KLEINE ANFRAGE VII/010| Herkunft des SARS-CoV-2

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    Kleine Anfrage an Dr. Thomas Merz

    Für die Beantwortung haben Sie 3 Tage Zeit.


  • 60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Siebte Wahlperiode



    Drucksache VII/XXX


    Antwort

    der Bundesregierung



    auf die kleine Anfrage auf Drs. VII/010


    Anlage 1


    Herkunft des Virus SARS-CoV-2


    Die Bundesregierung beantwortet die Anfrage wie folgt:


    1. Der Ursprung von SARS-CoV2 ist weiterhin unbekannt.
    2. Der Bundesregierung ist kein Chinavirus bekannt.
    3. Der Bundesregierung ist kein Chinavirus bekannt.
    4. Der Bundesregierung ist kein Chinavirus bekannt.
    5. Die Aufklärung der Herkunft des SARS-CoV-2 sollte geklärt werden. Dabei sehen wir auch die VR China in der Pflicht. Sanktionen sehen wir dabei jedoch erst als geeignetes Mittel, sobald handfeste Beweise im Raum stehen.
      5.1 entfällt

      5.2 vorerst keine
    6. Der Bundesregierung ist kein Chinavirus bekannt.



    Die Bundesregierung



    Bemerkungen

    [optional]




  • Herr Präsident,


    die Beantwortung der Fragen 2,3,4,6 steht weiter aus. Aus der Anfrage geht klar hervor, dass ich mit dem China-Virus das Corona-Virus meine.

  • Ruft von ihrem Abgeordnetenplatz


    Dann sollten Sie dieses vielleicht auch in ihrer gesamten Anfrage korrekt benennen!

    Die Entscheidung über die Formulierung einer Frage trifft alleine der fragende Abgeordnete. Melden Sie sich lieber zu Themen, die Sie auch verstehen.

  • Ruft von ihrem Abgeordnetenplatz


    Dann sollten Sie dieses vielleicht auch in ihrer gesamten Anfrage korrekt benennen!

    Die Entscheidung über die Formulierung einer Frage trifft alleine der fragende Abgeordnete. Melden Sie sich lieber zu Themen, die Sie auch verstehen.

    Ich weiche nicht von der gängigen Terminologie ab, Herr Dregger, sondern Sie!

    Vollkommen richtig, nur bin ich nicht an "gängige Formulierungen" gebunden!

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    Herr Dr. Dregger, Frau Wiedmann


    ich möchte feststellen, dass es sich hier um eine Kleine Anfrage im Sinne der Geschäftsordnung handelt, bei der eine Aussprache nicht vorgesehen ist.


    Herr Dr. Dregger,


    ich würde diesen Sachhaltverhalt nun so werten, dass Sie die Fragen 2,3,4,6 dahingehendend explizit präzisieren, dass es sich bei dem Ausdruck "China-Virus" eindeutig um das SARS-CoV-2 handeln soll und unter diesem Umstand die Fragen 2,3,4,6 mit der eben genannten Klarstellung als Nachfragen gemäß § 33 Abs. 5 in Verbindung mit § 34 Abs. 4 der Geschäftsordnung an den Befragten zurückgeben. Zur Beantwortung dieser Nachfragen hat der Befragte 72 Stunden Zeit.

  • 60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Siebte Wahlperiode



    Drucksache VII/XXX


    Antwort

    der Bundesregierung



    auf die kleine Anfrage auf Drs. VII/010


    Anlage 1


    Herkunft des Virus SARS-CoV-2


    Die Bundesregierung beantwortet die Anfrage wie folgt:


    1. Der Ursprung von SARS-CoV2 ist weiterhin unbekannt.
    2. Siehe Antwort 1.
    3. Der Bundesnachrichtendienst ist unternimmt Untersuchungen bezüglich der Herkunft des SARS-CoV2. Genauere Informationen liegen zum aktuellen Zeitpunkt nicht vor.
    4. Der Bundeskanzler kritisiert das Verhalten der Volksrepublik China bei der Aufklärung der Herkunft des Virus. Bei einer solchen globalen Pandemie ist Transparenz das A und O.
    5. Die Aufklärung der Herkunft des SARS-CoV-2 sollte geklärt werden. Dabei sehen wir auch die VR China in der Pflicht. Sanktionen sehen wir dabei jedoch erst als geeignetes Mittel, sobald handfeste Beweise im Raum stehen.
      5.1 entfällt

      5.2 vorerst keine
    6. Bisher ist nicht klar, ob die VR China für das Corona-Virus verantwortlich ist, dementsprechend keine. Sollte es hier neue Erkenntnisse geben, werden wir uns mit diesem Thema erneut auseinandersetzen.



    Die Bundesregierung



    Bemerkungen

    [optional]