[Antrag] DA-Register

  • Ich beantrage eine Änderung der Spielregeln, um Klarheit in Sachen Doppelaccounts zu schaffen.


    Die Änderung bezieht sich auf §2 vDGB:


    Bisher:


    (1) Jede natürliche Person ist berechtigt einen wahlberechtigten Account zu besitzen.

    (2) Der Accountname muss mindestens aus einem Vor- und einem Nachnamen bestehen und darf, mit Ausnahme von maximal zwei Punkten und Bindestrichen, ausschließlich Buchstaben enthalten. Widerspricht ein Accountname diesen Vorschriften, so kann der Besitzer des Accounts dazu aufgefordert werden, diesen zu ändern.

    (3) Jeder Mitspieler ist dazu berechtigt Medienaccounts anzulegen.

    (4) Jede Partei erhält einen von der technischen Administration zur Verfügung gestellten Parteiaccount, zur Verwaltung des Parteiforums, sowie zur Publikation von Mitteilungen der Partei. Den Zugriff auf diesen Account erhalten die gewählten Führungskräfte der jeweiligen Parteien oder übergangsweise, bis zur ersten Wahl der Parteiführung, der Parteigründer.



    Neu:


    (1) Jede natürliche Person ist berechtigt einen wahlberechtigten Account zu besitzen.

    (2) Der Accountname muss mindestens aus einem Vor- und einem Nachnamen bestehen und darf, mit Ausnahme von maximal zwei Punkten und Bindestrichen, ausschließlich Buchstaben enthalten. Widerspricht ein Accountname diesen Vorschriften, so kann der Besitzer des Accounts dazu aufgefordert werden, diesen zu ändern.

    (3) Jeder Mitspieler ist dazu berechtigt Medienaccounts anzulegen.

    (4) Jede Partei erhält einen von der technischen Administration zur Verfügung gestellten Parteiaccount, zur Verwaltung des Parteiforums, sowie zur Publikation von Mitteilungen der Partei. Den Zugriff auf diesen Account erhalten die gewählten Führungskräfte der jeweiligen Parteien oder übergangsweise, bis zur ersten Wahl der Parteiführung, der Parteigründer.

    (5) Jede Person ist berechtigt einen zweiten Account, welcher kein Medienaccount ist, anzulegen. Dieser ist nicht wahlberechtigt, darf sich nicht an Parteigründungen beteiligen, nicht Mitglied einer Partei sein und kein Landtagsmandat wahrnehmen. Ebenfalls ist dieser zweite Account nicht wahlberechtigt bei SimOff-Abstimmungen. Hiervon unberührt bleibt das passive Wahlrecht von Zweitaccounts für Richter am Obersten Gericht.

    (6) Die technische Administration stellt ein öffentlich einsehbares Register für alle Doppelaccounts zur Verfügung. Dieses enthält die Information über die Zugehörigkeit des Doppelaccounts zum wahlberechtigten Nutzerprofil.



  • Liest sich sehr gut, danke für den Antrag!


    Einzige Sache die mir jetzt aufgefallen ist: Im Antrag wird nicht zwischen aktivem und passivem Wahlrecht unterschieden. D.h. im Zweifelsfall könnte der Zweitaccount dann auch nicht als Richter, Bundespräsident, Bundeswahlleiter o.Ä. gewählt werden, da ihm auch das passive Wahlrecht verwehrt ist. Das war, soweit ich weiß, aber eigentlich so angedacht. Das müsste man, falls gewünscht, noch mit in den Antrag aufnehmen; vielleicht auch explizit unter Nennung der Ämter, welche mit dem Zweitaccount wahrgenommen werden können sollen.

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  • Liest sich sehr gut, danke für den Antrag!


    Einzige Sache die mir jetzt aufgefallen ist: Im Antrag wird nicht zwischen aktivem und passivem Wahlrecht unterschieden. D.h. im Zweifelsfall könnte der Zweitaccount dann auch nicht als Richter, Bundespräsident, Bundeswahlleiter o.Ä. gewählt werden, da ihm auch das passive Wahlrecht verwehrt ist. Das war, soweit ich weiß, aber eigentlich so angedacht. Das müsste man, falls gewünscht, noch mit in den Antrag aufnehmen; vielleicht auch explizit unter Nennung der Ämter, welche mit dem Zweitaccount wahrgenommen werden können sollen.

    Wo war das so angedacht? Kann mich nicht daran erinnern. Es würde doch im Umkehrschluss andere Regeln ad absurdum führen, wenn man eine Ämtertrennung bewusst einfach durch einen zweiten Account umgehen könnte.

  • Wo war das so angedacht? Kann mich nicht daran erinnern. Es würde doch im Umkehrschluss andere Regeln ad absurdum führen, wenn man eine Ämtertrennung bewusst einfach durch einen zweiten Account umgehen könnte.

    Also wir hatten ja damals schon die Vereinbarung getroffen, Richter*innen einen zweiten Account zu ermöglichen, da das Richteramt eigentlich kein politisches ist. Ich hatte auch mit einigen Leuten das Gespräch, dass man das für den Bundespräsidenten ja auch machen könne, da er ja eigentlich auch nicht wirklich am tagespolitischen Geschehen teilnimmt - kann man sich aber bestimmt drüber streiten.


