TH 006|17-Entwurf eines 1. Gesetzes zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie

  • Dr. Dominick Gwinner

    Hat den Titel des Themas von „TH 006|17-Entwurf eines Coronagesetzes“ zu „TH 006|17-Entwurf eines 1. Gesetzes zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie“ geändert.
  • tritt ans Rednerpult und nimmt ihren Mund-Nase-Schutz ab.


    Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
    sehr geehrtes Landtagspräsidium,
    sehr geehrte Damen, Herren und Diverse,
    liebe Kolleg:innen,
    Abgeordnete von BUW und AvD,


    wir debattieren heute einen wichtigen Meilenstein zur weiteren Bekämpfung der COVID-19-Pandemie in Thüringen. Bisher wurden nämlich sämtliche Corona-Maßnahmen hier in Thüringen per Verordnung erlassen, doch diese Staatsregierung hat sich in ihrem Regierungsprogramm dazu entschieden, den Beispielen aus Bayern und Nordrhein-Westfalen zu folgen und die Corona-Maßnahmen nun auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen, die von diesem Landtag hier beschlossen werden soll.


    Warum haben wir uns dafür entschieden? Ganz einfach: Wir sehen nach über einem Jahr Pandemie die Notwendigkeit, die Corona-Maßnahmen auf breitere Beine zu stellen und Ihnen durch einen Parlamentsbeschluss mehr Legitimität zu verleihen. Immerhin geht es bei den Maßnahmen um nicht unbedeutende Grundrechtseingriffe, und wir glauben zudem, dass die Akzeptanz der Maßnahmen höher ist, wenn sie durch die Volksvertreter:innen in diesem Hause beschlossen wird. Eine höhere Akzeptanz bedeutet auch, dass die Maßnahmen eher befolgt werden, und das bedeutet am Ende, dass wir die Pandemie effektiver und schneller bekämpfen können. Gleichzeitig fließt mehr Expertise in die Maßnahmen ein, wenn hier in diesem Hause über die Maßnahmen debattiert und eventuelle Änderungen gemacht werden. Im Endeffekt ist ein förmliches Gesetz für uns alle besser als die Verordnungen - davon bin ich fest überzeugt.


    trinkt einen Schluck Wasser.


    Wie ist dieser Gesetzesentwurf nun zustande gekommen? Nun, mein Ministerium und ich haben uns angeschaut, wie die Gesetze in Bayern und Nordrhein-Westfalen aussehen, und haben diese Gesetze sowie die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenzen zur Grundlage dieses Gesetzesentwurfes gemacht. Zudem haben wir uns überlegt, die Maßnahmen nicht alleine nach den Inzidenzwerten zu richten, sondern auch die Anzahl der Genesenen und die Anzahl der Geimpften sowie die Intensivbettenbelegung zur Grundlage für die Entscheidung über die Verhängung von Maßnahmen zu machen. Aus diesen Indikatoren ergibt sich ein Pandemiewert, der die Grundlage für alle Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie bildet. Wir denken, dass der Pandemiewert das Pandemiegeschehen besser aufgreift, als der alleinige Indikator des Inzidenzwertes. So werden die Maßnahmen anhand eines differenzierteren Bildes verhängt, was aus unserer Sicht die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen stärker in den Blick nimmt.


    macht eine kurze Pause.


    Der aktuelle Gesetzesentwurf ist ein erster Anfang, um je nach Pandemiegeschehen eine starke Ausbreitung des Coronavirus in Thüringen zu verhindern. Es soll nicht der letzte Gesetzesentwurf bleiben, denn wir als Staatsregierung sind davon überzeugt, dass je nach Infektionsgeschehen die gesetzliche Grundlage ständig angepasst werden muss, was Lockerungen mit sinkenden Zahlen und verstärkte Maßnahmen mit steigenden Zahlen bedeutet. Gerade wenn wir über Mutanten reden, ist dies weiter erforderlich.


    trinkt erneut einen Schluck Wasser.


