ANTRAG VI/012 | Änderung des Strafgesetzbuches - Strafschärfung bei Delikten gegen Vollstreckungsbeamte

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    Debatte zu Drucksache VI/012

    Die Debatte dauert 3 Tage.





  • sitzt auf der Regierungsbank und sieht gespannt Richtung Rednerpult


    zwinkert dem Innenminister heimlich und verstohlen zu


    Schön, dass der Innenminister mich schon erwartet. Ich denke, dass ich heute Abend meine Rede vorlegen kann. :)

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    Elias Jakob Lewerentz

    Landtagsabgeordneter für den Saale-Holzland-Kreis I

    Landtagspräsident des Thüringer Landtages

    Stellvertretender Ministerpräsident des Freistaates Thüringen

    Landesminister für Gesundheit und Soziales

    Mitglied der Konservativen Partei (KonP)

  • Sehr geehrter Herr Präsident,

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    wir beraten heute einen weiteren Entwurf, den wir als Konservative Partei eingebracht haben. Es soll dabei um eine Strafschärfung bei Delikten gegen Vollstreckungsbeamte gehen. Wir alle haben Bilder im Kopf, bei denen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, Rettungskräfte oder Ordnungsamtsmitarbeiterinnen und Ordnungsamtsmitarbeiter tätlich angegangen werden. Wir haben die Berichte im Kopf. Sie sind allgegenwärtig. Es gibt des Öfteren in der Vergangenheit und auch heute Menschen, die unsere Beamtinnen und Beamte verächtlich machen, die ihnen kollektiv das Vertrauen entziehen und sie für jedwede gesellschaftliche Fehlentwicklung verantwortlich machen. Ich glaube, dass der Deutsche Bundestag ein anderes Signal entsenden muss. Ich glaube, dass das Signal lauten muss: Wir stehen bedingungslos hinter unseren Beamtinnen und Beamten! Es gibt kein Pardon bei Delikten gegen Vollstreckungsbeamten. Es gibt keinen guten oder schlechten Angriff gegen Vollstreckungsbeamte. Ein Angriff gegen jene ist ein Angriff gegen das Gewaltmonopol unseres Staates. Es ist in jedem Fall kein Kavaliersdelikt.


    Wenn wir diese gesellschaftliche Haltung artikulieren und deutlich machen, dass wir keine Entschuldigung bei Widerstand und tätlichen Angriffen gegen Vollstreckungsbeamte dulden, dann ist das meiner Meinung nach, das richtige Signal, dies auch in den Strafen im Strafgesetzbuch widerzuspiegeln. Deswegen schlagen wir eine Erhöhung der Strafrahmen vor. Vor allem bei den Mindeststrafen besteht Handlungsbedarf. Ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist künftig nicht mehr mit einer Geldstrafe abzuhandeln, sondern soll viel eher schon mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten zu ahnden sein. Bei den tätlichen Angriffen und in den besonders schweren Fällen müssen wir jeweils dann auch hoch in den Mindeststrafen. Damit zeigen wir: Gewalt gegen Vollstreckungsbeamte werden stärkere Strafen nach sich ziehen. Wir stehen hinter unseren Beamtinnen und Beamten und sorgen uns um deren Sicherheit. Ich glaube, dass eine höhere Strafe hier einen höheren strafabschreckenden Charakter haben wird. Respektspersonen wie unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten verdienen diesen bestmöglichen Schutz ihrer eigenen Sicherheit.


    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    zugleich müssen wir als Konsequenz aus den Bildern der vergangenen Monaten und Jahren auch ein weiteres Kriterium in den Katalog der als besonders schwer einzustufenden Merkmale einordnen: Gewaltsame Blockaden und Barrieren. Es ist völlig irrelevant, ob die PEGIDA in Dresden oder Ende Gelände meint gewaltsame Blockaden und Barrikaden auf offener Strafe machen zu müssen. Gewaltsame Barrikaden und Blockaden haben nichts zu suchen auf Demonstrationen. Sie sind nicht grundgesetzlich geschützt und sie stellen einen schweren Affront gegen unsere Vollstreckungsbeamte dar. Sie stellen einen Affront dar, weil sie die Sicherheit unserer Vollstreckungsbeamten immens gefährden. Es ist nicht vermittelbar, dass wir es nicht als besonders schweren Fall einstufen, wenn wir Straßenschlachten mit Barrikaden erleben. Das ist ein besonders schwerer Fall von Missachtung des staatlichen Gewaltmonopols und es ist nicht hinzunehmen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Gerade deswegen ist die entsprechende Regelung zu ergänzen.


