Beschlüsse der Moderation

  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Christian von Wildungen vom 31. Oktober 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt kein strafwürdiges Verhalten vor. Mithin denkbar wäre ein Verstoß gegen § 8 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 11 Abs. 2 ModAdminG, die Schwere der Aussage rechtfertigt aber keine Sanktion aufgrund dieser Bestimmung. Von Wildungen macht im gemeldeten Beitrag zwar seine Abneigung gegen Zugehörige einer bestimmten Personengruppe (hier: Personen mit einer homosexuellen Orientierung) deutlich, tätigt hier aber ferner keine Aussage die eine allgemeine Abwertung von Zugehörigen zu dieser Personengruppe darstellen könnte. Dem Ausdruck "Typen wie Sie" mangelt es dazu an einer eindeutigen negativen Konnotation, die auch über eine persönliche Abneigung hinausgeht.


    Ungeachtet davon, dass der hier vorliegende Beitrag nicht sanktioniert wird, weist die Moderation im Kontext der gefallenen Aussage den Spieler Christian Wildungen entschiedenst darauf hin, dass auch er die Würde der anderen Mitspieler und Mitmenschen zu achten hat, unabhängig von deren sexueller Orientierung. Homo- und Transphobie wird im Forum ebensowenig geduldet wie Sexismus, Rassismus und sonstige Diskriminierung.




    Anhang

    Beitrag vom 31. Oktober 2021
    Christian von Wildungen:
    "Herr Breitenbach nur weil Sie einer von diesen Typen sind muss ich meine Meinung über Typen ihrer Art nicht ändern!

    Ist es wirklich schon so weit, das meine seine Meinung nicht mehr äußern darf, nur weil Typen wie Sie das Sagen haben , oder zu mindest meinen Sie hätten es?"



  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Sylvie Jachère-Wessler vom 31. Oktober 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Das gemeldete Verhalten ist sanktionswürdig .

    2. Sylvie Jachère-Wessler wird verwarnt und mit zwei Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Sachverhalt liegt strafwürdiges Verhalten vor. Die Meldung wird begründet mit der unerlaubten Nutzung des Avatars eines anderen Nutzers. Denkbar ist hier ein Verstoß gegen § 8 Abs. 1 Nr. 2 ModAdminG. Die unerlaubte Nutzung des Avatars eines anderen Nutzers mit dem Ziel der Verächtlichmachung ist offensichtlich darauf gerichtet, eine Empörung durch den betroffenen Nutzer hervorzurufen. Der Umstand der bewussten Hervorrufung einer Empörung schließt auch einen Schutz des Verhaltens nach § 9 ModAdminG aus.



    Anhang

    Beitrag vom 31. Oktober 2021
    Sylvie Jachère-Wessler:
    "hat sich extrem gruselig verkleidet

    Süßes oder Saures!"



  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



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    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Heinzel Knoller vom 7. November 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Heinzel Knoller wird verwarnt und mit 2 Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der gemeldete Beitrag verstößt gegen §8 (1) Nr. 1 (Spamming). Trotz mehrmaliger, auch direkt an ihn gewandter Aufforderung, bis zum Ende des Landesparteitags der Internationalen Linken auf das Posten von Beiträgen zu verzichten, hat der Nutzer dies nicht unterlassen. Da dieses Verhalten den Parteitag und somit den Simulationsfluss in nicht unerheblichem Ausmaß störte, ist der Bestand des Spammings erfüllt.


    Ein Verstoß nach § 8 (1) Nr. 2 (Trolling) ist ebenfalls denkbar. Dies würde eine absichtliche Störung mit dem Zweck, Empörung eines anderen hervorzurufen, voraussetzen. Trotz einiger Indizien ist diese Absicht nicht zweifelsfrei nachweisbar und wird somit nicht für die Festsetzung der Strafe herangezogen.


    Anhang

    Beitrag vom 7. November 2021
    Heinzel Knoller:
    "Die Internationale versklavt den letzten Rest"



  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Profils von Dr. Juan Pedro Aguilar Córdoba hat die Moderation entschieden:


    1. Das gemeldete Profil ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.


    B E G R Ü N D U N G


    Beklagt wurden der Bezug des Namens und des Profilbilds zur historischen Person "Pablo Emilio Escobar Gaviria", einem "Drogenboss und Terroristen". Eine Richtlinie zu Profilbildern und der Wahl des Benutzernamens ist unter Beachtung der in §2 Abs. 2 vDBG genannten Rahmenbedingungen sowie der deutschen Gesetzgebung nicht vorhanden und somit nicht durch die Moderation sanktionierbar. Zudem hat der gemeldete Nutzer beides inzwischen angepasst.


