DEBATTE IV/040 | Entwurf eines Gesetzes zur mobilen Arbeit

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    DEBATTE ÜBER DRUCKSACHE IV/040

    Wir kommen zur Debatte über folgenden Antrag.

    Sie dauert gemäß Geschäftsordnung drei Tage.


  • Sehr geehrter Präsident liebe Kollegen und Kolleginnen die Bundesregierung bringt einen historischen Antrag in den Bundestag ein wir wollen mit diesem Gesetz das Recht auf Homeoffice ermöglichen. In anderen Staaten gibt es dieses Gesetz schon wir wollen mit diesem Antrag ermöglichen das Menschen Zuhause arbeiten können und das sie nicht mehr in die Arbeit fahren müssen das gilt natürlich für Menschen die ihre Arbeit am Schreibtisch erledigen können ich denke dass homeoffice viel Vorteile bringt und wir damit CO2 und Abgase sparen und denn Arbeitnehmern Stress weil sie sich denn Weg zur Arbeit sparen. Ich bitte um Zustimmung.

  • Herr Präsident,

    Hohes Haus,

    es bedarf keines derartigen Gesetzes,

    Wenn ein Unternehmer, seinen Untergeben , so es ihm möglich, in Heimarbeit schickt, so sollte es diesem allein obliegen.

    Der Staat sollte sich bittschön nicht in alles einmischen, denn das ist purer Sozialismus ,ala "DDR"!

    Daher bitte ich Sie, werte Kollegen und Kolleginnen, diesen Antrag abzuschmettern!

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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    Einmal editiert, zuletzt von Christian von Wildungen ()

  • Herr Präsident,


    wir Linksdemokraten begrüßen grundsätzlich, wenn die Arbeitnehmer:innen mehr Einfluss auf ihre Arbeitszeit und Arbeitsbedingungen erhalten und damit auch ein Recht auf Homeoffice. Wir dürfen aber dabei nicht vergessen, das Arbeiten im Homeoffice gilt nach wie vor als ein Arbeitsmodell für Hochqualifizierte und immer noch als Privileg. Beschäftigte mit niedrigen Einkommen oder Qualifikationen haben selten bis keine Möglichkeit im Homeoffice zu arbeiten. Weiterhin lehnen 2/3 der potenziellen Arbeitnehmer:innen, welche dafür in Frage kommen, ein Arbeiten von zu Hause aus ab. Wobei man diese Zahlen mit Vorsicht genießen muss, sie stammen aus dem Jahr 2016 und die aktuelle Pandemie hat viele alten Denkmuster über den Haufen geworfen. Aber die Probleme sind damit nicht verschwunden. Zum Beispiel der Wunsch nach einer klaren Trennung von Beruf und Privatleben. Die Sorge vor Entgrenzung, dem Verschwimmen von Arbeit und Privatleben, ist durchaus berechtigt. Arbeitnehmer:innen im Homeoffice leiden deutlich häufiger unter einer hohen Stressbelastung: heißt nix anderes als eine ständige Erreichbarkeit und Verfügbarkeit bis hin zur kompletten Entkopplung von Arbeit und Betrieb. Die Folgen sind mehr Überstunden, Pausenausfälle und Arbeiten auch im Krankenstand. Beschäftigte im Homeoffice können weniger gut von der Arbeit abschalten und schlafen schlechter. Da Homeoffice in der Regel auf dem Prinzip Vertrauen beruht ist, werden Überstunden oft nicht erfasst und damit auch nicht vergütet. Auch die tägliche Höchstarbeitszeit sowie Ruhezeiten werden im Homeoffice weniger eingehalten. Daher muss ein Recht auf Homeoffice mit der klaren Absage an die Arbeitgeberverbände verbunden sein, die Tageshöchstarbeitszeit zu streichen und Ruhezeiten zu kürzen. Mit dem Recht auf Heimarbeit muss auch ein Recht auf Nichterreichbarkeit nach dem Feierabend verbunden sein und eine Anti-Stress-Verordnung.