    Liebe Kolleginnen und Kollege,

    Herr Minister Plötz,


    lassen Sie uns gemeinsam hier über eine Verbesserung des strafrechtlichen Rahmens sprechen. Unsere Vollstreckungsbeamten haben das verdient!


    Danke.

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    Elias Jakob Lewerentz

    Landtagsabgeordneter für den Saale-Holzland-Kreis I

    Landtagspräsident des Thüringer Landtages

    Stellvertretender Ministerpräsident des Freistaates Thüringen

    Landesminister für Gesundheit und Soziales

    Mitglied der Konservativen Partei (KonP)

  • Sehr geehrter Herr Präsident,

    werte Kollegen,


    der Schutz unserer Vollstreckungsbeamtinnen und Vollstreckungsbeamten ist ein wichtiges Anliegen, den der Rechtstaat unseren Polizisten, Staatsanwälten, Gerichtsvollziehern, etc. zu gewährleisten hat. Ein Übergriff auf einen Polizisten stellt immer einen Angriff auf einen Repräsentanten der Staatsgewalt und nicht auf das dahinterstehende Individuum dar. Der Staat hat eine ausdrückliche Schutzfunktion gegenüber denjenigen, die den ihn sichern und beschützen. Diese Überzeugung teilt die Bundesregierung ganz ausdrücklich. Dementsprechend sollte es kein Wunder darstellen, wenn wir Ihrem erstes Drittel Ihrer Rede fast komplett zustimmen können, Herr Lewerentz.


    Und nun legen Sie diesem Hohen Haus einen Gesetzentwurf vor, mit denen Sie das in §§ 113, 114 StGB gegebene Strafmaß für Widerstand gegen und den tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte erhöhen wollen. Aber warum genau sollte dieses Haus diesem Gesetzentwurf zustimmen, Herr Lewerentz? Auf aktuelle Statistiken berufen Sie sich keineswegs und als Konsequenz aktueller oder vergangener polarisierender Bilder beschränken Sie sich auf die Einstufung von Barrikadenerrichtungen als besonders schwerer Fall von Widerstand. Sie beziehen sich auf eine Einstellung, die weitestgehende Teile dieses Hauses teilen und wollen anhand dessen die Mindeststrafen drastisch erhöhen? Das ist doch keine gute Begründung, anhand man dessen sich ein sinnvolles Urteil über diesen Gesetzentwurf bilden kann. Sie begründen nicht, warum das aktuelle Strafmaß unzureichend erscheint und warum so eine Strafverschärfung notwendig ist. Sie bedienen sich vielmehr an reflexartigen und populistischen Forderungen nach Straferhöhungen. Bereits im Jahre 2011 und 2017 hat es diese gegeben. Legen Sie doch bitte einmal dar, inwiefern diese ihren Zweck nicht erfüllt haben. Wir halten den momentanen Strafrahmen für vollkommend ausreichend.


    Auch reden Sie gerne davon, dass der Bundestag, dass die Politik, ein Signal senden muss. Aber warum vergreifen Sie sich hier an das Strafgesetzbuch? Setzen Sie sich doch lieber an einen Antrag mit dem erwähnten Inhalt wenn sie ein Zeichen setzen wollen, aber die Erhöhung eines Strafmaßes muss 1. verhältnismäßig und 2. gut begründet sein. Beides trifft bei diesem Gesetzentwurf nicht zu. Folgt man Ihrem Gesetzentwurf, so ist ein Delikt nach § 113 Abs. 1 kein Vergehen mehr, sondern ein Verbrechen nach §12 StGB. Damit geht einher, das man selbst nur bei der Androhung von Gewalt gegen Beamten mit mindestens drei Monate Freiheitsentzug rechnen muss. Ich bitte Sie, Herr Lewerentz, das ist unverhältnismäßig.


