DEBATTE V/014 | Entwurf eines dreiundsechzigsten Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (Verbot von Konversionsverfahren)

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    DEBATTE ÜBER DRUCKSACHE V/014

    Wir kommen zur Debatte. Sie dauert drei Tage.

  • tritt mit einem kleinen Regenbogenanstecker am Revers ans Pult, nippt am Wasser, und beginnt:


    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    das Verbot von Konversionsverfahren ist ein wichtiger Schritt zum Schutz queerer Personen, insbesondere queerer Jugendliche. Wer glaubt, man könne die Gefühle durch Lichttherapie, Elektroschocktherapie oder schwachsinnigen Seminaren „umpolen“, der irrt – und das gewaltig. Queer zu sein ist genau so normal, wie heterosexuell zu sein. Doch solange das nicht in allen Teilen unserer Gesellschaft angekommen ist, wird es immer Menschen geben, die Schutz bei solch unfassbar gefährlichen Verfahren suchen.


    Dabei ist das eine gefährliche Spirale. Uns allen ist klar, dass solche „Therapien“ absolut wirkungslos sind, für uns ist das selbstverständlich. Wir alle können uns jedoch nicht in die Lage jener hineinversetzen, die in eben einer solchen Therapie Schutz suchen. Betroffene erzählen, dass es homophobe Erfahrungen waren. Sie alle hatten das Gefühl, sie müssten sich verändern. Ihren „Fehler“ „ausbessern“. Durch solche Erfahrungen, insbesondere im engen Freundes- und Familienkreis, sehen queere Personen den Fehler bei sich. Der Ausweg, der gesehen wird? Eine Umpolung, das Unterdrücken der eigenen Gefühle. Und genau das darf nicht sein. Wir als Politik müssen nicht nur dafür sorgen, dass diese Quacksalberei ein Ende hat, wir müssen ebenfalls dafür sorgen, dass die Gründe, wieso diese Quacksalberei überhaupt in Anspruch genommen wird, ausgemerzt werden. Das Bedeutet eine konsequente Sensibilisierungs- und Aufklärungsstrategie.


    Ein Punkt, der mich schwer getroffen hat, ist, dass Betroffene erzählen, sie hätten es für die Familie getan. Der Vater hätte seine lesbische Tochter nicht akzeptiert. Die Mutter konnte sich keinen schwulen Sohn vorstellen. Das alles sei eine Phase, geh einfach zu einem Konversionsseminar, da lenken sie dich auf die richtige Bahn. Nicht nur meine Fraktion, sondern auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen und die Bundespsychotherapeutenkammer sind hier der Auffassung: Fürsorgepflichtige, die ihre Kinder zu solchen Maßnahmen raten oder sie gar bedrängen und nötigen, verletzen im hohen Maße gegen ihre Fürsorge- und Erziehungspflicht. Uns Grüne war es sehr wichtig, dass das auch als grobe Verletzung geahndet wird. Dementsprechend ist das auch im Entwurf verankert.


    Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Auswirkungen eines Konversionsverfahrens sind unvorstellbar extrem. Es beginnt mit internalisierter Homophobie (eine Art Hass gegenüber den eigenen Gefühlen), verläuft über schweren Depressionen und endet bei einer erhöhten Suizidalität, die bei queeren, insbesondere bei Trans-Personen sowieso schon verdammt hoch ist. Und das ist auch kein Wunder. Wer all seine Hoffnung in ein Konversionsverfahren steckt, erwartet „Heilung“. Am Ende dieses Verfahrens sei man „normal“. Dass das eine Einbahnstraße ist, können Betroffene meist gar nicht mehr aufnehmen. Am Ende zerbricht man, weil man feststellt, dass man eben doch nicht „normal“ geworden ist. Das pervertierte Verfahren ist gescheitert. Die Schuld sucht der Betroffene auch an dieser Stelle bei sich selbst. Es sei gar nicht mehr möglich, ihn zu „heilen“. Die Gefühlsspirale, die einen überhaupt erst in diese „Therapie“ gebracht hat, verläuft extremer nach unten – und mündet im schlimmsten Falle bei der Lebensmüdigkeit. Das muss enden – sofort. Am besten gestern. Dass andere Menschen über Personen richten dürfen, sie in dieser extremen Art und Weise beeinflussen und bis heute ungestört bleiben ist unverständlich – hier sind wir wieder in unserem Paralleluniversum.