    Was genau beinhaltet nun dieses Gesetz? Im Grunde genommen sind in dem Gesetz jeweils die bisherigen Maßnahmen der bisherigen Verordnungen niedergeschrieben, abgestuft nach Pandemiewert und Sachlage. Das Gesetz ist sehr komplex, um es auf die konkreten Fälle anwenden zu können, und beinhaltet Maßnahmen im Bereich des öffentlichen Lebens, der Wirtschaft, der Bildung, des Sports, es beinhaltet Maßnahmen für Einreise, Ausreise und Quarantäne sowie Bestimmungen über Ordnungsgelder. In dem Gesetz sind alle notwenigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie geregelt und bei Bedarf können Sie alle hier zu konkreten Maßnahmen nachfragen.


    Bevor ich nun zum Schluss komme, bitte ich Sie, dem Gesetzesentwurf möglichst geschlossen zuzustimmen. Von AvD und BUW erwarte ich das nun nicht unbedingt, wenn mich das auch positiv überraschen würde, aber ich appelliere gerade an die demokratischen Fraktionen dieses Hauses, dieses Gesetz mitzutragen. Hierfür ist die Staatsregierung für Anregungen und Änderungen offen, wollen wir doch ein deutliches Zeichen setzen, dass diese Maßnahmen notwendig sind, um alle Bürger:innen sicher durch die Pandemie zu bringen.


    Vielen Dank!


  • Sehr geehrter Herr Präsident,

    Werte Anwesende,


    Dem Gesetz ist zuzustimmen. Es bündelt bisherige Verordnungen, gibt ihnen damit mehr Legitimität und durch die zeitliche Begrenzung zeigen wir den Bürgern, dass es kein Dauerzustand ist, sondern das wir das immer wieder neu bewerten wollen.

    Einen Hinweis möchte ich noch geben. Ich bezweifle, dass der Freistaat Bayern die Kosten für unser Gesetz übernimmt, deshalb sollte das geändert werden.

    Ansonsten hoffe ich auf breite Zustimmung.


    Ich danke für die Aufmerksamkeit.

  • In Anbetracht des Umfangs des Entwurfs beantrage ich eine verlängerte Debattendauer!

  • Herr Präsident,

    Kameraden,

    Verfassungsfeinde und andere Volksverräter,


    zu Beginn der Rede möchte ich auf einen offenkundig unausgesprochenen Widerspruch hinweisen, der in dem Verhalten des Antragstellers zutage tritt. Einerseits wirkt der Antragsteller durch eine entsprechende Zustimmung im Bundesrat daran mit, eine unliebsame Partei aus dem Diskurs der vBundesrepublik zu entfernen und argumentiert, diese vertrete verfassungsfeindliche Positionen. Andererseits wird dem Landtag hier ein Antrag vorgelegt, dem die Verfassungswidrigkeit auf die Stirn geschrieben steht. Kein anderes Verhalten könnte die eigene Abneigung gegen das Grundgesetz und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung deutlicher zum Ausdruck bringen als die Einbringung oder gar Zustimmung zu diesem Antrag. Abgeordnete sind Teil des Staates und somit unmittelbar an die verfassungsrechtlichen Beschränkungen der Landesverfassung und des Grundgesetz gebunden. Pflichtgemäßes Handeln kann in diesem Zusammenhang nur bedeuten, den vorgelegten Antrag abzulehnen, wozu ich hiermit nachdrücklich auffordere.


    Ich möchte mich nicht damit begnügen, einzelne Maßnahmen herauszugreifen und deren innere Widersprüchlichkeit sowie die systematische Inkohärenz des Regelwerks nähere herausarbeiten. Dies wurde in dem Landtag bereits vielfach vorgetragen und wurde offensichtlich nicht zur Kenntnis genommen. Es ist allerdings auch nicht mehr die Zeit dafür, die Rechtswidrigkeit und Sinnlosigkeit von Einzelmaßnahmen zu kritisieren; über dieses Stadium sind wir angesichts des Zeitablaufes schon weit hinaus. Zu fordern ist vielmehr nichts geringeres als das sofortige Ende des gesamten Pandemieregimes, das aufrechte Staatsbürger zur Erreichung eines vermeintlich edlen Ziels gängelt, schikaniert und unter Geldbußandrohung zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen nötigt.


    Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass vonseiten der verantwortlichen Gesetzes- und Verordnungsgeber kein Interesse daran besteht, den verfassungswidrigen Notstand - nicht einmal das können Sie beim Namen nennen - zu beenden und den Bürgern eine lebenswerte Existenz zu ermöglichen. Eindrucksvoll verdeutlicht dies mitunter der Gesetzesentwurf selbst, in der unter "Alternativen" Ausführungen zur Regelungstechnik enthalten sind, die Grundsatzfrage demgegenüber ausbleibt. Es steht für Sie gar nicht zur Diskussion, ernsthaft über Alternativen nachzudenken und dementsprechend lassen Sie sich auch einseitig wissenschaftlich beraten, wenngleich als "Verschwörungstheoretiker" diffamierte Experten neuerdings immer mehr Zuspruch für die Aussagen erhalten, die sie bereits lange zuvor kundgegeben haben und auch von der AvD aufgegriffen worden sind. Vor diesem Hintergrund erscheint auch diese Diskussion im Parlament als bloße Förmelei oder, einfach ausgedruckt, als Zeitverschwendung.


    Fokussiert haben sich die Politiker stets mit der Frage beschäftigt, wie sie die allgemeine Hysterie und Panik, die sie selbst entscheidend verursacht haben!, weiterhin aufrecht erhalten können, um das freiheitsberaubende Unterdrückungsregime weiter durchsetzen zu können. Immerhin insofern muss man Ihnen ein "Kompliment" machen. Die staatliche Propagandamaschine funktioniert besser, als es sich ein Goebbels je hätte träumen können. Immer wieder - scheinbar - neu daherkommende Schreckensszenarien und Scheindiskussionen vernebeln den Blick darauf, was der vermeintliche Infektionsschutz für gravierende Folgen bewirkt: Eine strukturell irreversible Kompetenzverschiebung zugunsten des Staates und zulasten der Bürger. Das normale Leben steht, um es juristisch auszudrücken, unter einem Erlaubnisvorbehalt. Dies ist in dieser Intensität und Tiefe sowohl der Grundrechtsdogmatik als auch einer freiheitlich verfassten Gesellschaft wesensfremd. Sie maßen sich an, Entscheidungen der Intimsphäre eines jeden Einzelnen an sich reißen zu können und halten dies sogar für Ihr gutes Recht, ja Ihre Pflicht. Lassen Sie es mich ganz offen formulieren: Einen Scheißdreck dürfen Sie!


