BR 025 - Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Blutspendeverbots für homosexuelle Männer

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    hiermit eröffne ich die Debatte über den Antrag aus dem Bundestag mit dem Titel: "Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Blutspendeverbots für homosexuelle Männer".





    60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Vierte Wahlperiode



    Drs. IV/0XX


    GESETZENTWURF

    der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei und der Abgeordneten Charly Roth, Tom Schneider, Jonathan Schmidt, Dr. Constantin Nohlen und Dr. Theresa Klinkert


    Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Blutspendeverbots für homosexuelle Männer


    A. Problem und Ziel

    In Deutschland fehlen jährlich unzählige Blutkonserven, um notwendige Transfusionen durchzuführen. Gleichzeitig werden Blutspendewillige Männer, die mit Männern schlafen (MSM), gesetzlich von der Blutspende ausgeschlossen, es sei denn, sie haben nachweislich ein Jahr enthaltsam gelebt. Begründet wird dies mit gesundheitlichen Gefahren, vor allem in Bezug auf das HI-Virus, obwohl jede Konserve nach der Blutspende auf HI-Viren untersucht wird. Dieser Ausschluss von MSM von der Blutspende ist diskriminierend und verhindert zudem, dass dringend benötigte Blutkonserven bereitgestellt werden können.


    B. Lösung

    Das Blutspendeverbot für Männer, die mit Männern schlafen (MSM) wird durch eine Änderung des Transfusionsgesetzes abgeschafft.


    C. Alternativen

    Keine.


    D. Kosten

    Keine.

    Anlage 1

    Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Blutspendeverbots für homosexuelle Männer


    (Homosexuelle-Männer-Blutspendeverbot-Abschaffungsgesetz – HoMäBluvAbschG)


    Vom...


    Der Bundestag hat (mit Zustimmung des Bundesrates?) das folgende Gesetz beschlossen; Artikel 79 Absatz 2 des Grundgesetzes ist eingehalten:


    § 1
    Änderung des Transfusionsgesetzes


    Das Transfusionsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. August 2007 (BGBl. I S. 2169), das zuletzt durch Artikel 20 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist, wie folgt geändert:


    § 5 Auswahl der spendenden Personen

    (1) Es dürfen nur Personen zur Spendeentnahme zugelassen werden, die unter der Verantwortung einer ärztlichen Person nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik für tauglich befunden worden sind und die Tauglichkeit durch eine ärztliche Person festgestellt worden ist. Die Zulassung zur Spendeentnahme soll nicht erfolgen, soweit und solange die spendewillige Person nach Richtlinien der Bundesärztekammer von der Spendeentnahme auszuschließen oder zurückzustellen ist. Der Spender darf nicht aufgrund seiner sexuellen Orientierung von einer Spendeentnahme ausgeschlossen werden."


    § 2

    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.




    Begründung

    Siehe oben. Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.


    Berlin, den 3. Januar 2021


    Tom Schneider und die SDP-Fraktion















    797-lewerentz-signatur-png


    Elias Jakob Lewerentz

    Landtagsabgeordneter für den Saale-Holzland-Kreis I

    Landtagspräsident des Thüringer Landtages

    Stellvertretender Ministerpräsident des Freistaates Thüringen

    Landesminister für Gesundheit und Soziales

    Mitglied der Konservativen Partei (KonP)

  • Tom Schneider

    Träger d. Gr. Verdienstkreuzes m. Stern u. Schulterband u. des Nds. Großen Verdienstkreuzes

    Ministerpräsident v. Nds. a.D.
    Präsident d. Bundesrats a.D.
    MdL Nds. a.D.
    Nds. Landesminister a.D.
    Mitglied des nds. Landtagspräsidiums a.D.

    MdB a.D.
    Parteivorsitzender SDP a.D.
    stv. Parteivorsitzender der SDP a.D.
    Landesvorsitzender der SDP Nds. a.D.


  • Ich schließe die Debatte. Wir kommen auch hier zur Abstimmung.

    797-lewerentz-signatur-png


    Elias Jakob Lewerentz

    Landtagsabgeordneter für den Saale-Holzland-Kreis I

    Landtagspräsident des Thüringer Landtages

    Stellvertretender Ministerpräsident des Freistaates Thüringen

    Landesminister für Gesundheit und Soziales

    Mitglied der Konservativen Partei (KonP)