    Das Problem ergibt sich aber ja auch dahingehend, dass man theoretisch auch Zweitaccounts in Regierungen berufen kann - auch wenn das Sim-On vielleicht nicht so viel Sinn ergeben würde.


    Man muss sich jetzt halt die Frage stellen, was man möchte bzw. nicht möchte.

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  • Dieses enthält die Information über die Zugehörigkeit des Doppelaccounts zum wahlberechtigten Nutzerprofil.“


    Da bin ich tatsächlich dagegen. Man erstellt sich ja einen neuen Acc um neu anzufangen. Da muss doch nicht jeder direkt sehen, wer man davor war. Weiter sehen wir ja schon bei der Ämterverlinkung in den Foren, dass das nicht klappt. Wir müssten das ja dauerhaft aktualisieren und neu verlinken. Dafür habe ich weder Zeit noch Lust.

  • Alles klar. Ich würde dann einfach anregen, deinen Abs. 5 wie folgt zu fassen:


    "(5) Jede Person ist berechtigt einen zweiten Account, welcher kein Medienaccount ist, anzulegen. Dieser ist nicht wahlberechtigt, darf sich nicht an Parteigründungen beteiligen, nicht Mitglied einer Partei sein und kein Landtagsmandat wahrnehmen. Ebenfalls ist dieser zweite Account nicht wahlberechtigt bei SimOff-Abstimmungen. Hiervon unberührt bleibt das passive Wahlrecht von Zweitaccounts für Richter am Obersten Gericht."

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  • Dieses enthält die Information über die Zugehörigkeit des Doppelaccounts zum wahlberechtigten Nutzerprofil.“


    Da bin ich tatsächlich dagegen. Man erstellt sich ja einen neuen Acc um neu anzufangen. Da muss doch nicht jeder direkt sehen, wer man davor war. Weiter sehen wir ja schon bei der Ämterverlinkung in den Foren, dass das nicht klappt. Wir müssten das ja dauerhaft aktualisieren und neu verlinken. Dafür habe ich weder Zeit noch Lust.

    Welche Infos soll ein DA Register dann sonst enthalten, wenn nicht die Verknüpfung zum Hauptaccount? Wenn du etwas ablehnst, weil du keine Lust drauf hast, dann gibt es sicher jemand anderes, der das übernehmen kann.

  • Pkt.5 des Friedländer-Antrags ist Unsinn.

    Der DA sollte zwar nichtwahlberecht , aber sich an Parteigründungen beteiligen, Parteimitglied sein und auch Bürger eines Landes sein!

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Dieses enthält die Information über die Zugehörigkeit des Doppelaccounts zum wahlberechtigten Nutzerprofil.“


    Da bin ich tatsächlich dagegen. Man erstellt sich ja einen neuen Acc um neu anzufangen. Da muss doch nicht jeder direkt sehen, wer man davor war. Weiter sehen wir ja schon bei der Ämterverlinkung in den Foren, dass das nicht klappt. Wir müssten das ja dauerhaft aktualisieren und neu verlinken. Dafür habe ich weder Zeit noch Lust.

    Hm, ich verstehe was du meinst. Aber man kann sich trotzdem jederzeit einen neuen Hauptaccount anlegen, der dann eben nicht im DA-Register aufscheint.


    Problematisch ist natürlich, wenn du nen Zweitaccount machst und dann nachträglich diesen zu deinem Hauptaccount machen willst, weil dann natürlich sofort jeder weiß, wer du bist.


    Das mit den Verlinkungen halte ich für eher weniger problematisch. Ich glaube kaum, dass sich so exorbitant viele Mitspierler*innen nur wegen der neuen Regel nen Zweitaccount anlagen, als dass das nicht mehr handhabbar wäre.

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  • Pkt.5 des Friedländer-Antrags ist Unsinn.

    Der DA sollte zwar nichtwahlberecht , aber sich an Parteigründungen beteiligen, Parteimitglied sein und auch Bürger eines Landes sein!

    Natürlich nicht. Dann könnte ja jeder einfach 5 Accounts erstellen und dann mit denen seine eigene Partei gründen. Oder aber mit seinem Accounts eine andere Partei ausspionieren. Das wäre ja völlig absurd. Bürger eines Landes kann er ebenfalls sein, aber nicht abstimmen.

  • Pkt.5 des Friedländer-Antrags ist Unsinn.

    Der DA sollte zwar nichtwahlberecht , aber sich an Parteigründungen beteiligen, Parteimitglied sein und auch Bürger eines Landes sein!

    Parteimitglied ist ausgeschlossen, weil man dann in zwei Parteien zugleich aktiv sein könnte. Man könnte einzig überlegen, ob man mit dem DA nur jener Partei beitreten darf, der schon der Hauptaccount angehört - aber ich glaube auch das würde zu Verwirrung führen, weil diese Accounts dann auch innerparteilich nicht wahlberechtigt wären usw.