    Das Werbeverbot erklärt sich, denke ich, von selbst. Darauf gehe ich nicht gesondert ein, stehe bei Fragen dazu aber selbstredend zur Verfügung.


    Zur Altersgrenze, hier verweise ich gerne auf die britische Studie „Coming Out – und dann?“. Hier wird super dargelegt, dass der Coming-Out Prozess in vielen Fällen über das 18. Lebensjahr hinausgeht. Das Coming-Out selbst kommt meist erst nach dem 18. Lebensjahr, bis zum Coming-Out ist es ein Gefühlschaos, welches einen selbst sehr beansprucht. In dieser Zeit brauchen queere Menschen Schutz. Schutz vor homo- oder transphoben Angriffen, Schutz vor Ausgrenzung und Diskriminierung, Schutz vor solchen brandgefährlichen „Therapien“. Dafür haben wir zu sorgen. Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer und die Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen empfahlen dabei eine Erhöhung der Altersgrenze auf 26 Jahre, wobei sich insbesondere BPTK und BASJ für ein komplettes Verbot aussprechen. Wir sehen das genau so. Auch diese Altersgrenze findet sich in dem Entwurf wieder.


    Wir müssen queere Personen während ihrem Coming-Out Prozess so gut unterstützen wie es nur möglich ist. Das beginnt mit dem Verbot dieser Verfahren und geht weiter über die Sensibilisierungs- und Aufklärungsoffensive, zu der wir die Bundesregierung, den Gesundheitsminister, die BzgA und die bpb im nachgereichten Antrag auffordern.


    Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns ein wichtiges Zeichen setzen. Lassen Sie uns gemeinsam diesem pervertierten Verständnis von Therapie ein Ende setzen, gemeinsam queere Menschen vor diesen Verfahren und ihren krassen Auswirkungen schützen. Und den Betroffenen sei gesagt: ihr seid nicht alleine. Und ihr müsst euch schon gar nicht verändern. Man mag den Fehler zwar bei sich selbst sehen, doch der Fehler liegt bei der Intoleranz Anderer. Und diese werden wir bis zu unseren letzten Tagen restlos bekämpfen.


    Vielen Dank.

  • räuspert in den ruhigen Saal und ist traurig, dass offensichtlich keine andere Fraktion das Wort ergreifen möchte.

    ruft: Wenn es an dem Entwurf nichts auszusetzen gibt, dann hoffe ich auf die Zustimmung aller anwesenden Abgeordneten!

  • Herr Präsident,

    ich weis nicht ob das Strafgesetzbuch der rechte ort ist. Sind nicht die Richtlinien für Heilpraktiker und Mediziner eher geignet?

    Es handelt sich doch hier um ein medizinisches Problem, Homosexualität ist ist eine Abnormität, ergo eine Krankheit.

    Dass das so genannte Umpolen Scharlatanerie ist , also simple Abzocke, muss nicht extrabetont werden.

    Dass das wiedernatürliche Verhalten nur durch falsch verbunde Enden dess Hirns entsteht und vermutlich angeboren ist, wird vermutet und kann nicht behoben werden.

    Jedoch kann auch ein solcher Mensch , normal leben.

    Sollen diejenigen welche es betrifft daheim in ihren vier Wänden tun und lassen was ihnen gefällt.

    Sorgen wir aber , auch im Interesse von Sitte und Moral, sowie imInteresse unserer Kinder und Jugend , dass es in der Öffentlichkeit verboten wird.

    Wir hatten bereits einen leider abgeschafften Paragraphen, nur man könnte jenen in abgeschächter Form wieder aufleben lassen, sprich daheim, straffrei, öffentlich, Ordnungsstrafe!

    Allerding höre ich jetzt schon das Gejaule von Links , ob dieses Vorschlags.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • ruft: Lächerliche Rede! Lächerliche Schießbudenfigur!


    macht sich für die Gegenrede bereit

  • Unfassbar! Das ist skandalös!

