ANTRAG V/025 | Erhebung einer Anklage gegen die Bundespräsidentin gemäß Art. 61 Abs. 1 GG aufgrund vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes

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    DEBATTE ÜBER DRUCKSACHE V/025

    Die Debatte dauert gemäß Geschäftsordnung drei Tage.




  • Herr Präsident!


    Neben den aufgeführten Mitgliedern des Deutschen Bundestages haben auch die Abgeordneten Seidel und Lewerentz mir gegenüber die Bitte bekundet, als Antragsteller gelistet zu werden.

    Richter am Obersten Gericht

    Bundeskanzler a.D.

    Administrator

  • Herr Präsident,

    liebe Kolleginnen und Kollegen,


    wir leben in einer schwierigen Zeit. Tagtäglich sterben Menschen an einem neuartigen Virus, tagtäglich verlieren Bürgerinnen und Bürger ihre Existenz. Es ist eine Zeit, in der die Politik all ihre Kräfte der Bewältigung dieser Krise widmen muss. Alle politischen Akteure müssen zusammenhalten, zusammenarbeiten und zusammen für die Sache kämpfen, um so viel Schaden wie möglich von unserem Land sowie den Bürgerinnen und Bürgern abzuwenden. Darauf haben sogar manche einen Eid geschworen. Umso mehr enttäuscht es die Antragstellerinnen und Antragsteller, dass die Bundespräsidentin, Frau Yersin, in einer unvergleichlichen Art und Weise einen Stock in die Speichen des politischen Rads wirft und versucht, demokratische Prozesse zu behindern. Herr Präsident, ich habe höchsten Respekt vor dem Amt, das Frau Yersin derzeit ausübt. Das Amt des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin ist eine ehrenvolle Tätigkeit, es ist allen voran dem Grundgesetz und unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet. Und es schmerzt mich, feststellen zu müssen, dass die Bundespräsidentin dieser Pflicht nicht nachkommen kann und konnte. Wir als Parlamentarierinnen und Parlamentarier müssen deshalb zu unüblichen Mitteln greifen. Wir strengen hier und heute ein bisher einzigartiges Verfahren an, die Anklage der Bundespräsidentin.


    Wir waren, das muss ich ganz deutlich sagen, entsetzt über das Verhalten der Bundespräsidentin. Sie schlug nicht nur einen völlig chancenlosen Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers vor, der sogar aus der eigenen Partei stammt, sondern versucht jetzt, einen im dritten Wahlgang mit absoluter Mehrheit durch den Deutschen Bundestag gewählten Bundeskanzler zu blockieren. Dabei hat der Bundespräsident bzw. die Bundespräsident gemäß Art. 63 Abs. 4 des Grundgesetzes die Pflicht, einen durch die Mehrheit des Bundestags gewählten Bewerber für das Amt des Bundeskanzlers zu ernennen. Die fadenscheinigen Begründungen, mit denen die Bundespräsidentin ihr skandalöses Handeln rechtfertigen möchte, widersprechen dem Handlungsrahmen, den ihr das Grundgesetz gewährt. Tom Schneider ist für uns der legitime und demokratisch gewählte Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland! Dabei hatte sie nicht einmal den Mut, sich in einer Pressekonferenz Fragen der Bürgerinnen und Bürger zu stellen. Frau Yersin ist in diesem Amt fehl am Platze. Das haben die Ereignisse der letzten Wochen gezeigt.


    Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie sollen wir dieses Chaos den Bürgerinnen und Bürgern, oder sogar der Welt erklären? Hier wird der demokratische Gedanke unserer Verfassung mit Füßen getreten, der Geist der Bundesrepublik ad absurdum geführt. Es ist schlicht nicht hinnehmbar, dass eine einzelne Person ihre eigenen Befindlichkeiten über das Wohl einer ganzen Nation stellt. Jedoch beweist diese Situation, dass unser Rechtsstaat funktioniert. Vor dem Gesetz ist jeder Mensch gleich, auch das sagt das Grundgesetz. Selbst eine Bundespräsidentin muss sich für gesetzeswidriges Handeln verantworten. Nachdem die Exekutive der Erhebung der Anklage zugestimmt haben wird, muss sich eine unabhängige Judikative um den Fall kümmern. Bundestagspräsident Friedländer hat einen seiner Vorgänger, Norbert Lammert zitiert. "Hier schlägt das Herz der Demokratie oder es schlägt nicht." Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Herz der Demokratie schlägt lauter denn je. Denn unsere wehrhafte Demokratie setzt sich zur Wehr gegen diejenigen, die sie missachten. Wir lassen uns nicht einschüchtern, wir lassen uns nicht von der Autorität der Bundespräsidentin unterdrücken, wenn sie das Falsche tut. Es erfüllt mich mit großer Freude, dass sich dem Entwurf dieser Anklage gegen die Bundespräsidentin alle demokratischen Fraktionen angeschlossen haben. Besonders dem Liberalen Forum dürfte diese Entscheidung, "gegen" ein Parteimitglied zu agieren, schwergefallen sein. Umso erfreulicher ist es, dass wir hier unter der gläsernen Kuppel und dem Bundesadler geeint stehen, und unsere Demokratie verteidigen. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns diesen unwürdigen Zustand beenden. Wir müssen uns wieder komplett auf Sacharbeit konzentrieren können. Das sind wir den Bürgerinnen und Bürgern des Landes sowie der Welt schuldig. Vielen Dank!

  • Herr Präsident,

    hohes Haus,

    was hier gerade geschieht ist eine Schande für dieses Haus.

    Links-Grüne und angeblich Konservative, das ich nicht lache, Wölfe im Schafspelz passt besser zu Letztgenannten, wollen die ehrenwerte Frau Bundespräsident zu Fall bringen, nur weil sie etwas tat , was ihr das GG erlaubt, die Macht , wenn es auch nur wenig ist, voll auszunutzen und nicht wie die meisten ihrer Vorgänger und vermutlich auch ihrer Nachfolger, das steht jedenfalls zu befürchten, ein bloßer Grüßaugust zu sein.

    Die normal denkenden Bürger, wollen längst das der Präsident wieder mehr Macht erhält, an allen Ecken des GG wird gewerkelt wenn es darum geht recht der angestammten Deutschen zu verringern, es ist an der Zeit endlich mal etwas Vernünftiges zu tun und die Macht des Bundespräsidenten im GG zu erweitern.

    Das und nicht anderes sind wir den deutschen Bürgern des Landes schuldig. Der Welt, wie hier angeführt, schulden wir im übrigen überhaupt nichts!!

    Gott schütze unser Deutschland, Gott schütze die Frau Bundespräsident. Vielen Dank!

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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