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Harald F. Rache vom 5. November 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Die Moderation erkennt in der beklagten Textpassage "Trotzdem muss ich die Grünen direkt auch mal fragen, ob sie nicht alle Latten am Zaun haben." keinen Verstoß gegen das ModAdminG. Ziel der Aussage ist kein einzelner Nutzer, sondern die Gesamtpartei "Die Grünen". Dieser Umstand reduziert die "Schlagkraft" dieser Äußerung. Sie ist zweifellos Teil eines gröberen sprachlichen Registers, rechtfertigt jedoch keine Sanktion gemäß § 11 ModAdminG.



    Anhang

    Beitrag vom 5. November 2021
    Harald F. Rache:
    "Trotzdem muss ich die Grünen direkt auch mal fragen, ob sie nicht alle Latten am Zaun haben? Wie kommt man auf die Idee in jeder Legislaturperiode eine Koalition nach den Sondierungen abzulehnen und bestenfalls wieder eine Tolerierung des vormaligen Verhandlungspartners anzubieten? Tolerieren Sie lieber, als zu gestalten oder ist das Personal der Grünen zu unqualifiziert und kann kein Ministerium leiten?"



  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Christian von Wildungen vom 12. November 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der gemeldete Beitrag verstößt nicht gegen das ModAdminG. Die hier thematisierte Bezeichnung der "heruntergekommenen Gestalten" ist zwar abwertend, stellt jedoch keine direkte Beleidigung im Sinne der §§ 8 und 11 ModAdminG dar. Zudem ist das Ziel der Äußerung keine Einzelperson, sondern eine politische Gruppierung, was den Ausdruck in seiner Eigenschaft als mögliche Beleidigung abschwächt.



    Anhang

    Beitrag vom 12. November 2021


    Christian von Wildungen:
    "Internationale Linke fährt HVV

    Das Ganze wahrscheinlich auch noch schwarz, denn bezahlen können diese heruntergekommen Gestalten eh nicht, wovon auch!"



  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Sylvie Jachère-Wessler vom 31. Oktober 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Das gemeldete Verhalten ist zwar sanktionswürdig, wurde jedoch bereits sanktioniert.

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Das gemeldete Verhalten ist sanktionswürdig. Die Meldung wurde darin begründet, dass der Avatar eines Mitspielers wiederholt widerrechtlich in einem herabwürdigen Zusammenhang genutzt wurde. Die Meldung ist zwar begründet jedoch nicht zulässig, da das gemeldete Verhalten bereits durch die Moderation sanktioniert wurde. Von einem erneuten Regelübertritt kann nicht ausgegangen werden, da die gemeldete Person lediglich einen neuen Beitrag verfasst hat, und der Wechsel des Avatarbildes alle vergangenen und zukünftige Beiträge erfasst. Ungeachtet des Avatars ist im gemeldeten Beitrag keine weitere Regelüberschreitung festzustellen. In Verbindung mit Art. 103 Abs. 3, der eine mehrmalige Bestrafung derselben Tat ausschließt, wird keine erneute Sanktion nach §9 ModAdmin verhängt.



    Anhang

    Beitrag vom 31. Oktober 2021
    Sylvie Jachère-Wessler
    "Es ist Halloween! Ich hab ja überlegt, mich als Gespenst des Kommunismus zu verkleiden, aber ich habe mich dann für eine andere Zielgruppe entschieden."



  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



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    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Dr. Egon Schumacher vom 31. Oktober 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Das gemeldete Verhalten ist sanktionswürdig .

    2. Dr. Egon Schumacher wird verwarnt und mit zwei Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Sachverhalt liegt strafwürdiges Verhalten vor. Die Meldung wird begründet mit der unerlaubten Nutzung des Avatars eines anderen Nutzers. Denkbar ist hier ein Verstoß gegen § 8 Abs. 1 Nr. 2 ModAdminG. Die unerlaubte Nutzung des Avatars eines anderen Nutzers mit dem Ziel der Verächtlichmachung ist offensichtlich darauf gerichtet, eine Empörung durch den betroffenen Nutzer hervorzurufen. Der Umstand der bewussten Hervorrufung einer Empörung schließt auch einen Schutz des Verhaltens nach § 9 ModAdminG aus.