    Das alles darf am Ende nicht dazu führen, dass Arbeitgeber das Homeoffice früher oder später als günstige Alternative für sich selbst entdecken und gar keine Büros mehr zur Verfügung stellen. Da sollten wir aufpassen.


    Der Antrag ist grundsätzlich in Ordnung, wir dürfen nur nie die negativen Folgen von zu viel Heimarbeit aus den Augen verlieren.


    Herzlichen Dank.

  • Herr Präsident,


    Ich möchte nochmalig betonen das es dieses Gesetz nicht bedarf, denn der Arbeitgeber ordnet an und der Arbeitnehmer führt aus. Es ist völlig unnötig, ein neues Gesetz zu erlassen!

    Es gibt ja bereits den Arbeitsvertrag zwischen beiden! Wenn der Unternehmer seinem Untergebeben Heimarbeit auferlegt, so hat jener zu gehorchen.

    Es geht darum was irgend ein Arneitnehmer will , sondern einzig was der Unternehmer anordnet, denn er ist der Besitzende und damit derjenige welche das Sagen hat.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Herr Präsident,


    Ich möchte nochmalig betonen das es dieses Gesetz nicht bedarf, denn der Arbeitgeber ordnet an und der Arbeitnehmer führt aus. Es ist völlig unnötig, ein neues Gesetz zu erlassen!

    Es gibt ja bereits den Arbeitsvertrag zwischen beiden! Wenn der Unternehmer seinem Untergebeben Heimarbeit auferlegt, so hat jener zu gehorchen.

    Es geht darum was irgend ein Arneitnehmer will , sondern einzig was der Unternehmer anordnet, denn er ist der Besitzende und damit derjenige welche das Sagen hat.

    Herr Kollege Wildungen,


    Arbeitnehmer:innen sind keine Untergebenen. Den Feudalismus haben wir schon lange überwunden, sollte Ihnen das noch nicht bekannt sein. Bezogen auf die Rechte der Arbeitnehmer:innen hat der Arbeitgeber nicht einfach das Recht diese Heimarbeit anzuordnen und zu den Gründen, warum er das auch nicht haben sollte, habe ich ja oben schon gesprochen. Heimarbeit hat eben nicht nur Vorteile, darüber müssen wir auch sprechen.


    Herzlichen Dank.

  • Herr Kollegen Friedländer,


    hören Sie doch mit ihrer kommunistischen Propaganda auf.

    Selbstredent sind es Untergebene!

    Wer bezahlt hat das Sagen, dem gehört man.Der Arbeitgeber ist der Obere, die Arbeitnehmer sind die unteren , ergo Untergebene.

    Alles andere regeltder Arbeitsvertrag, Der Arbeitnehmer hat die Pflicht zur Pünklichkeit, Treue, Gehorsam, ect. Der Arbeitgeber hat nur die Plicht für Arbeit zu sorgen und jene zu entlöhnen.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Herr Präsident,


    Ich möchte nochmalig betonen das es dieses Gesetz nicht bedarf, denn der Arbeitgeber ordnet an und der Arbeitnehmer führt aus. Es ist völlig unnötig, ein neues Gesetz zu erlassen!

    Es gibt ja bereits den Arbeitsvertrag zwischen beiden! Wenn der Unternehmer seinem Untergebeben Heimarbeit auferlegt, so hat jener zu gehorchen.

    Es geht darum was irgend ein Arneitnehmer will , sondern einzig was der Unternehmer anordnet, denn er ist der Besitzende und damit derjenige welche das Sagen hat.

    Sehr geehrter Präsident

    Liebe Kollegen und Kolleginnen

    Der Herr von Wildungen hat wieder Mal keinen Dunst das die Sklaverei und somit der Besitz von Menschen verboten ist die Arbeitnehmer sind freie Menschen in einem freien Land und das ist ein Recht und kein Zwang diese Menschen können das Recht einfordern wenn sie es wollen .

