GROSSE ANFRAGE V/013 | Polens geplante Atomkraftwerke im Abgleich mit der Espoo-Konvention

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    GROSSE ANFRAGE AN DIE BUNDESREGIERUNG DRUCKSACHE V/013

    Die Anfrage ist durch die Bundesregierung innerhalb von 5 Tagen zu beantworten.

  • Die Bundesregierung erhält eine Rüge und wird aufgefordert die Anfrage zu beantworten. Ich würde die Grünen an der Stelle um Konkretisierung bitten, welche Minister:innen der Regierung sie eigentlich befragen wollen oder ob das die Bundesregierung selbst entscheiden kann.

  • Da sich die Bundesregierung wohl nicht entscheiden kann, wer auf die Fragen antworten soll, geben wir gerne eine Unterstützung. Die Fragen 1 und 2 gehen ans Umweltministerium, die Fragen 3 und 5 ans Kanzleramt, die Frage 4 ans Gesundheitsministerium und die Fragen 6-9 ans AA. Vielleicht hilft das ja.

  • Sehr geehrte Frau Kotting Uhl


    1. Ist der Bundesregierung, das Ausmaß einer möglichen Katastrophe (Super GAU) bekannt? (Bezugnehmend auf das geplante Kraftwerk in Polen)
    Ja.


    2. Ist der Bundesregierung das Ausmaß eines möglichen durchschnittlichen Atomunfalls bekannt? (Bezugnehmend auf das geplante Kraftwerk in Polen)

    Ja.

  • Das Gesundheitsministerium ist sich nicht darüber im Klaren was Frage 4 mit unseren Kompetenzen zutun hat.

    Es geht um die Strahlenbelastung, die die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger gefährden könnte.


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    Deutscher Bundestag

    Fünfte Wahlperiode



    Drs. V/013



    Antwort des Bundesministers des Auswärtigen, für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
    auf die an ihn gerichteten Fragen 6-9 der GROßEN ANFRAGE "Polens geplante Kraftwerke im Abgleich mit der Espoo-Konvention"

    der Fraktion der DIE GRÜNEN und der Abgeordneten Manuela Kotting-Uhl und Sebastian Fürst



    Polens geplante Kraftwerke im Abgleich mit der Espoo-Konvention

    Anlage 1

    Polens geplante Kraftwerke im Abgleich mit der Espoo-Konvention



    Wir fragen den Bundesminister des Auswärtigen, für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung:


    6. Wie bewertet die Bundesregierung den Schritt Österreichs, Beschwerde bei der Espoo einzulegen?

    Die Bundesregierung begrüßt den Schritt Österreichs, Beschwerde bei der Espoo einzulegen.


    7. Wieso verzichtet die Bundesregierung bis heute auf ein Mitspracherecht, obwohl Deutschland im schlimmsten Falle gar stärker betroffen wäre als Polen selbst?

    Die Bundesregierung befindet sich, von Österreich inspiriert, derzeit in Vorbereitungen, von ihrem Mitspracherecht Gebrauch zu machen.


    8. Wie wirkt die Bundesregierung auf die Umsetzung der Espoo, insbesondere des Beteiligungsverfahrens und der strategischen Umweltprüfung, hin?

    Inspiriert von ihrer Anfrage und vom Einspruch Österreichs prüft die Bundesregierung derzeit, wie sie effektiver an der Espoo und ihrer Beteiligungsverfahren sowie der strategischen Umweltprüfung teilhaben kann.

    9. Wie wirkt die Bundesregierung dem Plan zum Bau des Kraftwerkes entgegen?

    Die Bundesregierung prüft derzeit ihre Möglichkeiten, am Einspruch Österreichs gegen das polnische Kraftwerk bei der Espoo mitzuwirken oder alternativ einen eigenen Einspruch einzulegen.



    Berlin, den 16. Februar 2021
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    Tom Schneider
    Bundesminister des Auswärtigen, für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung



    Berlin, den 16. Februar 2021

    67-unterschrift-tom-schneider-png
    Tom Schneider
    Bundesminister des Auswärtigen, für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung


    Tom Schneider

    Träger d. Gr. Verdienstkreuzes m. Stern u. Schulterband u. des Nds. Großen Verdienstkreuzes

    Ministerpräsident v. Nds. a.D.
    Präsident d. Bundesrats a.D.
    MdL Nds. a.D.
    Nds. Landesminister a.D.
    Mitglied des nds. Landtagspräsidiums a.D.

    MdB a.D.
    Parteivorsitzender SDP a.D.
    stv. Parteivorsitzender der SDP a.D.
    Landesvorsitzender der SDP Nds. a.D.


  • Ich rüge das Kanzleramt und bitte um Beantwortung der Anfrage!


    Carsten Müller

    Einmal editiert, zuletzt von Carsten Müller ()

  • Also Herr Ministerpräsident,


    wirklich nirgends habe ich irgendwo Ihren Rücktritt entnehmen können außer aus der Entlassungsurkunde der Bundespräsidentin regulär mit den anderen BundesministerInnen. Sie sind mit der Wahrnehmung der Geschäfte betraut worden und haben dies auch nie irgendwo öffentlich abgelehnt. Ich erinnere Sie an Ihre Pflicht, die Geschäfte fortzuführen. Ich bitte Sie, machen Sie das Parlament hier nicht verächtlich und hören Sie auf, uns hier für dumm zu verkaufen.

  • Also Herr Ministerpräsident,


    wirklich nirgends habe ich irgendwo Ihren Rücktritt entnehmen können außer aus der Entlassungsurkunde der Bundespräsidentin regulär mit den anderen BundesministerInnen. Sie sind mit der Wahrnehmung der Geschäfte betraut worden und haben dies auch nie irgendwo öffentlich abgelehnt. Ich erinnere Sie an Ihre Pflicht, die Geschäfte fortzuführen. Ich bitte Sie, machen Sie das Parlament hier nicht verächtlich und hören Sie auf, uns hier für dumm zu verkaufen.

  • Also Herr Ministerpräsident,


    wirklich nirgends habe ich irgendwo Ihren Rücktritt entnehmen können außer aus der Entlassungsurkunde der Bundespräsidentin regulär mit den anderen BundesministerInnen. Sie sind mit der Wahrnehmung der Geschäfte betraut worden und haben dies auch nie irgendwo öffentlich abgelehnt. Ich erinnere Sie an Ihre Pflicht, die Geschäfte fortzuführen. Ich bitte Sie, machen Sie das Parlament hier nicht verächtlich und hören Sie auf, uns hier für dumm zu verkaufen.

    "(3) Auf Ersuchen des Bundespräsidenten ist der Bundeskanzler, auf Ersuchen des Bundeskanzlers oder des Bundespräsidenten ein Bundesminister verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiterzuführen."


    Artikel 69 aus unserem Grundgesetz.


    Da kein Nachfolger ernannt wurde, sind Sie gemäß unserer Verfassung verpflichtet die Amtsgeschäfte weiterzuführen. Entsprechend würde ich nun endlich um Beantwortung der noch offenen Fragen bitten, damit wir das Ganze hier abschließen können.