    Was Frau Kollegin ist den so skandalös?

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • ruft: Lächerliche Rede! Lächerliche Schießbudenfigur!


    macht sich für die Gegenrede bereit

    Frau Abgeordnete Kotting-Uhl.

    reissen Sie sich mal zusammen!

    Wer im Glashaus sitzt sollte tunlichst nicht mit Steinen schmeissen.

    Aber mit Steine schmeissen, kennen sich viele Ihrer früheren Parteigenossen bestens aus , nicht wahr, ebenso mit Pädophilie, Inzest und Drogenkonsum, man muss nur Anträge früher Jahre zur Rate ziehen.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Kurzintervention nach der Rede des Abgeordneten von Wildungen:


    Herr Kollege, sie glänzen hier, wie so gerne, mit Vorurteilen und vermischen das ganz elegant mit Unwissenheit. Und ich bin froh, dass das hier nicht unwidersprochen bleibt.

    Dass Sie sich hier hinstellen und im Jahre 2021 ernsthaft am Märchen der Homosexualität als Krankheit glauben, beweist sehr gut, welch geistes Kind Sie sind und ich bin froh, dass Sie mit so einem abstrusen Weltbild der einzige in diesem Hause bleiben.

    Wir weisen bewusst extra auf die Nutzlosigkeit und vor allem die Gefahr solcher Verfahren hin. Hören Sie aufmerksamer zu, dann wüssten Sie warum. Richtig steil geht die Rede aber erst mit Ihren beiden Argumenten "sie sollen in ihren 4 Wänden tun und lassen was sie wollen" und "wir sollen im Interesse der Kinder und Jugendliche handeln" - was für ein Schmarrn. Was meinem Sie damit überhaupt?
    Homosexualität: daheim straffrei, öffentlich ordnungswidrig.


    ist ein Moment sprachlos und kratzt sich am Kopf


    Glauben Sie mir, ich wünsche mir gerade sehr ich stünde unter Drogen, um sowas aushalten zu können.


    Etwa 1500 Tierarten praktizieren gleichgeschlechtliche Paarungen. So auch die Affen. Lassen Sie mich also zum Schluss nüchtern feststellen, dass selbst die Affen, zumindest dahingehend, viel weiter sind als Sie.


    Danke.

    Einmal editiert, zuletzt von Manuela Kotting-Uhl ()

  • Verzeihung; Herr Präsident , aber weshalb rufen Sie mich zur Ordnung?

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Inakzeptabel. Herr Präsident , ist das solche Äußerungen überhaupt getätig wurden und nicht meine blosse Erwähnung. Wollen Sie allen Ernstes diese Äußerungen, welche von der früheren Parteispitze kam und von den Protokolanten des Hohen Hauses gesichert und im Archiv verwart, als nicht getätigt und nicht existent deklarien, nur weil es Ihnen nicht in den Kram passt?

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Sehr geehrter Herr Präsident,

    liebe Kolleginnen und Kollegen,


    wir leben in einer Zeit, in der es selbstverständlich ist, dass man eben nicht wie der Durchschnitt heterosexuell ist. Diese Menschen mit grausamen Methoden "zu heilen" ist nicht mit der universellen Menschenwürde zu vereinbaren, denn man zwingt diesen Menschen dazu sich gegen seinen Willen zu verändern. Es ist verboten jemanden, weil er einen "falschen" Glaube hat, mit Gewalt zu bekehren. Unser Grundgesetz verbietet etwas und das völlig zu Recht. Aber bei der Frage der Sexualität ist es anscheinend etwas anderes zumindest, wenn man Herrn Wildungen Glauben schenken mag. Keiner würde wegen eines anderen Glaubens sagen, dass man krank sei (zumindest nicht in einem medizinischen Zusammenhang. Ist man aber nicht heterosexuell wird man als krank bezeichnet. Das ist Paradox und zeigt welches veraltete Menschenbild gewisse Menschen haben, welches offenbar grausame Methoden rechtfertigen soll.


    In der heutigen Zeit soll jeder glauben was er will und jeder soll lieben wen er will.

