Debatte VI/04|Gegenantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Säkularisierung des Bildungssystems und zur Abschaffung der Kreuzpflicht in Grundschulen

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir debattieren nun über den Gegenantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Säkularisierung des Bildungssystems und zur Abschaffung der Kreuzpflicht in Grundschulen. Bitte beachten Sie, dass dieser Antrag gemeinsam mit dem ursprünglichen Antrag auf Drs. VI/01 abgestimmt wird

  • Herr Präsident,

    werte Kolleginnen und Kollegen,


    ich danke den Grünen und der SDP zu ihrer Verbesserung unseres Antrages. Eine Ungereimtheit besteht meiner Meinung nach jedoch noch immer, wie Kollege van Gayer dargelegt hatte, ist eine Wordwiederholung nicht wünschenswert, diese wurde hier im BayEUG, durch § 2, nun entfernt, doch eine Wortwiederholung im Text der Verfassung würde noch immer bestehen:

    Zitat von Art. 131 BayVerf

    (1) Die Schulen sollen nicht nur Wissen und Können vermitteln, sondern auch Herz und Charakter bilden.

    (2) Oberste Bildungsziele sind die Vermittlung von Wissen, Achtung vor religiöser Überzeugung und vor der Würde des Menschen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft, Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewußtsein für Natur und Umwelt.

  • Sehr geehrter Herr Präsident,

    Liebe Kolleg:innen,


    die Verfassung eines Landes stellt zugleich immer den Spiegel der Gesellschaft dar, welche dieses Land zu dem macht was es ist. Gesellschaftliche Realitäten der Vergangenheit müssen demzufolge nichts mehr mit dem Ist-Zustand zutun haben. Dies zeigt der Antrag, über welchen wir hier heute debattieren.


    Ich möchte mich zunächst einmal bei der Fraktion der Piraten bedanken, welche dieses wichtige Thema auf die politische Agenda gesetzt hat.


    Der Gottesbezug in Verfassungen aber auch in der Gesetzgebung wird in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten immer wieder diskutiert. Begründet werden Reformen eines solchen meist mit der Argumentation, dass dieser nicht mehr zeitgemäß ist.


    Die Kolleg:innen der Piraten argumentieren, dass mit der in der bayerischen Landesverfassung und dem bayerischen Gesetz über das Erziehungs-, und Unterrichtswesen die Menschen, welche sich keiner monotheistischen Religion zugehörig fühlen, Religionen, welche keinen Gott kennen oder Atheist:innen hierdurch benachteiligt werden und damit dem Bildungsziel der religiösen Diversität zuwiderlaufen würde. Dem stimmen wir zu. Ich würde aber fast noch weitergehen. Alle Schüler:innen, welche nicht dem Christentum angehören können sich damit, implizit zumindest, ausgegrenzt fühlen.


    Betrachten wir einmal die Anzahl an Kirchenmitgliedern im Freistaat Bayern, müssen wir einmal festhalten, dass diese in den vergangenen Jahren abgenommen haben. Ich würde sagen, stark abgenommen haben. So liegt Bayern mit um die 65 Prozent an Kirchenmitglieder zwar noch über dem Bundesschnitt von um die 53 Prozent, doch kann man noch von einer Dominanz reden, vor allem wenn man sich die jüngeren Altergruppen anschaut? Wir als Grüne und ich hoffe, dass ich hier auch für die Sozialdemokrat:innen sprechen kann, sagen nein.


    Wir schließen uns den Forderungen der Piraten an und sagen, lassen Sie uns unser Bildungswesen ins 21. Jahrhundert bringen, religiöse Diversität fördern und religiöse Symbole aus staatlichen Einrichtungen raushalten, wie es sich für einen säkularen Staat angemessen ist.


    Ich möchte allerdings noch einmal einige Worte in Richtung der Kolleg:innen des Forums richten.


    Es ist zunächst einmal zu begrüßen, dass Sie diesen Antrag annehmen. Jetzt allerdings mit der sprachlichen Ausgestaltung anzukommen, wirkt doch etwas fadenscheinig, vor allem unter dem Aspekt, dass Sie keine bessere Formulierung zu haben scheinen oder diese einfach nicht einbringen wollen. Wir sind hier im Bayerischen Landtag und nicht bei einem Poetry Slam. Wir machen hier Gesetze und keine prosaischen Texte.


    Ich appelliere an Sie alle, nehmen Sie den Antrag an. Vielen Dank.