    Gerne rede ich mit ihnen und dem Plenum darüber, wie wir unsere derzeitige Rechtslage verbessern könnten, aber zusammenfassend lehnt die Bundesregierung diesen unzureichend begründeten und unverhältnismäßigen Entwurf ab.


    Vielen Dank.

  • Herr Präsident,


    ich bitte darum zu prüfen, ob die Debatte nicht noch weiter verlängert werden kann. Da der Bundesinnenminister hier erst sehr spät reagiert hat und dann auch noch Fragen aufwirft, die ich gerne im Laufe des Tages beantworten möchte und der Innenminister zudem nicht an unbegründeten Anschuldigungen spart, bitte ich um die Chance mich zu erklären.

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    Elias Jakob Lewerentz

    Landtagsabgeordneter für den Saale-Holzland-Kreis I

    Landtagspräsident des Thüringer Landtages

    Stellvertretender Ministerpräsident des Freistaates Thüringen

    Landesminister für Gesundheit und Soziales

    Mitglied der Konservativen Partei (KonP)

  • Sehr geehrter Herr Präsident,

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    Herr Minister,


    es ist schon ein starkes Stück, was Sie hier abliefern, Herr Plötz. Das möchte ich Ihnen gleich zu Beginn mal widerspiegeln. Kurz vor Debattenende sich zu Wort zu melden und dann in einer abwertenden und arroganten Art und Weise mich hier belehren zu wollen, finde ich dem Umgang hier untereinander nicht besonders zuträglich. Sie bringen eine Schärfe in diese Debatte, die es überhaupt nicht gebraucht hätte. Wenn Sie an einer Sachdiskussion Interesse gehabt hätten, hätten Sie sich früher gemeldet, Sie hätten selber triftige Argumente vorgebracht und Sie hätten darauf verzichtet mit einem derart arroganten Ton hier aufzutreten. Das ärgert mich wirklich sehr, Herr Plötz. Das ist eine Unart, die ich von Bundesministern nicht erwarte.


    Reflexartig und populistisch nennen Sie die Strafrechtsverschärfung. Dabei ist das Strafrecht Ausdruck unseres gesellschaftlichen Werte und Normenverständnis. Warum bin ich der Überzeugung, dass es härterer Mindeststrafen bedarf? Es gab 2019 36.126 Fälle von Gewalt und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Das war ein Plus von 8,6 Prozent zum Vorjahr. Trotz statistischer Änderungen kann man hier eine Tendenz ablesen. Wir hören von Polizeichefinnen und Polizeichefs, dass es ein immer größeres Gewaltpotenzial gegen unsere Beamtinnen und Beamte gibt. Der bayerische Landespolizeidekan spricht davon, dass sich Beamtinnen und Beamten immer häufiger auch Angst eingestehen. Die Zahlen geben den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten wahrscheinlich sogar recht. Es gibt allen Grund Angst zu haben, wenn man in der bayerischen Polizei auch stetig steigende Fälle von körperlicher Gewalt gegen Polizeibeamten misst. Das ist eine immense Belastung, über die wir uns da unterhalten. Wir können auch als Bundesgesetzgeber jetzt Gedanken machen, welches Signal wir setzen wollen. Sollte man für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte noch mit einer Geldstrafe davonkommen? Ist das das Signal über das wir uns hier unterhalten? Nein! Ich sage ganz ausdrücklich: Eine Geldstrafe ist für mich gedanklich nicht vorstellbar. Zu argumentieren: 2011 und 2017 gab es schon Reformen und jetzt brauche es keine weitere, verkennt die Realität auf den Straßen dieser Republik.