    Nachdem die Angst als Stilmittel der Politik wieder einmal in Mode gekommen ist, verschwanden zugleich anerkannte verfassungsrechtliche und ethische Denkkategorien. In diesem Zustand vernebelter Geisteskraft verweilen wir nunmehr länger als ein Jahr und befassen uns wenig problemorientiert mit den eigentlichen Fragen. Im Zentrum der Aufmerksamkeit stehen immer neue Scheinbedrohungen, die sich ex post stets als unbegründet erwiesen haben und das nicht wegen, sondern trotz Ihrer Maßnahmen. Ich habe aus diesseitiger Sicht keinerlei Veranlassung irgendwelchen Mutmaßungen von zumeist regierungsnahen Wissenschaftlern über die angebliche Gefährlichkeit der indischen Mutante Glauben zu schenken. Selbst wenn es eine höhere Sterblichkeit gäbe, ändert dies im Ergebnis nichts daran, dass diese Art der "Pandemiebekämpfung" in jeder Hinsicht falsch ist. Das Chinavirus ist mittlerweile zu einem allgemeinen Lebensrisiko geworden, für das k e i n e staatliche Schutzpflicht besteht und auch nicht bestehen darf, weil sich das freiheitliche System des Grundgesetzes andernfalls selbst ad absurdum führen würde, indem es von Verfassung wegen einen subjektiven Anspruch auf einen totalitären Maßnahmenstaat gewähren würde, der in aller erdenklichen Härte in die Rechte des Einzelnen eingreifen darf, wenn das vermeintliche Ziel denn nur edel genug ist. Jeder, der sich gegen das Virus schützen möchte, kann und darf das tun. Eine allgemeine Pflicht zum Selbstschutz ist dem Grundgesetz und der Aufklärung fremd: Im Gegenteil noch ist mittlerweile sogar ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben anerkannt. Erst recht ist die Selbstgefährdung erlaubt. Da es wirksame Möglichkeiten des Eigenschutzes gibt, besteht kein Anlass, Dritte für die "Gefahren"abwehr in die Pflicht zu nehmen. Es gibt schlicht und ergreifend keine Gefahr im Rechtssinne, die Grundrechtseingriffe diesen Ausmaßes überhaupt legitimieren könnte. Wer dies anders sieht, muss wenigstens erstens so ehrlich sein und den Bürgern sagen, dass er sie für unmündiges Wahlvieh hält, das arbeiten und die Fresse halten soll, und zweitens die Maßnahmen analog auf alle weiteren Bereiche ausdehnen: Straßenverkehr, Risikosportarten, Rauchen, Alkohol, ungesunde Ernährung, Bewegungsmangel etc.


    Ebenfalls untauglich zur Begründung einer Fortgeltung der Maßnahmen ist die angebliche Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems. Besorgte Interviews von Intensivmedizinern in den Abendnachrichten substituieren indes keinen evidenzbasierten Nachweis einer solchen Gefahr. Derartige Erfahrungsberichte sind im Übrigen schon deswegen nicht aussagekräftig, weil kein Vergleich zur Lage vor der Pandemie hergestellt wird; ebenso wie übrigens in Bergamo: Dass die Kapazitäten in der Region etwa auch in Grippezeiten voriger Jahre überlastet worden sind, wurde zu keinem Zeitpunkt öffentlich klargestellt. Würde die einschüchternde Wirkung der Bilder auch mindern und an einer umfassenden, neutralen Information sind die Öffentlich-Rechtlichen ohnehin nicht interessiert. Davon abgesehen hat das BMG selbst eingeräumt, dass zu keinem Zeitpunkt der Pandemie die Gefahr einer Überlastung bestand; das nicht wegen, sondern trotz der Maßnahmen. Dass ein maßnahmenkausaler Zusammenhang zwischen den Maßnahmen und der Nichtüberlastung nicht besteht, zeigt der Blick auf andere Länder eindrücklich. So haben zahlreiche US-Bundesstaaten nahezu alle Maßnahmen zwischenzeitlich aufgehoben und selbst Großevents mit mehreren zehntausend Teilnehmern erlaubt. Von einer Überlastung des dortigen Gesundheitssystems ist indessen nichts zu vernehmen. Anlass dazu, an der Erzählung von einer Überlastung, die im Prinzip auch nur auf die Bilder von Bergamo zurückgehen, zu zweifeln besteht mittlerweile auch deswegen, weil die Krankenhäuser unrichtige Zahlen gemeldet haben, um hierdurch staatliche Zuschüsse zu erlangen, die ihnen nicht zustehen. Hierdurch wurde die Zahl des DIVI-Registers künstlich erhöht.


    Zahlen spielen anscheinend nur dann eine Rolle, wenn sie in das eigene Bild passen. So wurde, auch in diesem Landtag, mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass die Todeszahlen nicht zwischen infektionskausalen und infektionsunabhängigen Todesfällen unterscheidet, was für eine infektionsschutzrechtliche Gefahrenprognose allerdings unentbehrlich ist. Dies sei eine Verschwörungstheorie. Mittlerweile Mainstream. Reaktionen darauf erfolgten nicht. Ebenso eine angebliche Verschwörungstheorie war die geringe Aussagekraft von PCR Testungen. Mittlerweile Mainstream. Eine Reaktion hierauf erfolgt, soweit ersichtlich, nicht. Es würde mich nicht wundern, wenn in den nächsten Monaten weitere Fakten ans Tageslicht kommen, die Sie im Übrigen selbst objektiv hätten ermitteln (lassen) müssen, was sich aus der Gefahrerforschungspflicht ergibt, die Ihr Handeln noch verfassungswidriger und Ihre Aussagen noch unglaubhafter erscheinen lassen.