    Anhang

    Beitrag vom 31. Oktober 2021
    Dr. Egon Schumacher:
    "verkleidet sich aufwändig "



  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



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    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Richard Solms vom 31. Oktober 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Das gemeldete Verhalten ist sanktionswürdig .

    2. Richard Solms wird verwarnt und mit zwei Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist Anhang 1 zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Sachverhalt liegt strafwürdiges Verhalten vor. Die Meldung wird begründet mit der unerlaubten Nutzung des Avatars eines anderen Nutzers. Denkbar ist hier ein Verstoß gegen § 8 Abs. 1 Nr. 2 ModAdminG. Die unerlaubte Nutzung des Avatars eines anderen Nutzers mit dem Ziel der Verächtlichmachung ist offensichtlich darauf gerichtet, eine Empörung durch den betroffenen Nutzer hervorzurufen. Der Umstand der bewussten Hervorrufung einer Empörung schließt auch einen Schutz des Verhaltens nach § 9 ModAdminG aus. Zur besseren Nachvollziehbarkeit des Sachverhalts ist in Anhang 2 ein nicht-gemeldeter, allerdings kontext-relevanter Beitrag angefügt.



    Anhang 1

    Gemeldeter Beitrag vom 31. Oktober 2021
    Richard Solms:
    "Ja "


    Anhang 2

    Kontextrelevanter Beitrag vom 31. Oktober 2021
    Richard Solms:
    "*gibt dem Trend zur Kostümierung nach*"




  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Christian von Wildungen vom 17. November hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Christian von Wildungen wird verwarnt und mit zwei Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Die Moderation erkennt im gemeldeten Beitrag sanktionswürdiges Verhalten. Er verstößt gegen § 8 (1) Nr. 4. Zunächst diskriminiert die Bezeichnung der "gottverdammten Dahergelaufenen" eine gesamte Menschengruppe. Zudem ist die an den Nutzer Ernesto B. Dutschke gewandte Äußerung, er möge sich seine "gottverdammten Dahergelaufenen sonst wo hin" schieben, dazu geeignet, beleidigend aufgefasst zu werden. Einen Verstoß gegen Nr. 2 ("Trolling"), wie er in der Meldungsbegründung vermutet wurde, sieht die Moderation nicht, da das Verhalten nicht spielbeherrschend ist.



    Anhang

    Beitrag vom 17. November 2021
    Christian von Wildungen:
    "Herr Dutschke schieben Sie sich ihre gottverdammten Dahergelaufenen sonst wo hin!!"



  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



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    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Herbert Müller vom 17. November 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Herbert Müller wird verwarnt und mit 2 Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag erkennt die Moderation strafwürdiges Verhalten. Die Bezeichnung des Nutzers Harald F. Rache als "Competenz-Rache" ist ein Verweis auf "Competenz-Carsten", einen Namen, der dem Nutzer Harald F. Rache in Anlehnung an seinen ehemaligen Account Carsten Müller durch andere Mitspieler gegeben wurde. Der Bezeichnete hat eine solche Verwendung seines Namens bereits im Vorfeld mehrfach abgelehnt. Die Fortführung durch den Nutzer Harald Müller geschieht in der Absicht, Empörung hervorzurufen. Sie ist dazu auch geeignet. Zudem ist eine häufige Verwendung dieser Bezeichnung spielbeherrschend und somit im Sinne der § 8 (1) Nr. 2 und § 9 ModAdminG strafwürdig. Die Moderation weist darauf hin, dass die Weiterführung dieser Praxis im Wiederholungsfalls höhere Strafen nach sich ziehen kann.


    Anhang

    Beitrag vom 17. November 2021
    Herbert Müller:
    "Werter Herr Competenz-Rache,


    warum soll ich denn "wieder absolut nichts kapiert" haben? Oder wollen Sie, Herr Competenz-Rache, von dem von mir (berechtigterweise) aufgezeigten Widerspruch ablenken?


    EDIT: Also verachtet das FFD die eigene Wählerschaft. Danke, dass Sie meine These nochmals untermauern."



  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Harald F. Rache vom 2. November hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt kein strafwürdiges Verhalten vor. Die Meldung wurde dadurch begründet, dass es sich beim Beitrag um eine „Beleidigung“ handle. Nach Auffassung der Moderation ist Herrn Raches Erklärung des Wortes "Mondkalb" nicht strafbar, da das Wort in diesem Beitrag nicht gegen eine Person verwendet wird. Ebensowenig ist die Wendung "Stalinisten in der SDP" nach §8 Abs. 1 Punkt 4 ModAdminG sanktionswürdig, da sie sich nicht auf konkrete Personen bezogen wird. Es handelt sich lediglich um eine unbelegte Behauptung ohne sonderliche Schlagkraft, sodass sie gleichsam durch §11 Abs. 1 ModAdminG geschützt ist. Die getätigten Äußerungen des Gemeldeten bewegen sich im Rahmen der Meinungsfreiheit und sind somit nicht sanktionswürdig.