  • Herr Präsident,

    liebe Kolleginnen und Kollegen,


    viel ist hier schon gesagt worden. Viel dummes Zeug aber auch viel Richtiges. Die Konversationstherapien bringen nichts als Leid. Leid und weitere Hemmungen für queere Menschen, die sich sowieso schon an den Rand der Gesellschaft gedrängt fühlen. Diese unsäglichen Umpolungsversuche sind reine Scharlatanerie und es ist längst überfällig, diese zu verbieten.


    Der Kollege von Wildungen hat doch hier höchstselbst eindrucksvoll bewiesen, dass dieses krude Bild der Homosexualität noch immer in den Köpfen einiger Menschen vorhanden ist. Dementsprechend ist es wichtig, dass wir dieses Thema wieder in der breiten Gesellschaft verankern und darauf hinweisen, dass es diesen Missstand der Konversationstherapien noch immer gibt.


    Grundsätzlich müssen alle Menschen vor den Gefährdungen der körperlichen Unversehrtheit, der sexuellen Selbstbestimmung und vor dem fatalen, ehrverletzenden Eindruck, Homosexualität sei eine Krankheit, geschützt werden. Dies gilt insbesondere für Heranwachsende, die einem besonderen Gefährdungspotential unterliegen. Die Menschen in unserem Land sind frei in ihrer eigenen Entfaltung. Unterstützen wir unsere queeren Mitbürgerinnen und Mitbürger in allen Lebenslagen, wo sie potentiellen Gefahren ausgeliefert sind.

  • tritt für eine persönliche Erklärung ans Rednerpult und nimmt seinen Mund-Nase-Schutz ab.


    Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,
    sehr geehrte Frau Bundestagsvizepräsidentin,
    sehr geehrte Damen, Herren und Diverse,

    liebe Kolleg:innen,
    Herr Abgeordneter von Wildungen,


    ihr Redebeitrag, Herr Abgeordneter von Wildungen, verletzt Millionen von Menschen und mich persönlich zutiefst, und es ist der Punkt erreicht, an dem ich Sie nicht länger als einen Kollegen bezeichnen kann. Ich habe viele ihrer Redebeiträge toleriert, aber in letzter Zeit werden ihre Reden immer abstruser. Sie haben mit ihrem Redebeitrag schlicht den Bogen überspannt. Sie sind ein Feind der Freiheit, der Demokratie und des Grundgesetzes, und das haben Sie heute neuerlich bewiesen. Ihre Aussage diskriminiert nicht nur mich, sondern Millionen queerer Menschen in diesem Land und weltweit. Mit ihren Aussagen treten sie das Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Identität, Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz, mit den Füßen. Sie relativieren das Unrecht, das vielen queeren Menschen im Faschismus angetan wurde, und fordern hier, jenen Paragraphen, der das ermöglicht hat, wieder einzuführen. Ich sage Ihnen hier und heute: Ich bin schwul, ich bin stolz darauf und ich lasse mir ihre ekelhafte Rede nicht gefallen! Und ich lasse mir von Ihnen ganz sicher nicht verbieten, einen Mann in der Öffentlichkeit zu küssen! Und Millionen queerer Menschen in diesem Land werden sich von Ihnen auch nichts verbieten lassen! Ich werde jetzt den Sitzungssaal verlassen, ich ertrage es nicht länger, mit einem Menschen wie Ihnen in einem Raum zu sein.


    Vielen Dank.


    verlässt demonstrativ den Sitzungssaal und schwenkt dabei eine Regenbogenfahne.


    Tom Schneider

    Träger d. Gr. Verdienstkreuzes m. Stern u. Schulterband u. des Nds. Großen Verdienstkreuzes

    Ministerpräsident v. Nds. a.D.
    Präsident d. Bundesrats a.D.
    MdL Nds. a.D.
    Nds. Landesminister a.D.
    Mitglied des nds. Landtagspräsidiums a.D.

    MdB a.D.
    Parteivorsitzender SDP a.D.
    stv. Parteivorsitzender der SDP a.D.
    Landesvorsitzender der SDP Nds. a.D.