    Dass man die verantwortlichen Verordnungsgeber in dieser Angelegenheit nicht gestellt und vorgeführt hat, ist mir ohnehin ein Rätsel. Am Anfang hieß es, wir müssten die Alten schützen. Jetzt sind nahezu alle Risikogruppen geimpft, und jetzt? Im Dezember hieß es, wir müssten wenige Wochen durchhalten. Letztlich ging der Lockdown bis April. Meine Damen und Herren, dieser Regierung kann man kein Wort glauben und ich möchte explizit dazu aufrufen, dieser Regierung nicht zu glauben und sie zu delegitimieren.


    Vielen Dank

  • Herr Kollege Fuhrmann. Sie haben die Kollegen nicht als Volksverräter zu bezeichnen! Ich erteile ihnen dafür einen Ordnungsruf.

    Dr. Dominick Gwinner

    Bundesminister a.D.

    Ministerpräsident des Freistaats Thüringen a.D.

  • Diese willkürliche Amtsführung muss ich mir nicht bieten lassen. Woher wollen Sie denn wissen, wen ich für einen Volksverräter halte? Wenn sich die Kollegen bei dieser Bezeichnung ansprechen fühlen, sagen diese selbst mehr über sich aus als ich über sie.

  • Sitzungsleitende Maßnahmen des Präsidenten sind nicht zu kommentieren!

    Dr. Dominick Gwinner

    Bundesminister a.D.

    Ministerpräsident des Freistaats Thüringen a.D.

  • Ich erteile ihnen einen zweiten Ordnungsruf! Und erneut der Hinweis. Sitzungsleitende Maßnahmen sind nicht zu kommentieren. Der dritte Ordnungsruf führt zur Löschung der entsprechenden Beiträgen!

    Dr. Dominick Gwinner

    Bundesminister a.D.

    Ministerpräsident des Freistaats Thüringen a.D.

    2 Mal editiert, zuletzt von Dr. Dominick Gwinner ()

  • Herr Präsident,

    werte Damen, Herren und Orientierungsunfähige,

    kompetente Kollegen,

    Frau Fährmann,


    auf welche Vorschrift stützen Sie, geschätzer Herr Präsident, Ihre Behauptung, man dürfe Ordnungsmaßnahmen des Präsidenten nicht kommentieren?

  • Herr Dregger. Sprechen sie zur Sache! Sie können das Thema gerne in einer Konversation mit dem Ältestenrat ( Elias Jakob Lewerentz und mir) ansprechen

    Dr. Dominick Gwinner

    Bundesminister a.D.

    Ministerpräsident des Freistaats Thüringen a.D.

  • Herr Präsident,

    hohes Haus


    ich gabe dies Machwerk genannt Gesetz helesen unf ich bin entsetzt .

    Zweimal haben Typen mit "SOZIALIST" im Parteinamen versucht die Grundrechte einzuschränken , nun zum dritten Mal!

    Mit diesem ERMÄCHTIGUNGSGESETZT, stellt sich die SDP auf eine Stufe mit NSDAP unf SED!

    Das sich nun ausgerechnet Thüringen, dass den ersten NSDAP-Ministerpräsidenten, noch vor der Machtergreifung stellte, dass als erstes Land der russischen Besartzungszone , seinen Ländestatus aufgab und den amtieren bürgerlichen MP, durch einen verdammten Kommunisten ersetzte, sich jetz wieder hervortut, indem es ein Ermächtigungsgesetz erlässt, welches bundesweit übernommen werden könnte, diese Gefahr besteht durchaus, ist nicht nur traurig , es ist beschämend.

