3. Ist der Bundesregierung die Espoo-Konvention bekannt? Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung die Planung des Kraftwerkes, bei der Polen offensichtlich gegen die Konvention verstößt?
Ja. Negativ.
5. Wieso verzichtete die Bundesregierung auf einen Einspruch bei der Espoo?
Hierzu kann das Kanzleramt nur auf das BMKUEL verweisen.