  • tritt im roten Mund-Nase-Schutz ans Rednerpult, setzt ihn ab und beginnt zu sprechen:


    Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident Neuheimer,
    sehr geehrter Herr Bundestagsvizepräsident Friedländer,
    liebe Kolleg:innen,
    sehr geehrte Damen, Herren und Diverse,

    dieses Gesetz zur mobilen Arbeit stellt einen Meilenstein dar, den meine Fraktion und meine Partei, die Sozialdemokratische Partei, schon lange fordern. Ich bin froh, dass wir uns mit dem Liberalen Forum darauf einigen konnten, dieses überfällige Gesetz in den Bundestag einzubringen.


    macht eine kurze Pause.


    Die Corona-Pandemie hat einiges an Fortschritt beschleunigt, und dass dürfen wir, angesichts der vielen schlechten Nachrichten, die diese Pandemie mit sich bringt, als positiv betrachten. Diese Pandemie lehrt uns, dass Arbeit auf vielfältige Weise erbracht werden kann, und dass es längst überfällig ist, die neuen Realitäten anzuerkennen. Wie schon die industrielle Revolution vor 150 bis 200 Jahren, erleben wir heutzutage einen weiteren Umbruch, die digitale Revolution, die Arbeit und Leben zunehmend verändert. Und dieser Gesetzesentwurf zur mobilen Arbeit erkennt die neuen Lebensrealitäten an und stärkt zugleich die Selbstbestimmung der Arbeitnehmer:innen. Ein Herr Abgeordneter Wildungen, der sich als einziger hier öffentlich gegen diesen Gesetzesentwurf positioniert hat, lebt in der Vergangenheit, in der Arbeitnehmer:innen ihren Arbeitgeber:innen schutzlos ausgeliefert waren, und verteufelt Emanzipation der Arbeitnehmer:innen und Fortschritt, während die orange-rote Regierungskoalition, der meine Partei angehört, die Zukunft forciert und die Bedürfnisse der Arbeitnehmer:innen ernst nimmt. Dieser Gesetzesentwurf ist der beste Beweis dafür.


    trinkt einen Schluck Wasser.


    Dieser Gesetzesentwurf wird die Arbeit in diesem Land revolutionieren und einen wertvollen Beitrag zur Produktivität in diesem Land beitragen. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass unterschiedliche Menschen unterschiedlich veranlagt sind und je nach Persönlichkeit in einem bestimmten Umfeld die besten Leistungen erbringen können. Manche Menschen müssen jeden Tag ins Büro fahren und brauchen eine räumliche Abgrenzung von Arbeit und Freizeit. Für andere ist die Arbeit von zuhause die ideale Lösung, weil sie freier darin sind, sich ihre Arbeit einzuteilen oder weil so eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Leben, Freizeit und Beruf erreicht werden kann. Dieser Gesetzesentwurf trägt dazu bei, dass Arbeitnehmer:innen selbst entscheiden können, wie sie arbeiten möchten, sodass sie in einer guten Atmosphäre arbeiten können und sich wohlfühlen, was nachweislich die Produktivität steigern kann. Das ist letzlich förderlich für unsere Wirtschaft und schafft zudem in der derzeitigen Lage abhilfe.


    macht eine kurze Pause.


    Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident Neuheimer,
    sehr geehrter Herr Bundestagsvizepräsident Friedländer,
    liebe Kolleg:innen,
    sehr geehrte Damen, Herren und Diverse,


    aus den genannten Gründen bitte ich Sie, für diesen Gesetzesentwurf, für diesen Meilenstein, zu stimmen. Vielen Dank!


    setzt seinen roten Mund-Nase-Schutz auf und begibt sich wieder auf seinen Platz.

    Tom Schneider

    Träger d. Gr. Verdienstkreuzes m. Stern u. Schulterband u. des Nds. Großen Verdienstkreuzes

    Ministerpräsident v. Nds. a.D.
    Präsident d. Bundesrats a.D.
    MdL Nds. a.D.
    Nds. Landesminister a.D.
    Mitglied des nds. Landtagspräsidiums a.D.

    MdB a.D.
    Parteivorsitzender SDP a.D.
    stv. Parteivorsitzender der SDP a.D.
    Landesvorsitzender der SDP Nds. a.D.