DEBATTE V/014 | Entwurf eines dreiundsechzigsten Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (Verbot von Konversionsverfahren)

  • Herr Präsident,

    hohes Haus,

    was ein Homosexueller in seinen vier Wänden treibt, hat genauso wenig zu interessieren, als was ein normaler Heterosexuelle in seinen vier Wänden treibt, so nicht Kinder davon betroffen sind. Es geht nir darum die Widernatürlichkeit aus der Öffentlichkeit fern zu halten, schlimm genug , das etwas Schönenes ,wie der Regenbogen , von normalen Heterosexuellen nicht mehr als Symbol genutzt wird, das man sie sonst sofort mit jenen Widernatürlichen in einen Topf werfen würde.

    Wir sagen auch nicht das ein normaler Heterosexueller nicht mit einen Homosexuellen befreundet sein kann, aber was Herr Schneider da propagiert , ist abartig und geht gar nicht, zumindest nicht in der Öffentlichkeit und vor Kindern.

    Auch wenn es leider Gottes, zugegeben in der Praxis anders aussieht und sich nicht einmal jene daranhalten , die dazu berufen, so sagt doch die Heilige Schrift , es soll ein Mann bei der Frau liegen und nichts anderes!

    Falls jetzt wieder jemand schlau sein will, ich weiß naturlich das es das Zölibat gibt und ein Priester nicht bei einer Frau sein darf, aber eben auch nicht bei einem Manne!

    Noch einmal die Umpolerei, um die es ja eigentlich geht, ist wie gesagt Nonsens, das es sich hier bei um einen angeboren Defekt ,also einen Krankheitsbild handelt.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Wie lange muss der Kollege von Wildungen hier noch Homosexuelle diskreditieren, bis Maßnahmen ergriffen werden? Diese Ausdrucksweise ist unerträglich für die meisten Menschen, insbesondere aber diejenigen, die durch diese Äußerungen auf das Schlimmste herabgewürdigt werden. Das ist unvereinbar mit der Würde dieses Hauses, Herr Kollege!

  • Herr Kollege von Wildungen,


    ich wende mich heute erneut an Sie, da wir uns im Präsidium des Deutschen Bundestages einig darin sind, dass dies nach Ihren jüngsten Redebeiträgen erforderlich zu sein scheint.


    Das Bundesverfassungsgericht stuft das Grundrecht auf die freie Meinungsäußerung, die Sie hier als gewählter Vertreter des Volkes im Bundestag selbstredend zum Ausdruck bringen dürfen, als „eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt“ ein und sieht es für die freiheitliche demokratische Grundordnung als „schlechthin konstituierend“ an. Die freie Meinungsäußerung ist unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in unserer demokratischen Gesellschaft und „im gewissen Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt“. Als Präsident habe ich u.a. die Aufgabe dieses Grundrechts sowie Ihre persönlichen Abgeordnetenrechte hier im Deutschen Bundestag mit den mir zur Verfügung stehenden Mitteln durchzusetzen und zu wahren. Die freie politische Rede ist das Gravitationszentrum der Meinungsfreiheit und nur wenn Menschen ihre Meinung frei äußern und darüber streiten dürfen, können sie einen politischen Willen bilden. Das gilt umso mehr für alle Debatten in diesem Haus.


    Auf der anderen Seite ist auch der Schutz der Würde eines Menschen ein wichtiges Grundrecht. Wenn nicht gar das Wichtigste überhaupt. Unser Verfassungsgericht hat dazu mal geurteilt: "Da die Menschenwürde als Wurzel aller Grundrechte mit keinem Einzelgrundrecht abwägungsfähig ist, muss die Meinungsfreiheit stets zurücktreten, wenn eine Äußerung die Menschenwürde eines anderen verletzt". Für den Schutz eben dieser Menschenwürde gibt es 'Regeln. Die Regeln aber, die die Meinungsfreiheit einschränken, sollen den Einzelnen schützen. Verbale Angriffe, diskriminierende Aussagen, Bedrohungen, Beleidigungen oder Volksverhetzung gehören schlicht nicht zur Meinungsfreiheit und damit in den Augen des Präsidiums auch nicht in den Deutschen Bundestag. Ein anderer Abgeordneter ist nicht "abartig", weil er sich für gleichgeschlechtliche Rechte einsetzt oder sich gar selbst dazu bekennt. Indem Sie den Menschen einen "angeborenen Defekt" zuschreiben, stellen Sie eine Bevölkerungsgruppe expliziert und in meinen Augen auch völlig bewusst, als minderwertig dar. Sie verletzen hiermit die Würde des Abgeordneten und auch die Würde homosexueller Menschen insgesamt. Persönlich möchte ich sogar so weit gehen und sagen, dass diese Äußerungen gefährlich in Richtung Volksverhetzung gehen aber das haben Gerichte zu entscheiden. Was jedoch das Präsidium des Bundestags hier entscheiden kann, ist die Frage, ob wir hier die Würde des Hauses verletzt sehen oder ob Ihr Rederecht überwiegt.


    Und ja, wir sehen in Ihren Äußerungen die Würde des Hauses verletzt und aus diesem Grund schließen wir Sie gemäß §11 Absatz 1 der Geschäftsordnung für zwei Tage von allen Sitzungen des Bundestags aus. Ihr Abstimmungsrecht bleibt davon selbstverständlich unberührt. Ich mache Sie jedoch ausdrücklich darauf aufmerksam, dass wenn Sie diesen Ausschluss ignorieren, wir diese Entscheidung auch verlängern können. Also nehmen Sie das auch entsprechend ernst.


    Vielen Dank.

  • hat den Saal wieder betreten und applaudiert.

    Tom Schneider

    Träger d. Gr. Verdienstkreuzes m. Stern u. Schulterband u. des Nds. Großen Verdienstkreuzes

    Ministerpräsident v. Nds. a.D.
    Präsident d. Bundesrats a.D.
    MdL Nds. a.D.
    Nds. Landesminister a.D.
    Mitglied des nds. Landtagspräsidiums a.D.

    MdB a.D.
    Parteivorsitzender SDP a.D.
    stv. Parteivorsitzender der SDP a.D.
    Landesvorsitzender der SDP Nds. a.D.


  • Fragt sich so langsam ob die Abgeordeneten der anderen Parteien ,nicht nur Drogen nehmen , sondern auch noch schwul sind? Ansonsten wirde man aus einer Mücke doch keinen Elefanten machen!

    Er hatte doch laut und deutlich gesagt, dass das Umpolen dieser Leute Humbug ist, was wollen denn noch!


    Christlich, fromm, national gesonnen, so soll der deutsche Abgeordnete sein.

    Ein Mann soll mit einer Frau und eine Frau mit einem Mann zusammen sein, nichts anderes!!!

    Ich weiche der Gewalt, sage aber laut zu dem was hier geschieht Pfui.!


    Erhebt sich und geht aufrechjt aus dem Saal.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Elke Kanis

    Hat das Thema geschlossen