Rechts.
München, den 09. Mai 2023,
Der Ministerpräsident Heinzel Knoller
-
Sitz des Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Digitales, Wissenschaft und Forschung wird in "Franz-Matt-Haus" umbenannt
Der Sitz des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Digitales, Wissenschaft und Forschung in der Salvatorstraße 2, 80333 München, wurde in "Franz-Matt-Haus" umbenannt. Grundlage hierfür ist ein Vorschlag von Heinzel Knoller, dem amtierenden Ministerpräsident. "Als weiterer Schritt zur Auflösung des von der Vorgängerregierung begründeten Personenkults noch lebender Menschen und zur Ehrung unserer Vorfahren ist dieser Schritt notwendig.Die Umbennenung soll an den ehemaligen Kultusminister und stellvertretenden Ministerpräsident zwischen den Jahren 1920-1926 erinnern.
Franz Matt war für unseren Freistaat eine wichtige Person und unter seiner Führung wurde mit dem heiligen Stuhl das Konkordat von 1924 ausgearbeitet woran wir mit dieser Umbennenung erinnern wollen" so der Ministerpräsident.
München den 10.05.2023
-
-
30. Dezember 2023
München - Nachdem es zu Ängsten hinsichtlich von Aufständen und Gewaltexzessen zu Neujahr gekommen ist äußerte sich der Ministerpräsident Heinzel Knoller:
„Mit großer Sorge beobachte ich die aktuelle Gewaltbereitschaft verschiedenster politischer Gruppen aber auch von einzelnen Akteuren und unpolitischen Gruppen.
Um der bayrischen Bevölkerung ein erfolgreichen Jahresübergang zu ermöglichen wird in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium an einer erhöhten Polizeibereitschaft an belebteren Orten gearbeitet.
Ich richte mich an jeden der meint mit Gewalt anderen das Jahresende zu ruinieren und kriminelle Handlungen zu betreiben, ihr seid sobald ihr eure Fantasien ins Reale umwandelt Kriminelle und werdet als solche dann auch behandelt.
Glaubt nicht das die Polizei und der Staat euren Trieben machtlos zusehen werden, die Polizei wird vom Land mit allen nötigen Materialien und Geldern unterstützt um Randalierer ausfindig zu machen und vors Gericht zu bringen, ich persönlich werde mich dafür einsetzen die Strafen für Randale und Verletzungen anderer so wie auch die Beschädigung fremden Eigentums noch stärker zu bestrafen als wie es bis jetzt der Fall war.
An alle anderen, Bürger des Freistaats, Flüchtlinge und Einwanderer die wahrlich arbeiten wollen und sich an unserer Kultur und unserem Staatswesen beteiligen wollen, Urlauber und Touristen die die Feiertage in Bayern verbringen wollen und jeder weiteren Person die aus welchen sonstigen Gründen auch immer zum Neujahr in unserem wunderbaren Freistaat verbringen will ich hier ein fröhliches Neues Jahr wünschen und mich insbesondere beim bayrischen Volk für das Vertrauen bedanken welches es den bayrischen und Bundespolitischen Institutionen entgegengebracht hat, den das ich heute hier stehen kann und für ein geordneten Jahresübergang sorgen kann, dass haben wir nur euch zu verdanken und das ist etwas auf was ein jeder Bayer stolz sein kann, unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, politischer Einstellung oder sonstiger Unterschiede .“