DEBATTE VIII/006 | Entwurf eines Vierundsechzigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Gesetz zur Erweiterung der Verwirkungsregelung des Artikels 18 des Grundgesetzes um die ungestörte Religionsausübung des Artikels 4 Absatz 2 des Grundgesetzes)

  • 1099-1920px-deutscher-bundestag-logo-svg-png



    DEBATTE ÜBER DRUCKSACHE VIII/006

    Entwurf eines Vierundsechzigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Gesetz zur Erweiterung der Verwirkungsregelung des Artikels 18 des Grundgesetzes um die ungestörte Religionsausübung des Artikels 4 Absatz 2 des Grundgesetzes)


    Die Debattendauer beträgt gemäß unserer Geschäftsordnung drei Tage.


  • Herr Präsident,

    Hohes haus ,

    wir geruhen diesen Antrag einzubringen im unsere Rechte, die Rechte des deutschen Volkes zu schützen.

    Wir müssen diese schützen , nachdem Horden von fremdländischen Dahergelaufen, welche weder unserem Kulturkreis noch unserem Glauben (oder eben Nichtglauben) angehören.

    So fallen immer wieder islamistische Krawallbrüder und Hassprediger auf welche unsere staatliche Ordnung untergraben.

    Leider kann ich hier nicht verhehlen, das dieses zum Teil mit der Unterstützung, hier im Hohen Haus ansässiger Parteien geschieht.

    Jeder der diese Figuren schützt macht sich mitschuldig.

    Daher bitte ich Sie , in aller Demut, diesen Antrag mit einem eindeutigen Ja zu unterstützen.

    Danke für das Gehör.

    Gott schütze Deutschland!

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

    7398-verdienstkreuz-ii-jpg0930e48da0.jpg

  • Herr Präsident,

    werte Kolleginnen und Kollegen,


    gerne widme ich mich auch dem dritten Antrag aus dem Hause FFD. Und, es ist wahrscheinlich wenig verwunderlich, auch diesen Antrag wird meine Fraktion ablehnen. Das Recht auf freie Religionsausübung findet selbstredend bereits seine Schranken in der verfassungsmäßigen Ordnung. Mir erschließt sich der Zweck dieses Antrags schlicht nicht. Aber da es sich um einen Antrag des FFD handelt scheint das Ziel, wieder einmal, die Diskriminierung anderer Religionen und Kulturen zu sein. Alleine deshalb sollte eine Zustimmung zum vorliegenden Antrag von allen Fraktionen ausgeschlossen werden.


    Letztlich sollte auch einem jeden klar sein, welchen Zweck die Bestimmungen des Artikel 18 erfüllen. Das Verbot der Religionsausübung passt dazu sicherlich keinesfalls.

    Vielen Dank.

  • Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen,


    das FFD führt seinen aussichtslosen Kampf gegen die angebliche Überfremdung weiter und feuert in einem schier atemberaubenden Tempo Anträge in dieses hohe Haus. Leider bleibt dabei die Güte der Entwürfe auf der Strecke. Gleich zu Beginn muss ich Ihnen, Kollege Wildungen, sagen: Viele schlechte Gesetzesentwürfe ersetzen nicht einen guten. Nehmen Sie sich doch mal die Zeit und kreieren Sie, sofern es Ihnen möglich ist, einen Antrag, über den man zumindest mal debattieren kann. Was ich hier sehe, lässt sich in zwei Minuten abbügeln.