    Es ist scharfmachende Rhetorik, zu behaupten ich „vergreife“ mich am Strafgesetzbuch. Das würde bedeuten, dass die Strafen, die ich vorschlage unmoralisch seien. Sie sind aber nicht unmoralisch. Ich halte es für grundfalsch, das so abtun zu wollen. Beispiel: Polizisten rücken zu einer Person aus. Die gesuchte Person ist nicht da, sondern nur der unter Drogeneinfluss stehende Bruder. Dieser reagiert nicht kooperativ, wedelt mit dem Grundgesetz vor den Beamten und als er sich nicht bändigen lässt, streckt er einen Beamten mit Faustschlag nieder. Bei dem dann folgenden Gerangel bricht sich ein junger Beamter den Oberschenkel. Folge? Geldstrafe. Das ist für mich nicht verständlich. Wir brauchen da eine Mindestfreiheitsstrafe. Die kann dann ja zur Bewährung ausgesetzt werden - eine Geldstrafe deckt sich aber nicht im
    Entferntesten mit meinem Verständnis. Wir brauchen eine Strafgesetzgebung, die ganz unmissverständlich klar macht: es gibt kein Pardon für diese Vergehen. Das hat nichts mit Vergreifen zu tun, sondern mit einem legitimen Vorschlag, den es hier zu diskutieren gilt.


    Kommen Sie von Ihrem hohen Ross runter, Herr Plötz, es steht Ihnen nicht gut.

    Danke.

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    Elias Jakob Lewerentz

    Landtagsabgeordneter für den Saale-Holzland-Kreis I

    Landtagspräsident des Thüringer Landtages

    Stellvertretender Ministerpräsident des Freistaates Thüringen

    Landesminister für Gesundheit und Soziales

    Mitglied der Konservativen Partei (KonP)

  • Herr Präsident,

    hohes Haus,

    es ist sellten, aber es kommt eben vor, wir der BUW, geben den Sozialdemokraten, vertreten in der Person des Herrn Abgeordneten Plötz recht.

    Das derzeitige Strafmaß für Widerstand gegen und den tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte, veranktert in den §§ 113, 114 StGB reicht völlig aus.

    Eine Verschärfung ist durch nichts gerechtfertigt!

    Besten Dank, Gott schütze Deutschland.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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    Einmal editiert, zuletzt von Christian von Wildungen ()

  • Sehr geehrter Herr Präsident,

    werte Kollegen,

    Herr Lewerentz,


    Ihre Antwort und Ihr Tweet bringen mich ehrlicherweise doch ein wenig zum Schmunzeln. Sie werfen mir Dinge an den Kopf, da werde ich ein bisschen sprachlos. Meine Person sei arrogant, belehrend, herablassend, stil- und niveaulos, ich hätte aus Kalkül erst so spät geantwortet, weil ich nicht an einer Sachdiskussion interessiert bin und so weiter und so fort. Letzterer Vorwurf ist eigentlich ganz amüsant, wenn man die Tatsache beachtet, dass meine Fraktion, deren ausdrücklicher Teil ich bin, die Debattenverlängerung beantragt hat und wir uns dementsprechend noch bis Montagnachmittag mit konstruierten Vorwürfen überhäufen könnten, wenn diese Debatte nicht noch einen anderen Verlauf einschlägt. Wissen Sie, ich will gar nicht wissen was als Nächstes kommt. Wie dem auch sei, Sie haben sich ein, aus meiner Sicht ein recht eigenartiges, Bild von mir gebildet, worauf ich gar nicht genauer eingehen will. In einer Sache haben sie allerdings komplett recht, eine niveauvollere Debatte wäre wirklich wünschenswert und angemessen.


    In Anbetracht Ihrer recht spitzzüngigen Rede könnte man fast meinen, ich sei mit Vollkaracho in ein Wespennest geraten. Dabei hätte man das alles verhindern können, hätte man die Sachen, die Herr Lewerentz wohl als scharfmachende Rhetorik wahrgenommen hat, einfach im Kontext verstanden. Ich habe keineswegs gesagt Sie würden sich hier am Strafgesetzbuch vergreifen oder ihre vorgeschlagenen Änderungen seien moralisch verwerflich. Ich wollte ihnen nur nahelegen, statt die Notwendigkeit von Symbolik als Argument für eine Änderung des Strafgesetzbuches zu betonen, sich lieber auf eine empirische Beweisführung zu besinnen. Etwas, was sie ja nun, ganz zu meiner Freude, tatsächlich versucht haben. Und ja, ich habe Ihnen Populismus vorgeworfen, aber im Unterschied zu den anderen Reformen in 2011 und 2017 haben Sie, als Antragsteller, bis eben keinen einzigen statistischen Anhaltspunkt für die Notwendigkeit dieses Gesetzentwurfes vorgelegt. Und ja, ich habe Ihnen eine gewisse Reflexartigkeit vorgeworfen, wenn es um die Forderung von Straferhöhungen geht, so vernimmt man diese öfter nur von einem Teil des Plenums, nämlich von dort wo die Konservative Partei bzw. Ihre früheren Äquivalente sitzen. Ich hoffe, ich konnte einige Ihrer Missverständnisse korrigieren, Herr Lewerentz, auch wenn ich nicht darumkomme, Ihre ausgeprägte Interpretationsfähigkeit zu bemerken.