    Anhang

    Beitrag vom 1. November 2021
    Harald F. Rache:
    "Ein Mondkalb ist jemand von niedrigerer Intelligenz. Keine nicht gelungene Kreatur, von der Sie hier sprachen. Ihr Verhalten spricht übrigens Bände, denn niemand kann Sie leiden, außer die Stalinisten in der SDP."



  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Christian von Wildungen vom 31. Oktober 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Die Moderation erkennt hier kein Verhalten, das gegen das ModAdminG verstößt. In der Begründung wird dargelegt, der Inhalt der geposteten Bilder könne "für einige Nutzerinnen und Nutzer höchst verstörend wirken". Einen solchen Effekt hält die Moderation für möglich. Auf die Wiedergabe der Fotos im Anhang wird daher verzichtet. Ein nach ModAdminG unzulässiges Verhalten ist jedoch nicht gegeben, weswegen es sich außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Moderation bewegt und nicht sanktioniert wird.



    Anhang

    Beitrag vom 31. Dezember 2021
    Christian von Wildungen:
    "Ich weis zwar nicht wenn oder was ihre Leute verjagd haben wollen, aber bestimmt unser Wild!"



  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Herbert Müller vom 18. November hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Herbert Müller wird verwarnt und mit 2 Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Sachverhalt liegt strafwürdiges Verhalten vor. Die Meldung wird mit einem Verstoß gegen das Trennungsgebot begründet. Obschon der Beitrag im "PREUẞ", einem Thread in dem sowohl SimOn-, als auch SimOff-Debatten geführt werden, gepostet wurde, ist aus dem Kontext ein klar ersichtlich, dass es sich um eine SimOn-Situation gehandelt hat. Die Spielerinnen und Spieler sind somit, wie in der Meldung richtig angemerkt, verpflichtet das Trennungsgebot nach §10 ModAdminG aufrechtzuerhalten. Indem Herbert Müller Harald F. Rache als "Carsten" anspricht, bezieht er sich offensichtlich auf den früheren Account der Person hinter H.F. Rache, Carsten Müller. Die Tatsache, dass hinter beiden Accounts dieselbe Person steht, ist eine Information, die SimOn nicht erlangt werden kann und die Aussage widerspricht einer realisitischen Simulation. Damit verstößt der Gemeldete gegen §10 Abs. 3 ModAdminG i.V.m. §8 Abs. 1 Punkt 3 ebd. Somit ist der gemeldete Beitrag sanktionswürdig und wird mit zwei Strafpunkten geahndet.



    Anhang

    Beitrag vom 17. November 2021
    Herbert Müller:
    "Nicht nur das. Er will ja gegen "verrückte Glatzen" und "braune[.] Bomber" vorgehen lassen, was erstmal generell löblich ist, wodurch er aber gegen die eigene Wählerschaft vorgehen will - ein Widerspruch par excellence. Weiter so, Carsten, dann kannst Du irgendwann ein eigenes Satiremagazin aufmachen!"




    Für die Moderation:

    Wexler, Klinkert, Hirsch

  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Herbert Müller vom 31. Oktober 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Herbert Müller wird verwarnt und mit sechs Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang 1 zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig. Die Meldung wurde darin begründet, dass der Avatars eines Mitspielers unberechtigt genutzt wurde. Die Meldung ist somit zulässig und begründet.


    Denkbar ist hier ein Verstoß gegen § 8 Abs. 1 Nr. 2 ModAdminG. Die unerlaubte Nutzung des Avatars eines anderen Nutzers mit dem Ziel der Verächtlichmachung ist offensichtlich darauf gerichtet, eine Empörung durch den betroffenen Nutzer hervorzurufen. Der Umstand der bewussten Hervorrufung einer Empörung in Verbindung der spielbeherrschenden Natur der Aktion durch mehrere Mitspielerinnen und Mitspielerschließt auch einen Schutz des Verhaltens nach § 9 ModAdminG aus. Das Verhalten ist sanktionswürdig und wird mit zwei Punkten bestraft.