    Wissen Sie, Herr Kollege, wie oft bereits einer Person auf Grundlage von Artikel 18 im Grundgesetz die Grundrechte entzogen wurden? Viermal wurde es angestrebt, viermal entschieden Gerichte, dass der vorliegende Fall nicht gravierend genug war. Wir halten also fest, dass die Hürden für die Anwendung von Artikel 18 enorm hoch sind, und das ist auch bewusst so gestaltet. Die Verwirkung einzelner Grundrechte ist ein riesiger Einschnitt in das Leben einer Person, ihre Anwendung wird vom Bundesverfassungsgericht glücklicherweise genauestens abgewogen. Würden Sie vom FFD wirklich etwas für die Menschen tun wollen, würden Sie sinn- und wirkungsvolle Gesetzesvorschläge einbringen und nicht diese Symbolpolitik hier veranstalten. Sie wollen nicht nur das Grundgesetz bearbeiten, wofür es sowieso eines wirklich wichtigen Grundes bedarf, nein, auch noch einen Artikel, der real noch nie zum Einsatz gekommen ist. Der ist quasi noch originalverpackt - und Sie wollen ihn schon modifizieren. Das ist doch lächerlich, meine Damen und Herren. Es ist lachhaft, wie das FFD hier eine Blendgranate nach der anderen wirft, um gegen Personen mit anderen religiösen, politischen oder sonstigen Ansichten zu hetzen. Und dann kommt auch noch so eine Alibi-Änderung ins Parlament. Das ist pure Scheinheiligkeit! Jedes Mittel ist Ihnen recht, um Menschen mit einem bestimmten Glauben zu diffamieren und zu diskriminieren. Dieser Antrag ist genauso menschenverachtend wie die anderen, die Sie vom FFD in unschöner Regelmäßigkeit einreichen, und wir werden ihn deshalb ablehnen.


    Ach, eins möchte ich dem gesamten FFD noch auf den Weg geben. Ihr Abgeordneter fährt hier im Parlament immer das gleiche Programm und schwadroniert in seinen Reden von "fremdländischen Dahergelaufenen", "Kriminellen" und nutzt was weiß ich für abwertende Vokabeln für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger, angebliche Linke und andere ihm unpassende Teile unserer Gesellschaft. Sie könnten jede seiner Reden zu jedem Antrag abspielen und niemand würde bemerken, dass es sich um die falsche Rede handelt. Kollege Wildungen offenbart, dass er den Entwurf nicht selbst verfasst und sich nicht einmal mit dem Thema beschäftigt hat, seine Reden sind Allgemeinplätze und erklären nicht im Ansatz Ihre angestrebte Änderung oder ihre Berechtigung. Er spult immer dieselbe Platte ab und es wird immer schlimmer. Nur wegen Ihnen führen wir hier im Parlament stets und ständig falsche Debatten über Themen, die eigentlich gar keine Diskussion brauchen. Sie hetzen Schwache gegen noch Schwächere auf und wissen nicht einmal, wovon Sie reden. Statt Anträge einzubringen, die möglicherweise sogar Chancen hätten, übernommen zu werden, drehen Sie sich in Ihrem beschränkten Dunstkreis und reiten auf den einzigen Themen herum, die Sie als Rechtfertigung Ihrer Existenz ansehen. Hätten Sie uns wenigstens einen Abgeordneten in den Bundestag geschickt, mit dem man auch anständige Debatten führen kann! Das hätte ja zumindest einen Mehrwert für den Parlamentsbetrieb. Aber Sie schicken lieber weiterhin den alten weißen Mann hierhin, dessen Horizont am Zaun seines Landguts aufhört, dessen aktives Vokabular zwar "fremdländische Dahergelaufene" und "verdammte Kommunisten" umfasst, aber an "Recht auf freie Meinungsäußerung" und "transkultureller Kompetenz" scheitert. Es sind immer die gleichen herabwürdigenden und beleidigenden Reden. Wenn ich Ihnen einen Rat geben darf: Sägen Sie diesen Kerl ab. Sie brauchen ihn nicht, er braucht Sie, liebe FFD-Basis. Sie können doch nicht ernsthaft sagen, dass dieser eingestaubte hetzende Plattenspieler das Beste ist, was Sie zu bieten haben! Und weil man mit ihm sowieso keine unaufgeregte, faktenbasierte Debatte führen kann, werde ich auf Herrn Wildungens Äußerungen auch gar nicht eingehen.


    Danke für Ihre Aufmerksamkeit.