    Werte Kollegen,

    Herr Lewerentz,


    besinnen wir uns auf den eigentlichen Inhalt der Debatte zurück. Schauen wir uns den Antrag einmal genauer an. Beginnen wir mit dem Paragraphen 113. Hier wollen Sie das Strafmaß bei der Drohung mit Gewalt (!) auf mindestens 6 Monate anheben. Damit liegt dieser geplante Rahmen 3 Monate über der Mindeststrafe beim Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung minderschweren Falles nach § 224 Strafgesetzbuch. Wie rechtfertigen Sie nun also die generell höhere Bestrafung einer potenziellen Gefährdung, der Androhung einer Straftat als die Bestrafung bei einer tatsächlich vollendeten Tat? Für mich, für die Bundesregierung ist das nicht zu rechtfertigen. Das ist der erste Grund, warum die Koalitionsfraktionen diesem Entwurf nicht zustimmen werden.


    Ein weiterer Punkt ist der Anstieg in der Statistik. Sie blenden hier komplett aus, dass der Anstieg der Statistik unter anderem auch durch den 2017 neu geschaffenen Paragraphen 114 StGB geschuldet ist. Durch die Neuordnung der Deliktschlüssel verschiebt sich das Bild in der Gesamtstatistik. Dies können Sie ganz einfach der PKS aus den Jahren 2017, 2018 und 2019 entnehmen. Das steht sogar in der PKS 2019 drin, direkt unter der Tabelle, auf die Sie sich berufen zu scheinen – ich zitiere: "In der Langzeitbetrachtung liegt die Anzahl der 2019 erfassten Fälle "Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf die Staatsgewalt" mit 36.959 Fällen – wie im Vorjahr – über dem Durchschnittswert der letzten 15 Jahre (25.992 Fälle). Der Vergleich wird allerdings erheblich durch die seit 2018 in der PKS geltenden Neuerungen (siehe auch Seite 8 ) beeinflusst." Und auf Seite 8 heißt es dann: "Dies hat zur Folge, dass der Vergleich der Straftaten „Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf die Staatsgewalt“ (Schlüssel 621000) mit den Vorjahren nicht bzw. nur eingeschränkt möglich ist." Das nimmt Ihren Worten dann auch gleich wieder den Wind aus den Segeln – und damit wären wir dann wieder bei der fehlenden Grundlage.


    Nun stellen wir also ernüchternd fest, dass auch dieser Vergleichswert aus der Argumentation, attestiert von der PKS, gestrichen wird. Und sind wir mal ehrlich, eine missverstandene PKS zu nutzen, um Symbolpolitik zu betreiben? Das steht Ihnen ganz und gar nicht, Herr Lewerentz. Denn, wie angesprochen, sind Strafrechtsverschärfungen gerne eine reflexartige und zugegebenermaßen zu leicht gemachte Antwort auf eben solche Fragen. Dabei bestätigt uns doch die empirische Sanktionsforschung genau das Gegenteil: Die Rechnung härtere Strafen gleich mehr Abschreckungswirkung geht nicht auf. Es lässt sich gar abzeichnen, dass sie kontraproduktiv wirken. Und dann betrachten wir die Übergriffe noch einmal kurz genauer: Ungefähr zweidrittel der Täter stehen unter Alkohol- oder BTM Einsatz. Die Übergriffe erfolgen meist spontan und affektbedingt. Und Ihre Antwort darauf ist: Strafmaß erhöhen – für Sie mag das ein wirksames Mittel sein, für mich ist klar: im Dienst hilft es den Beamten nicht weiter.


    Ich hoffe, ich konnte Ihnen nun ausreichend erläutern, wieso die Koalitionsfraktionen diesen Antrag ablehnen.