    Parteigründungen macht mit Verweis auf das OG-Urteil zur BUW-Gründung ohnehin keinen Sinn, weil da klargestellt wurde, dass jede Sim-Off natürliche Person das Recht hat, sich an ner Parteigründung zu beteiligen, nicht jedoch jeder Account.


    Bürger eines Landes ist, soweit ersichtlich, mit dem DA laut dem Antrag hier möglich.

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  • Alles klar. Ich würde dann einfach anregen, deinen Abs. 5 wie folgt zu fassen:


    "(5) Jede Person ist berechtigt einen zweiten Account, welcher kein Medienaccount ist, anzulegen. Dieser ist nicht wahlberechtigt, darf sich nicht an Parteigründungen beteiligen, nicht Mitglied einer Partei sein und kein Landtagsmandat wahrnehmen. Ebenfalls ist dieser zweite Account nicht wahlberechtigt bei SimOff-Abstimmungen. Hiervon unberührt bleibt das passive Wahlrecht von Zweitaccounts für Richter am Obersten Gericht."

    Habs geändert.

  • Hm Joa stimmt, man kann den alten Acc dann ja eif löschen.

  • Wenn du etwas ablehnst, weil du keine Lust drauf hast, dann gibt es sicher jemand anderes, der das übernehmen kann.

    Da bin ich gespannt wer von den anderen Admins Lust hat.


    Das mit den Verlinkungen halte ich für eher weniger problematisch. Ich glaube kaum, dass sich so exorbitant viele Mitspierler*innen nur wegen der neuen Regel nen Zweitaccount anlagen, als dass das nicht mehr handhabbar wäre.

    Du weißt gar nicht wie viele DA-Meldungen wir pro Tag bekommen. Ich bin tatsächlich auch der Letzte, der die Meldungen noch aktiviert hat. Alle anderen hat's zu sehr gestört. Also ich habe da wirklich Bedenken...

  • Du weißt gar nicht wie viele DA-Meldungen wir pro Tag bekommen. Ich bin tatsächlich auch der Letzte, der die Meldungen noch aktiviert hat. Alle anderen hat's zu sehr gestört. Also ich habe da wirklich Bedenken...

    Ach, ich sehe das jetzt erst - der Antrag sieht ja gar keine Meldung an die Administration vor. Also ich plädiere dafür, dass der Betreiber des Zweitaccounts dies der Administration auch anzeigen muss.


    Es ist ja gerade Sinn der Sache, dass die Leute die DAs selbst anzeigen und die Admins das nicht über die DA-Funktion mitbekommt. Von mir aus kann man das ganze auch auslagern, z.B. an die Mods oder so. im Endeffekt ist das Register ja eh öffentlich und soll uns allen und speziell den Admins helfen, den Überblick zu wahren.


    Daneben können wir auch überlegen, ob wir, bei Einführung eines solchen Registers, auch das fehlende Anzeigen der Doppelaccounts etwas konsequenter bestrafen wollen. Nach § 6 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. §§ 8 Abs. 1 Nr. 6, 13 Abs. 1 Satz 1 ModAdminG wären die Admins ohnehin schon befugt, bei fehlender Anzeige von Neben- oder Medienaccounts zu sanktionieren. Vielleicht könnten wir das Ganze dann etwas entwirren und auch den Admins die Arbeit etwas erleichtern.

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  • Wenn du etwas ablehnst, weil du keine Lust drauf hast, dann gibt es sicher jemand anderes, der das übernehmen kann.

    Da bin ich gespannt wer von den anderen Admins Lust hat.


    Das mit den Verlinkungen halte ich für eher weniger problematisch. Ich glaube kaum, dass sich so exorbitant viele Mitspierler*innen nur wegen der neuen Regel nen Zweitaccount anlagen, als dass das nicht mehr handhabbar wäre.

    Du weißt gar nicht wie viele DA-Meldungen wir pro Tag bekommen. Ich bin tatsächlich auch der Letzte, der die Meldungen noch aktiviert hat. Alle anderen hat's zu sehr gestört. Also ich habe da wirklich Bedenken...

    Was ist jetzt die Alternative? Es einfach so weiterlaufen zu lassen? Ich bin grundsätzlich der Meinung, das DA´s nicht erlaubt sein sollten aber wenn wir die haben wollen, aus bestimmten Gründen, dann müssen wir dazu auch Regeln aufstellen, sonst wird es schnell Brühe. Und wie Joachim schon sagte, man kann diese Arbeit auch verteilen aber einfach so "da hab ich keine Lust drauf", hilft nicht wirklich weiter.

  • Vorschlag zu Abs. 6:


    (6) Die Technische Administration oder die Moderation stellen ein öffentlich einsehbares Register für Doppelaccounts zur Verfügung. Dieses enthält die Information über die Zugehörigkeit des Doppelaccounts zum wahlberechtigten Nutzerprofil. Der Betreiber des Zweitaccounts hat dies der Administration unverzüglich bei der Aufnahme desselben anzuzeigen.

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