TH 006|009 - Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes - Einrichtung besonderer Gemeinschaftsunterkünfte für Störer

  • Herr Präsident,

    werte Kollegen!


    Zu den Bedenken des Herrn Lewerentz ist schon ausreichend vorgetragen worden. Störer ist, um es für die Langsamen unter uns zu erklären, der Sauhund, der eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit schafft. Zum Schutzgut der polizeilichen Sicherheit gehören in aller erster Linie die gesetzlichen Ge- und Verbote, die der demokratische Gesetzgeber etwa im Rahmen des Aufenthaltsgesetzes oder des Landesaufnahmegesetzes geregelt hat. Wird gegen die dort genannten Pflichten verstoßen und wiederholt sich der Verstoß, so ist die Person ein Störer im Sinne des vorgebrachten Antrags. So schwer zu verstehen ist das gewiss nicht.


    Gegen die konzentrierte Unterbringung von Störern ist im Grundsatz nichts einzuwenden, wenn dies unter strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vonstatten geht. Nachdem der Antrag die Einrichtungen ausdrücklich an wiederholte Verstöße trotz Ermahnung bindet und auch in qualitativer Hinsicht gehobene Voraussetzungen statuiert - "erheblich stören" - sind gegen den Vorschlag keine grundsätzlichen Bedenken einzuwenden. Unbelehrbare weiter versuchen wollen zu belehren, ist schlicht und ergreifend nicht möglich. Die speziellen Sammelunterkünfte greifen individuell nur diejenigen Personen heraus, bei denen zudem eine negative Prognose dahingehend zu stellen ist, dass sie auch zukünftig Verstöße gegen die gesetzlichen Pflichten verstoßen werden.


    Spezielle Sammelunterkünfte machen letztlich auch in praktischer Hinsicht Sinn, denn so können die Unterkünfte speziell geschulte Mitarbeiter einsetzen und ein besonderes Augenmerk auf notorische Regelbrecher legen. Neben der personellen Ausstattung ist selbstverständlich auch eine entsprechende sachliche Ausstattung unverzichtbar, um dem besonderen Gefahrenpotential Rechnung zu tragen.


    Indes leidet der Antrag in der Tat an einer zentralen handwerklichen Schwäche. Das Parlament soll hier nicht über eine Kompetenzgrundlage entscheiden, welche dann dazu führt, dass eine Einweisung durch die zuständige Behörde verfügt wird. Vielmehr soll die Landesregierung mit einer diesbezüglichen Verordnungsermächtigung ausgestattet werden. Dies ist in meinen Augen ungenügend und genügt nicht dem Bestimmtheitsgebot. Es ist namentlich davon auszugehen, dass in den dortigen Unterkünften ein intensiveres Kontrollregime herrschen wird, so dass die Voraussetzungen zwingend durch das Parlament geregelt werden müssen. Derzeit ist etwa unklar, welche konkreten Einzelmaßnahmen in der jeweiligen Unterkunft gegen die erhöhte Störanfälligkeit getroffen werden können sollen. Eine derartige Blankoermächtigung ist einerseits aus Verfassungsgründen unstatthaft, andererseits gefährdet dies auch die sicherlich sinnvolle Idee des Vorschlags, wenn mit dem Entwurf lediglich eine örtlich gemeinsame Unterbringung bezweckt wird, weitere Gefahrenabwehrmaßnahmen hingegen unterbleiben.


    Ich schlage daher vor, den vorgelegten Entwurf nachzubessern. Vielen Dank!

  • Herr Präsident,


    wieder einmal wird die Aufgabe des Parlaments durch Ausländerfeindlichkeit und Toxizität gestört. Begriffe wie "fremdländisch Dahergelaufene", "fremdländische Okkupanten", und Parolen wie "schließlich haben diese Typen keinerlei Anrecht auf irgend etwas und schon gar nicht darauf hier im Land zu sein!" sind unwürdig für dieses Haus als das Herz unserer freiheitlichen, thüringerischen Demokratie.


    Die Erdreistungen der BUW dahingehend sind nichts besonderes mehr. Sie sind ermüdent. Dennoch sind sie nicht zu respektieren, noch zu tollerieren. Das Sie, Herr Präsident Dr. Dominick Gwinner, darüber hinwegschauen zeugt nicht wirklich von Kompetenz in diesem wichtigem Amt. Mit Verlaub - es zeigt eher das komplette Gegenteil.



    Davon jedoch ab zum Antrag:


    Generell ist es unterstützenswert, Maßnahmen zu entwerfen, die in etwaigen Bereichen Anwendung finden. Ob diese nun spezielle Lager sein müssen, wage ich jedoch zu bezweifeln. Es ist wichtig, auf die Suche nach den Gründen zu gehen und dagegen zu arbeiten, um die Geflüchteten langfristig zu integrieren. Dabei ist es wirklich fragwürdig, Maßnahmen zu ergreifen, die die Situation nicht besser machen würden. Doch sind Unterkünfte ... oder nennen wir sie "Lager" in einem gewissen, politischen Spektrum meist die förmlich einzige Lösung, die anwendbar erscheint.


    Ich appelliere an dieses Hohe Haus, diesen Antrag abzulehnen. Sich jedoch nicht gänzlich von der Idee, Unterstützende Maßnahmen für 'Störer' einzurichten, zu verabschieden.

  • applaudiert lautstark

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    Elias Jakob Lewerentz

    Landtagsabgeordneter für den Saale-Holzland-Kreis I

    Landtagspräsident des Thüringer Landtages

    Stellvertretender Ministerpräsident des Freistaates Thüringen

    Landesminister für Gesundheit und Soziales

    Mitglied der Konservativen Partei (KonP)

  • Noch so ein Typ , der sich konservativ schimpft, aber das deutsche Volk hasst und sich lieber mit fremdländischen Dahergelaufenen umgibt. Pfui Teufel,sage ich.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Noch so ein Typ , der sich konservativ schimpft, aber das deutsche Volk hasst und sich lieber mit fremdländischen Dahergelaufenen umgibt. Pfui Teufel,sage ich.

    Nennen Sie mich bitte nicht Typ, Herr Menschenfeind.

  • Sehr geehrter Herr Präsident,

    Liebes Kollegium und Unruhestifter,


    Herr Präsident, Sie brauchen die Uhr gar nicht erst anstellen, ich brauche sowieso nicht lange. Kurzum: Die KonP hat bereits hinreichend dargelegt was für einen Rotz Sie wieder abliefern bei der BUW. Nicht nur werden wieder jegliche Formalitäten auch nach mehrmaligerAufforderung nicht eingehalten, nein. Ihr ganzer Antrag ist ein Formfehler, aber es lohnt sich wohl kaum darauf einzugehen. Einerseits weil Sie ohnehin absolut kritikunfähig sind, andererseits weil Ihr Antrag rassistisch und mutmaßlich menschenfeindlich ist. Wissen Sie wie man Unterkünfte für Menschen nennt die Straftaten begehen? Gefängnis. Auch wenn diese Art des Umgangs mit Reasozialisierung nachweislich nicht zweckdienlich ist, ist das doch das zur Zeit angemeßene Mittel und nicht irgendwelche Baracken für Menschen die mal böse geschaut haben!


    Mehr Aufwand wäre mir zu Schade für meine begrenzte Lebenszeit, diese heutige Debatte hatte nichtmal mehr einen wirklichen Grund. Schlechter Ansatz - Schlechte Umsetzung.