    Ich bitte alle Abgeordneten der KONP, schließen Sie sich mu BUW und AVD zusammen um dieses Ermächtigungsgesetz zu verhindert.

    Ich danke Ihnen für ihr Gehör, Gott schütze Thüringen.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

    7398-verdienstkreuz-ii-jpg0930e48da0.jpg

  • Die Änderung wird übernommen.

  • Sehr geehrtes Landtagspräsidium,
    sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

    sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen


    Dieses Gesetz ist zuzustimmen wir müssen die Corona-Pandemie weiter konsequent Brechen damit die Zahlen nicht wieder steigen und wir wieder den Lockdown zurückkehren müssen und die Wirtschaft weiter zerbricht. Die Schulen dürfen nicht wieder Wechsel oder Distanzunterricht gehen unsere Schüler und Schülerinnen haben schon genug Lern Defizite.


    Lasst es nicht so weit kommen und stimmt diesem Gesetz zu. Lasst uns jetzt die Corona-Maßnahmen gesetzlich Regeln.

    Damit ist die Bevölkerung vielleicht besser mit einverstanden wir wollen alle nicht mehr in den Lockdown. Dafür ist auch das wir mit Corona Maßnahmen die Grundrechte der Bevölkerung einschränken. Mit einem Gesetz können wir diese besser begründen und die Maßnahmen werden nicht so schnell gekippt



    Herzlichen Dank!


  • Herr Präsident,

    dieses Ermächtigungsgesetz ist abzulehnen, gerade in Hinblick auf die deutsche Geschichte und auch auf die dabei unrühmlich ausfallende, des Freistaats Thüringen.

    Kein normaler Mensch hat etwas gegen vernünftiges Bekämpfen der Epedemie, aber jeder normal denkende Bürger, wird sich gegen die in diesem Ermächtigungsgesetz angestrebten und bereits gesetzwidrig ausgeführten Grundrechtseinschränken wehren.

    Das nun ausgrecht jene, die uns Rechte ständig voewirft, wir würden die Bürger maßregeln wollen, nun mit diesen Ermächtiungsgesetz kommt, ist schon sehr verwunderlich. Allerdings zeigen hier die Linksgerichteten ihr wahres Gesicht, dass der DIKTATUR!

    Daher appeliere ich an jeden vernünftig und noch normal ( sprich nicht in Hysterie verfallenen) denkenden Abgeordneten und rufe jene auf, dieses Ermächtigunhdgesetz zu verhindern, im Namen der Freiheit unser Bürger!

    Ich danke Ihnen für Ihr Gehör, Gott schütze Thüringen.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

    7398-verdienstkreuz-ii-jpg0930e48da0.jpg

  • Sehr geehrtes Landtagspräsidium,
    sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
    sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen.

    sehr geehrter Kollege von Wildungen


    Herrn Kollege von Wildungen Ich gebe ihnen recht die Corona- Maßnahmen schränken die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger ein, wenn sie z. B. sich nur noch mit begrenzende Anzahl an Leute treffen dürfen wenn sie ab einer bestimmten Uhrzeit zu Hause bleiben sollen aber das hat nichts mit einer Diktatur zu tun. Wir wollen einfach nur das so wenig Menschen auf der Welt und in Thüringen an Corona erkranken oder sogar dran sterben. Es sieht auch gut aus das wir nicht mehr so strenge Maßnahmen verhängen müssen die Impfung in Deutschland gehen weiter voran die Zeiten werden sich bessern das verspreche ich ihnen. Keiner möchte durch Corona seine Eltern, Großeltern oder andere im engen Kreis verlieren.


    Wenn die Zahlen zurückgehen wie wir gerade sehen Lockern wir die Maßnahmen auch wieder.


    Zum Schluss noch wir werden zusammen die Zeit noch überbrücken. Bitte halten sich noch etwas durch


    Herzlichen Dank!