Drucksache I/01 - Antrag über den Beschluss einer Geschäftsordnung

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich eröffne die zweite Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft. Wir starten mit dem Antrag der Fraktion der Grünen mit dem Titel „Beschluss einer Geschäftsordnung“. Die Debatte dauert 72 Stunden an. Die Debatte ist eröffnet, das Wort erhält der Antragsteller - Herr Wexler.

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich hätte da etwas anzumerken, in §5 Absatz 1 Satz 3 heißt es "Mitglieder der Bürgerschaft, die derselben Partei angehören, dürfen nur eine Fraktion bilden". Die Hamburger Lüd hatte in Vorgesprächen die Option in Erwägung gezogen einzelne Fraktionen zu bilden, da man sich als Zusammenschluss freier Mandatsträger versteht. Als Einzelperson ist dies in diesem Entwurf ohnehin nicht möglich, aber ist es nicht unerheblich ob eine gewählte Liste mit beispielsweise vier Mandaten, zwei eigene Fraktionen bildet oder eine große? Die Rechte einer Fraktionen können immer ab zwei Mitgliedern erworben werden, zwei kleine Fraktionen haben also nicht mehr Rechte als eine große, oder?

    Als weiteres stellt sich mir die Frage, ob eine unabhängige freie Liste die keine offizielle Partei ist unter diese Regelung fällt? Da ja explizit Parteien genannt werden, zu Landtagswahlen aber auch freie Listen antreten dürfen.


    In §7 Absatz 3 gibt es einen Rechtschreibfehler, dort ist von 14-tätiger die Rede. (14-tägiger)

    Ebenso in §16 Absatz 3, entsprechen(d)

    Wieder in §21 Absatz 1, "Gegenantanträge", und dort auch "während einer laufenden Debatte" oder aber "während laufender Debatten"
    In §24 Absatz 5 haben wir eine Dopplung "Der Antrag oder Gesetzentwurf oder Antrag [...]"

    In §27 Absatz 4 vorletzter Satz: hier fehlt einmal "Einspruch". Legen mindestens 3 Abgeordnete gegen die Entscheidung Einspruch ein,


    Vielen Dank.

  • Frau Präsidentin,

    liebe Kolleginnen und Kollegen,


    die Rechtschreibfehler sollten natürlich ausgebessert werden.

    Ich denke §5 I 3 ist wörtlich zu verstehen, dementsprechend träfe diese Vorschrift nicht auf die Hamburger Lüd zu, Herr Kollege Hov.

    Es sollte also unproblematisch sein, dass Ihre Mandatsträger keine gemeinsame Fraktion bilden. Ich würde dazu plädieren diese Vorschrift beizubehalten, sie dient nicht nur der Übersichtlichkeit sondern sichert auch ab, dass die Wählerinnen und Wähler gemeinsames politisches Handeln von den Parteien erwarten können, die sie gewählt haben.


    Vielen Dank.

  • Frau Präsidentin,

    lieber Herr Wexler,


    wenn Sie die Rechtschreibfehler für die Abstimm-Fassung korrigieren gehen wir da mit und könnten direkt zur Abstimmung kommen.

    Die erste Passage wollte ich nur gern geklärt haben, da haben wir ja die gleiche Auffassung :)


    Vielen Dank.

  • Die SDP ist mit einer vorzeitigen Abstimmung ebenso einverstanden.


    Dementsprechend wird nach der Zustimmung aller in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen so verfahren. Die Debatte wird geschlossen und die Abstimmung zum Antrag der Fraktion der Grünen unter der Drucksachennummer I/001 mit dem Titel Beschluss einer Geschäftsordnung wird mit der aktualisierten Fassung eingeleitet.