    Desweiteren ist nach Auffassung der Moderation die Komposition des Bildes im Beitrag ausschließlich darauf gerichtet, Empörung eines Dritten hervorzurufen. Betrachtet man den Beitrag im Kontext weiterer, vergleichbarer Verstöße durch andere Mitspieler innerhalb weniger Minuten ("Troll-Attacke"), ist auch von einer mutwilligen Störung des Spielflusses, auszugehen. Der Beitrag ist somit nicht nach §9 ModAdminG geschützt. Die Bezeichnung eines Mitspielers als "Strammer Kommunist", die durch den entsprechenden, nebenstehenden Schriftzug ersichtlicht wird, kann zudem als ehrverletzend und Unterstellung verfassungsfeindlicher Tendenzen gewertet werden. Da die Bezeichnung weder als mutmaßliche Tatsachenbehauptung, noch als persönliches Werturteil dient, ist diese nach §11 Abs. 1 ModAdminG i.V.m. Urteil 4 BvT 1/21 vom 02.03.2021 des Obersten Gerichtes nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt und erfüllt somit ebenfalls einen Verstoß nach §8 Abs. 1 Punkt 4. Da das Bild gleich zwei Vergehen nach §8 Abs. 1 ModAdminG (i.e. Punkte 2 und 4) erfüllt, wird das Bild mit vier statt zwei Strafpunkten sanktioniert.


    Der gemeldete Beitrag in besonderem Maße sanktionswürdig und wird dementsprechend insgesamt mit sechs Strafpunkten geahndet.


    Zur besseren Nachvollziehbarkeit des Sachverhalts ist in Anhang 2 ein nicht-gemeldeter, allerdings kontext-relevanter Beitrag angefügt.



    Anhang 1

    Gemeldeter Beitrag vom 31. Oktober 2021
    Herbert Müller:


    Anhang 2

    Kontextrelevanter Beitrag vom 31. Oktober 2021
    Herbert Müller:
    "Guck mal, ich hab mich auch verkleidet."



  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Harald F. Rache vom 1. November 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Bei dem gemeldeten Beitrag liegt kein strafwürdiges Verhalten vor. In der Meldung wird ein Verstoß gegen § 8 (1) Nr. 4 ModAdminG ("Beleidigung") geltend gemacht. Die Moderation erkennt an, dass es sich bei der Bezeichnung "Mondkalb" um einen Begriff für einen "dummen, einfältigen Menschen" (duden.de) handelt. Sie gewinnt hier jedoch eher den Charakter eines Wortspiels als den einer Beleidigung. Auch ein Verstoß gegen § 8 (1) Nr. 2 ModAdminG ("Trolling") liegt nicht vor, da das Phänomen nicht spielbeherrschend ist.



    Anhang

    Beitrag vom 1. November 2021
    Harald F. Rache:
    "Jetzt halten Sie mal die Luft an, Herr Mondkalb!"



  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Christian von Wildungen vom 26. November 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Christian von Wildungen wird verwarnt und mit vier Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig, da er in hohem Maße gegen § 8 (1) Nr. 4 ModAdminG verstößt. Im Sinne von § 11 ModAdminG werden schwule Personen aufgrund ihrer Zugehörigkeit einer bestimmten Gruppe abgewertet. Insbesondere die indirekte Forderung, man müsse Homosexualität aus dem öffentlichen Raum verbannen, und der Versuch, Homosexualität in die Nähe von Pädophilie zu rücken, sind dazu geeignet, Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung herabzuwürdigen. Das betrifft sowohl homosexuelle Personen insgesamt als auch homosexuelle Nutzer der Simulation. Der Nutzer Christian von Wildungen ist zudem bereits häufiger durch derart diskriminierende Aussagen aufgefallen. Es ist daher verhältnismäßig, das doppelte des üblichen Strafmaßes zu verhängen.



    Anhang

    Beitrag vom 26. November 2021
    Christian von Wildungen:
    "Frau Bullen-Bischof, wir waren und wir sind nicht rechtsradikal. Desweiteren es muss ja wohl nicht ein jeglicher ein Schwulenfreund sein, dafür haben wir ja Typen wie SIe und solange die Schwulen es in ihren vier Wänden treiben und die Pfoten von Kindern lassen, wird man sie auch nicht beheligen.

    Wir sind Demokraten, nur nicht solche wie Sie und Ihresgleich gern hätten!"



