GROSSE ANFRAGE V/013 | Polens geplante Atomkraftwerke im Abgleich mit der Espoo-Konvention

  • 3. Ist der Bundesregierung die Espoo-Konvention bekannt? Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung die Planung des Kraftwerkes, bei der Polen offensichtlich gegen die Konvention verstößt?
    Ja. Negativ.


    5. Wieso verzichtete die Bundesregierung auf einen Einspruch bei der Espoo?

    Hierzu kann das Kanzleramt nur auf das BMKUEL verweisen.

    Richter am Obersten Gericht

    Bundeskanzler a.D.

    Administrator

  • Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.

    Die Art und Dauer der Beantwortung unterstreicht ja nur die Lethargie der Bundesregierung. Es ergeben sich einige Nachfragen, die wir an folgende Ministerien stellen:


    Bundeskanzler:


    Sie antworteten auf die Frage, wieso die BReg auf einen Einspruch verzichtete mit einem Verweis auf das Umweltministerium. Die einzige Antwort des Ministers war jedoch „Nein“. Die Anfrage wurde demnach nicht beantwortet, sodass wir erneut fragen, wieso die Bundesregierung so lange nach Bekanntwerden der Pläne auf den Einspruch verzichtete.


    An das BMU:


    In einer vorangegangenen Anfrage positionierte sich die BReg gegen Atomkraft. Welche Schritte empfiehlt der Minister, um den Atomausstieg konsequent zu vollziehen? (Stichworte: Urananreicherung, Uranexporte, Atomwaffen in Büchel) und wie verhält sich dies mit dem Abstimmungsverhalten der Regierungsfraktionen zum Atomwaffenverbotsvertrag?



    Allen Mitgliedern der Regierung scheint die Gefahr eines Reaktorunfalls bekannt zu sein, bei dem Neubau in Polen soll nun gehandelt werden:


    Ist der Regierung bekannt, dass es in mehreren Bundesländern grenznahe AKWs gibt, die im Falle eines GAUs eine Verseuchung eines Gebietes in Deutschland verursachen könnten?


    Was unternimmt die Bundesregierung, um auf ein europäisches Energie-Umdenken hinzuwirken, sodass die alten, maroden Kraftwerke vom Netz gehen?

  • An das BMU:


    In einer vorangegangenen Anfrage positionierte sich die BReg gegen Atomkraft. Welche Schritte empfiehlt der Minister, um den Atomausstieg konsequent zu vollziehen? (Stichworte: Urananreicherung, Uranexporte, Atomwaffen in Büchel) und wie verhält sich dies mit dem Abstimmungsverhalten der Regierungsfraktionen zum Atomwaffenverbotsvertrag?


    Unser Ausstieg aus der Atomenergie ist bereits geplant und wird vollzogen. Daher halte ich auch erneute Laufzeitverlängerungen nicht für sinnvoll. Ebenfalls sehe ich es als erklärtes Ziel der Bundesrepublik an, grundsetzlich alle Atomwaffen aus den Waffenarsenalen dieser Welt zu verbannen. Jedoch ist dies eine Frage der globalen Umsetzbarkeit. Von mir aus können wir gerne ab Morgen alle Atomwaffen vernichten. Der Atomwaffenverbotsvertrag war ein Beschluss innerhalb der Regierung, dazu können sie gern den Ausführungen des Kollegen Schneiders folgen. Jedoch halte ich es für vertretbar, weitere Forschungen die nicht zum Waffenzweck dienen an Uran zu vollziehen, solange eine großflächige Transparenz herscht. Dennoch bin ich gegen Projekte wie die Minireaktoren, in diesen Bereichen muss einfach klug und maßvoll gehandelt werden.

  • Sie antworteten auf die Frage, wieso die BReg auf einen Einspruch verzichtete mit einem Verweis auf das Umweltministerium. Die einzige Antwort des Ministers war jedoch „Nein“. Die Anfrage wurde demnach nicht beantwortet, sodass wir erneut fragen, wieso die Bundesregierung so lange nach Bekanntwerden der Pläne auf den Einspruch verzichtete.

    Ich kann hier nur auf das BMKUEL verweisen. Ich habe für den Energie-Bereich einen eigenen Minister, der für diese Sachen zuständig ist.

    Richter am Obersten Gericht

    Bundeskanzler a.D.

    Administrator