Mitteilungen des Landtagspräsidiums

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    Ich werde mit der Wahl des neuen Vizepräsidenten ausscheiden und gebe alle meine öffentlichen Ämter ab. Ich bedanke mich für die vielen Debatten und insgesamt 5 Legislaturperioden hier in Erfurt und wünsche Ihnen viel Glück und eine fruchtbare Restzeit.


    Vielen Dank.

  • Richard Düvelskirchen

    Hat den Titel des Themas von „MItteilungen des Landtagspräsidiums“ zu „Mitteilungen des Landtagspräsidiums“ geändert.
  • Das Präsidium gibt bekannt, dass es sich auf eine effektive Arbeitsweise geeinigt hat. Um eine schnelle Bearbeitung von Anliegen oder Anträgen zu ermöglichen, wird das Präsidiumsmitglied die Bearbeitung übernehmen, dem das Anliegen oder der Antrag als erstes vorliegt. So kann eine effiziente Arbeit im Landtag garantiert werden.

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    D e r P r ä s i d e n t




    Corona-Vorsichtsmaßnahmen im Thüringer Landtag im Sinne des Infektionsschutzes



    Aufgrund von Artikel 57 Abs. 3 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen erlasse ich folgende



    Anordnung:




    §1

    Geltungsbereich


    Diese Anordnung gilt für alle Gebäude, Gebäudeteile und Grundstücke, die der Erfüllung der parlamentarischen Arbeit dienen und der Verwaltung des Präsidenten des Landtages unterstellt sind.


    §2

    Maßnahmen zum Infektionsschutz


    (1) Die Maskenpflicht gilt für alle Räume, einschließlich des Plenarsaals, der Sitzungssäle und Besprechungsräume, sowie für alle Verkehrsflächen und Aufzugsanlagen der Gebäude, Gebäudeteile und Grundstücke die dem Präsidenten des Landtages unterstellt sind.


    (2) In den Büroräumen und am Arbeitsplatz innerhalb der Gebäude, Gebäudeteile und Grundstücke die dem Präsidenten des Landtages unterstellt sind, kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgelegt werden, sofern der Raum alleine genutzt oder der Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann oder eine geeignete Abtrennung zu anderen Plätzen vorhanden ist.


    (3) Der Landtag tagt in seinem angestammten Plenarsaal, jedoch mit neuer Sitzordnung, um die Abstände zwischen Personen zu vergrößern.


    (4) In den Sitzungssälen, einschließlich des Plenarsaals, und Besprechungsräumen kann die Mund-Nasen-Bedeckung am Platz abgelegt werden, wenn mindestens 1,50 Meter Abstand zu anderen Personen eingehalten wird. Die Rednerinnen und Redner im Plenarsaal dürfen die Mund-Nasen-Bedeckung am Rednerpult und an den Saalmikrofonen ablegen. Die amtierenden Präsidentinnen und Präsidenten können die Mund-Nasen-Bedeckung im Sitzungsvorstand ablegen.


    (5)Besucherinnen und Besucher können nach vorheriger Anmeldung Landtagssitzungen nur in einem gesonderten Saal per Videoübertragung verfolgen. Die Kapazität ist auf 30 Personen gleichzeitig beschränkt. Führungen für Besuchergruppen finden weiterhin nicht statt.


    (6) Es finden weiterhin keine außerparlamentarischen Veranstaltungen des Landtags, der Fraktionen der Landesregierung und sonstiger Veranstalter im Gebäudekomplex des Landtags statt.


    (7) Für Gäste ist der Zutritt zu den Landtagsgebäuden beschränkt. Es darf nur der Einlass gewährt werden wenn der Gast nachweislich geimpft, getestet oder genesen ist.


    (8) Gremien- und Dienstreisen werden bis auf weiteres nicht durchgeführt.


    §3

    Ahndung von Verstößen


    Werden die Maßnahmen der Anordnung nicht beachtet, können sie mit den Mitteln des Verwaltungszwangs nach dem Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) durchgesetzt werden. Zu den Mitteln des Verwaltungszwangs gehört insbesondere das Zwangsgeld, das bis zu einer Höhe von zweihundertfünfzigtausend Euro festgesetzt werden kann(ThürVwZVG §48 Abs. 2).


    §4

    Schlussbestimmungen


    Diese Anordnung gilt entsprechend auch bei Tagungen des Landtages oder seiner Organe außerhalb des in §1 genannten Geltungsbereichs; sie ist in diesem Fall im jeweiligen Tagungsgebäude auszuhängen.


    §5

    Inkrafttreten und Außerkrafttreten


    Diese Anordnung tritt mit der Bekanntmachung durch Aushang am 15.08. 2021 in Kraft und am 15. Oktober außer Kraft.



    Erfurt den 15. August 2021


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    Dr. h. c. Dominick Gwinner

    Präsident des Thüringer Landtages

    Dr. Dominick Gwinner

    Bundesminister a.D.

    Ministerpräsident des Freistaats Thüringen a.D.

    3 Mal editiert, zuletzt von Dr. Dominick Gwinner ()

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    Sehr geehrter Präsident, hiermit entlasse ich Herrn Jonas Knull als Minister für Sport, Bildung und Kultur


    mit freundlichen Grüßen Ministerpräsident des Freistaats Thüringen Jonathan Schmidt

  • Herr Landtagspräsident, ich möchte Sie freundlicherweise an den Antrag des Innenministeriums erinnern.

  • Herr Landtagspräsident, ich möchte Sie freundlicherweise an den Antrag des Innenministeriums erinnern.

    Welchen meinen Sie?

    Den Antrag "Antrag des Innenministeriums zur Erhöhung des Haushalts zur Aufnahme der Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine" den ich am Sonntag eingebracht habe :)

    Die Debatte ist eröffnet. Danke für die Erinnerung :)