  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Harald F. Rache vom 28. November 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Harald F. Rache wird verwarnt und mit zwei Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der gemeldete Beitrag verstößt gegen §8 (1) Nr. 3 und ist daher sanktionswürdig. Der Nutzer Harald F. Rache bringt seine Kritik an der Simulation in einem eindeutigen SimOn-Kontext an und trägt somit SimOff-Inhalte in ein SimOn-Forum. Dieses Verhalten verstößt gegen das Trennungsgebot.



    Anhang

    Beitrag vom 28. November 2021
    Harald F. Rache:
    "Das FFD genauso wenig. Wir sind halt nicht linksradikal und auch keine Sozialdemokraten. Alles was nicht links ist, dass ist in dieser SIM ja leider nicht mehr erwünscht, daher braucht es eine starke Freiheitliche Partei."



  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von @Christian Wildungen vom 22. November 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Christian Wildungen wird verwarnt und mit vier Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt strafwürdiges Verhalten vor. Die Meldung wird damit begründet, dass es sich um eine Beleidigung handelt. Nach Auffassung der Moderation ist durch die Bezeichnung Schumachers als "scheinheiliger linker Pharisäer" ein Verstoß gegen § 8 Abs. 1 Nr. 4 ModAdminG gegeben. Da sie sich auf eine konkrete Person bezieht und in Art und Ausmaß in keinerlei Verhältnis zum vorausgehenden Beitrag Schumachers steht, ist sie nicht durch §11 Abs. 1 ModAdminG geschützt. Darüber hinaus ist die Verwendung des Begriffs "Pharisäer" (ursprünglich eine Bezeichnung für das jüdische Schriftgelehrtentum zu Lebzeiten Christi) als Beleidigung für einen Heuchler oder Lügner nach Ansicht der Moderation zweifelsfrei als antisemitisch einzustufen. Eine Verhängung des doppelten Strafmaßes von vier statt zwei Strafpunkten ist demnach gerechtfertigt.



    Anhang

    Beitrag vom 22. November 2021
    Christian Wildungen:
    " Schumacher, Sie gottverdammter linker Pharisäer, wir haben noch nie etwas gestohlen, Sie verlogener Linker!

    Ja heulen um Ihren Anscheißerfreund Mondtodt , Sie scheinheiliger linker Pharisäer!

    Mondtodt klaut anderen die Gesetze und gibt jene als seine aus und wir der FFD sind daran schuld, so ein Dreck kann wahrlich nur in einen rosarot vernebelten Hirn entstehen,.

    So nun rennen Sie los und scheißen mich ob des Beitrags an, anderes erwarte ich von einem wie Ihnen nicht! "



  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Dr. Kerstin Siegmann vom 28. November 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt kein strafwürdiges Verhalten vor. Die Meldung wurde dadurch begründet, dass "Wildungen und Rache [..] hier mit Hitler und Göbbels verglichen" werden. Nach Auffassung der Moderation ist ein Vergleich anderer Personen mit Persönlichkeiten des nationalsozialistischen Deutschlands grundsätzlich geeignet, das Gegenüber abzuwerten und für Empörung zu sorgen. Im Kontext der Diskussion ist die Beleidigung jedoch nicht in Art, Ausmaß und Häufigkeit als spielbeherrschend anzusehen. Zudem gesteht die Gemeldete ein, dass der Vergleich in der Schärfe überzogen ist, was die Geamtaussage abmildert. Somit ist die Aussage nach §11 Abs. 1 ModAdminG geschützt und unterliegt der Meinungsfreiheit. Sie ist nicht sanktionswürdig.


    Die Moderation bittet jedoch inständig alle Mitspielerinnen und Mitspieler in Zukunft auch weiterhin grundsätzlich auf Vergleiche mit dem Nationalsozialismus aus Respekt vor den Opfern zu verzichten.



    Anhang

    Beitrag vom 28. November 2021
    Kerstin Siegmann:
    "Was sind Sie denn für ein Clown?


    Das FFD ist der größte Feind der Verfassung hier in Deutschland, Sie sind ja mittlerweile genau so schlimm wie Wildungen. Sie biedern sich ihm an wie damals Goebbels an Hitler. Und wehe, Sie echauffieren sich jetzt über diesen Vergleich. Dieser ist vielleicht in seiner Schärfe nicht ganz passend, aber er zeichnet das perfekte Bild der Beziehung zwischen Ihnen. Kehren Sie vor der eigenen Tür und und lassen Sie die demokratischen Parteien ihre Arbeit erledigen, zu der Sie nie im Stande waren.

    Ihr Verein ist ein verachtenswerter, ekelhafter Haufen, der verboten gehört und das umgehend."